PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : KFZ abgemeldet! Wie z.B. zum Lackierer? :)



Cherry
23.09.2008, 19:24
Hi Jungs.. mich würde mal interessieren wie ihr so mit eurem Auto weiterareitet wenn es abgemeldet ist (wegen z.B. Saisonkennzeichen) Wenn das Fahrzeug z.B. zum Lackierer muss.. oder was auch immer!

Gibt ja nicht viele Möglichkeiten außer Tageszulassung und Autoanhäger?!
Oder gibts noch was spezielles.. wo man eig. nur das Auto.. zum z.B. Lackierer fahren darf?


Gruß, würde mich halt stark interessieren! Wenn jemand die Preise weiß.. was es kostet so eine Tageszulassung bzw. so einen Autoanhänger zu mieten kann er es ruhig posten!

GoCar
23.09.2008, 19:37
ein tuningkennzeichen gibts leider noch nicht ;)

entweder rote, oder tageszulassung... ooooder anhänger



wobei - darf man den abschleppen? da bin ich mir garnet sicher...

Schnibble
23.09.2008, 19:46
hänger ist eigentlich das geschickteste um zum lacker zu fahren - die fliegen kriegt man so schlecht zwischen den zähnen raus ;)

Cherry
23.09.2008, 19:48
Rote bekommt man doch nur wenn man Gewerbe hat?! Autohändler usw.. :)
Das mit dem Hänger ist glaube ich nicht so einfach.. braucht man ja LKW Führerschein oder? bzw normal + Anhänger BE!

Opelastra1.7
23.09.2008, 19:51
Servus,
ja man darf ohne Anmeldung abgeschleppt werden.
Aber nur abgeschleppt.
Dies gilt dann als normales Gespann.
Fahrzeuge müssen halt mit Reflektoren versehen sein,
was im normalfall die Rückleuchten schon übernehmen.

Und am besten eine Abschleppstange ! verwenden, dann kann
der Hintermann dem Vordermann nicht ins Heck rauschen^^

Gruß Stefan

Holzwurm2002
23.09.2008, 20:43
ein fahrzeug das abgemeldet ist darf nicht abgeschleppt werden das bin ich mir fast zu 100 sicher da ich schon das selbe problem hatte..
und rote nummer gibt dir fast keiner raus da sie sonst äger mit der versicherung bekommen wenn was passiert..

EastSideMan
23.09.2008, 21:25
Servus,
ja man darf ohne Anmeldung abgeschleppt werden.


Also soweit ich weiß stimmt die aussage 100 %ig nicht.

Denn wenn etwas passiert, wer soll das zahlen wenn das Auto nicht versichert ist?

Astra-United
24.09.2008, 06:21
http://www.wer-weiss-was.de/theme107/article3181067.html

ZUm thema abschleppen ist das mal ganz interessant

Hab noch nen link dazu aber da steig ich nicht ganz durch:
http://www.fahrtipps.de/pkw/abschleppen-schleppen.php

Schwireige sache

Weltebummler
24.09.2008, 07:24
Guten Morgen Leute,

als erstes wäre doch zu klären um was es sich handelt bei der Stilllegung. Ist es ein Saisonkennzeichen oder ist er wirklich abgemeldet.

Saisonkennzeichen ist so gesehen im Grunde genommen wirklich eine verzwickte Sache, weil das Auto ja "Angemeldet" ist und nur nicht im öff. Straßenverkehr bewegt werden darf. Da wäre ich mit einem Kurzzeikennzeichen ganz vorsichtig!!!!!! Das Auto hat ja bereits ein Kennzeichen. Also bleibt einem da eigentlich nur der Anhänger.

Wenn es richtig abgemeldet ist, stehen einem ja eigentlich alle möglichen Sachen zur Verfügung.

Dann zum Thema abschleppen: Es ist verboten Fahrzeuge die nicht zugelassen sind abzuschleppen. Das ist ein Fakt.

Gruß Frank

huhu
24.09.2008, 08:03
Saisonkennzeichen ist so gesehen im Grunde genommen wirklich eine verzwickte Sache, weil das Auto ja "Angemeldet" ist und nur nicht im öff. Straßenverkehr bewegt werden darf. Da wäre ich mit einem Kurzzeikennzeichen ganz vorsichtig!!!!!! Das Auto hat ja bereits ein Kennzeichen. Also bleibt einem da eigentlich nur der Anhänger.

Oder ganz einfach bei der Zulassungsstelle nachfragen. Dann hat mann 100% Sicherheit.

Weltebummler
24.09.2008, 09:17
Saisonkennzeichen ist so gesehen im Grunde genommen wirklich eine verzwickte Sache, weil das Auto ja "Angemeldet" ist und nur nicht im öff. Straßenverkehr bewegt werden darf. Da wäre ich mit einem Kurzzeikennzeichen ganz vorsichtig!!!!!! Das Auto hat ja bereits ein Kennzeichen. Also bleibt einem da eigentlich nur der Anhänger.

Oder ganz einfach bei der Zulassungsstelle nachfragen. Dann hat mann 100% Sicherheit.

Das ist natürlich die beste Idee, weil die sollten es wissen.

Gruß Frank

kc85
24.09.2008, 11:03
Ein abgemeldete Auto kann man nur Schleppen, nicht Abschleppen.

Abschleppen setzt Nothilfe (und dazu noch Betriebsunfähigkeit und eine notwendige Ortsveränderung) voraus.

Die Nothilfe kann man bei einem abgemeldet herumstehenden Auto per Definition vergessen. Zum Schleppen braucht's eine Genehmigung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, einen Lkw-Führerschein im Zugfahrzeug und auch der Lenker des geschleppten Fahrzeugs braucht einen dafür ausreichenden FS.

Liegen die genannten Voraussetzungen für das Abschleppen nicht vor, kann auch das vermeintliche Abschleppen eines zugelassenen Autos ganz schnell zu einem genehmigungspflichtigen Schleppen werden. Z.B. bringt man ein Auto per Seil am Haken zum Lackieren, dann ist das eindeutig Schleppen, weil keine Nothilfe.

Im Zweifelsfalle würde ich da immer zum Anhänger greifen. Ist auch viel ungefährlicher als das Geschleppe. Oder halt mit Kurzzulassung.

kc85