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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mit Tönungsfolie "Vorne" erwischt worden!!!!



smokymcpott
17.11.2008, 19:56
Hi Leute

hab vorhin eine Mängelkarte bekommen weil ich meine Vorderen Seitenscheiben getönt HATTE!!!!

Weiß jemand was da jetzt an Strafe auf mich zukommt????


Ja ich weiß das ich selber Schuld bin!!!!!! :? :? :?

X18XE1-Z147
17.11.2008, 20:01
laut internet 3punkte und 80€ strafe....

smokymcpott
17.11.2008, 20:03
na ja könnte schlimmer sein !!!!!!! Der Polizist meinte nur das ich auch glück haben kann und das ganze eingestellt wird!!!!

Wenn nicht muss ich halt zahlen auch egal!!!!!

coupe591
17.11.2008, 20:20
Also ich kenn das so wenn du eine mängelkarte bekommst dann heisst das das du keine anzeige oder eine weitere strafe bekommst!
So kenn ich das

BL8
17.11.2008, 20:27
Hallo


...
hab vorhin eine Mängelkarte bekommen weil ich meine Vorderen Seitenscheiben getönt HATTE!!!!
...

Was soll das heißen?
Du HATTEST sie getönt, nachdem du erwischt wurdest?

Du HATTEST die Scheibe getönt, bevor du angehalten wurdest?

Warum war die Scheibe getönt. Es ist doch allgemein bekannt, das es nicht erlaubt ist, bzw nur in bestimmten Ausmaßen zulässig ist.

Gruß

smokymcpott
17.11.2008, 20:55
Also ich hatte sie getönt als ich angehalten wurde aber ich musste sie rausmachen und morgen dann zur Polizei oder zum TÜV vorführen!!! Und ja ich weiß das es nicht erlaubt ist!!!!

freakifreak
17.11.2008, 21:42
naja ich glaube wenn man den mängelbericht bekommen hat hat man 1 woche zeit das wieder rückgängig zu machen oder dafür zu sorgend as es wieder ok is glaube ich mal so gehört zu haben

black sheep
17.11.2008, 22:19
Bei mir waren es damals 3 Tage und kein Händler hat den Luftfilterkasten so schnell besorgen können, weils dummerweise an nem Donnerstag Abend war und sie am Sonntag sehen wollten...
hat mich damals auch 80 Euro+ Bearbeitungsgebühr und 3 Punkte gekostet.

c_rath
18.11.2008, 08:01
hatte damals mal nicht eingetragene Felgen.

- Mängelkarte
- innerhalb einer Woche ändern oder eintragen lassen (hab ich auch gemacht)
- Anzeige und 3 Punkte trotzdem!!!

Caravanos
18.11.2008, 10:08
Naja, die Punkte kriegt man trotzdem man die Fehler behoben hat.

Psychodelic79
18.11.2008, 10:24
@ Smoky

Nee, die haben Dich angehalten? Musste mir nachher mal erzählen ich rufe heute abend mal durch.

Mich haben sie zum Glück noch nie deswegen angehalten. Hier fahren total viele rum, die vorne die Scheiben getönt haben.

Bochums Fuballer Epalle hat die vorne so stark getönt, da kannste gar nicht reingucken. Aber wohl auch Promibonus.

astraandy
23.04.2009, 15:18
so kann euch sagen was es kostet,hab mein bußgeld bescheid bekommen..:-( 135€+23.50€ BG =158.50...ach ja und die 3 punkte halt kommen noch dazu... We ist für mich damit gelaufen..:-(

Graf Zahl
23.04.2009, 15:23
und jetzt magst aber kein mitleid wegen dem gelaufenen wochenende, oder?

MikeJule
23.04.2009, 16:38
auch wenn es geil aussieht, hoffe du lernst aus dem fehler. :wink:

smokymcpott
23.04.2009, 17:39
wieso hast du denn soviel bezahlt bei mir waren das "nur" 50 Euro Strafe 25 Euro gebühren und 3 Punkte

mustiko
23.04.2009, 19:35
es hängt auch davon ab ob man aktuelle punkte hat oder nich....

astraandy
23.04.2009, 20:08
die 3 punkte jucken mich gar net und die folie war auch nicht drin weil sie geil aussah sondern als schutz und gegen diebstahl.Aber egal was mich wurmt ist halt die hohe summe,klar ist man hinterher immer schlauer vorallem da ich die eigentlich auch schon längst raus machen wollte da der astra ja wieder serie ist und das schon etwas länger..Denke mal das die hohe strafe was mit dem neuen bußgeld katalog zu tun hat der seit dem 1 Feb gilt,denn punkte hatte ich seit 8 jahren net mehr.

MikeJule
23.04.2009, 20:10
ja das könnte damit zusammen hängen, wurde ja fast alles teurer.

astraandy
02.05.2009, 15:41
So mal was aus dem schreiben..Verkehrsordnungswidrigkeiten nach §24 StVG.

Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an.obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand (vordere Seitenscheiben mit Tönungsfolie beklebt) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO;§24 StVG; 189.2.2 BKat

Dann kommt die geldbuße die festgesetzt ist mit (§ 17 OWiG ) in höhe von 135,00€ und den verfahrens kosten.. (§§ 105, 107 OWiG i. V. m. §§ 464 (1), 465 StPO).3,50€ und den Gebühren von 20,00€.Macht zusammen 158.50€..Also überlegt euch gut ob ihr folie vorne rein macht oder nicht..Sie dürfen sogar das auto an ort und stelle STILLLEGEN..

MFG Astraandy

Str1ker
02.05.2009, 15:58
is s ned bis zu 10%iger tönung erlaubt?

vanjoy
02.05.2009, 21:44
Str1ker, sind die nicht ab Werk schon leicht getönt (Stichwort Wärmeschutzverglasung)? Das werden dann viell. die 10% sein...