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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : TÜV Erfahrung mit CarPC



floppyxyz
14.10.2012, 16:51
Hi Leute, wollte ich mal bescheid sagen das ich meinen Wagen trotz CarPC fast problemlos übern TÜV bekommen habe.
Der Prüfer hat sich reingesetzt, beim reinfahren das Warnblinklicht angemacht, (den Schalter habe ich nach dieser Anleitung in den Zigarettenanzünder gelegt: Warnblinklichtschalter in den Zigarettenanzünder (http://www.astra-g-anleitungen.de/Astra-G-und-Zafira-A-FAQs/wie-bau-ich-den-warnblinkschalter-in-den-zigarettenanzuender.html) ) und ist reingefahren. Dann hatte der PC einen Bluescreen, er hat mich zwar ein wenig komisch angeguckt aber mich nicht ausgefragt oder ähnliches.

Schlussendlich hat er die Bremsentests etc gemacht die ich alle bestanden habe. Lediglich eine defekte Kennzeichenbeleuchtung und eine korodierte Bremsleitung hinten haben verhindert das ich die Plakette bekommen habe. Die Beleuchtung habe ich schwups selbst gemacht und morgen den Termin bei Opel zum Austausch der Bremsleitung (da lass ich niemand anders ran).

Jedenfalls ist auf dem Bericht nichts von meinem CarPC zu lesen. Vielleicht ist diese Erfahrung ja für den ein oder anderen Interessant, da ich vorher nicht viel über TÜV und CarPC gelesen habe.

PS: Ich war bei der Dekra in Dinslaken. Sehr nette Prüfer und nur mit der Beleuchtung hätte er mich sicher auch rüber gelassen. Mit der Bremsleitung das kann ich auch verstehen.

Blackstarz
14.10.2012, 22:17
Könntest Dir auch ne Expressomaschine einbauen wenn du das vernünftig machst . Was soll der den sonst zu nem Carpc sagen ?

zippy
14.10.2012, 22:33
Blackstarz, sicher? Ich habe schon mehrfach gehört dass auch Hifi-Anlagen und Freisprecheinrichtungen ein E-Prüfzeichen benötigen.
Brandgefahr, Blendung, Ablenkung, Funkentstörung, Anschluss von Rückfahrschaltern, Tacho, Beleuchtung,...

Blackstarz
14.10.2012, 22:45
Ja stimmt jetzt wo du das sagst .Den Rückfahrschalter musste ich auch schon mal anklemmen bzw auf Masse (Ich weiß nicht erlaubt)legen . Die anderen Dinge sind auch nicht verkehrt wenn man darüber mal nachdenkt .

c00LhaNd
14.10.2012, 22:47
Naja, das Problem beim CarPC ist halt nur das, dass man sowas wie Video schauen etc nicht unterbinden kann, wenn die Handbremse nicht angezogen ist.
Wenn man ein DVD Radio verbaut und das Kabel zur Handbremse bewusst nicht an die Masse der Handbremse legt, sondern wo anders auf Masse, hat dieses keine Genehmigung mehr.
Aber ich habe bis jetzt noch keinen TÜV'er gesehen der erstmal schaut das die HiFi Anlage so angeschlossen ist wie sei es sein soll oder nach misst ob denn der Kabelquerschnitt der ist, der es sein muss.
Solange es ordebntlich gemacht ist sagt keiner was.
Wenn natürlich das Stromkabel zur Endstufe etc. schon freigescheuert ist wird das sicherlich bemängelt. ;)

mfg

floppyxyz
15.10.2012, 15:54
Mein Wissen zum Thema E-Prüfzeichen auf ALLEN elektrogeräten ist soweit, das dieses erst ab EZ 2001 vorhanden sein muss. Davor reicht es, alles so zu verbauen das es im Falle eines unfalls nicht durchs Auto fliegt. Aber wie gesagt, ich wollte damit nur mal meine Erfahrung wiedergeben :)

Kombi-Power
15.10.2012, 17:16
Naja, das Problem beim CarPC ist halt nur das, dass man sowas wie Video schauen etc nicht unterbinden kann, wenn die Handbremse nicht angezogen ist.
Wenn man ein DVD Radio verbaut und das Kabel zur Handbremse bewusst nicht an die Masse der Handbremse legt, sondern wo anders auf Masse, hat dieses keine Genehmigung mehr.

mfg

hiho

Und das steht wo in welchem Gesetzbuch .

Das ist bestenfalls eine selbstauferlegte Richtlinie der Radio Hersteller das man(n) DVD nur bei gezogener Handbremse sehen kann , aber kein Gesetz .

Das Gesetz bzw der Paragraph dazu ist aber merh als "schwammig " ausgelegt .

Dort steht nämlich nur explizt was über Handys drinne ..nix aber von Multimedia Geräten .
zitat §23

§ 23 STVO

§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).

(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist.

alternativ dazu der § 19 der die ganze sache sehr allgemein behandelt tut ( da könnte auch die beifahrerin mit gemeint sein bei punkt 2/3 bzw die musikanlage im auto )

StVZO §19 Abs. 2.
Dort steht:
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Ist zwar ein großer Graubereich, wird aber angewandt wenn der Monitor den Fahrer ablenken kann.

Alles in allem gibt es wenn die Lalülala boys (Polizei) einer der punkte ( speziel §19 absatz 2-3 ) nachweisen können nen Verwarnungsgeld

wo z.b. würde mann die Grenze denn ziehen zwischen DVD schauen und Anklatschnavi´s , welche meist ziemlich direkt im Sichtfeld des Fahrer angepatsch werden ( sieht mann zur Genüge wenn man(n) mal auf der Autobahn unterwegs ist )

Gruss Dirk

zippy
15.10.2012, 19:26
Kombi-Power, Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, nicht Open Source! Reiß Dich mal am Riemen, ich habe nach ein oder zwei Zeilen abgebrochen.

Kombi-Power
15.10.2012, 19:40
Hiho

@Zippy so ok ( sorry )


Gruss Dirk

FN-QP-10
15.10.2012, 21:10
ich hab einen Car PC drin und das hat den TÜV absolut gar nicht interessiert ...