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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Deutsches TÜV Gutachten für nen offenen K&N 57 I



olli1st
07.12.2004, 14:37
Hi!

Ich hab da mal ne frage:
Und zwar hab ich mir nen offenen K&N 57 I gekauft und als ich das Teil zuhaus einbauen wollte, habe ich gemerkt, das das Gutachten nur vom TÜV Österreich ist. Krieg ich das trotzdem in Deutschland ohne probleme eingetragen oder muss ich irgendwas am Auto ändern, damit ich den Eingetragen bekomme? Im Gutachten steht, das ich auf jedenfall ne Motorhaubendämpfung brauche. Die habe ich ja auch. reicht das denn wohl?
Danke schonmal für die folgenden Antworten!
Achso, mein Auto:
Astra G Cabrio 1,6 16V mit 101 PS.

07.12.2004, 14:39
solange du keinen anderen Auspuff drunter hast bekommste dasd eingetragen ...

mit anderem auspuff darf das niemand mehr eintragen

BeatMaster
07.12.2004, 14:41
Da steht irgendwo im Kleingedruckten, das Gutachten ist für Deutschland akretiert oder so.
Hatte mich damals auch gewundert.
Also kein Prob nach §19

LedererI
07.12.2004, 16:09
Kein Prob, bekommst mit dem Gutachten eingetragen!
Aber manche Tüv´er wollen eine Dämmatte haben!

olli1st
08.12.2004, 05:05
Eine Dämmatte habe ich drin, aber ich habe einen Remus ESD drunter und wie ich bereits jetzt schon öfters gehört hab, darf man das net mehr zusammen eintragen. Warum und wieso auch immer?! Ist doch alles ka***!

Zopiclon
08.12.2004, 07:28
mit anderem auspuff darf das niemand mehr eintragen

hey kleiner, das stimmt so nicht :wink:

wenn das auto nicht die höchstzulässigen werte (db) überschreitet ist das alles kein problem - nur etwas aufwändiger da eine fahrgeräuschmessung durchgeführt werden muss
und merke: das standgeräusch ist dabei total zu vernachlässigen, da kein geregelter wert, sondern nur kontrollwert um evtl einen anhaltspunkt zu haben, dass das auto zu laut ist!!!!!!!!!!

olli1st
08.12.2004, 20:41
Was muss ich mir denn darunter jetzt vorstellen? Wie soll ich das verstehen? Heisst das, ich krieg den K&N doch eingetragen, auch mit dem Remus ESD, wenn der Wagen im Standgeräusch nicht die zulässigen werte überschreitet? Oder wenn er das ab/bei einer bestimmten Drezahl nicht tut? Jetzt bin ich aber ein wenig verwirrt... :ohhh: !
Kann mir das bitte nochmal jemand erklären?! Danke!

Zopiclon
09.12.2004, 08:52
wenn der Wagen im Standgeräusch nicht die zulässigen werte überschreitet?
nein nur das fahrgeräusch ist interessant :!:


siehe auch hier :arrow:

http://www.astra4ever.net/viewtopic.php?t=23128&start=25


alle Änderungen sind per Änderungsabnahme nach § 21 einzutragen -nach sachverständigem Ermessen - ohne irgendeine ABE o.ä geht es auch, denn wo soll die herkommen für zb selbstgefertigte Teile

es sit def nicht so, dass es nicht geht, mit einem aas der entscheidungen treffen kann geht das alles

lasst euch nicht immer angst machen!

@astraglippe: hör auf den leuten angst zu machen, es ist schwieriger geworden, aber nicht unmöglich

so jetzt nochmal deutlicher:

Verbindliche Arbeitsanleitung des AKE zu §19STVZO!!

Bei Änderungen solcher Kombinationn von Änderungen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass eine ggenseitige Beeinflussung im Sinne des Punktes 2.9 der Verbindlichen Arbeitsanleitung des AKE zu §19 STVZO vorliegt.Im Rahmen von §19 Abs.2 in Verb. mit §21 STVZO muss in diesen Fällen eine Fahrgeräuschmessung durchgeführt erden. Die Messung des Standgeräusches reicht hier nicht aus!!! Wobei es auf das Zulassungsdatum ankommt wie die Fahrgeräuschmessung durchzuführen ist ISO Belag oder nicht!!!!!

das ist die anweisung die der tüv erhalten hat!
und Der Punkt 2.9 der Anweisung zu §19.3 verlangt ggfs eine Entscheidung nach "Sachverständigen-Ermessen". Für den gängigsten Fall, nämlich einen K&N Luftfilter mit Teilegutachten und einen Sportauspuff mit zb EG-Genehmigung o.ä, sehe ich nach wie vor überhaupt keine Einschränkung in der Zulässigkeit.

Zitat:
für eintragung muss geräuschmessung gemacht werden, sowohl teil- als auch volllast

ist auch nicht ganz richtig, denn für Fahrgeräuschmessungen ist ein praxisnahes Fahrmanöver vorgeschrieben, was aber nur einen sehr kleinen Teil der möglichen und sinnvollen Betriebszustände eines Fahrzeugs abdeckt. Innerhalb der Messstrecke sollen die Grenzwerte eingehalten werden - danach darf (soll) der Motor "losbrüllen" Aber das ist kein Fehler desjenigen, der die Messung durchführt, sondern eine evtl. Unzulänglichkeit des vorgeschriebenen Messverfahrens.



Zitat:abgaswerte müssen komplett neu gemessen und festgelegt werden

du meinst ein abgasgutachten? nein muss nicht gemacht werden!!! efinitiv nicht!

Zitat:abgasnorm ändert sich

ist ja der ober unsinn, denn dann wären ja alle mit schon vorhandenen eintrgungen steuerhinterzieher

Zitat:wird zu laut

sinn der sache, oder? die frage ist wann und wie ist er zu laut - siehe oben!

mensch leute lasst euch nicht verarschen!

Adas
09.12.2004, 13:28
Im Corsa habe ich damals erst den K&N eintragen lassen und dann habe ich mir nen SportPuff mit ABE geholt...kann man das beim Astra nicht genauso machen in der Reihenfolge?

Zopiclon
09.12.2004, 13:38
nein, denn die abe des sportpuffs bezieht sich auf serienmotor und perepherie ;)

olli1st
09.12.2004, 14:48
Also, ich mache das jetzt so, das ich den erst eintragen lasse, wenn ich sowieso mehrere Sachen eintragen lasse. Und das wird erst im Frühling sein. Hab zwar mein Cab immer noch angemeldet und fahre jetzt auch noch ab und zu bei schönem Wetter (zwar net offen und auch nur wenn kein Schnee oder so liegt). Aber ich lasse Ihn definitv erst im Frühling eintragen. Mit meinem ESD 8) !
Sollen die ruhig kommen.... :evil: