MarvinAlina
25.03.2013, 12:10
Hi zusammen ,
Habe mir vor kurzem meinen Astra gekauft und bin daraufhin einige Tage später in einer Polizeikontrolle gelandet.
Der Polizist bemängelte an meinem Auto die schwarzen Rückleuchten und wollte eine ABE dafür sehen , diese konnte ich leider nicht vorweisen ich zeigte ihm daraufhin das auf den Rückleuchten ein E-Prüfzeichen angebracht ist er aber meinte das würde nicht reichen.
die Polizisten sagte dann das sie keine Zeit mehr haben da sie eigentlich einen anderen einsatz haben und ich würde die Mängelkarte zugeschickt bekommen.
Nach einigen Tagen ist die Mängelkarte auch gekommen dort stand dann ( Schwarze Rückleuchten , keine ABE und keine Reflektoren ) 10 Tage Frist habe ich dann zur beseitigung bekommen und sollte die Mängelkarte dann zur Zulassungstelle schicken.
Also fuhr ich los kaufte mir entsprechende Reflektoren , brachte sie an und fuhr beim TÜV vor , der prüfer schaute sich das an und sagte das es gut so ist , ich bekam also den Stempel das der Mangel beseitigt wurde und schickte die abgestempelte Karte dann zur Zulassungstelle.
Heute habe ich einen Bußgeldbescheid bekommen der Vorwurf lautet : Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb obwohl die Betriebserlaubnis erloschen ist , nun soll ich 75 € zahlen und bekomme 3 Punkte.
Lohnt es sich hier einen Einspruch einzulegen oder kann ich es mir sparen ? mir geht es nur ums Prinzip denn ich habe den Mangel sofort beseitigt und soll nun 3 Punkte bekommen ?
Habe mir vor kurzem meinen Astra gekauft und bin daraufhin einige Tage später in einer Polizeikontrolle gelandet.
Der Polizist bemängelte an meinem Auto die schwarzen Rückleuchten und wollte eine ABE dafür sehen , diese konnte ich leider nicht vorweisen ich zeigte ihm daraufhin das auf den Rückleuchten ein E-Prüfzeichen angebracht ist er aber meinte das würde nicht reichen.
die Polizisten sagte dann das sie keine Zeit mehr haben da sie eigentlich einen anderen einsatz haben und ich würde die Mängelkarte zugeschickt bekommen.
Nach einigen Tagen ist die Mängelkarte auch gekommen dort stand dann ( Schwarze Rückleuchten , keine ABE und keine Reflektoren ) 10 Tage Frist habe ich dann zur beseitigung bekommen und sollte die Mängelkarte dann zur Zulassungstelle schicken.
Also fuhr ich los kaufte mir entsprechende Reflektoren , brachte sie an und fuhr beim TÜV vor , der prüfer schaute sich das an und sagte das es gut so ist , ich bekam also den Stempel das der Mangel beseitigt wurde und schickte die abgestempelte Karte dann zur Zulassungstelle.
Heute habe ich einen Bußgeldbescheid bekommen der Vorwurf lautet : Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb obwohl die Betriebserlaubnis erloschen ist , nun soll ich 75 € zahlen und bekomme 3 Punkte.
Lohnt es sich hier einen Einspruch einzulegen oder kann ich es mir sparen ? mir geht es nur ums Prinzip denn ich habe den Mangel sofort beseitigt und soll nun 3 Punkte bekommen ?