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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hilfe bei Mind. ET ( Für Spurplatten )



Opelracer
11.07.2011, 21:17
hallo...

ich habe mir H&R Spurplatten gegönnt, 20 mm pro seite, nun sagte mein tüver ich muss auf die mindest ET achten!

finde fuer meine Rad/Reifen kombi jedoch keine ET grenze im Gutachten!

kann mir vllt wer weiter helfen?

ich habe das gutachten was im anhang ist!

Meine Rad Reifen kombi ist

225x35 R18
8x18 ET 37 felge! (mit meinen platten käme ich ja dann auf eine ET von 17 richtig?)

nur woher weiss ich was meine Mind. ET ist...werde us dem gutachten nicht schlau!

danke für eure hilfe!

Woldow
11.07.2011, 21:26
Deine Felgen haben ET37, die Distanzscheiben sind 20mm breit, ergibt im Endeffekt ET17.
Die kleinste ET, die im Gutachten aufgeführt ist, ist ET14, von daher sollte es eigentlich keine Probleme geben.

Das Deine aktuelle Rad-Reifen Kombination nicht im Gutachten mit aufgeführt ist, das sollte klar sein, denn da stehen eben nur die serienmässigen Größen drin, die können schlecht alle Daten von jeder Zubehörfelge mit aufnehmen...

Opelracer
11.07.2011, 21:33
Das Deine aktuelle Rad-Reifen Kombination nicht im Gutachten mit aufgeführt ist, das sollte klar sein, denn da stehen eben nur die serienmässigen Größen drin, die können schlecht alle Daten von jeder Zubehörfelge mit aufnehmen...

das ist richtig und war mir klar nur irgendwie fidne ich da keine et grenze drin ...bin anscheinend zu blöde das zu sehn :) aber danke fuer deine schnelle antwort

Woldow
11.07.2011, 21:47
Es steht ja auch nirgends "ET-Grenze" oder sowas, das was man als Anhaltspunkt nimmt ist einfach die kleinste ET die im Gutachten mit aufgeführt ist.
Schau mal auf Seite 3 des Gutachtens unter "Einpreßtiefe in mm Rad/ Gesamt", da siehst Du dass in dem Gutachten "+14" als kleinste Gesamt ET aufgeführt ist.

Das besagt eben dass die Achsfestigkeit bis ET14 gegeben ist, ansonsten muss für die Eintragung natürlich auch der Rest, wie Radabdeckung, Freigängigkeit etc. passen, da es je nach Felge und Reifen ein riesen Unterschied ist, als Beispiel 6,5er oder 9,5er Felge, 195er oder 245er Reifen etc.

MfG

Kombi2.2
13.07.2011, 22:33
Ich wüsste nicht, wo eine Mindest-ET festgelegt sein soll.

Also ich fahre legal bei gleicher Reifen- u. Felgendimension vorne ET 20 und hinten ET 10. Ganz ohne bördeln und ziehen.

Das Hauptproblem beim Eintrag dürfte darin liegen, dass nicht jeder Prüfer/Gutachter alles begutachten und eintragen darf.
Nur wenige haben die volle Zulassung, mit denen kann man durchaus ein Auto selbst bauen und abnehmen lassen.
Diejenigen, die die volle Zulassung nicht haben müssen sich (zwangsweise) im Zweifelsfall immer hinter Gutachten verstecken, da sie nicht selbstständig entscheiden dürfen.

kc85
14.07.2011, 08:26
Das ist so nicht ganz richtig. Zumindest bei H&R-Platten ist es tatsächlich so, wie Woldow es beschreibt. Die "Mindest"-ET bzw. “untere ET-Grenze“ ist dabei immer die kleinste im Gutachten als zulässig genannte. Bis zu dem Wert ist auch bei einer nicht im Gutachten genannten Rad/Reifen-Kombination eine Eintragung i.d.R. unproblematisch, wenn sonst alle Auflagen erfüllt sind.

Siehe auch hier (http://www.h-r.com/includes/download.php?file=../bin/zusatz/Bestell-_und_Montagehinweise_Spurverbreiterungen.pdf).

Unterschreiten darf man diesen Wert natürlich auch. Aber dann wird eine Eintragung tendeziell problematischer, denn nicht jeder Prüfer lehnt sich gerne so weit aus dem Fenster, zumal H&R die Vorgaben nicht ohne Grund so macht. Abnehmen und Eintragen darf das aber jeder Prüfer (wenn er mag), der auch eine Einzelabnahme machen darf (a.a.S.).

kc85

Caravan for life
14.07.2011, 09:05
Hier geht es dann nicht um eine Einzellabnahme, sondern eine "Begutachtung" nach §19.2 StVZO. Wie richtig erwähnt, dürfen sich PI´s so wie ich leider nur hinter Gutachten verstecken-"Änderungsabnahme" nur in Verbindung mit Teilegutachten und richtigen Verwendungsbereich.
Ein amtlich anerkannter Sachverständiger (genoss eine leicht abgewandelte Ausbildung/ benötigt mehr Kfz-Erfahrung) hat da mehr Spielraum. Dieser darf Begutachtungen nach §§19.2 und 21 machen und im Grunde alles Abnehmen was gesetzeskonform ist.

Eine ET von 17 ist dabei die geringere Geschichte. Wenn diese jedoch sich der ET 10 annähert oder noch weiter runter geht, dann lehnt sich der Prüfer schon weit aus dem Fenster. Das wird kaum einer machen. Einige ältere Prüfer machen sich dabei jedoch überhaupt keine Plan. Die tragen manchmal sogar mehrere Teile die sich gegenseitig beeinflussen und aus dem Gutachten ausgeschlossen sind nach §19.3 ein und lassen den Kunden fröhlich mit einer Rechnung von 40€ ziehen.
Was der Kunde dann aber davon hat, wenn seine Änderungen nicht ordnungsgemäß eingetragen sind......

Woldow
15.07.2011, 10:43
Ich denke dass einige den Zusammenhang nicht ganz kennen oder verstehen...

Durch eine geringere ET steht nicht nur das Rad weiter draussen, sondern die Belastung für die Achse und ihre Komponenten wird darurch auch höher.
Kein Gutachter kann mal auf die Schnelle einschätzen ob eine ETx, also eine relativ kleine ET, auf dauer hält oder die Belastung unter bestimmten Bedingungen doch zu hoch ist.
Deswegen muss im Gutachten auch eine ET stehen oder man braucht ein Achsfestigkeitsgutachten für den Wagen.

kc85
15.07.2011, 11:51
Etwas Spielraum ist da schon.

Wenn z.B. bei einer 20er Platte die Grenz-ET bei ET15 liegt und bei der 25er Platte (bei der gleichen Felgen-/Reifendimension) bei ET10. Dann kann der Prüfer sich schon so weit aus dem Fenster lehnen, dass er dann auch die 20er Platten noch bei einer Gesamt-ET10 einträgt.

Von den Anforderungen an die Achsfestigkeit her ist das ja das gleiche.

kc85

Astra-la-vista
15.07.2011, 16:57
also beim g ist die geringste et die wo man immer eingetragen bekommt 14, hat so maln tüv mensch zu mir gesagt.
dafür haben die hersteller der spurplatten idr. ein achsfestigkeitsgutachten machen lassen.
wenns noch niedriger werden soll dann muss man sich irgendwo son gutachten wegen achsfestigkeit machen lassen/teuer kaufen...
hab das mit et14 auch schon mal in einem gutachten als das max. mögliche gelesen, weis nur net mehr von welchem hersteller des war...

Opelracer
15.07.2011, 18:50
also kurzes fazit meinerseits

die kleinste ET im Gutachten ist 14, d.h. das ich mit meiner ET 17 gut im maß bin, das rad ist freigängig und schleift nicht und ist ausreichend abgedeckt ... also steht dem tüv nichts im wege ausser nem schlecht gelaunten prüfer! aber wird schon passen!

danke für die antworten!

Kombi2.2
15.07.2011, 18:50
Ich denke dass einige den Zusammenhang nicht ganz kennen oder verstehen...

Durch eine geringere ET steht nicht nur das Rad weiter draussen, sondern die Belastung für die Achse und ihre Komponenten wird darurch auch höher.
...

Keine Ahnung, wen Du mit Einige hier meinst ...

Falls ich es sein sollte, dann bin ich Dir dankbar, dass ich jetzt endlich weiss, warum meine Räder so weit rausstehen.
Soso, das hängt also von der ET ab, da wäre ich doch nie alleine drauf gekommen!
Und die Radaufhängung samt Lager und Lenkkomponenten wird auch noch stärker belastet?
Bahnbrechende Erkenntnis! Super, danke für die Information.

Auch "Caravan for life" in seiner Eigenschaft - wenn ich seinen Beitrag richtig gelesen und interpretiert habe - als Prüfer (selbstständig oder angestellt bei einer der Prüforganisationen TÜV/Dekra/GTÜ/KÜS und was weiss ich wer sonst noch) wird Deine Informationen sicherlich dankbar entgegennehmen.

Jetzt aber mal im Ernst, wenn Du meinen Beitrag und den von "Caravan for life" gelesen hättest, dann wüstest Du jetzt, dass der Prüfer, der nach dem Festigkeitsgutachten der Achse fragt, sicherlich kein "amtlich anerkannter Sachverständiger" ist, und deshalb gar nicht anders kann als danach zu fragen.

Kann es also sein, dass hier jemand ganz Anderer etwas nicht ganz verstanden hat?