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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Geschwindigkeitsindex M+S Reifen



Denny
09.10.2004, 22:45
Meine neuen Winterreifen unterschreiten den Geschwindigkeitsindex im Schein.

T=190km/h

meiner ist aber im Schein mit 200 eingetragen braucht deshalb mind. H Reifen. Ich weiss das man mit M+S Reifen auch mit einem niedrigen Geschwindigkeitsindex fahren darf wenn! ein Aufkleber am Cockpit angebracht wird? *lol*?!

Was kostet es Strafe wenn man den Aufkleber nicht dran hat. Ich kann ihn ja so im Fahrzeug mitführen. Ich weiss ja nicht wie shice das Zeug da dran klebt mal davon abgesehen das es hässlich ist :roll:

CiC55
09.10.2004, 23:43
Ähm ist dieser Aufkleber eigentlich überhaupt pflicht?
Das wird denke ich kein Polizist so genau untersuchen. Solange deine Reifengröße stimmt und du noch genügend profil hast wir da auch bestimmt keiner was zu sagen.

Dieselwiesel
10.10.2004, 06:56
Wenn sich die Bullizei ohnehin schon die Mühe macht die montierte Reifengröße mit der im Schein eingetragenen zu vergleicht dann kannst du 10000000%ig davon ausgehen das sie auch den KmH index kontrolliert. Sonst machts ja auch keinen Sinn.....
Und ich denke den Aufkleber wirst du schon drin haben müssen.
Das letzte mal hatte ich sowas bei meinem alten Kadett E und als ich im Winter beim TÜV war hat zumindest dieser drauf geachtet das der Aufkleber da war und vor allem auch gut sichtbar angebracht.

Wenn du dir nicht sicher bist dann geh doch einfach zum TÜV und frag nach, die solltens ja eigentlich am besten wissen (nach der Bullizei :wink: )......

Echo
14.10.2004, 09:32
Bei meinem alten E-Kadett 1.4i...eingetragene Höchstgeschwindigkeit: 160km/h wollte sogar der Kerl vom TÜV den Aufkleber sehen...

Fazit: Kleb Dir den häßlichen Aufkleber lieber hin...

Gruss,
Markus

mafu
14.10.2004, 09:41
Hab bisher wegen dem fehlenden Aufkleber noch nie Probleme beim TÜV gehabt.

Michael(H)
14.10.2004, 10:08
oh, da muß ein aufkleber hin ? vielen dank herr schnittlauch; ich werde mir gleich einen besorgen; die firma, wo ich die reifen herhabe, hat mir aber gar nix deswegen gesagt........ und dazu gucken wie ein liebeskranker cockerspaniel.

astra2.2DTI
14.10.2004, 10:23
§ 36 STVZO Bereifung und Laufflächen

1) Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M+S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

1. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
2. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

astra2.2DTI
14.10.2004, 10:28
TBNR 336000 Sie führten das Fahrzeug mit M+S-Reifen, obwohl eine Plakette im Sichtfeld des Fahrers fehlte.
§ 36 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG 5,00 EUR

TBNR 336006 Sie führten das Fahrzeug mit M+S-Reifen, obwohl eine Plakette im Sichtfeld des Fahrers fehlte und überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
§ 36 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG 25,00 EUR