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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : INFO: Zulassungskennzeichen für Fahrzeugteile



Zopiclon
09.03.2005, 15:55
Die folgenden Genehmigungskennzeichen bestätigen, dass es sich um ein zugelassenes Bauteil handelt, dass die entsprechenden Mindestanforderungen erbracht hat.
Die Ausführung und die Ziffern-/Buchstabenkombination zeigen an, nach welchen Vorschriften und in welchem Land das Bauteil seine Zulassung erhalten hat.

ABG-Prüfzeichen

beim ABG Prüfzeichen handelt es sich um eine nationale Zulassung. Sie kennzeichnet Bauteil, die einer "Bauartgenehmigungspflicht" unterliegen, beispielsweise Anhängerkupplungen.

Das ABG Prüfzeichen ist immer als Wellenlinie mit einem M und einer Ziffernkombination ausgeführt.

ABE-Typenzeichen

das ABE-Typenzeichen ist auf Baurteilen angebracht, für die eine allgemeine Betriebserlaubnis ausgestellt wurde. Auch hier handelt es sich um eine nationale Zulassung. Im Regelfall wird dem Bauteil eine Bescheinigung mit näherer Beschreibung und Besonderheiten für die Montage beigelegt, die ABE.

Das KBA besteht immer aus den Buchstaben KBA und einer nachfolgenden Ziffernkombination.



ECE-Zulassungszeichen

dieses Prüfzeichen wird auf Bauteilen angebracht, die aufgrund von ECE-Richtlinien zugelassen wurden. Ihre Zulassung ist nicht national beschränkt.
Die Ziffer nach dem "E" sagt aus, in welchem Land die Zulassung erfolgte.

Das ECE Zulassungszeichen besteht immer aus einem Kreis mit grossen E, ausserdem im Kreis die Länderkennzahl, bestehend aus ein oder zwei Ziffern und hinter dem Kreis einer Ziffern-/Buchstabenkombination.
E1: Deutschland
E2: Frankreich
E3: Italien
E4: Niederlande
E5: Schweden
E6: Belgien
E7: Ungarn
E8: Tschechien
E9: Spanien
E10: ehemaliges Jugoslawien
E11: Großbritannien
E12: Österreich
E13: Luxemburg
E14: Schweiz
E15: DDR
E16: Norwegen
E17: Finnland
E18: Dänemark
E19: Rumänien
E20: Polen
E21: Portugal
E22: Russische Föderation
E23: Griechenland
E24: Irland
E25: Kroatien
E26: Slowenien
E27: Slowakei
E28: Weißrussland
E29: Estland
E31: Bosnien und Herzegowina
E32: Lettland
E37: Türkei
E40: Mazedonien
E42: Europäische Union
E43: Japan

EWG-Zulassungskennzeichen

dieses Prüfzeichen wird auf Bauteilen angebracht, die aufgrund einer EWG-Richtlinie zugelassen wurden. Ihre Zulassung ist nicht national beschränkt.
Die Ziffer nach dem "e" sagt aus, in welchem Land die Zulassung erfolgte.

Das EWG-Zulassungszeichen besteht immer aus einem Viereck mit kleinem e, ausserdem im Viereck die Länderkennzahl, bestehend aus ein oder zwei Ziffern (ggf. auch einem Länderkürzel für Länder, die keine Länderkennzahl) und hinter dem Kreis einer Ziffernkombination.

nachtrag:
Guten Ruf haben Deutschland (1), Holland (4), und Schweden (5). Bei Lampen sind zusätzlich Frankreich (2) und Italien (3) zuverlässig.


Einige Bemerkungen zum Licht:

Man könnte sagen, erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist. Fast jedes Teil muss genehmigt sein. Und es muss nach Vorschrift montiert und benutzt werden.

Autohersteller und Lampenhersteller sorgen für die Einhaltung der Regeln. Sie sorgen dafür, dass jeder Scheinwerfer und jede Leuchte das ECE-Genehmigungszeichen trägt. Ohne dieses "E" im Kreis hat das Teil keine Zulassung. Gelegentlich vorkommende Hinweise unseriöser Anbieter wie "TÜV-frei" ersetzen dieses Zeichen jedoch nicht.

Doch auch mit ECE-Zulassung ist längst noch nicht alles im rechten Licht. Nebelscheinwerfer dürfen beispielsweise nicht höher montiert sein als die Hauptscheinwerfer und nur maximal 40 Zentimeter vom Fahrzeugrand entfernt sitzen. Der Autofahrer darf das Nebellicht nur zusammen mit dem Abblendlicht benutzen.
( siehe auch Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) - B.Fahrzeuge - III. Bau- und Betriebsvorschriften -
§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten )


Zusammen mit dem Fernlicht dürfen Nebellampen dagegen in Deutschland nicht leuchten. Dafür lassen die Vorschriften Abdeckkappen für sie zu, die während der nebelarmen Zeit Steinschlagschäden verhindern.

Solche Kappen sind wiederum für Fernscheinwerfer verboten. Ansonsten gibt es wenig Einschränkungen für Zusatz-Fernscheinwerfer. Sie dürfen beliebig hoch montiert sein, also auch auf dem Fahrzeugdach. Maximal vier sind erlaubt. Allerdings darf dabei die Referenzzahl 75 bei allen Fernscheinwerfern inklusive des serienmäßigen Fernlichts nicht überschritten werden. Die entsprechenden Zahlen sind auf Fernscheinwerfern angegeben. Zwei gebräuchliche Werte sind bei den Modellen von Hella 37,5 und 17,5.

Semom
09.03.2005, 17:19
Klasse, die Übersicht.

Matthias Bär
09.03.2005, 17:23
E15 is sehr wichtig ;-)

kabo
09.02.2007, 19:12
was besagt 59R nach dem Kreis mit E19 ?

Thony
04.05.2007, 18:39
E15 is sehr wichtig ;-)

jup, es gibt ja immernoch einen großen bestand an fahrzeugen aus DDR-Produktion und entsprechende ersatzteile, kann man auch bei dem ein oder anderen händler auftreiben und da wir in DE leben muss alles geregelt sein *g*

Dori
18.03.2008, 20:30
wie sieht es mit zugelassenen Bauteilen von einem Motorrad aus? kann ich diese auch in einem PKW verbauen?

Caravanos
18.03.2008, 22:26
wie sieht es mit zugelassenen Bauteilen von einem Motorrad aus? kann ich diese auch in einem PKW verbauen?

Kommt drauf an was, Scheinwerfer sind möglich.

Nocke
18.03.2008, 22:40
wie sieht es mit zugelassenen Bauteilen von einem Motorrad aus? kann ich diese auch in einem PKW verbauen?

Kommt drauf an was, Scheinwerfer sind möglich.

blinker sind soweit ich weiß nicht erlaubt.
zumindest die schönen LED Blinker.

gruss jens

Dori
19.03.2008, 15:25
dachte da an Kennzeichenbeleuchtung :)