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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : erster Unfall - einige Fragen!



entefox
13.09.2012, 11:34
hallo forum,

ich hatte am sonntag den 02.09.12 einen unverschuldeten Unfall. mir wurde von einem pizzataxi die vorfahrt genommen und ich konnte den aufprall leider nicht mehr verhindern. die polizei klärte die schuldfrage (bußgeld & punkte für den verursacher) und ich konnte, im gegensatz zu ihm (musste abgeschleppt werden), weiterfahren. am nächsten tag war ich gleich beim gutachter, da foh meinte das das ganze nicht mit einem kostenvoranschlag zu regeln wäre. dieser stellte reperaturkosten in höhe von 3655€ fest bei einem wiederbeschaffungswert von 2700€ und einem restwert von 500€.
also habe ich nun einen finanziellen totalschaden. ich möchte aber mein fahrzeug behalten und habe schon teile bestellt. sämtliche arbeiten an der karosserie bekomme ich selber hin und müsste dann alles nur lackieren lassen.

ich weiß jetzt aber nicht wie es die versicherung vom verursacher sieht (allianz). gibts da irgentwelche erfahrungen ?
der gutachter meinte das ich eine summe rund um den wiederbeschaffungswert erwarten könnte.
die 130%-Regel greift hier ja nicht, weil ich das fahrzeug selber reparieren will.

ich bin gespannt was ihr dazu sagt ...

achso: neue frontstossstange, kotflügel li, scheinwerfer li sonar daylight, nebelscheinwerfer li, querträger vorne ( aufprallschutz)

zippy
13.09.2012, 11:49
Gute Frage. Was zahlst Du denn für die Reparatur bzw. Teile?
Klingt so, als ob Du für die Teile wesentlich weniger zahlst als 2000€. Dann wäre es wahrscheinlich am besten und am einfachsten, die 2200€ (Wiederbeschaffungswert-Restwert) einzustreichen, den "Schrott" also selbst zu kaufen bzw. zu behalten und zu reparieren.

entefox
13.09.2012, 11:55
teile evt ~ 500-600 euro( schürze 150, kotflügel 80, hellas 250,nebler und aufprallschutz entwerder richten oder neu)
lacken wird halt der teure part. die frage ist halt wie viel ich von der versicherung erwarten kann.

Necro
13.09.2012, 12:16
Hi.

Habe momentan einen ähnlichen Fall.

Mir wurde vom Gutachter das ganze so gesagt.

Im Reparaturfall durch eine Werkstatt (hierbei ist es egal welche, muß nur durch Rechnung bewiesen werden): Bekommt man die Reparatur bis MAX. 130%. Wobei dies anscheinend im Ermessen der Versicherung liegt, ob 130% gezahlt werden. Ist also von Versicherung zu Versicherung und Fahrzeug zu Fahrzeug verschieden.

Im Reparaturfall durch eigene Hand: Bekommt man den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeug´s Minus den Restwert des kaputten Fahrzeug´s. Hierbei ist zu Beachten, daß man nachträgliche Kosten nicht einreichen kann. Auch eine Mehrwertsteuer, die Du ja für Deine Teile zahlen mußt, kannst Du nicht von der Versicherung erwarten.

Heißt also in Deinem Fall bei Selbstreparatur: 2700€ - 500€ = 2200€ Mit diesem Geld kannst Du also von der Versicherung rechnen. Für Dich also gilt alle Ersatzteile + Lackieren + Montage für insgesamt 2200€ hin zu bekommen.

Mein Tipp. Egal wer an einem Unfall schuld ist, auch wenn per Polizei die Sache anscheinend klar ist, immer ein Gutachten erstellen lassen und immer einen Anwalt hinzu ziehen. Bist Du definitiev nicht der Schuldige, zahlt das die gegnerische Versicherung.

MfG

Necro

entefox
13.09.2012, 12:53
danke für die schnelle antwort.
die 2200€ sollten reichen, ich wäre damit zufrieden.

muss ich davon ausgehen, dass sich die versicherung quer stellt (ist ja eigentlich ne seriöse oder ist das egal)?
ich hätte für nen rechtstreit gerade keine nerven :)

1a2b3c
13.09.2012, 13:17
Na wenn dann nimm dir einen Anwalt, bezahlt die gegnerische Versicherung.

GSI Champ
13.09.2012, 13:17
Wenn du dir den schaden ausbezahlen lässt, wird dir auf jeden fall die Mehrwertsteuer abgezogen. dazu ist es möglich, dass dir bei einer Auszahlung andere Stundenlöhne berechnet werden (nämlich die von ihrer (billigen) Werkstatt). so wars bei mir zumindest, wo mich mal so n Audifahrer an der Ampel angeschoben hat.

kc85
13.09.2012, 13:33
Da wird nichts abgezogen.

Wiederbeschaffungswert = 2.700 EUR
Grenze 130%-Regel = 3.510 EUR
kalkulierte Reparaturkosten 3.655 EUR

Es gibt 2 Möglichkeiten: Reparatur bis 3.510 EUR in einer Fachwerkstatt (steht hier nicht zur Debatte und kann ggf. auch Ärger bringen) oder Abrechnung des wirtschaftlichen Totalschadens. Und da gilt Versicherungsleistung = Wiederbeschaffungswert - Restwert (laut Gutachten).

Abzüge gibt es da keine. Dazu kommt die Erstattung der Auslagen usw.

kc85

entefox
13.09.2012, 14:08
verdammt ziemlich kompliziert.

mal sehen wann sich die versicherung meldet, das gutachten sollte denen schon vorliegen.

noch ne andere frage, sind 480€ für das eigentlich gutachten gerechtfertigt ?

Opelracer
13.09.2012, 21:23
allianz? na dann mahlzeit... hatte im feb einen unfall unverschuldet, die allianz hat mir sämtliche arbeiten die sie nicht fuer nötig hielten abgezogen ( zb das beilackieren der hinteren türe) manche sachen hielten die nicht fuer nötig und haben es im abzug gebracht... naja und was soll ich sagen, ich warte immernoch auf fast 800 euro von denen... stell dich schonmal auf ne wartezeit ein und such dir nen guten anwalt...

glaube mein gutachten war sogar etwas teuerer als 480 euro... gerechtfertigt oder nicht, die versicherung des verursachers muss diese zahlen somit sollte es egal sein was der sich "wert" ist:)

entefox
14.09.2012, 10:22
na klasse...
na dann mal abwarten

darf ich den schaden jetzt schon beheben, oder muss ich warten ob die versicherung eventuell noch nen anderes gutachen o.ä. fordert?

GSI Champ
14.09.2012, 10:27
Da wird nichts abgezogen.

Doch.
Bei dem besagten "Unfall" hab ich ein gutachten erstellen lassen: Neue Stoßstange hinten, mit lackierung usw. ca. 1100 schaden. als ich ihn dann abrechnen lassen wollte um die sache selber zu erledigen, bekam ich ne neue Berechnung des schadens, seitens der Versicherung. wenn ich den schaden abrechnen wollte, haben Sie die kosten nicht nach meiner Werkstatt berechnet, sondern nach ihrem Betrieb, den sie in der nähe haben. und da kamen damals 200 Euro weniger raus.

1a2b3c
14.09.2012, 10:34
http://www.kfz-experte.de/unfallschaden ;)

kc85
14.09.2012, 12:32
Da wird nichts abgezogen.

Doch.
Bei dem besagten "Unfall" hab ich ein gutachten erstellen lassen: Neue Stoßstange hinten, mit lackierung usw. ca. 1100 schaden. als ich ihn dann abrechnen lassen wollte um die sache selber zu erledigen, bekam ich ne neue Berechnung des schadens, seitens der Versicherung. wenn ich den schaden abrechnen wollte, haben Sie die kosten nicht nach meiner Werkstatt berechnet, sondern nach ihrem Betrieb, den sie in der nähe haben. und da kamen damals 200 Euro weniger raus.

Der Sachverhalt hier liegt doch aber völlig anders. Hier wird nicht ein Schaden auf Gutachtenbasis (da sind Abzüge üblich und zulässig), sondern ein stinknormaler wirtschaftlicher Totalschaden abgerechnet. Da gibt es keine Abzüge, weil ja eigentlich gar nicht repariert, sodern nur der Zeitwert erstattet wird. Die Versicherung interessiert dabei nicht, was anschließend mit dem Auto passiert.

Dass der Themenstarter hier trotzdem selber repariert, hat damit nichts zu tun. Ob der Geschädigte den Schrottwagen behält, verkauft oder sonstwas damit macht, die Abrechnung bleibt aus Sicht des Versicherers immer die selbe.

kc85

entefox
14.09.2012, 18:07
wird sich zeigen...
versicherung hat sich natürlich noch nicht gemeldet.
ich sag bescheid wie sich die sache entwickelt

icke164
14.09.2012, 18:19
öhm nur mal so nebenbei du hattest doch bestimmt nackenschmerzen und warst danach beim arzt oder ?

wenn ja wären das auch nochmal so 500-1200 euro aber gehört hier ja nicht hin

kc85
14.09.2012, 18:41
Für 500,- EUR bräuchte es da schon einen schwereren Fall mit ca. 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit. Für einen leichten Fall liegt das Schmerzensgeld üblicherweise eher unter 200,- EUR.

Hier die Leute quasi zum Schröpfen der Versicherung aufordern, finde ich absolut unpassend. Der Themenstarter wird schon selber wissen, ob ihm etwas weh tut. Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt.

kc85

icke164
14.09.2012, 19:18
kein betrug wenn schmerzen da wären würde ihm das geld zustehen und er könnte es zum reparieren mit einplanen.

und ich hab bei meinem unfall für 4 tage krankgeschrieben nackenschmerzen wie sau und blaue flecken an den stellen wo der gurt saß von der huk coburg seinerzeit 11oo euro bekommen

kc85
14.09.2012, 19:28
Nicht immer von Einzelfällen verallgemeinern. Dass die HUK da üppig gezahlt hat, ist kein Maßstab.

kc85

OPC0151
14.09.2012, 19:29
Da wird nichts abgezogen.

Doch.
Bei dem besagten "Unfall" hab ich ein gutachten erstellen lassen: Neue Stoßstange hinten, mit lackierung usw. ca. 1100 schaden. als ich ihn dann abrechnen lassen wollte um die sache selber zu erledigen, bekam ich ne neue Berechnung des schadens, seitens der Versicherung. wenn ich den schaden abrechnen wollte, haben Sie die kosten nicht nach meiner Werkstatt berechnet, sondern nach ihrem Betrieb, den sie in der nähe haben. und da kamen damals 200 Euro weniger raus.

Dann hast Du dich übern Tisch ziehen lassen. Die Versicherungen versuchen es immer wieder, die Werkstattsätze runter zu rechnen, UVP-Aufschläge nicht zahlen etc. Du hast anrecht auf eine Reparatur beim FOH. Die Abzüge der Versicherung sind nicht rechtens, das wissen die auch, aber da sich max. jeder 2. beschwert, so sparen die Versicherungen millionen Beträge pro Jahr. Ein netter Brief an die Versicherung und ruck zuck hast du den Abzug der Versicherung auf auf deinem Konto. ich selber hatte den Fall schon 2x. Einmal wurden über 800 Euro abgezogen und einmal ca. 300 Euro. Beides mal wurden die Abzüge nach einem netten Anschreiben auch unverzüglich überwiesen.

entefox
15.09.2012, 13:10
@ icke164
nee das lassen wir mal ! :D

ich habe heute den brief der versicherung (zwecks unfallhergang ect) erhalten.
mal sehen wann ich das geld sehe, da schaden fast schon wieder repariert ist ( fehlt nur noch lackierung!)