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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie weit kann man den vorderen Kotflügel ziehen ohne lackier



AstraBlack100
28.07.2004, 12:17
Hallo,

habe mir rundrum 8,5 x 17 Zoll Artec PZ Felgen geholt mit einer ET von 54 und dazu gibt es Adapterplatten für die VA von 20mm Stärke und für die Hinterachse mit 25mm.
Da nun die Felge ziehmlich weit raus steht, muß ich die Sache bestimmt ziehen lassen, so das mindestens die Lauffläche richtig untersteht.
Dachte erst das es reicht die Radhausinnenverkleidung zu beschneiden, aber das war wohl nichts.
Kann mir einer nun sagen wie weit man den vorderen Kotflügel ziehen lassen kann ohne das der Lack reißt.

istat_gb
28.07.2004, 19:19
also, ich hab 8,5 x17 et30 - und die Lauffläche war abgedeckt - naja, der TÜV wollt aber das ganze Rad abgedeckt haben ( nach der neuen verordnung *KOtz*

Nunja, mit seiner Schablonne, die er angehalten hat, haben vorn 2-2,5cm gefehlt und hinten 1-1,5 - jetzt hab ich selbst gezogen und es fehlen noch ca. 1 vorn und 0,5 cm hinten am vorderen Radlauf!

Also, so 1-2cm gehen denk ich!

cihan
28.07.2004, 19:39
wie ziehst du denn selber?

tanGERra
28.07.2004, 19:52
@ istat_gb Was für eine Neue Verordnung meinst du?

Matthias Bär
28.07.2004, 20:03
müssen jetzt die Räder genauso wie in Österreich abgedeckt sein????

MfG Matti

istat_gb
28.07.2004, 20:20
Naja, eigentlich schon... das Rad muss ca. 15° nach vorn und 30!nach hinten Komplett abgedeckt sein!

Aber das gilt erst ab BJ 96 ( warum . keine Ahnung ), wird aber zum Glück net so ernst genommen! Beim beatMaster haben die das z.B. gar net beachtet!

@Cjhan:
Also, ein Kantholz passend zugesägt / schnitzt, und dann zw. Felge und Radkasten stecken und dann stück für Dtück nach außen drücken - dabei immer schön gleichmäßig am Radlauf entlang gehen. Viele Werkstätten machen auch einfach ein Rundholz dazwischen, und rollen den wagen vor und zurück und drücken dabei das Holz nach unten - is auch ne gute Mögl. zum Bördeln...


@ all:
Die Verordnung heisst gensau: ( grad nochmal nachgeguckt )

"Zur ANgleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Radabdeckung von Kraftfahrzeugen"
(78/549/EWG)


Ups, hab mich geirrt: sind 30° nach vorn und 50 nach hinten... Stell am besten mal das PDF online!?
Seite6, 2. !Da stehts genau drin!

Wer kann mal für mich die Datei auf Webspace laden!? Sodass alle rankommen!? Pdf is hier verboten..... - is nur 114 Kbyte!

cihan
28.07.2004, 20:28
SO den Kotflügel muss ich aber die ganze Zeit warmhalten oder?

istat_gb
28.07.2004, 20:30
hab ich net! Das ging auch so! nur hing dann halt der Innenkotflügel in der Luft! hatte ja dann massig Platz! Den hab ich dann erwärmt und einstück gezogen/gedrückt - sodass er jetzt wieder anliegt!

Einfach stück für Stück drücken - hab von Türseite her angefangen - gibt eigentlich ganz gut!

zoranxxx
28.07.2004, 20:47
Du fährst einen ECO 4. Und der TÜV hat nicht mehr zu deiner Rad/Reifenkombination gesagt als, daß Du was abgedecken sollst. Strengenommen verlierst Du Deine Steuereinstufung. Frag mal bei Opel nach. Du wirst Dich wundern.

istat_gb
28.07.2004, 20:54
nnaaaja, also, in den Papieren steht nix von Reifengebunden oder sowas! steht nur Euro4;5L ( oder sowas ) und dass heisst ja, dass er unter 5L bewegt werden kann -. und das kann ich jetzt auch noch! die Euro 4 würde eh bleiben! und das hat keine Kostenunterschied! Nur halt evtl. Umschreibgebühren!

Aber nee, der hat nix gesagt! Obwohl das eigentlich sehr "streng" is der Tüv - also, ich mein GENAU!

Wenn du das so sehen würdest - mit dem Eco4, würde ich meine Steuereinstufung verlieren, wenn ich meine "Aerodynamischen radkappen" abmach! :lol: