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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tieferlegung und Anhängerkupplung



Marco
15.09.2006, 10:04
Hallo,
ich möchte gern in absehbarer Zeit meinen Astra tieferlegen. Das Problem ist ich habe eine abnehmbare Anhängerkupplung. Welche tieferlegungen sind möglich? Ist überhaupt eine tieferlegung möglich?

Rad Reifen kombination ist geplant 7,5 x 17 ET 47 mit 215/40/17

Gruss Marco

McCloud
15.09.2006, 17:43
Da gab es meines Wissens schon einen Thread. Werde nur gerade nicht fündig

Cayf
18.09.2006, 00:07
http://www.astra4ever.net/viewtopic.php?t=52378&highlight=tieferlegung+ahk
sollte der Thread sein denke ich mal steht denke ich alels drinne :wink:
Gruß Christian

D_T_K
04.08.2009, 22:26
Hallo

Ich möchte mir gerne ein Fahrwerk zulegen. Das GTS würde mir gefallen. Alternativ Eibach Federn mit neuen Dämpfern. Allgemein sollte der Wagen aber nicht zu tief kommen, da ich ab und zu auch mal über Feldwege fahren möchte.

Heute habe ich mit dem Tüv telefoniert wieviel den machbar wäre. Da bekam ich nur die Info das die Mitte der Kupplungskugel bei voll belastetem Auto (also mit der zulässigen Zuladung) 350mm über den Boden sein muss.
Soweit so gut. Muss ich dafür dann X Kilo in den Kofferraum wuchten? Wohl kaum. schließlich kann man ja auch noch gut 400 Kilo im Fahrgastraum verteilen :D
Wie messe ich den die Höhe richtig aus.
Oder anders gefragt, wer hat den mit einer Tieferlegung eine abnehmbare AHK (die Originale) dran und wieviel ist die Kiste tiefer.

Wenn ich das im GTS-Thread richtig gelesen habe trägt der Tüv eine Höhe ein, die man eingestellt hatte und mit der muss man dann wohl weiterfahren. Also müßte man vorher wissen wie tief möglich ist um nicht 2-3 Mal da dran rumschrauben zu müssen.
Oder sehe ich das ganze zu kompliziert?

MFG
Dany

caravano
04.08.2009, 22:37
Ich habe nen H&R Cup-Kit 55/35 drin mit AHK,
allerdings nen Caravan.Der Prüfer hat damals bei der Eintragung
diverse Messungen durchgeführt und mal telefoniert und dann war alles OK :wink:

Rennblitz
14.04.2012, 14:40
Hallo Jungs,
nach diversen Senator A, Kadett GSI möchte ich mir nun ein Astra G Coupe 2,2 zulegen. Habe da auch schon einen in Aussicht.
Meine Frage wurde leider nicht durch die intensive Suche hier oder im I-Net beantwortet.
Folgendes:
Das Coupe das ich im Blick habe ist mit einem H+R Fahrwerk -45mm ausgestattet. 17 Zoll Räder.
Ich müßte an diesem Auto unbedingt eine Anhängerkupplung montieren.
Recherchen ergaben das im belasteten Zustand vom Boden bis zur Kugelmitte mind. 350mm verbleiben müssen.
Hat hier jemand diese Kombination?
Ist mit einer Tieferlegung und AHK noch alles im grünen Bereich? Vielleicht könnte jemand bei einem Serienfahrwerk und AHK mal nachmessen. Dann könnte man es ungefähr ausrechnen...

Im voraus schonmal vielen Dank :thumbs:
Gruss

kc85
14.04.2012, 15:06
Die Mindesthöhe gilt aber nur bei beladenem Gespann bzw. bei voller Ausnutzung des zGG des Fahrzeugs. Wo sich die Kugel unbeladen befindet, ist folglich Wurst.

Der Kugeldurchmesser beträgt 50 mm und entspricht DIN 74058 und ISO 1103. Der Abstand zwischen Kugelmitte und Fahrbahn beträgt bei beladenem Gespann (max. zul. Gesamtgewicht) 350 bis 420 mm. (Quelle: Westfalia, oder noch genauer HIER (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1994L0020:20070101:DE:PD F) - Seite 57 im PDF)

Bei unserem Caravan mit 50/30 Fahrwerk hängt die Kugelmitte unbeladen bei 39cm. Die 35cm hält man (unbeladen) i.d.R. sogar noch mit einem Gewindefahrwerk ein. Beladen liegts dann am Geschick des Beladers (Stützlast).

Kontrolliert wird das eigentlich eh nie.

kc85

Rennblitz
14.04.2012, 16:10
Danke dir KC85!
Mindestens 350mm im belasteten Zustand habe ich ja schon rausgefunden. Eine AHK mit Tieferlegung müsste also Eingetragen werden da das Fahrwerk nicht der Serie entspricht- auch klar.
Du meinst also das bei meinen -45mm trotzdem noch genug "Spiel" vom Boden bis zur Kugelmitte vorhanden ist (belastet natürlich) damit einer Eintragung nichts im Weg steht? Habe da an eine Abnehmbare gedacht. Vielleicht gibts da auch Höhenunterschiede.
Habe eigendlich nicht vor mir ein G zu kaufen den ich deswegen höherlegen muss um 2x im Jahr nen Wohnwagen zu ziehen.
Urlaub ist wichtig!
;)

kc85
14.04.2012, 20:54
AHKs werden heute i.d.R. eh nicht mehr eingetragen, die haben (so lange man die Einbaubestimmungen erfüllt) meist eine EG-Betriebserlaubnis.

Wie gesagt, unbeladen ist es Wurst, so lange man die 35cm einhält (das sähe selbst der blindeste Prüfer). Und das klappt mit dem geplanten Fahrwerk locker.

Beladen juckt das auch keinen, so lange der Anhänger nicht wie ein Geschütz in den Himmel ragt, weil die Kupplung zu tief hängt. ;)

Fazit: Anbauen und vergessen.

kc85

Rennblitz
15.04.2012, 21:07
Bin eigendlich nicht zimperlich aber wiederum aus dem Alter raus wenn es um Anbauteile geht bei denen der Versicherungsschutz auf dem Spiel steht. Heutzutage gibts nur noch selten Kulanz wenn ein Schaden eintritt, vorallem wenn es um Geld geht.
Eins dürfte klar sein, auch wenn ich die AHK ABE noch nicht in den Händen halte.- Sie gilt bestimmt nur bei unveränderten Serienfahrwerk.
Das heisst also das sie eine TÜv-Abnahme braucht!

Jetzt kommt noch dazu das das Coupe serienmäßig eh schon 20mm tiefer ist als ein Kombi.
Mit den -45mm HR Fahrwerk wären wir jetzt schon bei eigendlichen -65mm!

Gefühlt wird es jetzt bestimmt verdammt knapp werden die AHK einzutragen. Die Graukittel sind auch nicht blöd und tragen etwas so lapidar ein ohne das Auflagen nicht erfüllt werden.

Gegenbeispiel:
AHK's werden auch schon mal wegen einer tieferlegung ausgetragen!

Bin jetzt leider immer noch nicht schlauer. Habe auch kein Vergleichsauto in der Nähe um das Maß zu checken.
Deswegen werfe ich die Frage noch mal rein ob jemand vergleichbares verbaut hat bzw. mir ein Maß bei Serienfahrwerk und AHK geben kann.

Gruss

kc85
16.04.2012, 10:27
Zuerst mal: Das Coupe kommt nicht zusätzliche 45mm runter. Die Angabe 40-45mm bezieht sich auf das normale Serienfahrwerk des G. Die Federn (29460-1) sind ja für alle G außer den Caravan. Das Auto kommt als nur noch gute 2-2,5cm runter und wird damit höchstens hinten minimal tiefer als mein Caravan. Vorne wird er sogar eher höher bleiben. Der Kugelkopf dürfte also etwa auf gleicher Höhe landen, vielleicht 1cm tiefer.

Zur AHK selber: Da wird nichts eingetragen, so lange man den Freiraum (Anbaumaße) nach EG-Norm einhält gilt die EG-Betriebserlaubnis, die fast alle AHK heute haben. Ich kenne jetzt keine für den G, die man eintragen müßte.

HIER (http://www.westfalia-automotive.de/fileadmin/templates/pdf/314-opel/a314236691111-314235%20ab%2012.02.08%20war-101.pdf) mal die Anbauanleitung der Westfalia-AHK für das Coupe. Die ist gleichzeitig auch die Betriebserlaubnis (auf Seite 1 im PDF sieht man die Abbildung der EG-Betriebserlaubnis-Plakette an der AHK). Plakette und Anbauanleitung (sollte man mitführen) sind die einzigen nötigen Unterlagen.

Da steht nirgendwo, das nur das Serienfahrwerk erlaubt ist. So lange die Maße für den Freiraum angehalten werden, ist völlig egal, welches Fahrwerk drin steckt (Seite 16 im PDF zeigt die einzig relevanten Vorgaben).

Und das klappt mit einem 45mm-Fahrwerk auch im Coupe unbeladen problemlos. Da kein Prüfer das Auto bei einer HU oder sonstigen Gelegeheit erst aufwändig maximal beläd, nur um mal eben die korrekte Höhe des Kugelkopfes zu checken, muss man sich über das Thema eigentlich keine Gedanken machen.

Schon gar nicht, wenn man auch noch einen abnehmebare AHK verbaut. Dann gibt es noch nicht mal bei einer HU was zum nachmessen. Und sonst juckt das wirklich absolut keinen.

Wie gesagt: Anbauen, benutzen und vergessen.

kc85

Rennblitz
20.04.2012, 18:31
Hallo kc85
Hast mich überzeugt.

Gruss

kc85
21.04.2012, 08:47
So soll es sein. ;)

kc85