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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : E-Prüfzeichen



Der_Schwarze_Mann
23.08.2004, 13:08
Moin,

alle reden davon, aber hat denn einer mal was Schwarz auf Weiss das Beleuchtungen mit E-Prüfzeichen Eintragungsfrei sind ???
Habe schon von leuten gehört die damit böse Probleme hatten weil es heisst das dennoch eine ABE für das Fahrzeug vorhanden sein muss.
Das E-Prüfzeichen soll nur für eine Norm Sprechen die erfüllt wird.
Weil ist doch schon komisch das alle Desingleuchten ein E-Prüfzeichen haben und die von bekannten hersteller wie Irmscher eine ABE besitzen.

tanGERra
23.08.2004, 13:15
Also, alle elektrischen Teile die du am Auto verbaust müssen ein E-Prüfzeichen haben! Desweiteren müssen sie natürlich für dein Fahrzeug freigegeben sein!

Google doch einfach mal!

Der_Schwarze_Mann
23.08.2004, 13:20
Mal sehen, wenn ich wieder auf Arbeit bin frag ich mal n Kumpel dem sein Nachbar is Tüvprüfer *g*

mirco
23.08.2004, 13:33
Die Leuchten die ein E Prüfzeichen haben, sind, zusammen mit einer Zulassungsnummer vom KBA, geprüft. Diese wurden aber für entsprechende Anbaulagen und Fahrzeuglagen geprüft und dürfen nicht an anderen Fahrzeugen verbaut werden. Desweiteren gibt es eine vorschrift welche Leuchten wie am Fahrzeug angebracht werden müssen und welche nicht angebracht werden dürfen. Also eine UBB mit E Prüfzeichen dürfte rein theoretisch verbaut werden da geprüft aber nicht bei uns da vom Gesetzgeber verboten.

Der_Schwarze_Mann
23.08.2004, 13:46
Aber dennoch sollte ein Stück Papier dabei sein, damit bei einer Kontrolle ein Nachweis vorhanden ist, den kaum ein Polizeibeamter kennt sich mit solchen Verordnungen aus.
Ich mein mich hat schon mal einer gefragt ob ich meine Rot lackierten Bremssättel eingetragen habe, und das geänderte Endrohr vom ESD hat ihn net interessiert, ABE vorhanden und gut is.

mirco
23.08.2004, 13:47
Für was willst Du ein stück papier ??

Eternity666
23.08.2004, 15:02
wahrscheinlich ne ABE oder ABG !!

ich habe für meine Leuchten auch keine ABE, aber sie haben ein E-Zeichen !!

mirco
23.08.2004, 16:00
Ja aber das bringt doch alles garnix. Wenn die Leuchte gegen die STVO verstösst dann bringt weder ein E Zeichen noch ne ABE was. Man kann nicht irgendeine Leuchte an irgendein Fahrzeug bauen das geht halt nicht so einfach. wenn das ginge wäre mein Job fast überflüssig. Warum werden dann die Leuchten in einbaulage getestet??

Kleines Beispiel. SML: Die SML von Hella beispielsweise sind erlaubt und haben eine E kennzeichnung. Jetzt baut ein reisenspezialist die Dinger in seine Frontspoilerlippe etwa 10cm über dem Boden ein. Die Leuchte an sich ist erlaubt, nur verstösst der Einbauort gegen die STVZO. Ebenso die Spezialisten die die Dinger im Spoiler haben. Somit ist das eine Lichttechnische veränderung am Fahrzeug welche nicht Ordnungsgemäss ist und deshalb erlischt hier beispielsweise die Betriebserlaubnis.

Bei zusatzblinkleuchten ist das das gleiche. Die Teile aus dem Zubehörmarkt müssen für den Astra getestet sein, sonst ist Essig.

Um bei einer Kontrolle dem Ärger aus dem Weg zu gehen würde ich in diesem Fall einfach auf die Zulassungsnummer unter dem E Zeichen verweisen. Damit lässt sich nachprüfen ob der die zulassung für den Astra hat. Wenn die kleine Nummer unter dem E zeichen Fehlt dann kannst das Teil eh in die Tonne kicken.

Der_Schwarze_Mann
23.08.2004, 23:29
Aber dennoch hat man dann immer den Stress bei ner Kontrolle, es gibt ja auch genug sachen die keine Zulassung haben und das wissen die Herren in Grün-Weiss auch, daher sind die bei uns immer sofort stutzig wenn es heisst net eingetragen und auch keine ABE, dann wird gesucht.
Wenn ich denen was von Prüfnummer erzähl denken die auch ich will denen was vom Pferd erzählen.

nofx
24.08.2004, 02:58
aber das heißt ja im prinzib das man (beleuchtungs technisch gesehen) fast alles in den eimer werfen kann...

korregiert mich wenn ich falsch liege.

ich hab hier auch SML herumliegen. haben ein e-zeichen. aber ich glaub nicht das die jemals einen astra gesehen haben... also wäre das ja auch eine lichttechnische veränderung die auf den astra nicht zugelassen ist :!: :?:

das gleiche is ja dann auch mit diesen universal nebelscheinwerfern. die ham ja auch (fast :roll: ) alle ein prüfzeichen. und trotdem kann ich damit höchstens mein schlafzimmer ausleuchten :?: :?: :?:

jetzt bin ich aber platt...

ich mein es ist ja schon klar das man zB rückleuchten von nem 5er BMW nie auf den astra kriegt und umgekehrt und das man sowas nicht macht ist ja ganz klar aber wozu steht dann auf den meisten produken ganz groß UNIVERSAL und EINTRAGUNGSFREI :?: :?: :?: und da ist ja meistens nur eine einbauanleitung dabei. kein lichttechnisches gutachten oder sonst etwas das man bei einer kontrolle vorweisen könnte...

jetzt kenn ich mich gar nicht mehr aus....

mirco
24.08.2004, 08:47
Nee das universalzeugs ist schon zugelassen, aber nur für die in der STVZO vorgeschriebenen Einbauorte.

Wie willst du ein Lichttechnisches gutachten erstellen, wenn Du vorher die Anbaulage nicht weisst.

Was die denken kann Dir doch egal sein. wenn die keine Ahnung haben sollen die sich bilden.

-Astral-
24.08.2004, 10:26
Heist also im Klartext: Alle Teile mit E-Prüfzeichen dürfen verbaut werden solang sie für diesen Fahrzeugtyp (oder allgemein) freigegeben sind und nach STVZO erlaubt sind und dem vorgeschriebenen Einbau entsprechen.

SML zum Beispiel dürfen also eingebaut werden wenn sie ein E-Prüfzeichen haben, laut STVZO erlaubt sind und so angebaut werden wie vorgeschrieben.

Stimmt das so mirco?

mirco
24.08.2004, 13:07
Jo genau. SML müssen nicht explizit fürs fzg geprüft sein. Aber den vorschriften entsprechen.

Blinker von anderen Fahrzeugen dürfen trotz Enummer nicht verbaut werden.
Blinker aus dem Zubehör, dem sog. Aftermarket sind erlaubt wenn sie für das jeweilige FZG passend sind.

nofx
24.08.2004, 14:23
ok alles klar :D

aber weil du das von den blinkern angeschnitten hast: heißt das man darf zB vom H astra die blinker nicht verbauen?

mirco
24.08.2004, 14:39
Nein

nofx
24.08.2004, 16:35
na dann wieder runter damit :D

Der_Schwarze_Mann
24.08.2004, 17:25
Wenn das so einfach ist wäre es ja ok, kann es nur net abhaben wenn da Leute in grüner Uniform über was labern wo se keine Ahnung von haben und noch meinen das se recht haben.
Ich muss echt mal einen Fragen ob der weiß was n E-Prüfzeichen ist.

Off Topic On
Ähnlich ist das ja mit Auspuffanlagen beim Motorrad, wenn die Dämmwolle sich nach ner Zeit auflöst ist das ein Verschleißmangel, aber kaum einer weiß das und stellt lieber eine Mängelkarte wegen nicht Zugelassener Auspuffanlage aus.
Off Topic Off

dreizehn
23.12.2004, 11:13
Heist also im Klartext: Alle Teile mit E-Prüfzeichen dürfen verbaut werden solang sie für diesen Fahrzeugtyp (oder allgemein) freigegeben sind und nach STVZO erlaubt sind und dem vorgeschriebenen Einbau entsprechen.



und dann brauch ich auch keine abe...is das so auch korrekt?

Zopiclon
23.12.2004, 14:19
ja, so ist das laut stvzo

ein papier zum teil das ein e-zeichen trägt muss aber auf verlangen irgendwann irgendwo vorzeigbar sein....

dreizehn
24.12.2004, 18:55
also hab hier noch dunkle artep sw rumliegen aber soweit ich weis is da kein papier dabei...
hab nur ne abe für die blenden dich daraufbastelen will
(darum auch die frage sin tiefe und die will ich nich umsonst dadraufgemacht haben...)

Zopiclon
28.12.2004, 07:57
es gibt für die arteb aber papiere, habe ich selbst irgendwann schonaml vor langer zeit in der hand gehabt, frag mal deinen dealer...