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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verdrecktes Nummernschild



LedererI
17.12.2003, 16:19
Verwarungsgeld bei verdrecktem (Absicht unterstellt) Nummernschild!!???
Ist das richtig oder nicht?? Bzw. dürfen da die "Grünen" abkassieren??

Wurde mit meinem Suzuki angehalten (bin grad aus einem "schweren Geländeeinsatz" gekommen, also war der ganze Jeep mit Schlamm bedeckt, unter anderem auch das Nummernschild).
Dann haben sie gesagt warum mein Nummernschild dreckig ist, ob ich das mit Absicht gemacht habe!!!
Das kostet normal was!!!! (habs nicht zahlen müssen weil unter Kollegen)

Las mir das je eingehen wenn ich absichtlich was drüber kleb oder so!!!
Aber nur wenn Schlamm und Dreck dran klebt oder Schnee??? :?:

-Astral-
17.12.2003, 16:30
Natürlich mußt du dafür sorgen das das Nummernschild sauber ist. Jedenfalls bei Dreck. Bei Schnee ist das mit Sicherheit was anderes kannst ja net wenn´s schneit alle 2km mal aussteigen und das Nummernschild säubern.

VILEDA
17.12.2003, 16:51
Jepp! Dürfen sie.
Zur Not such ich Dir noch den Link raus (bin grad zu faul).

mirco
17.12.2003, 16:55
Jo dürfen sie

lederer wieso kollegen, bist du einer von der Rennleitung ?

LedererI
17.12.2003, 16:58
@ Mirco
Nicht direkt. Trag zwar auch grün aber ein wenig helleres!!!

Also muß ich immer schön das Nummernschild sauber machen!!!!!
Wenn ihr wüsstet wie dreckig das war!!! :twisted:

mirco
17.12.2003, 17:09
Zoll / BGS ??

LedererI
17.12.2003, 17:37
@ Mirco
Ersteres°°

A73Raser
17.12.2003, 20:12
@ Lederer... ich weis die sind gemein, aber man kann ja imme rreden... doch die dürfen das, steht in der StVO wenn ich mich ned täusche...
Aber die müssen dir erstmal absicht nachweisen, denn schlamm an einem jeep ist normal... würd ich sagen sonst wärs ja ein sportwagen geworden...

VILEDA
18.12.2003, 09:25
in der StVO mit Sicherheit nicht. Wenn dann in der StVZO! *klugscheißt* :-)

Basic
18.12.2003, 10:00
*nochmehrklugscheißt*

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln

§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).

und nu? :roll:

zino
18.12.2003, 11:37
@Basic: Du hast es doch gar nicht noetig, klug zu scheiszen, denn scheinbar weiss du einiges wirklich besser! :-)


@LedererI: Deine kollegen hier an der grenze sind meine besten freunde, jeden nachmittag, wenn ich nach hause komm, begruessen sie mich "freundlich" und ich bin froh, das ich wieder in Deutschland bin... :-(
Zum glueck seh ich fruehs immer nur die Schweizer beamten, sonst waere der tag schon gelaufen, bevor er richtig begonnen hat!


zino

LedererI
18.12.2003, 11:55
@ zino
Kannst ja mal nen schönen Gruß sagen :wink:

@ all
Danke für die Antworten, habt mich überzeugt das ich es sauber halten muß!!
Darf ich halt nimmer so tief in den Schlamm fahren!!!! :twisted: :roll:

VILEDA
18.12.2003, 12:15
und ich dachte hier greift §60 StVZO Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen

Boehser-Astra
20.12.2003, 03:56
war X in einer verkehrkontrolle, habe die ganzen eintragungen kontrolliert, als wir dann an der 4 rohr-anlage angekommen waren, hat er das "verdreckte" nummernschild gesehen, musste es auf der stelle reinigen, ansonsten hätte er mir ein mängelbericht ausgestellt, bescheuert oder????

Denny
20.12.2003, 11:35
Bei uns in der Berufsschule gabs immer paar Spezies die haben absichtlich immer das Nummernschild mit Schnee eingeiseift im Winter um bei einem Blitzgerät nicht erkannt zu werden :D :D

mirco
20.12.2003, 11:44
Naja, man sollte es auch mal positiv sehen. Wenn euch einer auf nem Parkplatz gegen Euer Auto fährt und abhaut ist mit Glück ein Zeuge da der das Kennzeichen aufgeschrieben hat. Wenns verdreckt ist, ists dann immernoch bescheuert ??
Hat alles zwei seiten

Boehser-Astra
22.12.2003, 01:00
recht hast du mirco !!!!

Acidphil
05.01.2004, 20:09
@LedererI:

Schön zu wissen das ich hier nicht der einzige Zöllner bin.An welcher Grenze machst du Dienst??
Welcher Dienstgrad?
Kannst mir ja ne PN schicken.