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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Versicherungsschaden!?



kewaA
27.03.2010, 09:40
Hy, mein auto stand vor ca 3 wochen vor meiner garage und irgendwann geht mein opa durch die garage macht das tor mit etwas mehr druck auf weil da der boden noch etwas angehoben war durch den frost und zack war das tor am auto und die farbe an der stoßstange ist abgeplatzt

so nun hab ich gleich an dem tag einen kostenvoranschlag machen lassen hab der versicherung bescheid gegeben mit bildern, kostenvoranschlag usw.
und heute kam ein brief das die die rechnung von der reperatur haben wollen ich hätte das geld aber gern ausgezahlt..

bin ich verpflichtet den schaden beheben zu lassen? ich glaube nicht oder irre ich mich?



mfg kevin

Hace
27.03.2010, 09:57
Du müsstest eigentlich das Geld auch ausgezahlt bekommen, abzüglich 19% Mehrwertsteuer.

Du bist nicht verpflichtet den Schaden beheben zu lassen. Könntest es ja zum Beispiel auch selbst machen wollen.

dbc
27.03.2010, 10:01
Mit welcher Versicherung rechnet ihr denn ab?
KFZ-Haftpflicht? Weil dann ziehen sie dir 19% MWSt ab, bis du ne Reparaturrechnung vorlegst. Wird sich aber kaum lohnen, weil den Opa dann ganz schön hochgestuft werden dürfte wegen eines kleinen Schadens.
Privathaftpflicht? Die müsste schon bei nem Kostenvoranschlag zahlen. Aber lieber mal in die AGB schauen, die haben teils recht unterschiedliche Bedingungen.

kewaA
27.03.2010, 10:21
Hace, ja eben genau so kenn ichs nämlich auch..
dbc, mit privathaftpflicht er ist mir ja nicht ans auto gefahren sonder hat das garagentor rangehaun.
naja dann wart ich halt wieder bis montag bis ich dort anrufen kann :(

dbc
28.03.2010, 21:16
Gut. Ich war mir nur nicht sicher, ob er ne Privathaftpflicht hat.
Aber die KFZ-Haftpflicht müsste auch zahlen, da es ja mit dem Gebrauch des Fahrzeugs in Zusammenhang stand. Er hätte es nur so drehen müssen, dass er das Auto gerade rausfahren wollte oder so. Wenn du dein Auto belädst und dir rollt der Einkaufswagen an ein fremdes Auto is die auch dran, aber Sinn machen tuts bei Lackschäden kaum wegen der Höherstufung.

silver-coupe
29.03.2010, 10:43
Er hätte es nur so drehen müssen, dass er das Auto gerade rausfahren wollte oder so.

na na na!! Versicherung bescheißen???? :wink:


Zum sachlichen:

Die Haftpflichtversicherung muss Dir den Schaden ersetzen der Dir in Vermögen ergangen ist. Heißt die Versicherung muss Dir theoretisch auch den Kostenvoranschlag ohne Steuer auszahlen. Sie kann dich zur Reperatur nicht zwingen. Die Versicherungen machens nur net gern weil mit Kostenvoranschlägen bekanntermaßen viel "schmun" getrieben wird.

kc85
29.03.2010, 12:36
Aber die KFZ-Haftpflicht müsste auch zahlen, ...


Ist natürlich Unsinn. Wenn wäre das ein Vollkasko-Schaden.

kc85

kewaA
29.03.2010, 12:38
danke, hab heute vormittag angerufen. die werden mir das geld überweisen :)

dbc
29.03.2010, 16:05
kc85, den Schaden am fremden Auto zahlt NIE die Vollkasko.
Wo du allerdings Recht hast (dann müsstest du es aber auch so schreiben), ist dass kewaA den Schaden SEINER Vollkasko melden könnte, wenn er eine hat.

Und JA, ich weiß, dass es blöd klingt, aber es stimmt tatsächlich genau so, wie ich es oben geschrieben habe: Die KFZ-Haftpflicht des Großvaters ist theoretisch verpflichtet, den Schaden zu zahlen, wenn er das Tor aufgemacht hat um rauszufahren. Und das weiß ich nict und kann auch keiner beweisen, ob er es nun wollte.
Ist aber im Prinzip egal, weil man mit Garagentoren, Einkaufswagen,... in der Regel so geringe Schäden verursacht dass die Höherstufung das größere Übel wäre. Außerdem haben die meisten eine Privathaftpflicht, die ohne Höherstufung zahlt.