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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Standgeräusch-, Fahrgeräuschmessung / Auspuffanlage ab KAT



Dark G CC
17.04.2009, 16:17
Hey Leute!
Da ich jetzt eine neue Auspuffanlage ab KAT fahre wollte ich den Schalldruckpegel in dBA mal messen.
Im Fahrzeugschein steht ja einmal das Standgeräusch und das Fahrgeräusch. Meine Frage wäre wie genau das Messverfahren abläuft?
Bissher habe ich nur Infos fürs Standgeräusch:
50 cm vom ESD und im Winkel von 45° das Messgerät positionieren, Motor auf 3/4 der Nenndrehzahl hochdrehen und bei erreichen runtertouren lassen. Der höchste Wert ist das Standgeräusch +3dBA Messgerätstoleranz. Ist das soweit richtig ?
Wie die Fahrgeräuschmessung ablaufen soll weiß ich garnicht, geschweige denn wie die Umgebung beschaffen sein muss. Ich hoffe ihr könnt mir dazu was erklären :)! Habe in der STVZO nicht viel dazu gefunden...Falls jemand weiß in welcher EG Richtlinie oder Gesetz sowas steht würde mir das natürlich auch schon gut helfen ;)!

Nochwas -> Im Fahrzeugschein steht ja wie hoch das Standgeräusch und Fahrgeräusch sein darf. Falls man mit seiner Komplettanlage über diese Werte kommt, wird der TÜV Mann einem die Anlage doch wohl kaum eintragen oder ? Würde ja bedeuten das es in keinem Fall zulässig ist eine Komplettanlage zu fahren die lauter ist als die angegebenen Werte im Fahrzeugschein, oder setzen die Gutachten neue Grenzwerte ?

Astra-la-vista
01.06.2009, 10:07
also,
standgeräusch is eigentlich latte, das dient nur als anhaltspunkt das die sich leichter mitm kontrollieren tun und net jedesmal wennse denken der is zu laut ne fahrgeräuschmessung machen müssen. es gibt auch keine grenzwerte fürs standgeräusch.

und das ne anlage über dem eingetragenen standgeräusch liegt is normal, da gibbet wieder irgenwelche werte wie hoch die drüber sein darf. in dem eg-wisch was da normalerweise bei der anlage dabei is stehn so gutachtennummern wo das dann drinstehn würd.

beim fahrgeräusch siehts da schon ganz anders aus.
da sind die höchstwerte mit der emisionsklasse (schadstoffklasse) festgelegt und was im schein eingetragen is darf nicht überschritten werden. man kann allerdings ne fahrgeräuschmessung machen lassen und sich den da ermittelten wert eintragen lassen, solange er den grenzwert der emiklasse nicht überschreitet is das völlig legal.
kost normal nen haufen geld und is ein riesen aufwand.
hab das bei meim machen lassen, hab aber nen "vorzugspreis" erhalten...

ablaufen tut das dann so:
als erstes wird mal so wie du es schon geschildert hast das standgeräusch ermittelt. wird dann egal wie laut in den schein eingetragen da die grünen wieder nen anhaltswert haben.

dann wird die fahrgeräuschmessung gemacht:
es muss ne strecke mit geteerter fahrbahn und mindestbreiten von ca. 3metern sein wo im umfeld keine schallreflektierenden dinge (gebäude o.ä.) sind.
es wird dann ein 20meter langes stück markiert, wo in der mitte der strecke und ab der mitte der fahtbahn 7,5m auf die seite das mikro aufgebaut wird. diese strecke wird dann in der mitte der fahrbahn durchfahren. und das folgender maßen:
es wird mit 50kmh an die startlinie herangefahren, wenn die fahrzeugfront die linie erreicht wird voll durchgetreten und wenn das heck die endlinie verlässt wird voll vom gas gegengen. 3 messungen je seite, davon der mittelwert is dann DER wert.

es gibt da aber unterschiede in der gangwahl:
bei fahrzeugen mit mind. 4 vorwärtsgängen und weniger als 140kw wird 3x im 2. und 3x im 3. gang gemessen und dann der mittelwert gebildet.
wenn das auto mind 4. gänge, 140kw oder mehr hat und den versuchsaufbau mit 63kmh oder mehr verlässt (also in den gut 20 metern von den 50 auf mind. 63 im 3. beschleunigt) dann wird nur im 3. gang gemessen. das macht die sache dann um einiges leiser, das hat mir damals den arsch gerettet.

so is das bei mir damals abgelaufen, hoffe das das einigermaßen verständlich erklärt is.
wenn dich das genauer interesiert geh einfach mal zum tüver deines vertrauens und frag ihn mal danach. die haben da unterlagen drüber wie das abläuft in ihren schlauen büchern.