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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gutachter verlangt für Gutachten Geld



reech
31.05.2011, 11:33
Hallo Leute,

ich hatte vor geraumer Zeit einen Unfall, daraufhin bin ich zu einer Werkstatt gefahren und wollte mir einen Kostenvoranschlag geben lassen. Der KFZ-Heini holte gleich nen Gutachter, der sich den Schaden angucken sollte, eig. war das nie meine Absicht ich woltle einen Kostenvoranschlag!
Gut, der Gutachter kam und hat mich den ganzen Wisch unterschrieben lassen etc., darauf meinte ich, ich will nur einen Kostenvoranschlag etc. Er so, ja, müssen das Gutachten ja nicht einreichen! Gut gut soweit, als er mir bekannt gab das der Schaden einen Wert von 1800€ hatte, musste ich lachen und habe mein freies Recht mir einen 2. Gutachter einschalten zulassen genutzt, der mir versicherte ein Gutachten MUSS mit einer Zusage zur Freigabe rechtens gemacht werden, also meinte er, bräuchte ich mich bei dem Gutachter nicht melden quasi dem 1. Gut, dann habe ich ein Gutachten von dem Verlangt und er kam auf eine andere Summe(Unterschied ist erstmal egal) dieses Gutachten lief mit einem Rechtsanwalt zusammen der auch meinte, nur wenn ICH einwillige er soll es einreichen darf er das! Gut gut, habe ich mir gedacht ist ja alles in Sack und Tüten, nur der 1. Gutachter hat sein Gutachten einfach eingereicht ohne mich zu fragen ob ich das Geld ausgezahlt haben will oder ob es eine Reparatur haben will.. nun geht die ganze Sache vor das Gericht und grade flog ein Zettel vom 2. Gutachter ein der meinte er wurde nie bezahlt und ich habe Zeit bis um ... das Geld auf sein Konto zu überweisen. Ich werde gleich nochmal mit meinem Rechtsanwalt telefonieren, das kann doch eigentlich nicht so sein oder? Ein Gutachter reicht ohne meine einverständniss ein Gutachten ein, ohne irgendwas darüber zu wissen.

Was würdet Ihr tun?
Oder meint Ihr, ich habe vor Gericht eine Chance?
Ich habe noch nichtmal den vollen Preis irgendeines Gutachtens bekommen!

kc85
31.05.2011, 11:52
Du hast nun mal zwei Gutachten beauftragt, fertig und aus. Und wer die Musik bestellt, der zahlt auch.

Du hast dich beim ersten Gutachten schlicht über den Löffel ziehen lassen. Wenn man etwas nicht will, dann unterschreib man nicht irgendwas (Hast Du Dir das überhaupt durchgelesen?) und lässt mal eben ins Blaue ein Gutachten machen. Mit der Einreichung des Gutachtes (ob nun von dir gewollt oder nicht) wurde diese Kosten durch die Versicherung erstattet (offenbar wurde eine Abtretung mit Gutachter 1 vereinbart). Das sich Gutachter 2 dann zwangläufig an dich wendet, ist auch normal. Der wird von der Versicherung nicht bezahlt und wedet sich so zwangsläufig an dich.

Dem ersten Gutachter nachzuweisen, was da angeblich abgesprochen wurde, dürfte schwierig werden.

Ob sich deswegen ein Rechtsstreit lohnt, wage ich zu bezweifeln. Fazit: Lehrgeld.

kc85

reech
31.05.2011, 12:06
Ja, ich habe mir das Durchgelesen ist klar, aber ohne meine Zustimmung hat er es einfach eingereicht!
Habe grade jemanden gefragt der grade ausgelernt hat, der meinte wenn mir das Geld zu wenig erscheint, kann ich mir einen 2. Gutachter besorgen der sich die Sache ebenfalls anschaut und die gegnerische Versicherung muss somit auch den 2. Gutachter bezahlen.

reech
31.05.2011, 12:15
Grade mit dem 2. Gutachter Telefoniert der meinte, eig. haben sie Recht, die Gegnerische Versicherung muss bezahlen, aber da alles vor´s Gericht zieht, dauert das eben noch und daraufhin soll ich das Geld vorstrecken, Sie wären auch mit einer kleinen Rate von 10-20€ zufrieden, der Rest MUSS eh die Versicherung zahlen :)