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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was besagt "E-Prüfzeichen" ?



survial555
31.10.2004, 16:49
Hallo,

ich wollte mir wohl neue Heckleuchten holen.
Dabei bin ich immer wieder auf den Begriff "E-Prüfzeichen" gestoßen.
Ist das ein Zertifikat dass man dazu bekommt? Damit sie nicht einzutragen sind?

Welche Regeln gelten allgemein bezüglich Eintragungen? Was muss eingetragen werden? Was kann man so verbauen?

Hab da nicht so die Ahnung, darum wäre ich für Tips sehr dankbar!

Fresh
31.10.2004, 16:55
Ja sowatt ist das :)

Muss nichtmal ein Schreiben bei sein, wenn die Dinger ne E-Nummer haben brauchste gar nix mitzuführen..

KTM_Marco
31.10.2004, 16:58
alles was eine abe (z.b. kühlergrills) oder ein e-zeichen(z.b. rückleuchten, spiegel) kannst du reinen gewissens anbauen und muß nicht eingetragen werden. manche sachen haben ein teilegutachten( z.b. spoiler), die müßen eingetragen werden. dann gibt es noch billigteile mit materialgutachten, die müssen per einzelabnahme eingetragen werden( ist sehr teuer> lieber das geld was man bei der abnahme spart für was ordentliches ausgeben).
e-prüfzeichen shaben teile die irgendeiner norm entsprechen und somit zugelassen sind. aber meistens ist extra normal ein schriftstück (z.b. gutachterliche stellungnahme) dabei wo alles drin steht was zu beachten ist.
hoffe ich konnte etwas klarheit schaffen, bevor wieder einer meckert und sagt du sollst die suche benutzen.

survial555
31.10.2004, 17:01
Hallo!

Alles klar und BESTEN DANK !!!!

bluedevil
31.10.2004, 17:56
E steht für Europanorm und die Zahl dahinter für das Land wo die Artikel geprüft worden sind ;)
E 1 = Deutschland ;)


Die Kennzeichnung besagt folgendes:
Deutschland (e1)
andere Länder der EU haben entsprechende Nummer (derzeit bis 25)
Basisgenehmigungsnummer 0148
die o2 zeigt an, dass die Anforderungen Richtlinie 72/245/EWG eingehalten werden; diese werden Sie in Kürze bei uns downloaden können
hab ich geklaut 8)

phil
31.10.2004, 19:00
E wie Erlaubt :mrgreen:

Meier85
31.10.2004, 19:17
noch eine frage wenn E1 = Deutschland ist ist dann sowas wie E11 oder E7 hier auch zugelassen?
(habe blaue standlichter mit soner E nummer (leuchten aber grün))

bluedevil
31.10.2004, 22:24
Ja alle E Zeichen sind in der gesamten EU zugelassen
Hier die Länder :

Scheinwerfer und Heckleuchten

E1 Deutschland
E2 Frankreich
E3 Italien
E4 Niederlande
E5 Schweden
E6 Belgien
E7 Ungarn
E8 Tschechien
E9 Spanien
E10 ehemaliges Jugoslavien
E11 Grossbritannien
E12 Österreich
E13 Luxemburg
E14 Schweiz

Deine blauen Standlichter sind natürlich nicht zulässig weil die Kennzeichen gefälscht sind ;)

Meier85
01.11.2004, 14:11
*ggg* hehe naja ich find die dinger jetzt net wollt schauen wegen der nummer aber meisnt echt das die gefälscht sind?
weil hab sie bei ELV geholt 3,95€ oder so *g*
kanns mir halt auhc net vorstellen haben aber e zeichen ;)

cya

Sporti
28.11.2004, 21:49
Hallo!

Hab mal an euch eine Frage und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!! :wink:

Das mit den E-Prüfzeichen ist ja im gesamten EU-Raum gültig! Kann ich also Rückleuchten bei einer deutschen Tuning-Firma bestellen und diese dann auch ohne Teilegutachten und NUR mit E-Prüfzeichen in Österreich eintragen lassen??

Oder muss, wenn ich nun aus Österreich komme, E 12 draufstehen???

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen,

LG

MELANIE

Adas
28.11.2004, 22:00
...alle E Zeichen sind in der gesamten EU zugelassen
....
es ist egal welche E Nummer drauf steht. Wenn da eine drauf steht, musste nix eintragen und kannst mit egal welcher Nr. ob E1 E12 oder E4 rumfahren! :)

Eternity666
29.11.2004, 07:38
@Sporti: Komm schon, schlag zu und hol dir (zwinker) die Rückleuchten...

Sporti
29.11.2004, 08:45
Hallo Eternity666!

Werd ich sowieso machen!! :wink:

Und dank schick ich dir einm paar Fotos von meinem Sportive :D
Meiner wird zwar nicht so toll aussehen wie deine KIWI *gg* aber sicherlich auch nicht schlecht!!!

LG

Melanie

Zopiclon
02.12.2004, 13:12
Lies dir bitte mal den § 19 Abs. 3 StVZO durch.
Einbauanweisungen gehören zur Teilegenehmigung !!!

Verstößt du gegen die Auflagen und Vorgaben der Einbauanweisung, erlischt die BE !!!

Deshalb nennen die Hersteller ihr Druckwerk ja auch nicht "Einbauanweisung" wie im §19,3 StVZO, sondern oft Anbauanweisung, Montageanleitung o.ä.

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php