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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aufblendlicht mit NSW



QP200
20.06.2010, 22:19
Hier mal ne Frage. Habe vor meine NSW ans Aufblendlicht anzuschließen. Heißt, wenn ich Aufblendlicht anmach oder Lichthupe geb sollen die NSW mit angehen... Werden aber die NSW angemacht, soll das Aufblendlich nicht mit angehen.

Hatte das schonmal beim Kadett mit ner Diode probiert. Die hat's aber nich lang mitgemacht.

Hat da jemand nen Vorschlag wie ich das am besten umsetzen kann? Kann man das mit nem Relais regeln oder muss ich mir da was andres einfallen lassen?

MfG David

dbc
20.06.2010, 22:43
Erster Vorschlag: Lass den Quatsch! Du hast offensichtlich nicht den geringsten Schimmer von Fahrzeugbeleuchtung. Aus dem Kontext ergibt sich, dass du das Fernlicht meinst. Aufblendlicht gibt's nicht. Und selbst wenn du Ahnung hast, ist es aus gutem Grund verboten. Die Nebelscheinwerfer streuen viel zu sehr zur Seite und mein Fernlicht leuchtet auch den Nahbereich noch gut genug aus oder man braucht bei eingeschaltetem Fernlicht keine Ausleuchtung des NAhbereichs und ich hab deswegen nicht drauf geachtet.
Zur Warnung - also lediglich als Zusatz zur Lichthupe - hätten sie allerdings ihre Vorteile, das muss ich zugeben.

Zweiter Vorschlag: Wenn du es trotzdem machst, ist eine stärkere Diode (10A) eine Möglichkeit, wenn es so etwas denn gibt.
Besser wäre allerdings ein Relais, denn dann hängen die Nebelscheinwerfer nicht mehr mit auf der Sicherung und dem Schalter für die Hauptbeleuchtung. Ich gehe davon aus, dass der Stromkreis nicht für zwei zusätzliche Lampen ausgelegt ist. Gut, sicherheitsrelevante Teile werden mit recht hohen Sicherheiten ausgelegt, also müsste es schon gehen, zumindest kurzzeitig, aber man sollte sowas nicht ausnutzen. Außerdem ist die technisch sauberste Lösung ein Relais.
Wird das Fernlicht nicht sogar über ein Relais geschaltet? Wenn ja, einfach parallel dazu ein gut belastbares Relais anschließen, dessen Ausgang du mit dem des Nebelscheinwerferschalter verbindest.

modmatt
21.06.2010, 16:11
QP200, hab das bei mir verbaut.

Komplett zusätzlicher Stromkreis mit eigener Sicherung, direkt ab Batterie und Strom direkt auf die Nebelscheinwerfer. Dazwischen ein öffnendes Relais, das immer dann öffnet, wenn auf dem +-Draht vom Fernlicht Strom drauf ist.
Funktioniert tadellos, belastet keine Stromkreise unnötig oben drauf. Alles gute alte Technik, wie zB Relais, die mal kaputt gehen könnten ;-) Aber wenigstens keine diffuse, geheimnisvolle Halbleitertechnik :D
Die verbaute Sicherung ermöglicht ein schnelles deaktivieren der Funktion für TÜV, Polizeikontrollen, etc pp.

dbc, Aufblendlicht gibts in der Tat, ist vielleicht kein ganz so gängiger Begriff, aber wie du schon erkannt hast - der Begriff beschreibt Fernlicht. Beim normalen Licht (Abblendlicht) ist die Blende davor um andere nicht zu blenden, das Licht ist abgeblendet. Bei Fernlicht ist die Blende offen, das ganze Licht kann raus (aufgeblendet). Ist vielleicht bei modernen Scheinwerfern mit mehreren Lichtquellen nicht mehr ganz passend, aber der Begriff ist allgemein geläufig.. ;-)

Im übrigen bringt es tatsächlich ein bisschen zusätzliches Licht im Vergleich zum Fernlicht. Bei der Lichthupe bringts allerdings nicht so viel, weil die NSWs halt nicht in Richtung des Gegenübers leuchten, sondern auf den Boden.

Za4a-Driver
21.06.2010, 18:44
aus auto.t-online.de:





Irr-Lichter kosten Plakette

Unzulässige Lampen am Pkw gelten von Mai 2003 an bei der Hauptuntersuchung als "erheblicher Mangel". Nicht mehr zulässig seien Lichterketten, Firmenembleme sowie Namensschriftzüge aus Leuchtdioden und beleuchtete Figuren, teilt der TÜV Norddeutschland in Hannover mit. Zulässige Leuchten, die aber falsch angebaut wurden, wie gelbe Seitenmarkierungsleuchten an der Fahrzeugfront oder zu viele Scheinwerfer, können in Zukunft ebenso zur Verweigerung der Betriebserlaubnis führen.

geschrieben von Holgi im Tread "Lichterquatsch an Karren"

Soviel dazu... Wenn du deine Nebler immernoch als Fernlicht nutzen willst, dann brauchst du nicht extra ein Relais verbauen. Geht nämlich viel einfacher.
Nimmst einfach ein 0,75mm² Kabel und lötest ne Diode ein. Dann gehst mit dem einen Ende an das Relais vom Fernlicht an den Ausgang vom Arbeitsstromkreis (glaube das ist Relais K2 Pin4 bzw. Pin 87 vom Relais). Das andere Ende an den Eingang vom Steuerstromkreis (Relais K4 Pin 1 bzw. Pin 85 am Relais. Die Diode brauchst du, damit nicht das Fernlicht angeht, wenn du die Nebler einschaltest. Die Diode geht auch nicht kaputt, weil da ja lediglich nen Steuerstrom fließt um das Nebler-Relais zu betätigen.
Ich hoffe ich konnte dir helfen. Wenn du fragen hast, kannst dich gerne melden.

tree-snake
21.06.2010, 18:55
Mein TÜV Süd sagte mir letztens falsche Lampen und Co sind bei PKW leichte Mängel.

Nur bei LKW wirds als Schwerer gewertet und damit durchgefallen.

Za4a-Driver
21.06.2010, 19:16
Es geht ja aber nicht nur um den Tüv, sondern auch um den Versicherungsschutz.
Angenommen du fährst nachts irgendwo auf der Landstraße mit Fernlicht und es kommt dir jemand entgegen. Dann vergisst man ja auch schon mal das Fernlicht auszumachen. Wenn der Entgegenkommende dann nen Unfall baut weil er geblendet wurde und die Rennleitung entdeckt dann auch noch dass du da was gebastelt hast, dann wird deine Versicherung sicher nichts zahlen.
Also ich wäre da wirklich ganz vorsichtig.

tree-snake
21.06.2010, 19:22
Hier gehts aber um Nebler net um Fernlicht und davon wird wohl keiner gegen nem Baum fahren :lol:

Sonst würds jeden Tag viele Unfälle geben weil die ganzen Prolls mit Nebler rumfahren.

Za4a-Driver
21.06.2010, 19:31
Wie du meinst. Das muss jeder für sich selber entscheiden. Also ich finde, dass Nebler schon ziemlich blenden können.

1a2b3c
21.06.2010, 19:37
Grad wenn es Nass ist blenden die schon extrem.
Ich weiss auch nicht warum die zusätzlichen Licht bringen sollen,wie weit leuchten die 20meter?Ist auf der Landstrasse mit 80km/h doch eher sinnlos.

Za4a-Driver
21.06.2010, 19:46
1a2b3c, du sprichst mir aus der Seele... :D

tree-snake
21.06.2010, 19:51
Also ich finde, dass Nebler schon ziemlich blenden können.

Dann sind sie nciht richtig eingestellt. Sowas überprüft im Grunde nie einer.

Za4a-Driver
21.06.2010, 20:11
Auszug aus Wikipedia:

Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt werden. Sie dürfen nur zusammen mit dem Stand- und/oder dem Abblendlicht leuchten. Eine Benutzung dieser Scheinwerfer, ohne dass eine erhebliche Sichtbehinderung durch Witterung vorliegt, ist verboten.

tree-snake Ist dir schonmal jemand mit Neblern bei nasser Straße entgegen gekommen?! Da kannst du deine Nebler einstellen wie du willst, die blenden bei solchen Witterungsverhältnissen immer. Die heißen auch nicht umsonst NEBELscheinwerfer...

eraser216
21.06.2010, 21:12
Auszug aus Wikipedia:

Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt werden. Sie dürfen nur zusammen mit dem Stand- und/oder dem Abblendlicht leuchten. Eine Benutzung dieser Scheinwerfer, ohne dass eine erhebliche Sichtbehinderung durch Witterung vorliegt, ist verboten.

tree-snake Ist dir schonmal jemand mit Neblern bei nasser Straße entgegen gekommen?! Da kannst du deine Nebler einstellen wie du willst, die blenden bei solchen Witterungsverhältnissen immer. Die heißen auch nicht umsonst NEBELscheinwerfer...

Also wenns nachts regnet oder im Winter stark schneit bin ich schon froh die Nebler zu haben.
Bei Regen siehst du einfach mehr von der Straße.
Bei extrem starkem Schneefall ist es wie bei starkem Nebel, du leuchtest die Flocken an und die behindern extrem die Sicht, da ist es gut auf Standlicht + Nebler umschalten zu können weil du in dem Fall einfach nach vorne mehr erkennst.
Ich hab auch alle meine Scheinwerfer direkt vor der letzten TÜV-Prüfung neu einstellen lassen und der TÜVer hat auch gesagt die wären alle Richtig eingestellt.

Za4a-Driver
21.06.2010, 22:04
Also wenns nachts regnet oder im Winter stark schneit bin ich schon froh die Nebler zu haben.
Bei Regen siehst du einfach mehr von der Straße.
Bei extrem starkem Schneefall ist es wie bei starkem Nebel, du leuchtest die Flocken an und die behindern extrem die Sicht, da ist es gut auf Standlicht + Nebler umschalten zu können weil du in dem Fall einfach nach vorne mehr erkennst.
Ich hab auch alle meine Scheinwerfer direkt vor der letzten TÜV-Prüfung neu einstellen lassen und der TÜVer hat auch gesagt die wären alle Richtig eingestellt.

Da geb ich dir ja recht. Ich nutze meine Nebler ja auch bei Schnefall und Regen. Nur wenn es nicht regnet, aber die Straße nass ist, dann blenden Nebler wirklich extrem.
Aber wir schweifen gerade wirklich vom Thema ab....

QP200
22.06.2010, 01:10
Mir gehts ja nicht wirklich um das "Fernlicht" sondern hauptsächlich um die Lichthupe.

Und mal davon abgesehen, also ich mach mein Fernlicht immer aus wenn mir jemand entgegen kommt. Und sollte ich es ja mal vergessen sind es glaub ich nicht die Nebler die mein gegenüber blenden, sondern das eigentliche Fernlicht.

Aber erstmal Danke für die Vorschläge. Werde das mal ausprobieren... :)

modmatt
22.06.2010, 09:00
Dann gehst mit dem einen Ende an das Relais vom Fernlicht an den Ausgang vom Arbeitsstromkreis (glaube das ist Relais K2 Pin4 bzw. Pin 87 vom Relais). Das andere Ende an den Eingang vom Steuerstromkreis (Relais K4 Pin 1 bzw. Pin 85 am Relais.So sah mein ursprünglicher Plan auch aus. Wenn alles korrekt läuft funktioniert das wohl. Einmal verkehrt angeklemmt, sucht man sich dann wie ich im Teileverkauf n neuen Multitimer.
Ansonsten ist die Lösung natürlich sehr viel geiler, das stimmt schon.



Mein TÜV Süd sagte mir letztens falsche Lampen und Co sind bei PKW leichte Mängel.

Nur bei LKW wirds als Schwerer gewertet und damit durchgefallen.Das wär schade. Ich freu mich immer über die stark beleuchteten LKWs. Ich find das cool.

**Irmscher-Line**
22.06.2010, 23:44
Gernerll wie kommt man auf so eine Idee?
Zum einen muss man sich erstmal die Frage stellen, warum jemand so einen Lichtumbau überhaupt in Erwägung zieht. Für mich gibt es da nur einen logischen Grund. Der Threatsteller drängelt auf der Autobahn gern ein bisschen und gibt auch schon des Öfteren Lichthupe wenn einer vor ihm für seine Begriffe zu langsam fährt. Wenn man das als Beweggrund nimmt, erübrigt sich eigentlich jegliche Diskussion weil sojemanden gehört überhaupt kein Führerschein, da drängeln und Lichthupe im Allgemeinen schon verboten sind.

Und jetzt zum eigentlichen Thema:
Auch wenn manche versuchen es irgendwie schön zu reden und wieder auf den TÜV hinweisen es ist und bleibt verboten. Fakt ist, dass es zwar sein kann, dass du deine TÜV Plakette bekommst aber trotzdem die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt und somit der Versicherungsschutz. Ähnlich wie bei lasierten Rückleuchten. Da kommt man auch ohne Probleme damit durch den TÜV aber trotzdem bleibt der Fakt bestehen, dass diese nicht zugelassen sind und man dadurch Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz verliert. Versicherungsschutz und TÜV Plakette bekommen sind zwei paar Stiefel das sollte man einfach mal einsehen. Und das Leute für so einen Quatsch soviel aufs Spiel setzen und das nur mit dem Satz abtun "Der TÜV sieht schon drüber hinweg" ist einfach nur schwach. Lass mal einen Unfall passieren nachdem du deinen Lichtumbau hinter dir hast. Erstens hast du den Unfall mit einem Auto verursacht welches keine allgemeine Betriebserlaubnis hat und dein Versicherungsschutz ist auch dahin. Und wer zahlt dann den Schaden? Und im schlimmsten Fall was passiert wenn ein Personenschaden dazu kommt? Du wirst deine Lebtage nimmer froh und bist nur am zahlen und das dafür dass du bis mal was passiert auf der Autobahn die langsameren Fahrer von hinten gleich doppelt bedrängen und belästigen konntest was wie schon erwähnt ebenfalls nicht legal ist. Also sorry für sowas fehlt mir jegliches Verständnis.

tree-snake
22.06.2010, 23:50
die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt und somit der Versicherungsschutz.

Das net automatisch so.
Wurde im Forum auch schon oft behandelt das man ohne ABE genauso noch den vollen Schutz hat außer das Teil/Umbau is in den Unfall direkt verwickelt. Mehr über die Suche findbar.

**Irmscher-Line**
23.06.2010, 00:43
die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt und somit der Versicherungsschutz.

Das net automatisch so.
Wurde im Forum auch schon oft behandelt das man ohne ABE genauso noch den vollen Schutz hat außer das Teil/Umbau is in den Unfall direkt verwickelt. Mehr über die Suche findbar.

Kannst du mir verraten was dieser Post soll? Du nimmst "einen" Satz aus meinem Post, reißt ihn völlig aus dem Zusammenhang und versuchst damit Punkte zu erzielen und ihn zu widerlegen. Hier geht es nicht um fehlende ABE's. Das ist ein ganz anderes Themengebiet was du hier anschneidest. Es ging in diesem Threat und so auch in meinem Post einzig und allein um die lichttechnische Veränderung am Fahrzeug des Threatseller. Und bezüglich dem Thema gibt es keinen Spielraum für Toleranzen. Bei dem Thema ist das Gesetz eindeutig formuliert. Derartige Veränderungen an der Fahrzeugbeleuchtung führen zum erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis und somit erlischt auch der Versicherungsschutz. Was soll da das Gerede über fehlende ABE etc.? Das hat ja mal hiermit garnichts zu tun.

Im Falle eines Unfalls gibt es folgende Szenarien die eintreten können.

1. Die lichttechnischen Veränderungen waren Ursache für den Unfall. Dann hat sich das Ganze von Grund auf erledigt, weil dann von Anfang an die lichttechnischen Umbauten bekannt sind und somit auch die Tatsache, dass der Thretsteller den Unfall mit einem Fahrzeug verursacht hat, dass keine allgemeine Betriebserlaubnis mehr hat. Somit kein Versicherungsschutz
2. Die lichttechnischen Veränderungen waren nicht die Ursache für den Unfall und werden auch von niemanden entdeckt. Somit steht einer sachgemäßen Abwicklung mit der Versicherung nichts im Wege
3. Die lichttechnischen Veränderungen waren zwar nicht Ursache für den Unfall wurden jedoch entdeckt und im Bericht der Polizei oder des Gutachters aufgenommen. In diesem Falle wird die Versicherung sich ebenfalls völlig zu Recht weigern zu zahlen. Der Grund hierfür liegt auf der Hand. Der Unfall wurde mit einem Fahrzeug verursacht, welches keine allgemeine Betriebserlaubnis mehr hatte und somit nicht mehr am Straßenverkehr hätte teilnehmen dürfen.

QP200
23.06.2010, 01:18
@**Irmscher-Line** Was du da erzählst mag ja alles richtig sein. Wenn du es aber so siehst, kannst du wahrscheinlich jedes 2. aufgebaute Auto aus dem Verkehr ziehen weil es für manche immer was zu meckern oder zu bemängeln gibt.

Und 2. lehnst du dich ganz schön weit aus dem Fenster wenn du behauptest das der Grund für einen solchen Umbau das Drängeln auf Autobahnen oder anderen Straßen ist. Man könnte ja denken das du da von dir aus gehst. Es gibt nämlich auch Leute die die Lichthupe nicht fürs Drängeln benutzen.

**Irmscher-Line**
23.06.2010, 01:54
Also ich habe meine Lichthupe in Verbindung mit Drängeln oder jemand zu nötigen noch nie benutzt. Mir fällt aber auch keiner weiterer Grund ein warum man seine Lichthupe mit NSW erweitern möchte. Kannst mich ja gerne aufklären.

Und was du als Argument entgegenbringst, wenn man es überhaupt so nennen kann, ist völliger Schwachsinn. Ich möchte hier erstmal klarstellen, dass ich dich in keinster Weise persönlich angreifen will. Jedoch dein Statement, dass man jedes zweite Auto in Deutschland aus dem Verkehr ziehen müsste wenn man es so sieht ist schlicht und ergreifend falsch. Hier geht es nicht darum wer etwas wie sieht, sondern darum, dass dein Vorhaben ganz klar unzulässig ist Punkt. So wie du es darstellst fährt also jeder Zweite mit irgendeinem unzulässigen Umbau (egal welcher Art) herum? Ich weiss nicht auf welchen Straßen du unterwegs bist. Aber der Großteil in Deutschland fährt immernoch ganz normale Serienautos, die in dem Zustand sind wie sie gekauft wurden. Der Teil, der sich die Arbeit macht sein Auto zu veredeln, umzubauen etc. ist dagegen bedeutend kleiner. Zudem Sprechen wir hier nicht von einem strittigen Thema oder einer Grauzone. Dein Vorhaben ist ein eindeutiger, bewusster Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, der zum Verlust der allgemeinen Betriebserlaubnis führt. Somit erlischt auch der Versicherungsschutz. Im Grunde könnte man von einem vorsätzlichen Vérstoß gegen die Straßenverkehrsordnung sprechen, der im Falle eines Unfalls strafverschärfend wirken sollte. An diesen fundamentalen Tatsachen (Verlust der allgemeinen Betriebserlaubnis, Verlust des Versicherungsschutzes, Verstoß gegen die StVO) gibt es nichts zu rütteln. Da hilft es dir auch nichts mit dem Finger auf andere zu zeigen und eine dermaßen haltlose Behauptung aufzustellen "dann müsste man jedes zweite Auto aus dem Verkehr ziehen". Denn das wird dir im Ernstfall auch keine Hilfe sein. Ob du die Änderung durchführst oder nicht liegt ganz alleine bei dir.

Rstwo
23.06.2010, 04:31
**Irmscher-Line**, Kannst du mir verraten was dieser Post soll? Du nimmst "einen" Satz aus seinem Post, reißt ihn völlig aus dem Zusammenhang und versuchst damit Punkte zu erzielen und ihn zu widerlegen. Hier geht es nicht Serienauto´s.



Wenn du es aber so siehst, kannst du wahrscheinlich jedes 2. aufgebaute Auto aus dem Verkehr ziehen weil es für manche immer was zu meckern oder zu bemängeln gibt.


Und da hat er recht in den Vorschriften findet man so ziemlich immer irgentein Widerspruch.

§ 5 Überholen (5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

Zum Thema Lichthupe verboten und da die Autobahnen meistens auser halb von Ortschaften sind weiste bescheid.

Auserdem wer Drängelt heuzutage noch, Rechtsüberholen oder auf dem Standstreifen ist viel billiger.

Wer was wann wie umbaut ist jedem seine sache solange man mit den Konsequenzen leben kann.

modmatt
23.06.2010, 07:30
Hier geht es nicht um fehlende ABE's.Der Unfall wurde mit einem Fahrzeug verursacht, welches keine allgemeine Betriebserlaubnis mehr hatte und somit nicht mehr am Straßenverkehr hätte teilnehmen dürfen.
Nein hier geht es nicht um ABE's (die Dokumente die du zu einigen Anbauteilen kriegst), sondern um die ABE.

Wurde im Forum auch schon oft behandelt das man ohne ABE genauso noch den vollen Schutz hat außer das Teil/Umbau is in den Unfall direkt verwickelt. Mehr über die Suche findbar.
Und die ABE die tree-snake ansprict ist dieselbe, wie die von dir angesprochene Allgemeine Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs:

Fakt ist, dass es zwar sein kann, dass du deine TÜV Plakette bekommst aber trotzdem die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt und somit der Versicherungsschutz.

Mit dem Satz von tree-snake ist's dann auch schon gesagt. Bei deiner Aufzählung der drei möglichen Abläufe ist 1. und 2. richtig. Bei 3. unterliegst du einer Fehlannahme.

Und zur Motivation, das zu machen und Lichthupe, Drängeln, etc, ja oder nein, hab ich oben schon angemerkt, dass es nicht viel bringt:

Im übrigen bringt es tatsächlich ein bisschen zusätzliches Licht im Vergleich zum Fernlicht. Bei der Lichthupe bringts allerdings nicht so viel, weil die NSWs halt nicht in Richtung des Gegenübers leuchten, sondern auf den Boden.natürlich unter der Annahme, dass die Nebelscheinwerfer korrekt eingestellt sind.


---
Nebenbei bemerkt: Dieser Thread scheint mir derjenige, mit der korrektesten Groß-/Kleinschreibung und Rechtschreibung zu sein, wenn ich mir die ganzen Posts aller beteiligten so durchlese. Weiter so!

**Irmscher-Line**
23.06.2010, 10:36
@modmatt: Dann informiere dich mal bei Versicherungen und bei der Rechtsberatung, dann wirst du erkennen, dass ich bei 3. nicht falsch liege. Hab mich da genau informiert, da ich beplant hatte rot/weiss Rücklichter einzubauen aber lasierte weil die Lexmaul zu teuer sind. Und da habe ich Überall die gleiche Antwort bekommen. Im Ernstfall kann es sein, dass sich die Versicherung weigert zu zahlen und das zu Recht, weil ich mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilgenommen habe das keine ABE mehr hat. Du brauchst dich also bei meinen Aussagen nicht auf mich verlassen.

@Rstwo: Dann nenn doch mal entsprechende Gesetzpunkte gegen die deiner Meinung nach so viele Autofahrer verstoßen und eigentlich keine ABE fürs Auto mehr bekommen dürften.

Rstwo
23.06.2010, 15:22
Auf einmal sind es doch so viele aufgebaute Auto´s und davon auch nur jeder 2te, echt merkwürdig.

Gesetze sind nicht alles das ist dir hoffentlich klar. Ließ dir mal die ECE´s durch und die ABE´s und ABG´s von alle Tuningteilen an einem Wagen. Man findet fast immer was zu bemängeln.

**Irmscher-Line**
23.06.2010, 15:49
Auf einmal sind es doch so viele aufgebaute Auto´s und davon auch nur jeder 2te, echt merkwürdig.
.

Wie wäre es wenn man sich die vorhergehenden Posts mal genau durchliest und auch versucht zu verstehen was dort drin steht. Dann könnten derartige Missverständnisse und sinnlose Äußerungen in Zukunft einfach ausbleiben. Wo hab ich bitte behauptet dass es jetzt doch so viele aufgebaute Autos gibt und davon jeder zweite? Also so richtig gelesen hast du die Posts nicht bevor du darauf geantwortet hast oder? Ich habe ganz klar geschrieben „…Dann nenn doch mal entsprechende Gesetzpunkte gegen die DEINER Meinung nach so viele Autofahrer verstoßen…“ Da steht ganz klar was von „Deiner Meinung nach“. Ich selbst bleibe dabei, dass die Leute die aufgebaute bzw. getunte Autos fahren weit in der Unterzahl sind. Du warst dir doch mit QP200 einig, dass es angeblich so viele Autos gibt bei denen Widersprüche zum Gesetz zu finden wären, nicht ich. Also bleibt mal beim Argumentieren bei den Fakten und verdreh nicht alles. Damit stehst du nämlich auch nicht besser da. Und auf so einem Niveau diskutier ich dann auch nicht mehr weiter wenn nochmal Dinge verdreht werden dass es einem besser in Kragen passt. Soviel mal zu den Grundregeln einer Diskussion.

Und ich weiss nicht warum hier Leute versuchen das Vorhaben des Threatstellers schön zu reden. "Gesetze sind nicht alles" blabla wozu sind sie denn bitte da? Bezüglich Änderungen an der Beleuchtung des Fahrzeuges gibt es eindeutige Regeln und diese besagen, dass die ABE des Fahrzeugs nach dem geplanten Umbau erlischt udn somit auch der Versicherungsschutz Punkt aus. Ich weiss so Hobbytuner versuchen sich da immer irgendwie hinzudrehen, schön zu reden etc. nur um irgendwie Zuspruch zu bekommen und mit einem ruhigeren Gewissen durch die Gegend fahren zu können. Da haben wir auch zwei, drei Vögel im Umkreis. Aber die Realität sieht eben anders aus und das ist das was zählt.

tree-snake
23.06.2010, 16:05
Aber du als Hobbyanwalt der ohne irgendwelche Angaben rumschreit wie nochmal was :roll:


"Den Versicherungsschutz betreffend, verhält es sich so, dass der er nicht zwangsläufig mit der Betriebserlaubnis erlischt."

Das wird dir jeder Anwalt in Verkehrsrecht sagen. Aber du weißt ja eh alles besser.

Auch witzig was der Threadersteller will hat der Astra H mit AFL Xenon im Grunde sogar Serie ab Werk .
Falls ein Defekt beim AFL vorliegt schaltet er sofor die Nebler an. Egal ob Nebel,Tag,Regen, Nacht.

**Irmscher-Line**
23.06.2010, 16:10
Aber du als Hobbyanwalt der ohne irgendwelche Angaben rumschreit :roll:


"Den Versicherungsschutz betreffend, verhält es sich so, dass der er nicht zwangsläufig mit der Betriebserlaubnis erlischt."

Das wird dir jeder Anwalt in Verkehrsrecht sagen. Aber du weißt ja eh alles besser.

Ihr lest auch nur das was ihr lesen wollt oder? Auf diese Weise diskutiere ich nicht mehr weiter. Denn wenn einfach überlesen wird was in meinen Posts steht nur um die seine eigenen fehlenden Argumente zu kaschieren dann reicht es einfach irgendwann. In einem meiner vorherigen Posts steht ganz klar, dass ihr euch da nicht auf mein Wort verlassen müsst. Ih habe bei verschiedenen Versicherungen zu dem Thema nachgefragt und Rechtsauskünfte eingeholt als es bei mir damals um nicht zugelassene lasierte Rückleuhten ging. Von daher habe ich Argumente und einen Backround an Info auf die ich zurückgreifen kann. Das gebe ich hier lediglich wieder, was mir dort gesagt wurde. Das sind Informationen von richtigen Anwälten die sich beim Spezialgebiet Verkehrsrecht und Straßenverkehrsordnung wohl besser auskennen als irgendwelche Forumuser. Ich hoffe damit ist dir nun klar, dass meine Äußerungen nicht einer Hobbyanwaltfantasie entsprungen sind sondern auf Reherchen bei den entsprechenden Stellen beruhen.

Und anhand der Erklärung die du über den Astra H gepostet hast kann man sehen, dass es sich dabei nicht um genau das handelt was der Threatsteller vorhat. Ganz zu Schweigen dass es sich dabei um eine Art Notbeleuchtung handelt die ab Werk ist und anscheinend auch so ihre Zulassung hat. Das macht aber das Vorhaben des Threatsteller noch lange nicht zulässig. Es ist und bleibt unzulässig egal was am Astra H Serie ist. Du kannst noch so viele Dinge hier anführen es wird definitiv nicht legaler was der Threatsteller vorhat. Und wenn du das nicht einstehen willst kann man dir nicht helfen und es ist schade um jedes Wort. Aber dass jemand der LEDs verkauft um FK Angel Eyes auf weiss umzubauen, was auch nicht zulässig ist, so argumentiert dürfte ja fast klar sein.

tree-snake
23.06.2010, 16:17
eindeutige Regeln und diese besagen, dass die ABE des Fahrzeugs nach dem geplanten Umbau erlischt udn somit auch der Versicherungsschutz

Was für "Regeln" ?

Und jetzt sag net einfach STVO sondenr genauer weil du hast dir ja angeblich so genaue Infos über das Thema geben lassen :D

**Irmscher-Line**
23.06.2010, 16:18
eindeutige Regeln und diese besagen, dass die ABE des Fahrzeugs nach dem geplanten Umbau erlischt udn somit auch der Versicherungsschutz

Was für "Regeln" ?

Sag mal du versucht wirklich alles um irgendwie sinnlose Posts zu schreiben oder? Anscheind hat jeder verstanden was damit gemeint war außer du. Regeln - auch Gesetze genannt. Also einigen wir uns auf das Wort Gesetze damit es jeder versteht :D derartige lichttechnische Veränderungen führen dazu, dass die ABE des Fahrzeugs erlischt und somit im Ernstfall auch der Versicherungsschutz. Es sei denn die Umbauten sind nicht der Grund für den Unfall UND werden nicht entdeckt. Sollten Sie entdeckt werden kann es trotz der Tatsache, dass sie nicht für den Unfall verantworlich waren, dazu führen dass die Versicherung eine Zahlung verweigert - da der Unfall mit einem Fahrzeug verursacht wurde, dess ABE erloschen war und nicht mehr am Straßenverkehr hätte teilnehmen dürfen. Die ist einfach nur eine weitergegebene Informationen meiner Recherhen bei den betreffenden Stellen.

tree-snake
23.06.2010, 16:21
Was für ein Gesetz ?

Du hast doch alle Infos von deinen Anwälten...

Rstwo
23.06.2010, 16:23
Wie wäre es wenn man sich die vorhergehenden Posts mal genau durchliest und auch versucht zu verstehen was dort drin steht.


Gebe ich gern züruck machst du auch nicht.



Und ich weiss nicht warum hier Leute versuchen das Vorhaben des Threatstellers schön zu reden. "Gesetze sind nicht alles" blabla wozu sind sie denn bitte da?


Wer das behauptet hat schon keine ahnung es gibt durchaus Modifikationen die gegen KEIN Gesetzt verstoßen aber gegen eine der ECE´s und damit auch ungültig werden.

**Irmscher-Line**
23.06.2010, 16:26
Wo hab ich denn nicht genau gelesen da klär mich mal auf. Ich konnte wenigstens auf etwas hinweisen wo du wohl nicht genau gelesen hast.

Es war hier auch keine Rede von den ECE's sondern wir hatten es lediglich über die Gesetze und die unzulässigkeit des Vorhabens des Threatstellers. Bring doch nicht ständig irgendwelche neuen Sachen mit ein die garnicht Bestandteil der Diskussion waren um zu versuchen andere irgendwie aussehen zu lassen als hätten sie keine Ahnung. Ich habe über das geredet um das es hier geht und nichts anderes.

Tut mir Leid, dass ich vielen hier einfach die Illusionen nehme und manche einfach mal einsehen müssen, dass gewisse Dinge einfach anders sind als sie meinen. Aber was habt ihr davon wenn euch jemand nur das erzählt was ihr hören wollt - nichts. Ich gebe das weiter was mir wie gesagt von den entsprechenden Stellen so gesagt wurde. Und die werden sich auskennen. Ich kenn auch zwei so Hobbytuner persönlich die bauen ah alles mögliche um am Auto egal ob zulässig oder nicht. Aber es wird sich halt immer irgendwie zurechtgedreht dass es passt um die Umbauten zu verteidigen und mit ruhigem Gewissen rumfahren zu können. Von daher weiss ich, dass man mit solchen Leuten nicht großartig diskutieren braucht weil sie einfach von ihrer Meinung abweichen und in ihrem Tunerverstand ein bisschen der Schalten für die Realität versagt. Solange nichts passiert mit ihren Kisten ist ja alles gut aber wehe wenn. Und da gehts um ganz andere Sachen wie Lichthupe mit NSW erweitern.

tree-snake
23.06.2010, 16:32
Ich gebe das weiter was mir wie gesagt von den entsprechenden Stellen so gesagt wurde.

Die haben dir nur so schwammige Texte/Argumente ohne Grundlagen von § gesagt ?
Na hoffentlich haste für das nix gezahlt.

Rstwo
23.06.2010, 16:34
Wo hab ich denn nicht genau gelesen da klär mich mal auf.


Lies dir noch mal alles ganz langsam durch dann wirste selber darauf kommen.



Es war hier auch keine Rede von den ECE's sondern wir hatten es lediglich über die Gesetze und die unzulässigkeit des Vorhabens des Threatstellers.


Es ist ja auch überhaupt nicht der Fall das die ECE´s für uns die hauptsächlich gültigen Vorschriften sind. Und das alles an unserem Auto einer dieser Normen entspricht ist auch reiner zufall.
Und die Wandmalerei auf unseren Scheinwerfern sind von Steinzeitmenschen die nix besseres zu tun hatten. Dies Malerei sagt übrigens genau aus für was das Teil ist und was man damit machen darf da ist das Gesetz irrelevant.

**Irmscher-Line**
23.06.2010, 16:36
Ich gebe das weiter was mir wie gesagt von den entsprechenden Stellen so gesagt wurde.

Die haben dir nur so schwammige Texte/Argumente ohne Grundlagen von § gesagt ?

Schwammige Aussagen mh ich denke die genannten Beispiele 1-3 waren eindeutig? Willst du damit jetzt Punkte machen oder willst du ganz und gar versuchen zu bestreiten, dass es die entsprechenden Gesetzespunkte gibt? So hört sich das nämlich an und was soll ich zu sowas noch sagen außer leb weiter in deiner Welt wo anscheinend Gesetze zweitrangig sind und verkauf weiter deine LED's für unzulässige Änderungen an Angel Eyes. Wünsch dir noch nen schönen Tag.

**Irmscher-Line**
23.06.2010, 16:38
[quote]

Lies dir noch mal alles ganz langsam durch dann wirste selber darauf kommen.



Also passt mit meinen Posts sozusagen alles, da du ja keine betreffenden Posts von mir nennen kannst. Irgendwelche Äußerungen von mir die ich zumindest mit einem Beispiel untermauern konnte zurückzugeben um besser dazustehen, dann aber mit so einem Satz rüberkommen sagt alles. Du weisst anscheinend selbst nicht wo hier im Threat etwas wäre, was deine vorherige Aussage (dass ich richtig lesen soll) rechtfertigen würde.

Genau alles Zufall :lol: oh Mann :roll:

Rstwo
23.06.2010, 16:46
Nein das heist einfach nur das der daraus resultierende Post dermaßen lang wäre, da ich die meisten deiner aussagen Zitieren müsste. Und genau das brauche ich auch garnicht die anderen die mitlesen wissen ja was ich meine.

Nur du nicht.

Zumal ich keine Kilometer langen Texte benötige wie du um meinen Standpunkt zu vertreten.

**Irmscher-Line**
23.06.2010, 16:52
Nein das heist einfach nur das der daraus resultierende Post dermaßen lang wäre, da ich die meisten deiner aussagen Zitieren müsste. Und genau das brauche ich auch garnicht die anderen die mitlesen wissen ja was ich meine.

Nur du nicht.

Zumal ich keine Kilometer langen Texte benötige wie du um meinen Standpunkt zu vertreten.

Das liegt daran weil du keinen Standpunkt hast den du vertreten kannst. Zumindest bezüglich deiner Aussage ich solle genauer lesen. Denn jetzt zu behaupten alle meine Posts würden an den vorherigen auf die sie bezogen sind vorbeigehen ist einfach nur lächerlich und zeigt dass du wie gesagt selbst nichts findest was deine Aussage rechtfertigen würde. Weiss nicht ob da ein Moderator mal einschreiben kann. Meine Posts so verallgemeinernd und gründsätzlich so darzustellen als würde ich die Posts vorher net genau lesen und dann net mal Beispiele dafür nennen können ist schon sehr schwach und eigentlich eine Frechheit. Wenn man schon keine Argumente mehr hat sollte man einfach mal den Mund halten und nicht irgendeinen Mist Posten der jeglicher Grundläge entbehrt. Denn ich kann mich auf Recherchen und eingeholte Informationen berufen bezüglich meiner Aussagen. Das ist genau das was du und andere hier im Threat nicht können.

Und zu meinen langen Posts. Die sind nur deshalb so lang und so auführlich geschrieben damit die Gesetzesignoranten auch mal checken worum es geht. Aber da kann ich auch gegen ne Wand reden das wäre das gleiche.

Rstwo
23.06.2010, 16:57
Das liegt daran weil du keinen Standpunkt hast den du vertreten kannst.


Ich habe sehr wohl einen Standpunkt nur wird er dir nicht bewust.



Aber da kann ich auch gegen ne Wand reden das wäre das gleiche.


Hab ich bei dir auch das gefühl :watt:

**Irmscher-Line**
23.06.2010, 17:27
Wie gesagt nenn mir Beispiele für deine Behauptung ich solle genau lesen, dann können wir gerne mal weiterreden. Und wie gesagt einen richtigen Standpunkt hast du noch nicht klargemacht weder durch Argumente noch durch Recherchen oder Infos. Ihr könnt den Threat hier als weiter zupflastern mit irgendwelchem Gerde was völlig belanglos ist. Es macht das Grundthema nämlich die lichttechnische Veränderung die der Threatsteller vorhat weder legaler noch zulässig und wenn ihr euch auf den Kopf stellt und mit den Ohren wackelt. Diese Sache (und nur um die gehts hier) bleibt unzulässig und die ABE des Fahrzeugs erlischt somit auch der Versicherungsschutz außer man hat Glück und tritt einer der bereits genannten Punkte ein. Infos von Versicherungen und Rechsberatung und nicht von nem Hobbyanwalt. Das nochmal als Kurzabriss zum Thema. Damit ist alles gesagt von meiner Seite aus.

Rstwo
23.06.2010, 18:03
Es macht das Grundthema nämlich die lichttechnische Veränderung die der Threatsteller vorhat weder legaler noch zulässig und wenn ihr euch auf den Kopf stellt und mit den Ohren wackelt.


Das Grundthema ist wie schließe ich die Nebelscheinwefer so an das sie mit dem Fernlicht angehen umgekehrt aber nicht.
Also von anfang war eine rechtliche Meinung dazu garnicht gefordert dazu hat sich der TE sicher selbst gedanken gemacht.

So gings los:



Wenn du es aber so siehst, kannst du wahrscheinlich jedes 2. aufgebaute Auto aus dem Verkehr ziehen weil es für manche immer was zu meckern oder zu bemängeln gibt.


Schreibst du einfach:



So wie du es darstellst fährt also jeder Zweite mit irgendeinem unzulässigen Umbau (egal welcher Art) herum? Ich weiss nicht auf welchen Straßen du unterwegs bist. Aber der Großteil in Deutschland fährt immernoch ganz normale Serienautos, die in dem Zustand sind wie sie gekauft wurden.


Wie gesagt sinnlos aufgebaute Auto´s schließt Serienauto´s aus.
Aber zu dem hast du nix gesagt weil du genau wustest das du es missverstanden hast.

Dann kam von mir:



Und da hat er recht in den Vorschriften findet man so ziemlich immer irgentein Widerspruch.


Und du:


Dann nenn doch mal entsprechende Gesetzpunkte gegen die deiner Meinung nach so viele Autofahrer verstoßen und eigentlich keine ABE fürs Auto mehr bekommen dürften.


Ich habe nie von Gesetzen geredet Autobeleuchtung geht auch weit über die Gesetzes Ebene in die ECE´s die sind wichtiger als unsere Gesetze.
Wenn darin steht das man seine Nebler als Fernlicht benutzen darf, dann darf man das auch. Atm steht das aber nicht drin.

Dann kam dieses hier von dir:


Und ich weiss nicht warum hier Leute versuchen das Vorhaben des Threatstellers schön zu reden. "Gesetze sind nicht alles" blabla wozu sind sie denn bitte da?


Das war eindeutig auf meinen Post bezogen und du hast dir wieder alles mögliche rein gedacht. Gesetze sind nicht alles weil es eben höhere Vorschriften gibt als diese hier hat auch keiner es schön geredet.

Und dann bei Tree-Snake behaupten er würde Postings sammeln. Das hat er garnicht nötig 5 Sterne hat er schon.

Im gegensatz zu einer anderen Person die jetzt den ersten Stern bekommen hat :verdaechtig:

**Irmscher-Line**
23.06.2010, 18:19
1. Jedes zweite Auto. Da bin ich von aufgebauten Autos ausgegangen weil Serienautos wie sie ab Werk kommen und verkauft werden bestimmt nicht gegen irgendwelche Gesetze oder Vorschriften verstoßen. Somit was gab es da falsch zu verstehen?
2. Du hast von Vorschriften gesprochen. Das Wort kann man auch als Synonym für Gesetze verwenden. Von daher bin ich davon ausgegangen.
3. Es wird hier im Threat seit die Rechtsfrage mit ein Thema ist immer wieder versucht das Vorhaben des Threatstellers irgendwie schön zu reden. Das hat aber keinen Sinn da es unzulässig ist.

Und zum letzten Teil deines Absatzes sag ich nur eines. Lesen hilft dann hättest du dir den Teil sparen können. Ich habe nie behauptet, dass Tree-Sanke Postings sammelt. Ich habe folgendes geschrieben "...Sag mal du versucht wirklich alles um irgendwie sinnlose Posts zu schreiben oder?..." Was einfach nur als Frage gemeint war so wie es darsteht. Anders formuliert könnte die Frage so aussehen damit sie auch jeder versteht "...Sag mal gibst du dir mühe dabei deine Postings möglichst sinnlos zu gestalten?..." Hier ist nicht die Rede vom Postings sammeln oder Ähnlichem.

Also versuchs nochmal wenn du dir nicht alles versucht irgendwie zurecht zu biegen. Dein Post ist absolut für die Katz.

Und wenn dir einer abgeht nur auf Grund der Anzahl der Sterne dann bist du aus dem Schulalter auch nie herausgekommen. Die haben sich auch immer über jedes Sternchen gefreut dass man ihnen ins Heftchen malt. Oh wieder eins ;o) Als ob die Anzahl der Sterne etwas über die Qualität, Sinnhaftigkeit, Wahrheit oder Produktivität von Posts aussagen würde. Das sagt einfach nur aus, dass er die vom Admin vorher festgelegte Anzahl von Posts als Voraussetzung für den fünften Stern erreicht hat. Da geb ich überhaupt nix drauf weil das einfach nichts aussagt außer eben eine bestimmte Anzahl an Posts. Oder soll ich mich schämen weil ich nur einen Stern hab? Ok wart mal hab grad ne Sekunde Zeit :oops: ... so und gut is :lol: 8)

Rstwo
23.06.2010, 18:40
Zu 1. Das kann man natürlich im nachhinein so behaupten aber stehen tut das was anderes tja haste pech.
zu 2. Definition Gesetz: Ein Gesetz ist eine Sammlung von allgemein verbindlichen Rechtsnormen, die in einem förmlichen Verfahren von dem dazu ermächtigten staatlichen Organ – dem Gesetzgeber – erlassen worden ist. Tja wie kann man Vorschriften mit gesetzen verwechseln.
zu 3. Reicht wenn einer schreibt das es nicht legal ist danach kann man Tips gehn wies funktioniert und gut ist.

Außerdem:


Auf diese Weise diskutiere ich nicht mehr weiter.


Wenn man sowas in einen Thread schreibt und es dann doch tut wird man unglaubwürdig.

Za4a-Driver
23.06.2010, 19:57
Warum haut ihr euch eigentlich die Taschen so voll?! Es hat ja jetzt jeder begriffen, dass dieser Umbau in einer rechtlichen Grauzone liegt. Ob das nun legal oder illegal ist, entscheidet wohl jeder Tüv-Prüfer bzw. Polizist anders.
Ich denke, dass wir jetzt eher Vorschläge zum einfachen Umbau sammeln sollten bevor sich hier noch welche die Köpfe einschlagen... :asdf:

**Irmscher-Line**
23.06.2010, 21:15
Das ist eben das Problem es ist keine rechtliche Grauzone sondern es ist definitiv laut Gesetz unzulässig und somit erlischt die ABE des Fahrzeugs. Natürlich kannst du trotzdem deinen TÜV-Stempel bekommen. Ähnlich wie bei Rennsportkats etc.

QP200
24.06.2010, 01:08
@**Irmscher-Line** Nur mal zur Info:

1. Du bist hier in einem Opel-Forum (heißt, hier helfen sich Opel-Fahrer gegenseitig bei Problemen oder geben sich Tipps bei Umbauarbeiten) und nicht in einem Rechtsforum, in dem man Gesetze und Gesetzesverstöße diskutiert.

2. Wenn man Anregungen hat, weil gewisse Umbauarbeiten gegen das Gesetz bzw. die STVO verstoßen, dann bringt man dieses an und damit hat sich die Sache. Danach kann jeder selbst entscheiden ob er den Umbau vornimmt oder nicht.

3. So oft wie ich von dir gehört habe das die ABE und der Versicherungsschutz bei gewissen Umbauten erlischt ist mir sowas von die Lust vergangen deine Posts durchzulesen.
Ich weis ja nicht ob du eine Daseinsberechtigung brauchst weil du hier über Sachen diskutierst, die eigentlich nichts mit dem Treadthema zu tun haben.

Hier ging es einzig und allein darum, wie man am besten diesen Umbau vornimmt, und nicht ob er erlaubt ist oder nicht.

Und wenn du anderen Postern unterstellst, das sie sich die vorangegangenen Posts nicht richtig durchlesen, dann würde ich mir an deiner Stelle erstmal Gedanken machen, ob du den Threadtitel und den Eröffnungspost überhaupt richtig gelesen hast.

Soviel erstmal dazu.

Ich schließe mich "Za4a-Driver" an und finde das, wenn dieser Thread weitergeführt wird, man beim eigentlichen Thema bleibt.

Madddin
24.06.2010, 01:29
Ey Leute!!!!!
Was is los?
Ihr Kackt euch an wegen Nebelscheinwerfer :hammer: :hammer: :hammer:


Und ich würde jetzt gerne mal wissen ob das jetzt funktioniert
und wenn wie am einfachsten???

Denn ob erlaubt oder nicht möchte ich dieses haben!!!
Dafür hab ich auch mein Fahrwerkeingetragen und meine Sicherheitsrelevanten
Teile sind auch Ok, Versprochen :beat:

modmatt
24.06.2010, 18:17
Die Dioden-Variante is die einfachste. Ist man aber dumm, so wie ich, probiert man das aus und braucht dann einen neuen MUT :D
Die Variante mit Relais, wie von mir weiter oben geschildert, hat sich bis jetzt auch bewährt und is auch nicht grad kompliziert. Spart auch das Rumtuften am Sicherungskasten.