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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unfallschaden - Recht auf Wertausgleich ?



Trillville
11.09.2011, 10:30
Hallo.

Habe vor ca. 2 Jahren meinen Astra bei einem freien Händler gekauft. Er sicherte mir mündlich zu, das der Wagen unfallfrei ist. Gab auch keinen Zweifel daran, da man rein gar nichts von ausgebesserten Schäden sah. Im Kaufvertrag steht nur der Fahrzeugtyp, die Kilometerleistung und der Kaufpreis. Eine Liste zum Ankreuzen, z.B. mit Unfallschaden oder Unfallfreiheit gab es nicht. Jetzt zu meinem Problem: Habe letztens festgestellt, das sich unter der Schaftleiste der Fahrertür der Klarlack hebt bzw. abplatzt. Leiste abgemacht und man sieht das da abgeklebt wurde und nachlackiert wurde. Desweiteren löst sich der Lack auf beiden Türen unter den Griffen und man erkennnt Schleifspuren in den Griffmulden wenn diese ausgebaut sind. Auf der Beifahrerseite sieht man auch ne "harte" Kante vom Abkleben, wenn der Außenspiegel demontiert ist. Unter UV-Licht und bestimmten Blickwinkeln sieht man auch, das die Tür gepachtelt bzw. ausgebeult worden ist.

Jetzt meine Frage: Hab ich ne Chance auf Wertausgleich für den Schaden vom Händler oder ist er fein raus, weil kein Unfall oder Unfallfrei im Kaufvertrag vermerkt ist ?

icke164
11.09.2011, 10:47
naja du müsstest in dem fall schon nachweisen dass er davon gewusst hat und naja 2 jahre sind ne seeehr lange zeit um versteckte mängel geltend zu machen

kc85
11.09.2011, 16:42
Das kann auch von "Schönheitsreperaturen" stammen. Eine Schramme in der Tür kann auch ohne Unfall passieren.

Ob man sich deswegen streiten will, muss jeder selber entscheiden. So ohne weiteres wird der Händler keinen Cent rausrücken. Was man nach 2 Jahren noch beweisen kann, ist die eine, was im Vertrag steht, ein ganz andere Frage.

Beim nächsten Autokauf einfach besser aufpassen.

kc85

Trillville
12.09.2011, 20:16
UPDATE :

Hab heut den einzigen Vorbesitzer ausfindig gemacht und mit ihm telefoniert. Auto hatte 1 Jahr nach Neukauf nen Vollkaskoschaden wo: Motorhaube, Stoßstange, 2x Kotflügel und 2x Türen beschädigt waren und deshalb ausgetauscht bzw. repariert wurden von einer Opel-Vertragswerkstatt. Hatte er beim Verkauf angegeben. Doch mir wurde von alledem natürlich nichts gesagt. Ansich ist der Unfall ja gut repariert worden, Spaltmaße stimmen, kein Farbunterschied, etliche Neuteile verbaut, aber das mit den Türen stört mich schon und die Tatsache das ich im Glauben war, ein UnfallFREIES Auto gekauft zu haben...Und beim Kauf damals hätte es kein Mensch geahnt, weil man davon 100 % nichts sah, außer man baut davor die Schaftleisten, Türgriffe und Außenspiegel ab oder hat nen Lackschichtenmessgerät dabei...

Rstwo
12.09.2011, 20:27
Tja ich sag mal den Vorbesitzer hättest du damals gleich fragen sollen.
Dann hättest du den Astra eventuell günstiger bekommen, jetzt musst du es im falle eines weiterverkaufs ja auf jedenfall angeben.

Wenn du jetzt da was machen willst fragste am besten mal deinen Anwalt, der kann die rechtlichen Chancen sicherlich am besten einschätzen.
Ich würd mir vor sowas aber vom Vorbesitzer schriftlich geben lassen das es ein Unfallwagen war und er das angegeben hat.

GSI Champ
13.09.2011, 08:44
Unfallschäden müssen angegeben werden, wenn der rahmen beschädigt wird.
bei dir wurden ja nur anbauteile ausgetauscht bzw. repariert. klar der anstand hätte es verlangt, und du hättest ihn warscheinlich auch billiger bekommen, wenn du es gewusst hättest.
ich würd da nachhaken, vielleicht bekommst du ja noch was.

kc85
13.09.2011, 09:08
Nicht der Anstand hätte es verlangt, sondern die Definition des Begriffs "unfallfrei".

Die Definition ist eindeutig: "Nur ein Fahrzeug, das bisher keinen Unfallschaden erlitten hat, ist unfallfrei."

Wenn jemand gezielt danach fragt, ist jegliche Beschädigung durch ein Unfallereignis zu nennen, unabhängig vom Umfang.

Ich sehe hier folgende Probleme:

1. Kann man zweifelsfrei nachweisen, dass der Verkäufer vom Vorbesitzer über den Schaden informiert wurde?
2. Oder war der Schaden so klar erkennbar, dass der Verkäufer ihn erkennen und damit auch nennen musste?
3. Gibt es (unabhängige) Zeugen für die mündliche Zusicherung seitens des Verkäufers?

Wenn einem die Unfallfreiheit wichtig ist, sollte das zwingend schriftlich im Kaufvertrag erscheinen. Vor Gericht sollte man nachweisen können, das dies ein wichtiges Kaufkriterium war und was der Verkäufer diesbezüglich zusichert. Der Verkäufer kann schließlich auch behaupten, er hätte den Schaden mündlich genannt und es war dem Käufer Wurst.

Insgesamt sehe ich hier ein großes Kostenrisiko bei relativ geringen Chancen.

kc85

Martin_Fry
13.09.2011, 17:27
Geh zum Anwalt, hier wild rum zu spekulieren bringt eh nichts.
Der Händler bekommt auf jeden Fall eins auf die Nüsse wenn nach zu weisen ist
das er wissendlich einen Ufw als uff verkauft hat.

Sha1d
21.09.2011, 18:17
unfallwagen fängt schon ab 800€ schadenshöhe an, alles andere ist egal. siehe diverse richtersprüche. nur am rande