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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : TÜV Eintragung für größere Reifen.



Brüller
04.05.2009, 19:25
Hi Leute,

lang lang ists her.... Aber jetzt habe ich ein dringendes Anliegen und hoffe auf kompetentere Hilfe als ich sie bieten kann :D

Jetzt hat sich meine Mutter dank der Abwrackprämie von ihrem Ford Fiesta getrennt und hat nun nen Blitz am Kühler :D

ABER
Meine Freundin fährt einen Ford KA und in ihrem FZG-Schein steht ne Reifengröße von 155/70 R13 72R drinn
und die alten neuen Reifen meiner Mutter sind
165/70 R13 79T + Alu Felgen mit Gutachten in dem der Ford KA drinn steht.
Diese möchte ich jetzt auf den Ford KA haben aber jetzt meinte der TÜV dass die Abweichung zu groß wäre...

Und jetzt bin ich endgültig verwirrt.... :?
also nochmal zusammengefasst:

FZG-Schein Ford KA 155/70 R13
neuen Reifen + Felge 165/70 R13 (Felgengutachten

Ford KA KW Reifen RBT 36-44 155/70R13
e9*95/54*0019*.. 36-51 155/70R13
36-51 165/65R13
36-51 175/60R13
36-51 185/55R13
36-51 185/60R13


Was heißt das jetzt für mich?
Die neuen Felgen darf sie laut dem Gutachten fahren.. habe ich mir zumindest erklären lassen. (Baujahr, KW und dieses RBT im FZG-Schein)
Heißt das jetzt, sie darf diese ganzen Reifengrößen auf der Felge fahren?
Bzw müssen diese dann im FZG-Schein eingetragen sein? oder müssen diese Reifengrößen nicht eingetragen werden weil das Felgengutachten das hergibt?


In meinem Fall 165/70 R13 sind laut dem Gutachten nicht erlaubt? oder müssen diese nur seperat eingetragen werden?


Ohje.. ich hoffe ich habe hier keine all zu große Verwirrung gestiftet.. Noch dazu dass es nicht um einen Opel geht
Aber ich dachte mir als fleißiger Rost-Opelfahrer hole ich mir einen guten Rat bei euch.


Danke schonmal.

Gruß Alex

caravano
04.05.2009, 19:36
Da die Reifengrösse im Gutachten der Felgen nicht aufgeführt ist, trägt dir das wohl auch keiner ein

Brüller
04.05.2009, 19:38
hmm ok... das bringt mich schonmal weiter..
also es muss eine der im Gutachten zulässigen Reifengröße für die Felge sein? Und diese muss dann auch nochmal extra eingetragen werden?

caravano
04.05.2009, 19:49
Ja, du musst eine der Reifengrösse nehmen die im Felgengutachten steht.

Wenn die Reifengrösse nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist,müssen die dann auch abgenommen werden.
Also Felgen und Reifen in einem Abwasch..Was bei nachgekauften teilen meist normal ist. :wink:

Brüller
04.05.2009, 20:00
achso.. danke schonmal.. hat mir auf jedenfall weitergeholfen...
ich muss ja ehrlich zugeben dass ich da nicht wirklich den überblick hab :D
naja dann müssen eben doch neue Reifen her.... Werde ich wohl net drum rum kommen.


Gruß