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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Seitenblinker - Vorschriften bzgl Anbau etc



TheAstraDriver
31.07.2004, 19:23
gibts bei den Seitenblinkern irgendwelche Vorschriften bzgl Anbaulage etc?

denke mal schon, aber ich würds gern genauer wissen :roll: :D

bluedevil
31.07.2004, 19:28
Ach Martin. Wie wäre wenn du dir mal die Seite
www.verkehrsportal.de in deinen Browser festtackern würdest ???

Hier findest du die Antwort auf deine Frage :
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_51a.php

mfg bluedevil :wink:

TheAstraDriver
31.07.2004, 20:54
:lol: ...is festgetackert *g*

ez muss ich den mist nur noch auf Deutsch übersetzen :mrgreen:

Klausi
01.08.2004, 16:32
Wieso? Willst du die Astra H Blinker wieder rausmachen, oder was?

TheAstraDriver
01.08.2004, 20:41
evtl kommen die Dinger im Winter komplett weg...hatte da so ne spontane idee...mal sehen, was draus wird...

Johnny
01.08.2004, 21:56
Hm, dazu hätte ich mal ne Frage...

Ist es denn gesetzlich erlaubt, die Seitenmarkierungsleuchten mit als Blinker zu benutzen???

Das müsste dann so geschaltet werden, dass die bei ausgeschalteten Licht mitblinken, wenn der Blinker betätigt wird. Ist das Licht an, bleiben die SML's auch durchgehend an. Ein entsprechendes Relais zu bauen dürfte für nen Fachmann ja kein Thema sein.....

Aber ist das denn erlaubt....???

bluedevil
01.08.2004, 22:01
Nein das ist nicht erlaubt, jedes Teil hat einen bestimmten Zweck un darf auch nur dazu verwendet werden. Außerdem müsstest du dann die originalen Seitenblinker entfernen weil nur eins je Seite erlaubt ist.

MusicMan
01.08.2004, 22:04
Hmm wie isn das nun genau mit den H Blinkern? kanns da Probs mit Polizei oder Tüv geben? Weil die Teile ja quasi nicht für den G kreiert und zugelassen wurden... oder denkt ihr euch da hat E-Prüfzeichen und gut ist?

Marc

Johnny
01.08.2004, 22:29
Nein das ist nicht erlaubt, jedes Teil hat einen bestimmten Zweck un darf auch nur dazu verwendet werden. Außerdem müsstest du dann die originalen Seitenblinker entfernen weil nur eins je Seite erlaubt ist.

Danke für die schnelle Antwort!!!

Astrachris
31.03.2005, 21:42
Ja wie siehts denn mit dem cleanen der Seitenblinker aus. Ist das erlaubt, muss man damit zum Tüv??? HILFE hab am Samstag schon Termin

bluedevil
31.03.2005, 22:16
Also wenn du die Seitenblinker entfernst musst du entweder Spiegelblinker einbauen oder die Seitenblinker müssen im Schein ausgetragen werden. Ob das aber so einfach geht ? Heutzutage sind die doch in jedem neuen Auto standart und Vorschrift ?

CroManijak
10.04.2005, 02:38
Wenn die Rennleitung überhaupt merkt,das die Blinker nicht mehr dran sind!
Ansonsten hilft:"Den hab ich so gekauft...!"

Ducki
04.12.2005, 20:16
So ich greif dieses Thema mal auf :

Ist es nun erlaubt die Seitenblinker wegzucleanen

trägt sowas der TÜV ein?

weil so hässliche spiegelblinker will ich nicht , da müsst ih ja in spiegel auch noch a kabel ziehen....

bluedevil
04.12.2005, 22:48
Nein es ist definitiv nicht erlaubt die Seitenblinker wegzucleanen wenn du dafür keine Spiegelblinker einbaust. Ist genau wie mit der 3. Bremsleuchte. Der Wagen wurde beim KBA so eingetragen und auch so ausgeliefert.

mirco
05.12.2005, 06:44
http://www.astra4ever.net/viewtopic.php?t=17234&postdays=0&postorder=asc&start=50

Da einfach mal lesen.

Und wer fachlich korrekte Antworten haben möchte und keine Vermutungen der soll es mir hier Kundtun :-)

Ducki
05.12.2005, 08:05
Jo

also einfach wegmachen ist verboten , klar....

aber : gibt es die Möglichkeit das es der tüv einträgt ....

bei mir wird das eh ne sonderabnahme mit bösem blick , großen reifen usw.

da würde das dann auch nicht mehr viel ausmachen....

mirco
05.12.2005, 08:30
Wenn sich der Tüv an seine Befugnisse hält, darf er Dir nichts eintragen. Ausnahme sind die Spiegelblinker, die in den Nachrüst Spiegeln drin sind, denn diese sollten normal für diese Anbaulage getestet sein.

Einfach was anderes einbauen is nich. Hierzu habe ich schon einige Postings verfasst.

mirco
05.12.2005, 08:40
Hierzu nochmal in Kopie:

Also, ich wills gerne nochmal erklären warum das nicht so einfach ist:

Der Tüv hat nicht die Kompetenz das einfach so für ein anderes Fahrzeug genehmigen zu können.

Der Astra H seitenblinker hat beispielsweise eine Anbaulage von Seitenansicht 2° Neigung, Von vorne betrachtet ist er um 5° nach innen geneigt und von oben betrachtet 3° nach Vorne. So, das ist die Anbaulage für den Astra h die beim Lichttechnischen Institut in Karlsruhe, welches die Messungen fürs KBA in Flensburg macht, getestet und genehmigt wurde.
Nun ist das Problem der Zusatzblinkleuchten(ZBL) nun die, dass dur Designelemente die Glühlampe gerne weit nach hinten also ins gehäuse reingeschoben wird, was die Abstrahlung nach hinten um die es geht einschränkt. Verändert man dann einen winkel der 3 dann ist es möglich, dass die Leuchte an einem oder mehreren von 35 Messwerten(wie wir messen) die Gesetzliche Forderung nicht erfüllt.
Zum Verständnis sei gesagt, dass die ZBL nicht von der seite gesehen werden muss sondern im Winkel 5° - 60° nach hinten von der FGahrzeuglängsachse aus gesehen.
Der Astra G hat nun eine andere Form des Kotflügels und folglich verändern sich auch die Winkel für die ZBL Anbauposition. Und da kommt obiges zum tragen.
Klar leuchtet die Lape noch gleich wie vorher, aber leuchtet sie auch dahin wo sie soll? Da liegt das Problem, denn Im H ist die Leuchte auf die Anbaulage abgestimmt und somit wird sichergestellt, dass Sie horizontal die Winkel 5-60° und Vertikel die Winkel -15 bis 15° so ausleuchtet, dass die Lichtwerte im bereich der in der EBE R6 Kat.5 vorgeschrieben Mindestwerte liegt.

Der Tüv kann das nicht am Fahrzeug messen das geht nicht so, sonst wäre hier unsere 300000 Euro Anlage völlig umsonst. Hier werden die Leuchten aufgespannt und in absoluter Dunkelheit, exakt die Werte in den Vorgeschriebenen Winkeln gemessen die auch aus der Lampe rauskommen.

Fragt mal einen Tüv Prüfer, welche Richtung denn massgeblich für eine ZBL ist in die sie Leuchten soll. 90% werden Euch antworten direkt von der Seite und das ist Falsch. So kann man das Fachwissen der Prüfer leicht testen. Ein Blick in die ECE genügt.

Wenn der Tüv nun sagt alles ok, dann frage ich mich, mit welcher begründung und mit welcher sicherheit er sagen kann, dass die Leuchte die ECE werte erreicht. Sicherlich nicht mit dem blossen Auge. Und hier überschreitet der Tüv eindeutig seine kompetenzen, weil er sich in diesem Fall ganz klar über die Richtlinien der ECE hinwegsetzt. Die ECE ist die Europäische Vorschrift für KFZ und da muss sich auch ein Tüv dran halten.

Es gäbe nur eine Möglichkeit: Die ZBL hat bei der Zulassung eine Toleranz angegeben, in der die Winkel variieren können, diese Toleranz kann unter Umständen die Anbaulage im G abdecken, jedoch ist das immernoch kein freischein zum anpappen. Die Zulassung der Leuchte muss dann einen Nachtrag beinhalten, in der steht, dass auch die Anbaulage im G zugelassen ist. zwar ist das reine Formsache, aber die entscheidet ob ihr die Betriebserlaubnis verliert oder nicht. Und diesen Nachtag wird man nie durchbekommen. Erstens kostet der Nachtrag etwa 1500 Euro zweitens, müsste man in die originalzeichnung des Herstellers der Leuchte reinschauen und in dessen Zulassungspapiere vom KBA und wer lässt sich gerne in die Karten schauen wie gut oder wie schlecht eine Leuchte ist. Drittens will natürlich auch der Hersteller der Leuchte dann einen Arbeitsaufwand, weil er dann den Nachtrag beantragt und da geht das schnell in einen Bereich wo man sich eigentlich einen guten Gebrauchten Astra OPC kaufen kann

Wenn fragen sind, dann fragt ruhig. Ich will versuchen Euch das verständlich zu erklären. Denn leicht ist das ganze nicht.

Ducki
05.12.2005, 08:55
Ja ist ok und ist auch einleuchtend ....

aber meine frage richtete sich ans komplett wegmachen ...

die älteren autos , z.B. Vectra A hatten ja auch keine seitenblinker

mirco
05.12.2005, 09:21
richtig, aber ZBL sind wie die HBL nun vorschrift. Ein Vectra a hatte auch keine HBL.

Astrachris
05.12.2005, 11:34
Ducki, Nein es gib kein legale möglichkeit das legal an einem Astra G zu machen ............

Ich hab alles versucht :!:

mirco
05.12.2005, 11:50
Es gibt schon legale Möglichkeiten, nur kosten Die soviel wie ein Neuer ;-)

Astrachris
05.12.2005, 11:53
mirco, Ja aber das schließen wir mal aus ne ............ :roll:

Ducki
05.12.2005, 13:01
wie ein neuer was ?

mirco
05.12.2005, 15:11
Nen neuen Astra H

Ducki
07.12.2005, 16:51
also hab mich natürlich nochmals schlau gemacht ....

hängt wohl mit der EG-Zulassung zusammen

wenn die blinker in der eg-zulassung des Fahrzeuges sind , darf man sie nicht wegmachen ....

andere fahrzeuge , besonders ältere hatten ja teilweise auch schon seitenblinker , da aber nur bei sondereditions usw.
da durfte man sie weg machen ....

beim astra g aber definitv nicht , ausser man verbaut so hässliche M3 spiegel mit blinker......



gab früher sogra probs mit dem heckwischer , durfte man angeblich auch nich wegmachen ...

da aber stufenheck und coupe auch keinen haben isses irgendwie nich ind er eg-zulassung und deswegen erlaubt....

gruß chris

mirco
08.12.2005, 06:40
Sag ich doch Ducki!