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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Seitenbegrenzungsleuchten als Seitenblinker



chrisfranky
09.11.2003, 14:14
Tach Jung und Mädels! Hab mal ne Frage an euch!
Hat jeman von euch einen Schaltplan davon wie man die gelben Seitenbegrenzungsleuchten die ich mit vorne und hinten an die Stoßstange gemacht habe zum blinken bringt? ch weiß das ist einfach, aber ich möchte das so haben das die nur blinken wenn ich blinke aber auch an sind wenn ich mit normal licht fahre!?
Wer hat hierrauf ne Antwort?
Danke im Vorraus :!:

bluedevil
09.11.2003, 15:00
Hats du schon mal überlegt ,dass das in der STVZO nicht erlaubt ist ?
Soweit ich weiß darf da nur eine Blinkleuchte je Seite dran. Die Seitenbegrenzungsleuchten haben zwar eine E-Zulassung aber nur bei bestimmungsgemäßen Anbau.
Welche Farbe haben die Seitenbegrenzumgsleuchten ?
Wenn du dennoch das versuchen willst, kannst du dir Hinweise im Thead "Blinker als Standlicht" holen. Ist ja fast genauso.

Mfg bluedevil

mirco
09.11.2003, 15:57
Seitenmarkierungen dürfen nicht Blinken, hintergrund ist der dass Sidemarker und Fahrtrichtungsanzeiger 2 unetrschiedliche zulassungskriterien haben. Eine Seitenmarkierungsleuchte erfüllt Bauartbedingt nicht die nach ECE R7 vorgeschriebenen Lichtwerte für Fahrtrichtungsanzeiger, da die Lichtausrichtung unterschiedlich ist. Ein Sidemarker muß 90° Seitlich sichtbar sein eine Zusatzblinkleuchte von hinten gesehen in einem Winkel von 5 - 60 ° in Fahrtrichtung gesehen. In diesem Bereich darf der kleinste Lichtwert 0,6candela nicht unterschreiten und das maxima 200cd nich überschreiten. Die minmax Lichtwerte sind für Sidemarker hgleich, nur die Winkel sind anders.

Kurzum, nicht erlaubt --> Betriebserlaubnis futsch !

Für weitere fragen habe ich offenes Ohr :-)

Grüße Mirco

TheAstraDriver
09.11.2003, 18:36
besser kann mans ned erklären...kommt eben der Profi durch :wink:

ne, is echt ned erlaubt und ausserdem sieht das doch doof aus, wenn da 3 Seitenblinker am Auto sind...

chrisfranky
09.11.2003, 19:03
Und wenn ich seitblinker als begrenzungsleuchten nehme?
@TheAstraDriver: Ich will ja auch das die abwechselnd blinke erst ALTE BLINKER- SEINTENBEGREZUNGASLEUCHTE- ALTE BLINKER- SEITENBEGRENZUNGSLEUCHTE- ALTER BLINKER..............

daywalker-x
09.11.2003, 19:07
Die Seitenblinker darfste auch net als Markierungsleuchten nehmen, weil die bauartbedingt an der falschen Stelle sitzen......in dem Fall kann ich nur sagen : Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Weil ich hab keine Ahnung, was es bei sowas noch zu diskutieren gibt....verboten ist verboten....und das da ist mehr als offensichtlich für jeden Polizisten.

Gruß, Andy

mirco
09.11.2003, 20:07
hi, habs oben schon erklärt die haben andere zulassungskriterien. Ist nicht erlaubt da gibts nichts zu tricksen. Das problem sind die Winkel und die Lichtwerte.

Begrenzungsleuchten müssen ausserdem nach vorn und ca. 45°(habs grad nicht im kopf) seitlich sichtbar sein und auch bestimmte lichtwerte erfüllen. Begrenzungsleuchten dürfen entweder weiß oder rot sein nicht aber gelb.

Brain
09.11.2003, 20:30
dürfen nicht gelb sein?? volvo hat gelbe und die hella dinger sind auch gelb :?: :wink:

mirco
09.11.2003, 20:33
Begrenzungsleuchten vorne und hinten nicht Seitenmarkierungsleuchten
ausrichtung nach vorn/hinten nicht seitlich

sboecker2k3
09.11.2003, 22:18
ach du scheisse... was für'n durscheinander...


aber chrisfranky, die idee hatte ich letzte tage auch schon mal... Danke, dass's angesprochen hast, dann brauch ich's net mehr zu machen.

schade, dass's net erlaubt ist.
Alles, was mehr zur Sicherheit beiträgt, ist nicht erlaubt. kann das sein, mirco???

mirco
10.11.2003, 07:11
mehr sicherheit ist relativ- wenn du einen wie ein Weihnachtsbaum leuchtenden LKW siehst, bringt das mehr sicherheit oder lenkt der ab ?? ich denke eher letzteres. Wie gesagt was hat es mit Sicherheit zu tum wenn die Sidemarker die sowieso in die falsche richtung blinken würden noch zusätzlich mitblinken ?

Eternity666
10.11.2003, 08:58
was ist denn der Unterschied zwischen Seitenmarkierungsleuchten und Begrezungsleuchten ??
Ich habe die LED.Dinger von Hella dran, sind gelb und doch wohl auch erlaubt oder ???
Sind ziemlich weit unten in der Stossstange !!!

mirco
10.11.2003, 09:38
Begrenzungsleuchten strahlen in Fahrtrichtung nach vorn und nach hinten, sodass das Fahrzeug bei ausfallenden Leuchten so kenntlich gemacht wird, dass es sich um ein mehrspuriges Fahrzeug handelt. Die hinteren Umrißleuchten dürfen dabei auch Schlussleuchten sein ECE Regelung Kategorie 7.

Seitenmarkierungsleuchten dienen zur besseren erkennbarkeit der Seiten eines Fahrzeugs. Zur maximalen Lichtstärke hier muss ich mich Korrigieren diese Beträgt 25 candela. ECE Regelung Kategorie 91.

Die Dinger von hella hm welche ? Ob sie Erlaubt sind kannst du daran erkennen ob sie ein E1 und eine Zulassnungsnummer entweder rechts neben dem E1 oder darunter hat.

Bei den Sidemarkern spielt auch die Einbaulage eine rolle, Sie dürfen nicht über 90cm höhe von der Fahrbahn verbaut werden der Maximalabstand von 3m von leuchte zu leuchte und die vordere und hintere darf nicht mehr als 1m vom ende des Fahrzeugs entfernt sein.

Nochwas die Dinger sind erst ab 6m Fahrzeuglänge vorgeschrieben, darunter jedoch erlaubt.

Grüße Mirco

Eternity666
11.11.2003, 11:29
ja hab gelbe LED´s von Hella mit E1 und Anbauhöhe habe ich auch beachtet... ist also alles im grünen Bereich !!

mirco
11.11.2003, 11:59
Prima so solls sein. Dann brauchst auch nichts zu befürchten

astra_Captain
17.10.2004, 20:13
Hallo,

da ich bald zum TÜV muss und mich der Prüfer vorab schon nach der ABE/Gutachten für die Seitenmarkierungsleuchten gefragt hat, habe ich noch Fragen.

Hat einer von euch eine ABE/Gutachten von Hella Seitenmarkierungsleuchten?

Gibt es eine bestimmte MindestAnbauHöhe?

Danke und Gruß
Jens

mirco
18.10.2004, 07:29
Mindestens 30cm über der Fahrbahn. Er soll auf die Nummer unter dem E1 gucken, dann hat er sein Gutachten :-).