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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tagfahrlichtschaltung ohne Zusatz-TFL



TL1000R
04.03.2011, 10:58
Hat jemand schonmal eine Tagfahrlichtschaltung beim ASTRA (HALOGEN o.XENON) realisiert ?

....also keine Zusatz-TF-Leuchten,sondern mit den bereits vorhandenen (Abblendlicht/Fernlicht/Nebler)......

...wenn ja,wurde auch gedimmt und vorallem was und wie......

BeatMaster
04.03.2011, 11:00
http://www.astra4ever.net/viewtopic.php?t=28471&highlight=

TL1000R
04.03.2011, 11:57
...ist jetzt net ganz was ich gemeint hatte.....bei der Skandinavien-Schaltung wird aber das Abblendlicht nicht gedimmt......das heißt ja nur Tagfahrlichtschaltung oder tagfahrlicht......is aber,wie osiris sagte,eigentlich eine Zwangsfahrlichtschaltung ohne Instrumentenbeleuchtung....

...ich meinte "gedimmtes Fahrtlicht mit Neblern o. Abblendlicht o. Fernlicht" oder ne Kombi aus den dreien.....als Tagfahrlicht......

...und zwar das:
http://www.alle-autos-in.de/ratgeber/bericht_a21748.shtml

Osirus
04.03.2011, 12:22
Naja, das ganze macht keinen Sinn, wie du es vor hast, weil es keine Tagfahrlichfunktion ist.
Tagfahrlicht kann man nach meinem Verständnis bei Tag gut sehen, und das ist nicht der Fall, wenn man eine der vorhandenen Lichtquellen dimmt.
Am ehsten würde da das Fernlicht gehen, weil das zumindest von der "Ausrichtung" her so ähnlich sein dürfte wie das Tagfahrlicht.

mpb
04.03.2011, 12:36
Am ehsten würde da das Fernlicht gehen, weil das zumindest von der "Ausrichtung" her so ähnlich sein dürfte wie das Tagfahrlicht.
...dann aber als Tagfahrlicht nicht zugelassen ist. Genauso wie Nebler. Und gedimmtes Abblendlicht glaube ich auch nicht...

TL1000R
04.03.2011, 12:45
...das Problem ist,das jeder ne andere Definition von Tagfahrlicht hat.Du selbst hast doch gesagt,daß die Relaisnachrüstung eigentlich eine Zwangslichtschaltung ist.

Bei mir ist TFL,entweder mit gedimmten Leuchten (siehe LINK ) oder mit eigenen verbauten TF-Leuchten mit R87-kennung evtl. als Ersatz für Nebler oder separat verbaut....aber um die gehts ja hier nicht,sondern um Teil 1....

...und bei TFL braucht ja hinten nix brennen,sondern nur vorne.....falls ich falsch liege,bitte ich um Korrektur.....

..zum Thema dimmen:siehe Link
..... bzw. bei FORD (z.B. in meinem ST 170 )gibts diese Relaisnachrüstung für skandinavische Länder auch......nur viel günstiger als mit dem OPEL-Relais......da wird nur ein stinknormales Schließerrelais in den originalen Relaissockel verbaut und dann kann man entweder eine Sicherung für die Halogen verbauen (ist dann gedimmt,da Widerstand verbaut ist) oder eine bei XENON (ist dann ungedimmt,ohne Widerstand,da Bi-XENON im FORD )....

....außerdem kann man alles nach hinten abklemmen ohne großen Aufwand...

....also die gedimmte Zwangslichtschaltung ist schon ein alter Hut....

JOKER-on-ASTRA
06.03.2011, 12:58
Das was Du willst gibts aber bei Opel nicht, und die Nachrüstsets aus der Bucht und so weiter, für Nebler oder Fernlicht/Abblendlicht sind bei uns verboten. Punkt.

termi^
06.03.2011, 13:36
Steht doch sogar dick in der Überschrift:

"Experten raten von dieser Methode ab: Gedimmte Scheinwerfer könnten sogar die Zulassung verlieren."

TL1000R
06.03.2011, 14:04
@joker-on-astra

...da liegst du aber falsch......es gibt Kombi-Nebler mit TFL von HELLA.....mit R87-Kennung.....also das geht schonmal schon....
LINK such ich noch raus....

@termi
...nur wenn die Mindestlichtstärke (zustark gedimmt ) unterschritten wird....ansonsten ist es legal.....

termi^
06.03.2011, 14:21
@TL1000R
Haste auch Referenzen zu deiner Aussage mit der Mindestlichtstärke?

JOKER-on-ASTRA
06.03.2011, 14:36
...nur wenn die Mindestlichtstärke (zustark gedimmt ) unterschritten wird....ansonsten ist es legal.....
:roll:
Sag mal. Das soll wohl ein Witz sein. :nonono2:

Und es stimmt Du bekommst von Hella eine Kombi aus Nebel/TFL oder Fernlicht/TFL, aber das ist ein 90mm Modulscheinwerfer und den mußt bei Dir auch erstmal verbauen. Also nichts mit vorhandenes umbauen oder so.

Rstwo
06.03.2011, 15:32
...nur wenn die Mindestlichtstärke (zustark gedimmt ) unterschritten wird....ansonsten ist es legal.....


Die aussage im Kern ist ja richtig bis zur Mindestlichstärke könnte man runterdimmen. Aber hast du aber mal drüber nachgedacht das du dies dann per Lichtgutachten überprüfen musst ob die Stärke noch aussreicht?

Diese Dimmung fällt auch für Nebelscheinwerfer und Fernlicht ganz raus da ist es eh illegal. Das Dimmen wäre zwar nicht Illegal aber das an haben!

Warum ist logisch, wenn du die Mindeststärke noch einhällst bleibt es ja NSW und Fernlicht. Fernlicht darf man bei engegenkommenden Verkehr eh nicht an haben und NSW ja nur wenn die Sicht stark beeinträchtigt ist durch Regen,Schnee oder Nebel.

Bleibt also nur Ablendlicht da wird aber die Dimmung zum Mindestmaß nicht viel erparnis bringen also ist es SINNLOS.

Das Hella diese Kombi anbietet ist was anderes als wenn du das bei z.B. deinen Neblern machst. Die legen dann den Reflektor so aus dass das Lichtbild auf beiden Stufen passt und das wird dann mit im Gutachten bestätigt.

termi^, Wenn du die Lichtstärken suchst musste mal die ECE´s durch blättern in einer gabs ne gute Übersicht dafür weiß aber nicht mehr welche.

0ms0
06.03.2011, 15:48
Hab noch so'ne Hella Dinger da. :) Waren in der Lexmaul Front drin...

(Wo liegt denn das Problem daran, entweder
1. Abblendlicht anzuhaben oder
2. LED TFL zu verbauen?)

JOKER-on-ASTRA
06.03.2011, 15:51
Hab noch so'ne Hella Dinger da. :) Waren in der Lexmaul Front drin...

Aber sicher nicht von denen wirs weiter oben hatten. Was Du daheim hast ist das ganz normale 16W TFL von Hella.

TL1000R
06.03.2011, 20:10
Alternativ zu den Fahrlichtschaltungen gibt es „modifizierte Tagfahrlichtschaltungen“. Diese Variante schaltet z. B. Armaturenbrettbeleuchtung, Begrenzungslichter und Kennzeichenbeleuchtungen weg oder versorgt ausschließlich die Frontscheinwerfer mit Strom während der Tagfahrlichtfunktion. Die Technik der Pulsweitenmodulation erlaubt es darüber hinaus, die Stromaufnahme der verwendeten Frontscheinwerfer, welche als Tagfahrlampenersatz dienen sollen, geringfügig (für Abblendlicht oder Nebelscheinwerfer) zu reduzieren (Reduktion darf eine Herabsetzung der Leuchtstärke unter die Toleranzen der ECE nicht bewirken). In Kanada wird z. B. darüber hinaus zu 70 % das Fernlicht mit einer wesentlich stärkeren Stromreduktion versorgt, diese Reduktion bewirkt eine Leuchtstärke, welche annähernd jener der Tagfahrlichtleuchten gemäß ECE 87 entsprechen.



http://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht

TL1000R
06.03.2011, 20:20
Hab noch so'ne Hella Dinger da. :) Waren in der Lexmaul Front drin...

(Wo liegt denn das Problem daran, entweder
1. Abblendlicht anzuhaben oder
2. LED TFL zu verbauen?)

...das Problem ist,daß ich nix verbauen will........höchstens die Nebler gegen Kombi-Nebler tauschen oder gegen TF-Leuchten als Neblerersatz.....

....und eine Möglichkeit suche,die Scheinwerfer (bei mir XENON) zu dimmen....damit nicht nur die modifizierten Nebler allein brennen.....

Rstwo
06.03.2011, 20:21
Wie wäre es mal mit einem Zitat von einer Firma die es in Deutschland angeboten hat.

Leuchtstärkenreduktion in Deutschland, erlaubt oder nicht ?

Die ECE 87 erlaubt eine Toleranz in der Leuchtstärke für Abblendlicht, unter diesen Toleranzwert darf nicht reduziert werden. Die Grundlage für die Toleranz ist der allgemeine Zustand des Scheinwerfers, insbesonders des Scheinwerferglases und des Reflektors. Gemäß bereits durchgeführten Eintragungen entsprechen die Module 90030MB2 diesen Vorgaben für das Abblendlicht. Seit 4.Juni 2007 ist der TÜV der Meinung, daß die Eintragungen nicht zulässig sind, wenn nicht mittels Meßgerätes nachgewiesen werden kann, daß die ECE-Toleranz NICHT unterschritten wird, wobei darauf hingewiesen werden muß, daß offenbar die TÜV-Stellen derzeit NICHT über derartige Meßeinrichtungen verfügen.

http://www.daylightrunninglights.com/page70.htm

TL1000R
06.03.2011, 20:26
...hiermal die HELLA Kombi-Nebler:
http://www.hella.com/MicroSite/soe/sites/default/files/downloads/Kurz-Info_90mm_Tagfahrlicht.pdf

termi^
06.03.2011, 20:29
Es gibt von Philips einen Tagfahrlichtsatz, den hab ich letztens selbst erst verbaut, da werden 2 Tagfahrleuchten + Steuergerät + kleinen Kabelsatz mitgeliefert! Kostenpunkt: 150€ und die Tagfahrleuchten könnt ihr bei ebay verticken!

Kann doch wohl nicht so schwer sein anstelle der Tagfahrleuchten dann einfach das Standlicht daran anzuklemmen!

Das Steuergerät erkennt, anhand der Spannung der Batterie, wann der Motor läuft und schaltet dann das Standlicht ein, fertig ist die Geschichte.
Alternativ kann man das ganze auch mit den Neblern kombinieren, denke bei einer Kontrolle kann keiner was sagen das die Nebler ja sonst nur in Kombination mit dem Standlicht leuchten. Wenn nur die Nebler alleine leuchten ist es halt Tagfahrlicht.

TL1000R
06.03.2011, 20:34
@rstwo
..und was heißt das jetzt im Klartext ?........das es erlaubt ist,aber der TÜV es nicht prüfen kann,ob richtig gedimmt wurde ?......wieso sollte die Dimmung eintragungspflichtig sein ?

termi^
06.03.2011, 20:34
Bei ebay kostet es Neu sogar nur 110€!
Wenn man bei laufenden Auktionen mitbietet sogar noch weniger!

"Philips Tagfahrlicht" (LED daytime lights) suchen!

Die LED Leuchten kann man dann ja wieder verhökern und dafür das Standlicht/die Nebler anklemmen!

Rstwo
06.03.2011, 20:39
TL1000R, Richtig es ist Eintragungspflichtig. Der Scheinwerfer wird ja mit einer Unterspannung betrieben diese wird in der eigentlichen Prüfung vom Scheinwerfer nicht getestet.

Ich hab ja schon oben gesagt das es ohne Lichttechnischen Gutachten nix wird. Es muss nachgewiesen werden das die Leuchtstärken noch eingehalten werden.

TL1000R
06.03.2011, 20:48
@termi
..kannst du mal einen Link machen auf die Philips-Dinger,die du meinst ?

...ich glaub,aber nicht,daß das funktioniert,da ja LED einen sehr geringe Stromaufnahme haben......und wir wollen ja normale Glühbirnen dimmen.....
...die werden dann vermtl. nicht mal glimmen......

Rstwo
06.03.2011, 20:51
Die werden sogar Leuchten wenn das Steuergerät PWM raus geht.

Allerdings wird die Elektronik dabei so überlastet werden das nach ein paar momenten Feierabend ist.

TL1000R
07.03.2011, 14:08
@rstwo
...Danke nochmal für den LINK !!....war sehr aufschlußreich....war also erlaubt und ist es auch noch......nur die Eintragungspraxis hat sich geändert....da hat anscheinend HELLA und Konsorten eine gute Lobby.....

..ich frag mal meine TÜV/GTÜ/DEKRA-Stelle hier in der Nähe,ob die so was auch noch machen......ich hab da gute connections.....es sind ja 4 Jahre ins Land gegangen.....vielleicht haben die ja jetzt bessere Meßgeräte...

TL1000R
07.03.2011, 14:13
...nur wenn die Mindestlichtstärke (zustark gedimmt ) unterschritten wird....ansonsten ist es legal.....
:roll:
Sag mal. Das soll wohl ein Witz sein. :nonono2:

Und es stimmt Du bekommst von Hella eine Kombi aus Nebel/TFL oder Fernlicht/TFL, aber das ist ein 90mm Modulscheinwerfer und den mußt bei Dir auch erstmal verbauen. Also nichts mit vorhandenes umbauen oder so.

...und wieso sollen die HELLA-Kombi-Nebler nicht anstelle der OPC-Nebler passen ?

termi^
07.03.2011, 16:55
@termi
..kannst du mal einen Link machen auf die Philips-Dinger,die du meinst ?

Artikelnummer lautet: 260747530537

JOKER-on-ASTRA
07.03.2011, 18:28
...und wieso sollen die HELLA-Kombi-Nebler nicht anstelle der OPC-Nebler passen ?

Passt bestimmt, oder kann man passend machen. ABER in Deinem ersten Beitrag hast ja geschrieben das Du mit vorhandenen Material arbeiten willst und nichts kaufen/ tauschen willst. :wink:

TL1000R
08.03.2011, 09:44
..ja hab ich,mit Betonung auf ZUSATZ-TF-Leuchten......die wollte ich nämlich auf garkeinen Fall.....die HELLA-Lösung hatte ich schon in der Hinterhand.....aber ich wollte auch noch TFL in den Scheinwerfern.....

....übrigens sind die FORDs garnicht so übel.....ich fahr auch nen ST 170 TURNIER..... :wink:

Cabriot
08.03.2011, 11:01
Zunächst Mal sollte man unterscheiden zwischen Tagfahrlicht gemäß R87 und einer Fahrlichtschaltung wie es TL1000R vor hat.

Die Fahrlichtschaltungen gibts teilweise auch von diversen Herstellern, so hat meine Ex nen Seat Ibiza 6J und der hat die gedimmte Fahrlichtschaltung ab Werk.

Fahrlichtschaltungen sind elektrische Schaltungen, mit denen die bestehenden Hauptscheinwerfer mit verminderter Lichtstärke beim Einschalten der Zündung automatisch in Verbindung mit Begrenzungs- und Rücklicht sowie Kennzeichen- und Armaturenbeleuchtung aktiviert werden (skandinavische Version) oder Hauptscheinwerfer und Begrenzungsleuchten vorne, nach dem Lösen der Handbremse (nordamerikanische Version). Die Lichtstärke darf allerdings nicht auf den ECE-87 Wert von 400 Candela gedimmt werden, sondern nur innerhalb der engen Toleranzen für Abblendlicht. Die meisten Autohersteller, wie zum Beispiel Audi, Volkswagen und BMW, statten ihre Neuwagen mit solchen Fahrlichtschaltungen aus und Fachwerkstätten bieten sie als Nachrüstlösung an.
Tagfahrlichtschaltung (oben) und normales Abblendlicht (unten)

Bei Fahrlichtschaltungen werden die Abblendscheinwerfer mittels eines Relais automatisch eingeschaltet, wenn der Motor läuft. Der Nachteil dieser Lösung ist die hohe Leistungsaufnahme der Hauptscheinwerfer. Außerdem sind die Halogen-Glühlampen recht teuer, bei manchen Fahrzeugmodellen außerdem sehr schwierig zu wechseln, darüber hinaus ist auch der Lampenverschleiß für Armaturenbrettbeleuchtung und Begrenzungslichtlampen erheblich.

Alternativ zu den Fahrlichtschaltungen gibt es „modifizierte Tagfahrlichtschaltungen“. Diese Variante schaltet z. B. Armaturenbrettbeleuchtung, Begrenzungslichter und Kennzeichenbeleuchtungen weg oder versorgt ausschließlich die Frontscheinwerfer mit Strom während der Tagfahrlichtfunktion. Die Technik der Pulsweitenmodulation erlaubt es darüber hinaus, die Stromaufnahme der verwendeten Frontscheinwerfer, welche als Tagfahrlampenersatz dienen sollen, geringfügig (für Abblendlicht oder Nebelscheinwerfer) zu reduzieren (Reduktion darf eine Herabsetzung der Leuchtstärke unter die Toleranzen der ECE nicht bewirken). In Kanada wird z. B. darüber hinaus zu 70 % das Fernlicht mit einer wesentlich stärkeren Stromreduktion versorgt, diese Reduktion bewirkt eine Leuchtstärke, welche annähernd jener der Tagfahrlichtleuchten gemäß ECE 87 entsprechen.
Quelle: Wikipedia

Pressebeispiel (http://www.auto.at/contator/auto/news.asp?nnr=19810)

Vielleicht hilft es ja etwas...:)

Flori-CC
08.03.2011, 11:23
Also ich hab mein Fernlicht gedimmt bei ca 40% mitzulaufen...also bei eingeschalteter Zündung. Standlicht AN - TFL AUS und alles ist normal verwendbar...

Illegal, ich weiß...aber es gibt schlimmeres! ;)

Rstwo
08.03.2011, 14:42
Cabriot, Hier wird doch schon lange unterschieden.

Tagfahrlicht ist nach § 21a StVZO Eintragungsfrei, gültige Prüfung der Baugruppe vorrausgesetzt.

Fahrlichtschaltung enspricht dem orginal Tagfahrlichtrelais von Opel, wenn die Schaltung Gesetzmäßig ist ebenso Eintragungsfrei.

Eine modifizierte Tagfahrlichtschaltung verändert das Lichtbild, wenn auch nur durch die Leuchtstärke, die Leuchtmittel werden ja mit Unterspannung betrieben.
Hier will der Tüv nachgewiesen haben das der Scheinwerfer noch im zulässigen Bereich liegt.