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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : NSL: Ab wann Vorschrift?



Klausi
07.09.2004, 09:46
Ab wann ist die Nebelschlußleuchte Vorschrift? Ich weiß, daß die 1972 noch nicht Vorgeschrieben war und müsste aber den genauen Zeitpunkt wissen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Danke schonmal im Vorraus.

Dante
07.09.2004, 10:19
Zur verpflichtenden Serienausstattung gehört die Nebelschlussleuchte bei allen mehrspurigen Fahrzeugen mit Erstzulassung seit dem 1. Januar 1991 und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h.


Kann dir aber keine Garantie geben das dat noch gilt!

MFG Dante

Eternity666
07.09.2004, 11:31
dante hat recht !!!

Klausi
07.09.2004, 16:39
Danke
Noch kurz ne 2. Frage zum Thema:
Wenn dann bei einem Fahrzeug (EZ. 1982) ab Werk eine NSL verbaut ist, kann man die dann abbauen ohne Probleme zu bekommen?

Dante
07.09.2004, 17:32
Klausi,

wenn ab werk eine NSL Montiert wurde hat das Fahrzeug ein Betriebsgenmigung vom TÜV für diese Bauart. Wenn du jetzt etwas an deinem Fahrzeug änderst muss der TÜV diese änderung absegnen da ja sonst die bisherige Betriebserlaubnis erlöscht. Das heisst wenn eine NSL dran war muss ein NSL dran sein, es sei denn der TÜV sagt brauchste nicht (was er aber zu 99,99999% NICHT sagen wird ;-) )

MFG Dante

chrisC
07.09.2004, 19:56
Meinst Du hier die Leuchten, die bspw. unter der Heckschürze montiert wurden?

Bei meinem Corsa (BJ 1987) wurde mal eine nachträglich montiert.
Und noch "nachträglicher" von mir wieder bei Übernahme entfernt.
Den TÜV hat das definitiv nicht interessiert.
Die wollten nur, auf Teufel komm raus, dass ich die beiden Zusatzbremslichter entferne.
Die waren aber in Schein und Brief eingetragen und sind auch dran geblieben.

Anders sieht das wohl mit integrierten NSL aus.
Wenn die im Serienscheinwerfen vorhanden waren müssen die wohl auch
im Tauschscheinwerfer drin sein.

Eternity666
08.09.2004, 06:48
nein spielt keine Rolle !!! Mein alter Golf hatte eine dran... Dann habe ich mir schwarze Rückleuchten geholt´und die hatten keine Bohrung für eine NSL !! Also hab ich sie rausgelassen und der Tüv hat nix gesagt weil vor BJ 1991 !!!!

Klausi
08.09.2004, 09:38
Bei dem Fahrzeug handelt es sich um nen Toyota LandCruiser HJ 61 (BJ. 1988). Der hat ab Werk 2 NSL extra in der Stoßstange, aber nachdem die Stoßstange so verrostet ist, will mein Kumpel ne neue aus VA biegen und er meinte, da er die NSL eh nie anmacht, würde er die gerne weg lassen. Aber das darf er dann wohl nicht.
Danke für die Antworten.

Dante
08.09.2004, 09:48
Klausi,

erkundige dich mal sicherheitshalber beim TÜV bzw der DEKRA wenn du Glück hast gehts doch. Aber meiner Meinung nach müsste ja ein NSL rein da der Wagen mit einer gefertigt wurden ist.

MFG Dante

Klausi
08.09.2004, 10:06
Ok, Danke. Dann soll er da mal nachfragen.
P.S. Dickes Lob: Unglaublich, wie schnell man hier ne Antwort bekommt.