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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Felgen wurden statt repariert - kaputt gemacht! Erstattung?



A.J.
13.03.2009, 19:19
Hallo zusammen!
Folgendes ist passiert:

Ich hatte diese Delle im Horn meiner Felge.

http://img7.imageshack.us/img7/8795/p1010110j.jpg

Die Felge habe ich nun abgegeben zum Instandsetzen. Ich habe die wieder bekommen und mich traf fast der Schlag: Das Horn der Felge ist bis auf wenige Millimeter runtergedreht! Anstatt es einfach nur auszubessern, ist die Felge am Rand sehr dünn...
Frage ist: Was kann ich machen? Ich war bei Pneumobil und die haben die felge an ne Drittfirma weiter gegeben. Pneumobil sagte, dass die mir die Originalrechnung nicht aushändigen können.

Von BWL in der Schule weiß ich noch, dass der Verkäufer bzw Dienstleister die möglichkeit hat 3 mal nachzubessern... aber wie soll man da was nachbessern, wenn es weggedreht wurde?
Geld zurück? Toll! Dann hab ich 80 € wieder, aber die Felge ist trotzdem im Arsch (so das Zitat von der Aluklinik in Mönchengladbach)

Wollte morgen da mal vorbei fahren. Wie soll ich vorgehen?
Neue Felge fordern und wenn die ablehnen mit Anwalt drohen?

HILFE!!!!!!!!!!!!!!

Osirus
13.03.2009, 19:24
Ich würde Ersatz verlangen, zur Not vorher vom Gutachter begucken lassen.

spezius
13.03.2009, 19:26
das is ja echt mies, dis würde mich ja auch mal interessieren, kann doch net sein, das die deine felgen so runterdrehen, geht da nicht auch die traglast flöten, nicht das du bei der nächsten bodenwelle wieder ne delle inna felge hast

verstehe sowas nicht ;(

A.J.
13.03.2009, 19:30
Hier habe ich versucht das irgendwie zu verbildlichen

http://img3.imageshack.us/img3/5488/aufzeichnen40.jpg

A.J.
13.03.2009, 19:30
Das Horn links ist komplett runter, während rechts noch ein 2mm starker Rand ist

Rainer Jüngling
13.03.2009, 19:40
Schiedsstelle, Verbraucherschutz und Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden) informieren... mit Neupreis und Rechnung... sonst wirds von der Versicherung sowieso wegen zu niedrigem Wert kein Schutz gegeben. Zudem würde ich von einem Anwalt schon vor der Drohung einen Brief erstellen lassen, wo drin steht, dass um offenlegen der Rechnung und Stellungsnahme gebeten wird...

A.J.
13.03.2009, 19:58
Womit wir beim nächsten Problem wären: was ist wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist?

Rainer Jüngling
13.03.2009, 20:00
mhh... dann kann das im Zweifelsfall teuer werden... Student, Schüler oder in Ausbildung? dann bist du über deine Eltern mitversichert trotz Volljährigkeit, wenn mich nicht alles irrt...

A.J.
13.03.2009, 20:15
Ne, bin Angestellter

Stiffmaster
14.03.2009, 08:39
ja wenn du dann keine Versicherung hast, und auch schon angestellter bist könnte es passieren das du dann für die anwaltskosten und Gerichtskosten gerade stehen musst! <--(wenn er den Prozess gewinnt meines wissen nach)

Christoph83EIC
14.03.2009, 15:57
dann schliess doch schnellstmöglich eine Versicherung ab und dann gehst zum Anwalt. Versicherungen können auch ein Tag vorher abgeschlossen werden. Auf jedenfall bist du so günstiger dran. Denn dein Anwalt musst du erstmal so bezahlen, wenn du gewinnst, bekommst das vom Gegner erstattet, aber das kann auch mal dauern, wenns gleich über Versicherung läuft, hast du da keine Sorgen.

Und ist der Schaden eigentlich wie besprochen instandgesetzt worden, also sollte da was abgedreht werden?

Astrabärchen
14.03.2009, 17:38
Bei ner Rechtsschutzversicherung gibt's ne Wartefrist.

ElGringo
14.03.2009, 18:12
japp 3 monate...?
alles was davor ist wierd nicht übernommen..

erst ab den 3 monaten was da ist .

v-as286
14.03.2009, 20:48
ja und die gibts eben weil man verhindern möchte das leute erst eine abschließen wenn sie sie wirklich in anspruch nehmen müssen.

mein vorschlag: ruf ma beim anwalt deines vertrauens an und schilder dem dann mal dein fall am telefon. das kann dich ja schonmal net mehr wie die telefonkosten kosten. meist is auch nen persönliches erstgespräch kostenlos. da bekommst dann schonmal paar infos ob es sich den lohnt was zu unternehmen.

JRQP
14.03.2009, 21:52
Wenn ich das richtig sehe, musst du mit der Firma, wo du die Felgen abgegeben hast mal reden und dort mal die Tatsachen auf den Tisch legen.

Da du keinen Vertrag mit der Firma die es verbockt hast gemacht hast bringt es dir ncihts die zu verklagen. das kannst du nämlich nicht.

Du musst die Firma mit der du den Vertrag gemacht hast verklagen und diese muss dann weiterverklagen.

Aber ich sag es dir nach meinem Gefühl probier es 2-3 mal friedlich wenn dann nichts geht lass es bleiben und kauf dir leiber eine neue Felge nicht das du nachher noch umkommst, weil des teil keine Tragfähigkeit mehr hat.

kc85
15.03.2009, 08:48
Ich würde mich mal hier etwas belesen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Werkvertrag

http://www.vis.bayern.de/recht/dienstleistungen/werkvertrag/sachmaengelhaftung.htm

kc85