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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abnahme von Spurplatten jedoch Abweichung Teilegutachten



G-Power
19.05.2009, 12:29
Hallo,

bei meinen Platten ist es so dass im Teilegutachten meine Reifengröße von 215 mit einer Felgenbreite von 8 drinsteht und einer dadurch maximalen ET von 30. Ich hab jedoch eine Breite von 7 (7x17 ET40) und bekomme eine ET von 25 zusammen. Hab auch die T-Begrenzer drin und setz auch nicht auf obwohl meine Kanten nicht umgelegt sind (kann ich Kofferraum mit nem Kumpel rumspringen wie ich will und der sitzt nicht auf, auch nicht beim fahren). Das bedeutet doch ich muss jetzt beim Tüv ne Einzelabnahme machen lassen, da mir die Firma keine Gutachten für die Felgenbreite von 7 gibt. Nimmt mir das der Tüv überhaupt ab oder mit was für kosten für ne Einzelabnahme muss ich denn in meinem Fall rechnen?
Hab auch das H&R Fahrwerk drin mit 55/35 Tieferlegung.

Vielen Dank fürs Helfen.

Gruß
Daniel

Caravan for life
19.05.2009, 14:46
mach doch mal nen verschränkungstest, dann weißt du ob alles passt-mehr machen die auch nich
zum tüv: des is immer alles relativ, einer so einer so......
vielen werden sachen nach $19 eingetragen, die nach $21 eingetragen werden müssten
hinfahren und fragen wie es aussieht, fragen kostet bekanntlich nichts
im grunde muss er es aber eintragen, wär ja schlimm wenn man nur reifen-felgenkombis nehmen kann die im h&r gutachten stehen

G-Power
19.05.2009, 14:52
wie funktioniert der verschränkungstest? Hab gerade keine ahnung was ich mir drunter vorstellen soll. Steh gerade völlig auf dem Schlauch.

Caravanos
19.05.2009, 18:45
Eine Felge vorn links und eine hinten rechts unter den Reifen plazieren .

Sportive G
22.06.2009, 05:51
Dieser Verschränkungstest ist schwachsinn. Macht auch kein Prüfer!
Pauschal ist erst einmal Gesetz, was im Gutachten steht. Wenn dort z.B. drinsteht, daß die Freigängigkeit gewährleistet ist, indem die hinteren Radläufe angelegt werden müssen, dann muss das so gemacht werden. Daran halten sich eben auch die Prüfer und kontrollieren dies zuerst. Bei einer Einzelabnahme könnte das etwas anders aussehen. Da kommt es eben auf den Prüfer an.
Es wird Dir hier auch niemand sagen können, was jetzt in Deinem Fall Richtig und Falsch ist. Du musst zu Deinem örtlichen Prüfer und diesen Fragen!

G-Power
22.06.2009, 08:06
Stimmt nicht ganz. Bei mir wurde der Verschränkungstest gemacht. Es ist so da meine Platten dann vom Gutachten abgewichen sind (keine Kanten umgelegt oder so), es aber trotzdem gepasst wurde musste ich halt eine Einzelabnahme machen lassen und nicht eine normale. Hatt halt insgesamt 8 € mehr gekostet beim Tüv in Donauwörth. :-)

Blindkiller
22.06.2009, 12:02
Bei mir wurde auch ein Verschränkungstest gemacht. Eigendlich bis jetzt immer wenn ich fahrwerk oder felgen eintragen lassen haben.

Zu der abweichung... Mein TÜVer hat es auch so per abnahme abgenommen war genau das gleich wie bei dir ;) Er meinte in der ABE steht bis Maximal und da es weniger ist sei das ok :roll:

Aber so wie es aussieht hast du es ja eingetragen bekommen ;)


Gruß Bk

Soldier79
22.06.2009, 13:02
Dieser Verschränkungstest ist schwachsinn. Macht auch kein Prüfer!
Pauschal ist erst einmal Gesetz, was im Gutachten steht. Wenn dort z.B. drinsteht, daß die Freigängigkeit gewährleistet ist, indem die hinteren Radläufe angelegt werden müssen, dann muss das so gemacht werden. Daran halten sich eben auch die Prüfer und kontrollieren dies zuerst. Bei einer Einzelabnahme könnte das etwas anders aussehen. Da kommt es eben auf den Prüfer an.
Es wird Dir hier auch niemand sagen können, was jetzt in Deinem Fall Richtig und Falsch ist. Du musst zu Deinem örtlichen Prüfer und diesen Fragen!

Wie kommst du zu der Meinung, dass den Verschränkungstest kein Prüfer macht?
Das ist nicht richtig. Auch bei mir wurde das schon bei drei Fahrzeugen gemacht. Und bei einigen meiner Bekannten auch. Also ich denke nicht, dass der TÜV-Prüfer einen schwachsinnigen Test macht!!!

snk
22.06.2009, 13:26
An der Hinterachse wird son ein Verschränkungstest aber nicht unbedingt ein klares Ergebnis bringen. Wenn nämlich nur die eine Seite der Verbundlenkerachse eingefedert wird, steht das Rad "schief" im Radhaus und hat somit wahrscheinlich mehr Platz zum Kotflügel, als wenn die komplette Ache voll einfedert.

Flitzpiepe666
22.06.2009, 13:43
und wie soll man beide räder komplett einfedern lassen???
stimmt schon dass der verschränkungstest eigentlich ungenau ist bei der stra g hinterachse aber es ist die gänige methode und wird so gemacht.. bei tüv abnahmen in kleinen privatwerkstätten mit 2 reifen, bei tüv/dekra selbst nehmen sie dafür keine alten reifen, es läuft aber im grunde genauso ab, war bei mir jedenfalls immer so...

Matthes3002
22.06.2009, 13:45
ich würde erstmal nachfragen ob dein prüfer die das überhaupt mit begrenzern eintragen wird. hier beim tüv wird das nicht mehr gemacht.

h4T7
25.06.2009, 12:06
An der Hinterachse wird son ein Verschränkungstest aber nicht unbedingt ein klares Ergebnis bringen. Wenn nämlich nur die eine Seite der Verbundlenkerachse eingefedert wird, steht das Rad "schief" im Radhaus und hat somit wahrscheinlich mehr Platz zum Kotflügel, als wenn die komplette Ache voll einfedert.


Völlig korrekt. Daher werden die Prüfer, welche absolut genau arbeiten keinen Verschränkungstest an der HA durchführen.
Diejenigen, die das machen, nehmens entweder nicht so genau oder verstehen das Prinzip der HA-Konstrukion nicht.

Wird kein Verschränkungstest gemacht, wird der Prüfer die HA demenstsprechend anders belasten wollen. Also entweder die Rückbank oder der Kofferraum(-kante) bzw. beides zusammen wird mit Gewicht belastet. IdR so um die 200 kg - je nach Erfahrungswert des Prüfers.