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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Scheinwerferoberseite lackieren



matthias
30.11.2003, 12:00
Hallo, wenn ich anstatt Scheinwerferblenden die Oberseite meiner Scheinwerfer lackiere, kann da der TÜV was dagegen sagen? :?

Gruß Matthias

30.11.2003, 12:01
joa kann er ... denk ich ma ...

matthias
30.11.2003, 12:02
denken heißt nicht wissen, müsste es schon genauer wissen :?

OPC-186
30.11.2003, 15:56
Frag am Besten beim Tüv direkt nach ;)

MIG29
30.11.2003, 16:12
Hast du für den Lack eine freigabe das der für die Scheinwerfer geprüft ist ;)

Ich denke mal es ist klar das man am Scheinwerfer nicht Lackieren darf.Eine Blende ist was anderes die ist abgenommen aber für sowas bekommst du kein TÜV 100 % nicht ;)

Boehser-Astra
30.11.2003, 21:57
denke nicht dass das in ordnung geht, da du für (fast) jede veränderung am fahrzeug eine abe oder tüv-eintragung brauchst, ohne gutachten keine eintragung!

lg

-Astral-
01.12.2003, 10:33
Ist ja wie Klebeband drübermachen! Nicht erlaubt!

mirco
01.12.2003, 10:46
Auf jeden Fall nicht erlaubt.

Mit Farben auf Plexiglas würde ich auch vorsichtig sein, da gibts gern spannungsrisse.

VILEDA
02.12.2003, 23:10
Ist auf jeden Fall verboten.
Lichttechnische Einrichtungen an Kfz dürfen nicht verändert werden.
Oder Du lackierst sie, fährst zum TÜV und lässt es abnehmen. Kostet knapp 1000 Euro....

matthias
05.12.2003, 17:41
Okay. Leute, habt mich überzeugt, kauf´mir doch die Blenden, kommt billiger und gibt weniger Stress mit den Grünen.

Trotzdem vielen Dank für eure Antworten.

Gruß Matthias

Zopiclon
05.12.2003, 17:52
einige verlängern ja auch ihre haube und ihre kotflügel und bedecken damit auch die oberseite des schienwerfers!
sollte also möglich sein zu lackieren!!
aber unbedingt mit dem tüver absprechen ......

sehe da echt keine probleme!

VILEDA
09.12.2003, 16:00
Ja, das ist ja was anderes.
Haubenverlängerungen bekommst Du (i. d. R.) nur über einen Vergleich mit Scheinwerferblenden eingetragen.