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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : fahrwerk eintragung frage!



dodsdom
01.09.2011, 19:04
Also Leute. Habe vor gut 3 Monaten Felgen u d Fahrwerk eingebaut und abnehmen lassen...Werkstatt meinte passt alles so. Dh sie meinten ich muss es nicht noch in meinen fahrzeugschein eintragen lassen.... vorhin hab ich mal wieder aufgeräumt und stolper über meine abnahmebestätigung. Dort steht drauf das es unverzüglich eingetragen werden muss. Wie ist es denn richtig. Wenn die Polizei mich anhält reichen da die Abnahmebestätigung? Und falls ich es noch eintragen muss wird da die Zulassungsstelle meckern das ich es erst jetzt mache? Auch wenn ich sage das ich 3 Monate gar nicht gefahren bin weil ich Nicht da war

LieblingsCoupé
01.09.2011, 19:10
Mein TÜVer meinte bei mir es wäre halb so wild wenn mans nicht einträgt.
Ich würde es drauf ankommen lassen.

Opelracer
01.09.2011, 19:22
du bist warscheinlich üebrs gutachten gestolpert...da steht dir das muss unverzüglich beim tüv ect abgenommen werden...

in dem abnahme protokol vom tüv oder dekra oder wo auch immer du warst müsste stehen das die eintragung im fahrzeugschein nicht nötig ist...


wenn du alles offiziell hast abnehmen lassen mit abnahme protokoll ist alles ok... du musst es nicht beim verkehrsamt eintragen lassen, musst jedoch das abnahme protokoll mit im auto haben wenn sie dich anhalten musst du das vorzeigen... also ende vom lied... wenn du beim tüv warst wegen ner abnahme ist alles ok... berichtigung der fahrzeugpapiere ist nicht nötig kannste machen wenn du mal mehr zum eintragen in die papiere hast...

ich habe zb alles beim tüv abnehmen lassen (felgen, stosstange, fahrwerk, schweller, heckansatz usw) aber nciht alles auf einmal...also zwischen der ersten tüv abnahme und der eintragung in die fahrzeugpapiere war locker ein jahr zwischen und bei kontrollen reichten die abnahmeprotokolle von der prüfstelle!

dodsdom
01.09.2011, 19:40
Ne nicht das Gutachten. Ist wirklich der prüfbericht mit Unterschrift des tüvers. Auf der ersten Seite steht halt das es erfolgreich abgenommen wurde und unverzüglich eingetragen werden soll. Auf der 2en Seite steht dann quasi wie eine Kopie wie es im fahrzeugschein stehen muss...

Bei den Felgen war es so das dort stand das es nicht erforderlich ist es einzutragen

Opelracer
01.09.2011, 20:21
ich kenne es nur so das es nicht notwendig ist die fahrzeugpapiere zu berichtigen

YellowPunch
01.09.2011, 21:19
Unverzüglich heißt innerhalb von 2 Wochen.
Ansosonsten steht da irgendwas von bei nächster Beschäftigung mit den Fahrzeugpapieren.

dodsdom
01.09.2011, 21:28
2 Wochen sind jetzt aber leider um... das heißt jetzt? Nächstes Problem ist der fahrzeugbrief wegen Eintragung. Der wird ja benötigt? Den hat aber die Bank und eh die den schickt...gehen locker 2-3 tage ins land

Danschäl
01.09.2011, 21:32
Also soweit ich weiß, wenn du des beim tüv hast abnehmen lassen, bekommst du so ein blättlein da steht das du es eintragen musst wenn du dich das nächste mal mit dem fahrzeugschein "beschäfgigst" also reicht des quasi wenn du den schriebs mitführst. Bei der dekra wiederrum ist es so, das du das unverzüglich nachtragen lassen musst also zeitnah zur nächsten zulassungsstelle und eintragen. So ist/war es zumindest bei mir...

Danschäl
01.09.2011, 21:37
Das geht recht fix, rufste an und die schicken den fahrzeugbrief (natürlich gegen eine servicegebühr) an die entsprechende zulassungsstelle. Geht eig recht fix. Ich würds auf jeden fall noch nachtragen lassen, "besser man hat als man hätte"

icke164
01.09.2011, 21:40
also

licht an

1 mal gibt es eintragungen wie spoiler etc da steht bei nächster befassungmit der behörde

1 mal gibt es eintragungen wie sonderräder die sind meistens änderung umgehend aber nur fahrzeugschein brief iss egal

1 mal gibt es eintragungen wie z.b. motorumbau änderung der antriebsart etc siind auch umgehend aber mit schein und brief

BeatMaster
02.09.2011, 06:55
Unverzüglich heißt, das deine Abnahme so lange nicht gültig ist, so lange sie nicht in den Papieren sind.
Bei Einzelabnahmen der Fall.

Bei normaler Abnahme steht immer, bei nächster Gelegenheit.

Also in meinen Augen schnell zur Zulassung, weil so fährst du auch rum, wie wenn du noch nicht beim TÜV warst.

blueastra2007
02.09.2011, 07:08
Genau wie Beatmaster sagt ist es. War bei mir das gleiche

Razor
02.09.2011, 07:36
Jup genauso wie BeatMaster schon sagt und ich dir gestern abend beim teln erklärt hab muss das in den Schein eingetragen werden.

Opelracer, wenn du auf der Zulassungsstelle mit mehreren Prüfprotokollen aufkreutzt und die auch noch nen unterschiedliches Datum aufweisen kann es sein das die sich querstellen. War bei nem Kumpel so trotz bestandener Abnahmen (über nen 3/4 Jahr verteilt) musste er nochmal hin und sich ne aktuelle Bescheiningung vom TÜV/Dekra Menschen holen wo alles zusammen drauf steht. Es ist in dem Fall ja eine Aufnahme des Zeitpunktes also kann man bis zur nächsten Abnahme wider etwas verändert haben.

LieblingsCoupé, wenn du es drauf ankommen lässt und in einen Unfall verwickelt wirst ist bist du der Schuldige aufgrund nicht eingetragener Veränderungen am Fahrzeug. Wenn es deine Versicherung dann noch genau nimmt bist du dementsprechend auch nich Versichert. Also ich würd mir solche Sachen 3 mal überlegen ;)

Opelracer
02.09.2011, 07:44
Opelracer, wenn du auf der Zulassungsstelle mit mehreren Prüfprotokollen aufkreutzt und die auch noch nen unterschiedliches Datum aufweisen kann es sein das die sich querstellen. War bei nem Kumpel so trotz bestandener Abnahmen (über nen 3/4 Jahr verteilt) musste er nochmal hin und sich ne aktuelle Bescheiningung vom TÜV/Dekra Menschen holen wo alles zusammen drauf steht. Es ist in dem Fall ja eine Aufnahme des Zeitpunktes also kann man bis zur nächsten Abnahme wider etwas verändert haben.

das mag sein aber wie gesagt ich kannte es nicht das man unverzüglich dahin muss...weil auf jeder abnahme bei mir stand das die berichtigung der fahrzeugpapiere nicht sofort nötig ist sondern erst beim nächsten behörden besuch!

kc85
02.09.2011, 08:57
Es ist ein Unterschied, ob man eine Einzelabnahme nach §21 macht (die ist erst gültig mit Änderung der Fahrzeugpapiere, da hier die Betriebserlaubnis erloschen ist, die Eintragung in die Papiere muss umgehend erfolgen) oder eine Änderungsabnahme nach § 19,3. Bei letzterer genügt das Mitführen des Gutachtens. Bei nächster Befassung der Zulassungsstelle mit den Papieren (Ab-, Ummeldung, ...), muss aber auch so eine Änderung in die Papiere übernommen werden, weil das Gutachten sonst sein Gültigkeit verlieren kann. Dies geschieht u.U. auch nach Ablauf eines gewissen Zeitraums (oft 2 Jahre, steht dann i.d.R. auch auf dem Gutachten drauf) wenn das Gutachten bis dahin nicht übernommen wurde.

kc85

dodsdom
02.09.2011, 09:31
Also habe die Bank angerufen. Die schicken bis Dienstag den Brief zur Zulassungsstelle. Weiß nur ne ob die meckern weil es 3 Monate her ist. Soll ich lieber gleich nochmal ne Abnahme machen?

kc85
02.09.2011, 10:06
Was willst Du denn mit dem Brief? Die Änderungen werden in deinem Fall nur im Fahrzeugschein euingetragen.

Ein neues Gutachten ist zu 99,9% nicht erforderlich, die Zulassungstelle wird das schon machen. Wenn nicht, werden die dir schon sagen, was sie sehen wollen.

kc85

Opelracer
02.09.2011, 10:14
wie KC schrieb kannste den brief bei der Bank lassen, du brauchst nur den Fahrzeugschein den du haben musst mehr nicht ausser die abnahme protokolle

dodsdom
02.09.2011, 10:15
Habe dort angerufen was die wollen und sie will das original vom Brief den Schein und Abnahme bestätigung. Zur Vorsicht frage ich dir delta nochmal ob eine neue Abnahme gebraucht wird

Maxx
02.09.2011, 10:44
Also bei mir wurden die Einzelabnahmen auch immer mit in den Brief geschrieben, hatte der TÜV bzw. Zulassungsstelle auch immer verlangt. Der Schein kann ja auch mal verlorenen gehen, dann hat man die Eintragungen auch immer noch im Brief stehen. An Hand des Briefes wird ja dann auch der neue Schein ausgestellt.

BeatMaster
02.09.2011, 11:22
Also bei mir wurden die Einzelabnahmen auch immer mit in den Brief geschrieben, hatte der TÜV bzw. Zulassungsstelle auch immer verlangt. Der Schein kann ja auch mal verlorenen gehen, dann hat man die Eintragungen auch immer noch im Brief stehen. An Hand des Briefes wird ja dann auch der neue Schein ausgestellt.

Steht das nicht alles heute auch in der EDV drin? Also ich hatte 3 Seiten Fahrzeugschein, im Brief wurde da nix korrigiert. Bei der Abmeldung haben sie mir den entwerteten Schein mitgegeben, das ich beim Verkauf die Eintragungen auch vorweisen kann.

dodsdom
02.09.2011, 12:04
Naja was soll es. Eh die sich quer stellen. Hab ich einfach verpennt und Schwein gehabt das ich nicht angehalten wurde

LieblingsCoupé
02.09.2011, 16:46
Ich hab nochmal mein Abnahmeprotokoll angeschaut.
Der Unterschied zur Eintragung beim Tom ist, dass mein TÜVer die Spurplatten+FW als Eintragung nach §19.3 StVZO durchgeführt hat. Warum auch immer :D
Und deshalb steht bei mir auch drin, dass das in die Papiere eingetragen werden soll wenn es das nächste mal auf die Zulassungsstelle geht.

Bei ner Eintragung nach §21 StVZO ist das anders.

MfG
Chris

dodsdom
09.09.2011, 11:27
Ok. Also zur Auflösung. War halt bei mir Paragraph 21. Hab den Brief das abnahmeprotokollund den fahrzeugschein gebraucht. Dauer von 20 Minuten. Alles wieder legal

Opelracer
09.09.2011, 11:39
Ich hab nochmal mein Abnahmeprotokoll angeschaut.
Der Unterschied zur Eintragung beim Tom ist, dass mein TÜVer die Spurplatten+FW als Eintragung nach §19.3 StVZO durchgeführt hat. Warum auch immer :D
Und deshalb steht bei mir auch drin, dass das in die Papiere eingetragen werden soll wenn es das nächste mal auf die Zulassungsstelle geht.

Bei ner Eintragung nach §21 StVZO ist das anders.


MfG
Chris

da kann ich seit gestern nur zustimmen, habe mir gestern meine spurplatten eintragen lassen und fahre nun mit ner 18 et hinten rum... und da es eine §21 abnahme war, muss ich unverzüglich zur zulassungstelle den schein berichtigen lassen!

dodsdom
09.09.2011, 11:41
Achso haben auch nix gesagt das ich das seit 3monaten nicht gemacht habe