Dark G CC
17.04.2009, 16:17
Hey Leute!
Da ich jetzt eine neue Auspuffanlage ab KAT fahre wollte ich den Schalldruckpegel in dBA mal messen.
Im Fahrzeugschein steht ja einmal das Standgeräusch und das Fahrgeräusch. Meine Frage wäre wie genau das Messverfahren abläuft?
Bissher habe ich nur Infos fürs Standgeräusch:
50 cm vom ESD und im Winkel von 45° das Messgerät positionieren, Motor auf 3/4 der Nenndrehzahl hochdrehen und bei erreichen runtertouren lassen. Der höchste Wert ist das Standgeräusch +3dBA Messgerätstoleranz. Ist das soweit richtig ?
Wie die Fahrgeräuschmessung ablaufen soll weiß ich garnicht, geschweige denn wie die Umgebung beschaffen sein muss. Ich hoffe ihr könnt mir dazu was erklären :)! Habe in der STVZO nicht viel dazu gefunden...Falls jemand weiß in welcher EG Richtlinie oder Gesetz sowas steht würde mir das natürlich auch schon gut helfen ;)!
Nochwas -> Im Fahrzeugschein steht ja wie hoch das Standgeräusch und Fahrgeräusch sein darf. Falls man mit seiner Komplettanlage über diese Werte kommt, wird der TÜV Mann einem die Anlage doch wohl kaum eintragen oder ? Würde ja bedeuten das es in keinem Fall zulässig ist eine Komplettanlage zu fahren die lauter ist als die angegebenen Werte im Fahrzeugschein, oder setzen die Gutachten neue Grenzwerte ?
Da ich jetzt eine neue Auspuffanlage ab KAT fahre wollte ich den Schalldruckpegel in dBA mal messen.
Im Fahrzeugschein steht ja einmal das Standgeräusch und das Fahrgeräusch. Meine Frage wäre wie genau das Messverfahren abläuft?
Bissher habe ich nur Infos fürs Standgeräusch:
50 cm vom ESD und im Winkel von 45° das Messgerät positionieren, Motor auf 3/4 der Nenndrehzahl hochdrehen und bei erreichen runtertouren lassen. Der höchste Wert ist das Standgeräusch +3dBA Messgerätstoleranz. Ist das soweit richtig ?
Wie die Fahrgeräuschmessung ablaufen soll weiß ich garnicht, geschweige denn wie die Umgebung beschaffen sein muss. Ich hoffe ihr könnt mir dazu was erklären :)! Habe in der STVZO nicht viel dazu gefunden...Falls jemand weiß in welcher EG Richtlinie oder Gesetz sowas steht würde mir das natürlich auch schon gut helfen ;)!
Nochwas -> Im Fahrzeugschein steht ja wie hoch das Standgeräusch und Fahrgeräusch sein darf. Falls man mit seiner Komplettanlage über diese Werte kommt, wird der TÜV Mann einem die Anlage doch wohl kaum eintragen oder ? Würde ja bedeuten das es in keinem Fall zulässig ist eine Komplettanlage zu fahren die lauter ist als die angegebenen Werte im Fahrzeugschein, oder setzen die Gutachten neue Grenzwerte ?