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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wem gehören defekte Teile?



-tobi586-
08.09.2008, 10:57
Hi,
meinem Vater is einer in unser Auto gefahren, die gegnerische Versicherung zahlt.
Nun wollte ich wissen ob ich die defekten Teile nach der Reparatur behalten kann, oder ob die der Versicherung gehören?
Denn wenn zum Beispiel beim Scheinwerfer nur der Halter abgebrochen ist, wird er ja komplett erstezt und dann würde ich den alten Scheinwerfer gerne behalten.

Matthes3002
08.09.2008, 11:06
wem sollen die denn gehören. die verischerung wird sich die bestimmt nicht irgendwo hinlegen und die verkloppen.
wenn die werkstatt die nich wegschmeißt dann kannst du sie behalten denk ich mal

Scorpion
08.09.2008, 11:07
Also einfach in der Werkstatt bescheid sagen, dass du se gerne behalten würdest :wink: :D

SilverG 1.2
08.09.2008, 11:13
rein rechtlich der Versicherung, aber die schert sich net drum...zu billig...

buchman1988
08.09.2008, 11:18
also bei mir wars so: n kumpel ist mir hinten drauf. die werkstatt hat alles neu gemacht und mich gefragt, ob ich die teile behalten will. naja, ende vom spiel: sie haben mir die kennzeichenbeleuchtung und die rückfahrsensoren in den Kofferraum gepackt und die Schürze geschrottet! ;)

-tobi586-
08.09.2008, 11:19
@ silverG1.2
wenn es ein wirtschaftlicher totalschaden wäre, dann würde das ja bedeuten das unser auto der versicherung gehört?!

buchman1988
08.09.2008, 11:21
quatsch! das auto gehört weiterhin euch!!!

-tobi586-
08.09.2008, 11:24
villeicht hab ich ja auch grad nen denkfehler, aber würden dann nicht auch die defekten teile (wenn es kein wirtschaftlicher totalschaden ist) uns gehören und nicht der versicherung?!

buchman1988
08.09.2008, 11:30
es gehört alles euch! sonst wäre das ganze versicherungsprinzip fürn arsch!! gucke mal, du zahlst da ewig ein und wenn du n Unfall hattest und egal wer schuld ist, bezahlt ja die gegnerische oder deine versicherung. das wäre doch rausgeschmissenes geld, wenn das auto oder die teile danach denen gehören. wofür zahlen wir denn sonst versicherung! und ich zahle nicht gerade wenig!!!

-=TbMoD=-
08.09.2008, 11:39
Du bist der Eigentümer des Autos
gehört also zu 100% dir

abgesehn von Teilfinazierten Wägen etc..
aber des is ja ein anderes Thema

Ansonsten gibt es aber durchaus sogenannte "Rückgabepflichtige" KFZ Teile
für welche man dann im "Austausch" ein Neuteil kauft
z.B. Teile der Bremsanlage, Lichtmaschinen, ...

buchman1988
08.09.2008, 11:43
Ansonsten gibt es aber durchaus sogenannte "Rückgabepflichtige" KFZ Teile
für welche man dann im "Austausch" ein Neuteil kauft
z.B. Teile der Bremsanlage, Lichtmaschinen, ...

Was mich da mal interessieren würde, was passiert, wenn man die NICHT zurückgibt???

-=TbMoD=-
08.09.2008, 11:49
musste Pfand bezahlen
bekannteste dürfte die Autobatterie sein

bei gleichzeitiger Rückgabe einer alten entfällt das Pfand

buchman1988
08.09.2008, 11:52
achso, genauso ist das bei ner Lima dann auch, ja!? Gut zu wissen!

CharlyBrown79
08.09.2008, 11:54
Dann kostet es ganz einfach ein wenig mehr.... ;-) das is genauso wenn du ne Autobatterie kaufst, dann bezahlst du Pfand.... Wenn du die alte behälst bekommst du den Pfand nicht zurück. Genauso isses auch mit den anderen Teilen. Viele Händler geben halt die Teile auf Vertrauenbasis raus und rechnen einfach damit das man bei nem Austauschteil das alte Teil zurück gibt.

-=TbMoD=-
08.09.2008, 11:57
hier auch ein gutes Beispiel:

http://cgi.ebay.de/BREMSSATTEL-BREMSSATTEL-HINTEN-OPEL-ASTRA-G-BOSCH-SYSTE_W0QQitemZ350093841589QQcmdZViewItem?hash=ite m350093841589&_trkparms=72%3A1124|39%3A1|66%3A2|65%3A12|240%3A13 18&_trksid=p3286.c0.m14

-tobi586-
08.09.2008, 13:58
ok, danke
war auch eben bei ner vertragswerkstatt und der meinte auch ich kann alle teile mitnehmen

Christoph83EIC
08.09.2008, 20:10
Normal ist jede Werkstatt dazu verpflichtet, den Kunden darauf anzusprechen, ob man Altteile für sie entsorgen darf oder ob sie der Kunde mitnehmen will. Ausnahme sind halt die Tauschteile.
Eine Versicherung haftet auch nur für den Schaden, dadurch geht aber kein Teil in deren Eigentum über.