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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gewindefahrwerk eintragen ?



DjNrg
16.07.2011, 21:11
Hallo habe mir ein Gewindefahrwerk gekauft !
laut dem Gutachten kann ich es bis 70mm runterschrauben !

Soo jetzt zu meiner frage : Wie viel kann ich runterdrehen das der Tüv sagt ist noch ok

Hab 17 zoll Alus drauf die auch schon eingetragen sind
Astra G 1.6 3Türer

MaTie
16.07.2011, 21:13
Eigentlich sollte im Gutachten der zulässige Verstellbereich drin stehen, um viel mm du das Gewinde runterschrauben kannst, das der TÜV sein segen gibt.

DjNrg
16.07.2011, 21:16
Ja meine Frage ist nur wegen den Alus steht das mit da drin weil ich das Gutachten nicht zur hand habe und ich morgen damit anfangen wollte da ich das beim kollegen mache der ca 70km von mir entfernt wohnt !

AstraCruiserBerlin
16.07.2011, 21:18
Ich würde mal sagen, so tief wie es dir gefällt. Im Grunde wird eh keine feste Tiefe eingetragen, sondern nur, dass du einen variablen verstellbereich hast.

tom oh
16.07.2011, 21:19
Wie schon gesagt hat das Fahrwerk für nen best. Bereich ne Freigabe, aber selbst in diesem Bereich kann dir der Prüfer das Eintragen verweigern ( z.B. wenn unter best. Umständen was Schleift).

Ina605
16.07.2011, 21:20
also ich habe auch ein gewinde drin das man laut tüvgutachten 70mm runterschrauben kann. für show zwecke aber bis zu 100mm runter kann. hab vorne knapp nen cm noch luft wo ich noch runter kann. hams also wirklich voll runtergeschraubt und hab auch 17 zöller drauf. tüv hats ohne probleme eingetragen.

tom oh
16.07.2011, 21:21
Ich würde mal sagen, so tief wie es dir gefällt. Im Grunde wird eh keine feste Tiefe eingetragen, sondern nur, dass du einen variablen verstellbereich hast.

Bei mir ist im Fzg. Schein is der Abstand von Nabenmitte bis zum Radlauf eingetragen, also stimmt deine Aussage net 100%ig ;-)

AstraCruiserBerlin
16.07.2011, 21:23
Ich habe ja auch geschrieben, "im Grunde", bei mir wurde auch keine bestimmte Tiefe eingetragen.

tom oh
16.07.2011, 21:29
Ok, dann ist es viell Von Prüforganisation zu Prüforganisation bzw von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich.

Caravan for life
17.07.2011, 10:51
richtig, die meisten machen sich da keine Platte.....Es muss immer eine Höhe eingetragen werden und eigentlich auch die Fahrzeughöhe angepasst.
Also entweder Restgewinde oder Koti-Radmitte.

soviel zum Thema keine feste Tiefe eintragen....

trbN
17.07.2011, 13:38
also in meinem alten mit gewindefahrwerk wurde nur eingetragen das es höhenverstellbar ist und in verbindung mit 17 zollern keine probleme gibt.
Mehr stand bei mir nicht drin,weder Höhe noch sonstwas!

tom oh
17.07.2011, 14:59
also in meinem alten mit gewindefahrwerk wurde nur eingetragen das es höhenverstellbar ist und in verbindung mit 17 zollern keine probleme gibt.
Mehr stand bei mir nicht drin,weder Höhe noch sonstwas!

Das is schon Merkwürdig, eigentlich gibt es ja allg. Vorgaben an die sich jede Prüforganisation zu halten hat bzw. es SOLLTE Deutschlandweit eine einheitliche Regelung geben. So ist es ja kein Wunder, das sich selbst die Rennleitung nicht immer auskennt.

Caravan for life
17.07.2011, 17:24
die Regelung gibt es, nur machen es zumeist die älteren Kollegen nicht! Ich trage IMMER Abstand Koti-Radmitte ein. Damit bin ich als Prüfer auch abgesichert, wenn der Kunde meint, er müsse nach dem Eintragen das Ding wieder 3cm runterdrehen.....Dann schleift es, nen Reifen platzt und er fährt gegen nen Baum. Das möcht ich persöhnlich nicht mir, meiner Freundin, meiner Familie und der Familie des Kunden antun. Wenn ich es ordentlich mache, dann isses nur noch Sache des Kunden, der meint sein Fahrzeug nach dem Eintragen tiefer drehen zu müssen.....

tom oh
17.07.2011, 17:53
@ Caravan for life Da du ja vom Fach bist ma ne Frage: Wenn ich jetzt nen Gewinde einbauen würde und anschluss gleich zum Tüv fahre und es eintragen lasse ( mit Abstand Nabe/Koti) und das Fahrwerk setzt sich danach noch ein wenig, muss ich rein theoretisch nochmal zum Eintragen fahren, da sich der Abstand dann verändert! oder seh ich das falsch?

Caravan for life
18.07.2011, 09:08
hochdrehen.....
Wegen ein paar mm wird aber auch keiner was sagen. Ich runde meist bei der Eintragung ab. So sind meist schonmal 2-3mm Luft nach unten. (wenn möglich)
Und wenn nun Abstände 310/310mm eingetragen sind, und bei der Polizeikontrolle werden 305 gemessen, vor der Abrundung waren es 313 nach Einbau.......Dann fällt das noch überhaupt nicht auf. Bei dem Beispiel kann sich das Fahrwerk also um 8mm setzen, ohne dass jmd genauer nachschaut.
Wenns dann natürlich schleift isses wieder misst! -aber dafür haste ja dann deine Gewindefahrwerk :)

kc85
18.07.2011, 09:40
Zumal die Höhe auch vom Beladungszustand abhängt. So lange es keine massiven Abweichungen zwischen Eintrag und Ist-Zustand ergibt, wird es weder jemand bemerken noch danach fragen.

kc85

tom oh
18.07.2011, 11:44
Ok danke für die Info :-)