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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : abschleppkosten, kann adac das übernehmen??



ice_pl
23.03.2005, 19:16
hi!

ich habe heute post von opel bekommen.
es war die 2 mahnung!
ich hab aber nie ne rechnung oder ne erste mahnung erhalten! na ja, auch egal.

was mich jetzt interessiert ist follgendes:

ich wurde im oktober zu opel geschleppt, aber leider nicht vom adac sondern vom avd glaube ich.
der foh hat diesen gerufen, nicht ich.

hab jetzt die rechnung fürs schleppen und die sb von der versicherung bekommen.

kann ich da was machen, dass der adac die kosten fürs schleppen übernimmt??
oder nen teil zumindest??
ich bin ja mitglied bei denen!!

hat da jemad mit sowas schon zu tun gehabt!?!?
hab kein bock auf den 150 teuro sitzen zu bleiben obwohl ich beim adac bin!!

danke für eure hilfe!

Godspeed
23.03.2005, 19:27
nö wird er wohl net, dafür hättes du den adac rufen müssen.

haste nu die rechnung oder net?
ohne rechnung würd ich die mahnung mal gepflegt ignorieren.
oder wenigstens mal die rechnung anfordern.

Brain
23.03.2005, 19:28
da musst du dich vorher erkundigen und da abklären :wink:

ice_pl
23.03.2005, 19:32
wie gasagt,

ich hab nix bekommen!!! nur werbung!!

die wollen noch 5 euro bearbeitungsgebühr von mir haben.
wenn das wegen der mahnung ist, dann können sie sich die 5 euro abschminken. ich zahle die nicht. warum auch! hab ja nix bekommen.

na klasse. das klingt nicht so toll.
mal sehen, rufe morgen mal den adac an. vielleicht geht da doch was!

irgendwie hast du schon recht. leider.
ich hatte aber irgendwie andere sachen im kopf als das passiert ist.

Godspeed
23.03.2005, 19:33
unternehmen dürfen meinen infos nach keine mahnkosten berechnen.
wir berechnen auch immer n euro mahnkosten...die muss der kunde aber eigentlich net zahlen.

ice_pl
23.03.2005, 19:43
mal sehen was opel und adac morgen sagen.

mahnungskosten zahle ich auf keinen fall.
wenn ich es verbockt hätte, dann würde ich sie auch zahlen.
hab aber nix bekommen, also haben die was falsch gemacht oder die post!

Heizer
23.03.2005, 19:57
Is egal,als ich nen unfall hatte hatt die polizei nen privates abschleppunternehmen gerufen,obwohl ich adac mitglied bin!Du musst das nur den ADAC mitteilen und die abschlepprechnung schicken und bekommst dann die Kosten zurückerstattet
mfg heizer

Godspeed
23.03.2005, 20:02
das geht so einfach?

Heizer
23.03.2005, 20:09
Bei mir schon.Is halt nur ein bisschen mit Papierkram verbunden

ice_pl
23.03.2005, 20:18
heizer, du hast meinen abend gerettet :-)

na dann hoffe ich mal, dass das klappt!
papier ist geduldig!

wenn ich dich recht verstehe, dann bezahle ich opel die kosten und ich bekomme die kohle vom adac zurück. oder zahlen die direkt an opel??

klingt alles schon viel besser!

Heizer
23.03.2005, 20:33
nee du musst erst aus eigener tasche bezahlen und bekommst es zurückerstattet mithilfe der Rechnung

ice_pl
24.03.2005, 08:49
so hab eben beim adac angerufen!

die erstatten die kosten,
aber auch nur soviel wie das abschleppen beim adac gekostet hätte.
das ganze kann aber bis zu 4 wochen dauern!

na das ist immer noch besser als nix!

Godspeed
24.03.2005, 08:54
wieder was gelernt :-)

Heizer
25.03.2005, 12:09
na siehste,bei mir gings aber schneller

tanGERra
25.03.2005, 13:16
Nur noch ein kleiner Tip:
Mahnungen und Zahlungsaufforderungen, die nicht per Einschreiben kommen, sind als Gegenstandslos zu betrachten!

ice_pl
25.03.2005, 13:23
hab mich mir auch schon gedacht, aber der foh hat kein terz gemacht und die mahnkosten sofort erlassen.

jetzt ist nur die preisfrage wieviel mir der adac von den 150 euro zurückzahlt.

derWirrer81
25.03.2005, 18:42
unternehmen dürfen meinen infos nach keine mahnkosten berechnen.
wir berechnen auch immer n euro mahnkosten...die muss der kunde aber eigentlich net zahlen.

doch, inzwischen dürfen Zinsentfall weiterbelastet werden.

sutadur
25.03.2005, 22:10
Nur noch ein kleiner Tip:
Mahnungen und Zahlungsaufforderungen, die nicht per Einschreiben kommen, sind als Gegenstandslos zu betrachten!
Nur noch ein kleiner Tip: Das ist Blödsinn. Zwar kann man dann behaupten, man hatte nichts bekommen, und die Beweispflicht liegt beim Absender. Dennoch entfalten derartige Schreiben grundsätzlich auch als normale Briefpost ihre rechtliche Wirkung.