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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Reifen bei Unfall zerstört -> wer zahlt (was/wieviel)?



dbc
06.02.2011, 12:23
Bei einem fremdverschulseten Unfall wurde ein Reifen mit 7mm Restprofil beschädigt. Der Mechaniker der Werkstatt meinte, man müsse gleich beide Hinterreifen austauschen. Jetzt haben wir zwei Reifen mit 8mm Profil und zwei Rechnungen: Eine an die Versicherung über Karosseriearbeiten und einen Reifen und eine an uns über den zweiten Reifen.
Ich sehe nicht ein, einen ganzen Reifen zu zahlen, nur um einen Millimeter mehr Profil auf der Achse zu haben (und eine kratzerfreie, frisch gewaschene Felge).
Morgen werde ich auf jeden Fall in die Werkstatt fahren, aber was genau ist da schief gelaufen? War der Tausch unnötig? Ich bin den ganzen Sommer mit 2 und 3 Millimeter auf der Vorderachse gefahren, da würden 7 und 8 im Winter doch auch gehen ;-) Oder muss die Versicherung beide Reifen (anteilig) übernehmen? Mir würde einleuchten, dass ich 25% von beiden Reifen selbst zahle (also die Hälfte von einem Reifen) - schließlich kann ich ja einen Millimeter mehr abfahren, bis ich auf 4mm bin und die Reifen wieder wegkommen.

tesophis
06.02.2011, 12:41
Du darfst auch 4 verschiedene Reifenmarken fahren und verboten ist es nicht auf einer Seite 2mm und auf der anderen 7mm zu fahren fährt sich halt nur nicht und würde ich auch nicht machen.

Aber bei 1mm unterschied auf der Achse finde ich es halt Geld macherei, dem Reifen fehlt ja nix, das einzige was etwas negativ auffallen könnte wäre der Komfort der vielleicht leidet, aber das sieht man ja.

kc85
06.02.2011, 12:56
Unmittelbar beschädigt wurde ein Reifen, den zahlt die Versicherung - mehr nicht.

Den 2. hast du dir aufschwatzen lassen. Wirklich nötig war der nicht. Und zahlen mußt du den natürlich auch selbst. Wenn dir jemand da entgegen kommen sollte, dann die Werkstatt. Bei der Versicherung ist, zu Recht, nichts zu holen.

kc85

hans1961
06.02.2011, 13:06
Mit welcher Begründung wurde der zweite Reifen gewechselt?
Am Profil kann es nicht gelegen haben.

icke164
06.02.2011, 13:30
Der Mechaniker der Werkstatt meinte, man müsse gleich beide Hinterreifen austauschen

^^ ich glaube das war die begründung

hans1961
06.02.2011, 13:45
Beide Reifen zu wechseln ist die Forderung oder Entscheidung.
Aber was ist die Begründung?

"Du brauchst neue Reifen" kann jeder sagen, das reicht doch nicht.

kc85
06.02.2011, 13:53
"Du brauchst neue Reifen" kann jeder sagen, das reicht doch nicht.



Manchem schon. Ist wie beim Arzt. Da fragt man auch nicht groß nach. Der wird schon wissen, was er macht ...

Klarer Fall von Pech gehabt. Die Werkstatt sähe mich als, in dem Fall wohl unwissenden und geprellten Kunden, nie wieder.

Das man einen quasi fast nagelneuen Reifen nicht ohne zwingenden Grund tauscht (z.B. Reifentyp/Profil nicht mehr lieferbar), ist aber eigentlich logisch. Aber selbst wenn ein zwingender Grund bestünde (ob kann nur der Themenstarter wissen), müßte man den Reifen trotzdem selber zahlen.

kc85

hans1961
06.02.2011, 13:59
Bei einem zwingenden Grund, dessen Ursache im unverschuldeten Unfall liegt, würde ich selber nix zahlen.

Profil nicht mehr lieferbar halte ich für keinen zwingenden Grund.

Den alten Reifen würde ich mitnehmen!!

Kombi-Power
06.02.2011, 14:46
Profil nicht mehr lieferbar halte ich für keinen zwingenden Grund.




Hiho

dazu müsste mann wissen was für ein reifen montiert war bzw auf welcher felge ....bzw was für auflagen zur flge eingehalten werden müssen


bei manchen felgen steht nämlich drinne das nur der gleicher hersteller und auch das Gleiche profil gefahren werden darf z.b.

Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.....


somit wäre ein austausch aufgrund von nicht merh liefebarer profile ein Grund nen 2ten neuen reifen draufzumachen .....



das aber wiederum wäre nen grund für die versicherrung AUCH den 2ten reifen zu bezahlen da hier ein ursprunsgzustand wie vor dem unfall nur mit einem reifen nicht erreicht werden kann ...

aber das ist alles nur graue Theorie ..recht haben und recht bekommen ....


gruss Dirk

Kombi-Power
06.02.2011, 14:50
Profil nicht mehr lieferbar halte ich für keinen zwingenden Grund.




Hiho

dazu müsste mann wissen was für ein reifen montiert war bzw auf welcher felge ....bzw was für auflagen zur flge eingehalten werden müssen


bei manchen felgen steht nämlich drinne das nur der gleicher hersteller und auch das Gleiche profil gefahren werden darf z.b.

Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.....


somit wäre ein austausch aufgrund von nicht merh liefebarer profile ein Grund nen 2ten neuen reifen draufzumachen .....



das aber wiederum wäre nen grund für die versicherrung AUCH den 2ten reifen zu bezahlen da hier ein ursprunsgzustand wie vor dem unfall nur mit einem reifen nicht erreicht werden kann ...

wenn allerdinsg nen 08/15 standartgrösse gefahren wird spielt es keine rolle ob da nen V-profil oder was auch immer drauf ist .. mal abgesehn von fahrtechnischen aspekten

aber das ist alles nur graue Theorie ..recht haben und recht bekommen ....


gruss Dirk

Osirus
06.02.2011, 15:11
Ich hätte den Schaden einfach an die Werkstatt abgetreten, wenn die dann mehr machen, als die Versicherung bezahlt ist das deren Problem.

dbc
08.02.2011, 08:56
Danke, hat sich aufgeklärt. Der zweite Reifen war wohl doch nicht ganz so neuwertig ;-)