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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frontscheibenreparatur



Sash!
12.03.2013, 11:16
Moin Jungs,

folgendes: Habe mir im Oktober letzten Jahres einen Astra G angeschafft. Als ich ihn kaufte hatte er einen Steinschlag vorne in der Windschutzscheibe der noch vom Vorbesitzer durch Cargla**** Ende Juni 2012 repariert worden ist sodass der Karren durch den TÜV kam.
Heute fällt mir auf das sich der Steinschlag vergößert hat und wahrschienlich auch noch vergrößern wird.
Kann ich evtl. mit einem Garantiefall rechnen? Rechnung liegt vor.
Ansonsten, was kann ich tun?? Welche Kosten kommen auf mich zu?? Jemand andere Ideen?


MfG
sw

OPC-Micha
12.03.2013, 11:26
Also Garantie wirst keine bekommen da ja nen Einschlag von nem Stein passieren kann. Hatte das selbe Problem nen Viertel Jahr nach Wechsel war bei mir au nen riss entstanden wie und wodurch konnte keiner sagen. Dachte geht auf Garantie aber nix war. Hab dann meine sb bezahlt und dann hat ich ne neue Scheibe. Also Wenn de teilkasko hast bezahlst nur deine Selbstbeteiligung den Rest die Versicherung.

Gesendet von meinem LT18i mit Tapatalk 2

Sash!
12.03.2013, 11:32
mhhh... Teilkasko habe ich eben nicht :-(
Was könnte ich noch tun? Was würde eine neue Scheibe mit Einbau ca. kosten??

Silver
12.03.2013, 11:39
Auto auf TK ummelden 2Monate warten und über Versicherung machen lassen

Sash!
12.03.2013, 12:05
das geht so einfach?

OPC-Micha
12.03.2013, 13:50
jo geht.

Sash!
12.03.2013, 13:57
OK... Kann ich dann irgendwann wieder die TK abmelden? oder ist es sinnvoller den Schaden bis Oktober/November zu beheben und mir dann ne andere Versicherung zu nehmen?

Homie-Olli
12.03.2013, 14:07
Wenn es sich um den gleichen Steinschlag handelt der repariert wurde gibt es darauf Garantie.

Carglas prahlt doch immer mit seiner Garantie


Auf die Qualität unserer Arbeit können Sie sich verlassen, nicht zuletzt, weil wir auf die Haltbarkeit von Reparaturen und die Dichtigkeit bei Neueinbau 30 Jahre Garantie geben.

Sash!
12.03.2013, 14:09
aha... ich werde mal nachfragen... aber ob es der Vorbesitzer gemacht hat sollte keine Rolle spielen?!

Osirus
12.03.2013, 17:15
aber ob es der Vorbesitzer gemacht hat sollte keine Rolle spielen?!
Eigentlich schon, aber versuchen kann man es, wenn man die Rechnung hat.

Sash!
14.03.2013, 10:45
gestern abend Mit Carglass gesprochen... Eine Garantie kann nicht weiter verkauft werden!!! Sprich ich muss mich selber drum kümmern!
Dazu muss ich noch sagen das sich die Firma Carglass ganz schön geschickt aus solchen Sachen raus halten kann siehe AGB´s 8.1.
Selbst wenn ich der Vorbesitzer wäre hätte ich keinen Anspruch auf Garantie aufgrunddessen weil sie mit einem Satz sagen das dieser Reparaturvorgang nach der Reparatur sichtbar bleibt oder gar sich vergrößern kann und keine Gewährleistung besteht. Naja naja........

Was kost sone scheibe???? Angeboten haben Sie mir 420 € mit Einbau ohne den OEM Stempel auf der Scheibe. Soll aber wohl vom gleichen Band laufen!

1a2b3c
14.03.2013, 11:07
Die Garantie hat doch die Scheibe und nicht der Fahrer.

Sash!
14.03.2013, 11:12
normalerweise schon... Carglass hat es anders geregelt!

vanjoy
19.04.2013, 21:54
Also, ohne mich da rechtlich auszukennen, ich find es ganz schön seltsam.

Wie schon gesagt wurde, die Scheibe ist von Carglass (nachweislich) repariert worden.
Und es sollte doch nicht die geringste Rolle spielen, wem das Auto gehört!
Entweder stehen sie zu ihrer Arbeit, oder nicht.
Wenn nicht, dann sind die ganzen Garantieversprechen für die Katz.

1a2b3c
19.04.2013, 22:00
Auch wenn es in den Vertragsbedingungen oder Garantiebestimmungen steht muss es ja nichts rechtens sein. Kann viel in einen Vertrag schreiben nur Rechtswirksam muss es nicht sein.

vanjoy
19.04.2013, 22:28
Also wäre es anfechtbar, wenn die es ablehnen, dafür grade zu stehen?

1a2b3c
19.04.2013, 22:36
Das musst du einen Juristen fragen, zudem ist eine Beratung im Internet nicht rechtswirksam ;) Nimm dir ein paar € in die Hand und frage einen Anwalt, eine Beratung kostet nicht viel und du kannst dich auf die Aussage berufen. Ich habe in meinem jetzigen Mietvertrag die irrwitzigsten Bedingungen drin, mein Anwalt nahm 30€ und klärte mich auf das es alles nicht gilt, weil nur das rechtens ist was im Gesetz steht und nicht im Vertrag. Man kann im Vertrag nicht das Gesetz aushebeln.In wie weit das für eine Garantie oder Gewährleistung gilt musst du nachfragen.

masch
19.04.2013, 22:45
Garantie ist eine freiwillige Leistung der jeweiligen Firma. Die komischen 30 Jahre beziehen sich bei Carglass meiner Erinnerung nach nur auf Dichtigkeit. Und eben weils freiwillig ist, können die da soviel ausschließen wie sie wollen, in dem Fall den Besitzerwechsel.

Gewährleistung dürfte hier aber greifen. Dass ein reparierter Steinschlag sichtbar bleibt können sie auch vertraglich absichern. Dass sich der Schaden allerdings nach der Reparatur verschlimmert nicht. Sie haften ja für die Reparatur.

Ich würde denen mal die Rechnung vorlegen, also das was quasi schriftlich vereinbart wurde und dann noch ihre AGB direkt daneben. Da sollte das eindeutig drin stehen in Sachen Gewährleistung.

DerEisMann
20.04.2013, 20:02
Carglass ist sowieso nicht ganz koscha, bin auch enttäuscht von deren Arbeit und Versprechen.

Hunter
20.04.2013, 20:33
Wir geben 30 Jahre Garantie auf die Haltbarkeit der Reparatur und die Dichtigkeit der Scheibe bei Neueinbau. Wir garantieren Qualität.

Würde das ganze falls es belegbar ist spätestens jetzt meinem Anwalt geben. ( Rechtschutzversicherung hilft bei sowas oft. ;) )

Soweit ich weiß gibt es auch Garantieansprüche die nicht auf andere Personen übertragbar sind, wie genau Carglas das regelt kann ich aber leider nicht sagen.

vanjoy
20.04.2013, 21:13
Soweit ich weiß gibt es auch Garantieansprüche die nicht auf andere Personen übertragbar sind,
wie genau Carglas das regelt kann ich aber leider nicht sagen.

Trotzdem höchst merktümlich, eine Garantie sollte sich auf die Sache und nicht auf den Besitzer der Sache beziehen.
Ich halt es aber auch für denkbar, dass es da rechtliche Fallstricke gibt.

Die bereits erwähnte "Gewährleistung" sollte aber schon greifen, eben notfalls mit Rechtsanwaltshilfe.

Nur mal nebenbei - es gibt, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, trotzdem durchaus Fälle,
die nicht abgesichert sind. Ist mir zwar (zum Glück) nicht selber passiert, aber ich weiss es.
Meine Versicherungsfrau erzählte mir, dass es so ist.

Wenn jemand z.B. eine Abmahnung wegen illegalen Downloads bekommt (was durchaus ohne tatsächliche Schuld
passieren kann, sondern beispielsweise weil der DSL-Router eine fehlerhafte Software hat), dann greift
eine allgemeine Rechtsschutzversicherung nicht, es sei denn, das wäre direkt so inbegriffen.
Falls sowas überhaupt angeboten wird.
Und das ist hierzulande inzwischen eine gängige Methode geworden, Leute abzuzocken.
Dann muss man in den eigenen Geldbeutel greifen, um einen IT-Anwalt anzuheuern.

Wollte ich nur mal so erwähnen, auch wenn es nicht direkt zum Thema passt.