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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verarscht beim Autokauf



G-Wine
18.04.2008, 16:14
moin.
hab mir jetzt im januar ein astra g gekauft.
nun war ich zum reifenwechsel und der kerl hat die hände über dem kopf zusammengeschlagen.

keilrippenriemen hat risse ohne ende.
zahnriemen wurde nicht wie von händler versprochen gewechselt.
bremsen sind total runter und bremsscheiben haben tiefe risse.
reifen sind extrem runter gefahren und herstellungsdatum '98.

das beste kommt zum schluss....die karre hat einen nagelneuen tüv von januar 2008. es wurde für mich beim kauf von händler direkt gemacht.
deshalb ging ich davon aus das zumindest die verkehrsgefährdenden und zugleich teuren teile alle in ordnung sind...

am montag kommt er in die werkstatt und wird nochmal genauer untersucht was noch alles am arsch ist.

habt ihr erfahrungen? was kann ich machen? wie sollte ich die sache angehen und was ist wenn der händler nicht einlenkt?

ich danke euch :(

Astrabärchen
18.04.2008, 16:22
Machen kannste nix. Du hättest dich ja vergewissern können, ob die Teile in Ordnung sind.

Dass die Reifen runtergefahren sind, hättest du im Januar schon sehen können - genauso wie die anderen Sachen.

G-Wine
18.04.2008, 16:26
wie soll ich das denn sehen? ich bin kenn mich damit auch nicht aus. ich hab hatte eine checkliste von kfz auskunft dabei und ihn alles gefragt bzw. selbst überprüft soweit ich konnte.

und sollte das der tüv nicht sehen das die reifen runter sind, der auspuff gleich abfällt, die bremsen am arsch sind und und und?

das ist doch dann kein tüv...

Neos2c
18.04.2008, 16:42
Die Reifen kann er ja auch nach dem Tüv raufgemacht haben.
Bei den anderen Sachen weiß man nicht so genau...manche haben halt Beziehungen und bekommen auf alles Tüv..ist leider so..
Aber abgefahrene Reifen sollte eigentlich jeder erkennen...wenig bis gar kein Profil = abgefahren!

Matthes3002
18.04.2008, 16:42
wieso kaufst du ein auto ohne einmal drunter zu gucken.
und das man sich nicht auskennt is keine ausrede.
abgefahrene reifen erkennt man sofort. nämlich daran das kaum noch profil da is.
wenn dir der händler versprochen hat den riemen zu wechseln und es nirgends festgehalten wurde kannste ihm ohne zeugen auch nix beweisen.
nächstes mal schau dir ein auto genauer an bevor du dafür geld ausgibst ;)

Astrabärchen
18.04.2008, 16:48
TÜV Bagdad.

Und in ner Checkliste stehen Reifen mit Sicherheit auch drin. So viel mehr Profil wie jetzt werden sie im Januar ja nicht gehabt haben.

tree-snake
18.04.2008, 16:50
wie soll ich das denn sehen? ich bin kenn mich damit auch nicht aus.

Dann nimmt man Bekannte/Freunde mit zum Autokauf die sich auskennen...

Und Reifen/Bremsen sollte jeder checken können der ein KFZ bewegen will.
Das lernt man ja sogar in der Fahrschule :roll:

G-Wine
18.04.2008, 16:50
wieso kaufst du ein auto ohne einmal drunter zu gucken.
und das man sich nicht auskennt is keine ausrede.
abgefahrene reifen erkennt man sofort. nämlich daran das kaum noch profil da is.
wenn dir der händler versprochen hat den riemen zu wechseln und es nirgends festgehalten wurde kannste ihm ohne zeugen auch nix beweisen.
nächstes mal schau dir ein auto genauer an bevor du dafür geld ausgibst ;)
die abgefahrenen reifen...ich weiss. das war wirklich dumm. da ist mir auch klar das das einfach mein fehler war.

ich habe ein zeuge.

was is denn mit dem tüv? dem müsste man doch eigentlich ma eine in arsch treten können oder? ich hab das gutachten noch hier. da wurde nur eine undichte manschette bemängelt.
ich hatte den einschein der händler kannte den gut. der hat mit dem telefoniert als ich da war und so auf freund gemacht.
so müsste ich die doch ein bisschen unter druck setzen können oder?

Opel Joker
18.04.2008, 16:52
Ohne Dir was zu wollen...
Das Auto hast Du Dir doch nicht wirklich angeguckt, oder???

Reifen und Bremsen MUSS man sofort erkennen! Sind schließlich mit die ersten Dinge die man vor dem Kauf mal checkt!

Nützt aber alles nix, jetzt ist es (fast) zu spät.

Das Problem ist, dass alle von Dir aufgeführten Mängel im Grunde Verschleißteile sind! Folglich wirst Du dem Händler nicht ohne viel Zeit und `nen guten Anwalt beikommen :?

G-Wine
18.04.2008, 16:56
Ohne Dir was zu wollen...
Das Auto hast Du Dir doch nicht wirklich angeguckt, oder???

Reifen und Bremsen MUSS man sofort erkennen! Sind schließlich mit die ersten Dinge die man vor dem Kauf mal checkt!

Nützt aber alles nix, jetzt ist es (fast) zu spät.

Das Problem ist, dass alle von Dir aufgeführten Mängel im Grunde Verschleißteile sind! Folglich wirst Du dem Händler nicht ohne viel Zeit und `nen guten Anwalt beikommen :?
wenigstens einer der was kontruktives beizutragen hat ausser auf mir rumzuhacken. danke schonmal.

eigentlich wollte ich nicht wissen was ich alles für scheisse gemacht habe, sondern wie ich aus der scheisse am besten wieder rauskomme....

kc85
18.04.2008, 17:20
Aus dem Schei*** wirst Du gar nicht mehr rauskommen, es sei denn, die Absprachen zu den Arbeiten am Auto (speziell Zahnriemen, Keilriemen, ...) wurden im KV festgehalten (sollte man immer machen). Zumal der Zustand der Teile nicht TÜV-relevant ist. Die hat sich damals also auch keiner beim TÜV angesehen.

Die Reifen hätte man wirklich selber bemerken können, ja eigentlich sogar müssen. Die und die Bremsanlage sind Verschleißteile, die im Januar ja auch durchaus noch ok gewesen sein können (TÜV dann kein Problem), das Gegenteil wird man kaum beweisen können.

Ist ja auch die Frage, wie viele Kilometer seit dem Kauf abgerissen wurden. Und welchen Fahrstil man seitdem gepflegt hat. Ist schließlich schon ein paar Monate her.

Und wenn man keine Ahnung hat, sind die Kosten für einen Gebrauchtwagencheck beim Profi bestens angelegt.

Insgesamt sehe ich da schwarz, es sei denn dazu wurde im KV was festgehalten.

kc85

silver-coupe
18.04.2008, 17:20
Wobeiich auch sagen würde auch wenn es sich hier im Verschleiteile handelt es hier doch schon gravierende Mängel sind. TÜV hätte der nie bekommen dürfen. Da kannst dem schon mal auf die Füße treten. Wenn das raus kommt das der so schleudern über den TÜV bekommt, krigt der auch kalte Füße und der TÜV-Mann schon zwei mal.

Ich würde sagen das es sich hier um gravierende Mängel handelt womit das Fahrzeug nicht verkehrsicher ist und sowas darf der nicht verkaufen außer im Vertrag steht drin (Bastlerfahrzeug gekauft wie gesehen).

Wenn das drin steht hast keine chance. Garantie hast aber schon bekommen oder!?

Matthes3002
18.04.2008, 17:27
bekommst du aber nicht auf verschleißteile
geh am besten mal hin zum händler und frag warum der riemen nicht gemacht wurde. wenn er rumzickt überlegst du dir ob du einen anwalt nimmst oder nicht. der wird dir sagen ob du chancen hast oder nicht.

OpelAstraXTreme
18.04.2008, 18:32
War es ein Opelhändler? Unabhängig davon, du hast ein Jahr Garantie. Das bringt dir zwar nichts bei Rädern und Bremsen, aber dann, wenn dir der Riemen reißt.

Bei mir - ich hatte auch erst nach ein paar Monaten gemerkt, dass meine Vorderreifen von 97 sind (Auto BJ 2001, gekauft 12/06). Nach einer Beschwerde hat mir der Opelhändler ohne wenn und aber 2 neue Reifen bezahlt. Ein Opelhändler sollte keine Autos verkaufen, die von vorneherein kaputt/verschlissen sind. Und genau da würde ich ansetzen, am besten gleich beim Geschäftsführer. Rechtlich kannst du wahrscheinlich nichts machen, aber oft braucht man das auch garnicht, wenn man sich einigen kann. Probiere es einfach. Wenn es natürlich so ein kleiner Gammelhändler war hast du eigentlich keine Chance.

G-Wine
18.04.2008, 22:09
es ist leider ein "kleiner gammel händler".

der von der werkstatt hat auch gesagt das allein die bremsen äusserst gravirende mängel sind so wie die aussehen. der meinte auch das das nicht erst seit gestern so ist.
und zu meinem fahrstil...das ist mein erstes auto. führerschein hab ich zwar seit 2 jahren, aber so gut wie nie gefahren. mein fahrstil ist also äusserst vorsichtig.
zudem bin ich in der ausbildung und kann mir nicht so viel benzin leisten, deshalb fahr ich noch 3mal vorsichtiger um nicht so viel benzin zu verschleudern.

//edit: ja, 1 jahr garantie habe ich und es ich KEIN bastlerfahrzeug.

Tyraphis
18.04.2008, 23:19
Wie schon beschrieben am besten mal mit dem Händler reden, wenn das nix bringt zum Anwalt gehen! Da noch keine 6 Monate seit Kauf vergangen sind dürften die Chancen eigentlich nicht schlecht stehen, da der Händler beweisen muss das das Auto beim Kauf in einem annehmbaren Zustand war. Dies kann er im Normalfall jedoch nicht. Zweitens bekommt man die TÜV Plakette bestimmt nicht mit abgegammelten Bremsen, außer er wurde nich ordnungsgemäß durchgeführt. Und so wie du deinen Fahrstil beschreibst denke ich auch nicht das du es schaffst in 4 Monaten deine Bremsen komplett runter zu fahen. :wink:
Hoffe für dich das du aus der ganzen Sache nochmal mit einem blauen Auge davon kommst!

Mindtrick
19.04.2008, 10:24
wenn im kaufvertrag so etwas steht wie "gekauft wie gesehen" dann kannst du da leider nix mehr machen

sollte soetwas aber mit keiner silbe erwähnt sein und das auto als "top zustand" verkauft wurden sein, kannst du wegen "arglistiger Täuschung" vom kaufvertrag zurücktretten, da der händler von oben beschriebenen Mängeln wusste ud diese verschwieg bzw. trotz absprache nicht behob

in diesem falle gilt nämlich das BGB, d.h. du kannst bei verschwiegenen Mängeln vom Kauf zurücktretten und das Fahrzeug zurückgeben

desweiteren mss dir der Händler sowieso ein Jahr Garantie geben, dazu ist er laut HGB verpflichtet

Angus
19.04.2008, 11:16
wenn im kaufvertrag so etwas steht wie "gekauft wie gesehen" dann kannst du da leider nix mehr machen

sollte soetwas aber mit keiner silbe erwähnt sein und das auto als "top zustand" verkauft wurden sein, kannst du wegen "arglistiger Täuschung" vom kaufvertrag zurücktretten, da der händler von oben beschriebenen Mängeln wusste ud diese verschwieg bzw. trotz absprache nicht behob

in diesem falle gilt nämlich das BGB, d.h. du kannst bei verschwiegenen Mängeln vom Kauf zurücktretten und das Fahrzeug zurückgeben

desweiteren mss dir der Händler sowieso ein Jahr Garantie geben, dazu ist er laut HGB verpflichtet

Die Gebrauchtwagen garantie wird aber nicht für verschleißteile gelten.
ansonsten stimmt das, inwiefern das problemtisch ist das du den wagen schon 6 monate hast weiß ich nicht genau, hast du eine rechtsschutzversicherung?
dann geh echt mal zu einem anwalt und lass dich beraten, kostet etwa 50€

Mindtrick
19.04.2008, 11:22
Hier steht die gesetzliche Regelung leicht Verständlich (http://www.kfz-handwerk.de/garantie.php#)

da steht alles

auch zu den 6 Monaten und was pflichten des Händlers sind etc.

rubberduck1977
22.04.2008, 17:41
Wenn der Wagen im Januar gekauft wurde, Im Februar neuen Tüv bekommen hat und im April diese schweren Mängel aufallen, stellen sihc mir erst folgenden Fragen:
Beim Kauf hätten schonmal abgefahrene Reifen auffallen MÜSSEN, genauso wie heruntergefahrene Bremsen!!! Ne Probefahrt hattest du doch bestimmt gemacht oder? Dafür muss man kein Mechaniker sein um das zu erkennen.
Allerdings würde ich auf arglistig verschwiegene Mängel pochen, und notfalls zum Anwalt, falls der Händler sich weigert nachzubessern. Und da das ein Hinterhofhändler war (wo ich NIE ein Auto kaufen würde, und wärs noch so billig) wird der nix machen. Also Anwalt, hoffentlich hast du eine Rechtschutzversicherung!

Ansonsten, hinnehmen, reparieren lassen, Als gezahltes Lehrgeld abhaken!

Funkadelic
22.04.2008, 19:05
das ihr alle so auf den reifen rumhackt...die sind wohl anscheind das geringste problem bei der ganzen sache ;)

G-Wine
22.04.2008, 19:15
also...war heute beim händler.
der findet das natürlich alles ganz normal. die erklärungen waren auch ganz plausibel.
ich glaub die werkstatt hat ein wenig übertrieben mit den äusserungen was alles kaputt ist.
das die bremsscheiben halb abgegammelt sind sei völlig normal sagt der händler. naja irgendwie komisch, aber naja. er hat die kiste jedenfalls auf den prüfstand geschmissen und mir gezeigt das die bremswirkung wunderbar in ordnung ist. selbe bremswirkung wie auch im tüv bericht.

wegen den reifen macht der natürlich nix. er hat mir aber angeboten welche zu seinem einkaufspreis zu bekommen, denn ich könnte ja froh sein überhaupt noch alu's mitbekommen zu haben.

der keilrippenriemen soll wohl auch noch sehr lange zeit halten und der zahnriemen sei nach sichtkontrolle so gut wie neu und kann locker noch 30.000km gefahren werden (was er mir aber nicht schriftlich geben wollte).

also werde ich das thema wohl abhaken...

danke für eure anteilnahme.

cubeX
22.04.2008, 19:26
Hey, du hast eigentlich eine Chance, da es ein Händler ist.

Mein Vater hatte auch eine E-Klasse gekauft, paar Tage später ist ihm erst ein Kratzer am Heck aufgefallen -> instandt gesetzt auf Kulanz

Und so ein Versprechen about Zahnriehmen muss er halten!

Die beiden letzte Punkte sind fahrlässig und somit liegt eine Schuld beim Unfall sogar beim Händler... Also kannst du mal neue Reifchen fordern wie auch bremsscheiben....
denn das Verhalten vom Händler war/ist GROB fahrlässig

Calibramero
23.04.2008, 07:48
EDIT: Hab gerade gesehen, hat sich erledigt.

Ti
23.04.2008, 08:17
G-Wine, blöd gesagt sei froh dass es "nur" die Bremsen, Reifen und der Keilrimen sind. Das sind Teile die man sehr günstig (ok, Reifen nicht so) bekommen kann. Das ist Ruck-Zuck erledigt.

silver-coupe
23.04.2008, 12:42
und Du lässt dich jetzt von dem so abspeißen!? :roll:

Naja, musst Du wissen.

kc85
23.04.2008, 14:38
Ich frage mich, was Ihr alle habt? Dem Händler ist in der Sache nicht beizukommen. Wer das Auto so kauft ist selber Schuld.

Absprachen zu Arbeiten am Auto gehören in den KV. Wenn nicht, Pech gehabt.

Hinterher würde ich da als Händler auch nicht mehr verhandeln.

kc85

ElGringo
23.04.2008, 15:28
Machen kannst wohl was.
Kommt drauf an wo du ihn gekauft hast und was in deinem Vertrag drinne steht.
Steht da was von Sachmängelhaftung..Garantie..?

wenn Kaufvertrag die Sachmängelhaftung net ausgeschloßen ist kannst zum Verkäufer gehen und der muß das reparieren .

Calibramero
24.04.2008, 06:06
Ich frage mich, was Ihr alle habt? Dem Händler ist in der Sache nicht beizukommen. Wer das Auto so kauft ist selber Schuld.

Absprachen zu Arbeiten am Auto gehören in den KV. Wenn nicht, Pech gehabt.

Hinterher würde ich da als Händler auch nicht mehr verhandeln.

kc85

Wenn das Fahrzeug in so nen miesen zustand wär, und du deine aussage als autohändler mit neuem Tüv wiederholen würdest, wärst du wohl nicht lange autohändler.

Wer erzählt euch denn so nen misst alá "Gekauft wie gesehen"?

Und schon garnicht, wenn der TÜV neu ist.

Gut, jetzt ist die frage, ob die mengel wirklich so schlimm sind.

Aber sollten sie es sein, kann sich zumindest der TÜV´er warm anziehen.
Den würde ich dann nämlich wegen vorsatz bzw fahrlässigkeit anzeigen, da die mengel wohl offensichtlich sind und er so unter normalen umständen wohl keinen tüv bekommen hätte.

Nen kollege von mir, der keine ahnung hat, Hatte nen auto vom händler gekauft, wo beim kauf die Reifen Neu waren. Bei der abholung waren alte reifen drauf, aber hatte er nicht gesehen...

Kann genausogut sein, Das die bremsen noch im rahmen waren, aber die reifen abgefahren und der Händler extre für den Tüv, neue reifen rauf, plakette abgeholt, neue reifen wieder runter und alte reifen wieder rauf.

Sowas gibts es doch überall....

Machen doch viele privatleute ähnlich...

cabriote
24.04.2008, 08:13
Mein Tipp:

Geh zum TÜV, DEKRA, KÜS oder GTÜ und lass einen "Gebrauchtwagencheck" durchführen. Sprich auch dabei den Prüfer auf diese Sachen/deine Probleme an, der wird dir schon was dazu erzählen können. erst einmal ob die Teile wirklich Mängel haben und getauscht werden müssen und zweitens ob du rechtlich vorgehen solltest oder nicht ;)

Oder du sparst dir die 40,- und kaufst dir nen Zahnriemenkit, Bremsen und Reifen und lässt die ganzen Sachen machen. Dann hast auch Ruhe :wink:

kc85
24.04.2008, 09:33
@Calibramero, ElGringo

An Eurer Stelle würde ich mich mal dringend mit Sachmängelhaftung und Gewährleistung beschäftigen. Nur weil einem nach dem Kauf irgendwas an der Karre nicht gefällt oder irgendwas defekt ist, ist das rechtlich noch lange kein Mangel, den der Händler zu beheben hat.

Und der TÜV hat in der Sache ohnehin keinerlei Bedeutung.

Wo steht denn in Stein gemeißelt, daß Autos nur im Top-Zustand verkauft werden dürfen? Nirgendwo.

Wer das Auto so erwirbt und keinerlei Feststellungen zum Zustand in den KV schreibt, der hat einfach Pech gehabt. Solche Sachen wie einen Zahnriemenwechsel vor Fahrzeugübergabe läßt man vor dem Verkauf in den KV aufnehmen. Wenn nicht, guckt man hinterher eben in die Röhre, falls das nicht erledigt wurde. Das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft (Zahnriemen neu) oder ein Mangel muß schon beweisbar sein. Nur dann ist der Händler effektiv haftbar zu machen.

Eine verschlissene aber noch korrekt funktionierende Bremsanlage ist eben KEIN Mangel. Reichts noch für den TÜV und der Kunde verlangt vor dem Kauf keinen Austausch, dann wird der Händler da wohl kaum mal eben eine neue Bremse einbauen. Der hat auch nix zu verschenken. Ein Mangel wird es erst, wenn die Bremse ZUM KAUFZEITPUNKT objektiv und beweisbar über die Verschleißgrenze und/oder defekt ist.

Zum Thema Reifen ist alles gesagt, da gilt das selbe. Alte Reifen sind nicht zwingend defekt. Der Gesetzgeber verlangt nun mal nur ein Mindestprofil, das Alter ist gesetzlich nicht geregelt.

Deswegen macht man, hat meinen keinen Schimmer von Technik, ja auch VOR dem Kauf einen Gebrauchtwagencheck und läßt anschließend Teile knapp vor der Verschleißgrenze entsprechend tauschen.

Fazit: genauer hinsehen (lassen), zu behebende Mängel (falls vorhanden) schriftlich fixieren, fertig. Dann hat man was in der Hand und kann entsprechend seine Rechte durchsetzen.

kc85

Calibramero
24.04.2008, 11:49
Kann genausogut sein, Das die bremsen noch im rahmen waren, aber die reifen abgefahren und der Händler extre für den Tüv, neue reifen rauf, plakette abgeholt, neue reifen wieder runter und alte reifen wieder rauf.

Sowas gibts es doch überall....

Machen doch viele privatleute ähnlich...

Außerdem habe ich geschrieben "sofern die mengel wirklich so schlimm sind, wie genannt".

Und das der TÜV da fein raus ist, würde ich nicht sagen.

Schließlich haftet der Tüver mit seinen Namen, wenn ein Auto tüv bekommt, was es aber nicht bekommen dürfte.

Und wenn bestimmte teile an ihre verschleißgrenze sind, und trotzdem in diesem moment noch ihre wirkung haben, gibts bei nem vernünftigen und bewussten Tüver trotzdem keine plakette.

Meiner hat schon rumgemotzt wo ich noch gute 5mm aufm Belag hatte.

Er muss ja davon ausgehen, das man sich nach seinen "Gutachten" richtet.

Und siehste ja nun, was is... er hatte sich drauf verlassen und nun ist Pustekuchen.

Das man bei nem gebrauchtwagen mit neuen Tüv keine neuen verschleißteile erwarten sollte, is klar, aber nicht, wenn sie an ihrer verschleißgrenze sind.

Wie gesagt, man weis ja nicht inwiefern die teile wirklich verschlissen sind.

Und nen Zahnriemen wird er wohl ohne vereinbarung im KV nicht bekommen.

Aber nen versuch isses wert.

Im endeffekt sind bremsen und reifen nur ne kleinigkeit und mit 300-400euro erledigt.

G-Wine
24.04.2008, 18:59
kleinigkeit? naja...das is en ganzes monatsgehalt für mich ;)
aber is ja jetzt auch egal. ich gebs auf und gut is. streitet euch nicht ;)

Woldow
24.04.2008, 20:22
Naja, auch wenn schon sehr viel, bzw. so gut wie alles gesagt wurde zu dem Thema...

Wenn man ein Auto kauft sollte man es sich auch richtig anschauen und prüfen, wenn man das nicht selber kann eben durch Bekannte, Verwandte oder eben mal vom TÜV, ADAC etc. begutachten lassen.

Bei dem Autokauf waren sicherlich einige Mängel dabei, die auch für einen "nicht Fachmann" sofort erkennbar sein sollten, aber wie gesagt, wenn man nicht selber prüfen kann, dann sollte man sich eben jemaden holen der das kann.

Ansonsten zu Deiner "Checkliste", das ist zwar ein guter Ansatz, aber meiner Meinung nach ziemlich blauäugig, jeder der was verkaufen will wird Dir die Antwort so formulieren, bzw. alles so erzählen dass Du zufrieden und begeistert bist, das ist eben "die Kunst" beim verkaufen und solange nichts schriftlich festgehalten wird kann man am Ende so gut wie nichts machen.

Das ganze ist aber auf der anderen Seite eben auch genauso, die Werkstatt will ja auch was verkaufen und die erzählen eben auch etwas um ihren Gewinn zu steigern, zum Beispiel kann es durchaus sein dass die Bremsen etc. noch relativ gut sind und die Werkstatt eben nur denkt, "wenn er schon mal da ist kann man ja noch etwas zusätzlich verdienen", zu dem Zahnriemen etc. muss ich aber sagen dass es recht doof gelaufen ist wenn Du von dem Verkäufer nichts schriftlich hast das er den wechselt, oder hast Du nur mit ihm ausgemacht das er mal danach schaut?

Naja, wie dem auch sein, im Nachhinein ist eh nicht viel zu machen, da die Teile ja eben durchaus Teilweise noch zu gebrauchen sein können, nur die Werkstatt übertreibt eben, aber auch wenn die Teile wirklich so hinüber sein sollten, es handelt sich eben um Verschleissteile etc. und diese werden eben von der Garantie nicht abgedeckt.

Sonst kann ich nur sagen dass man alles selbst oder unabhängig kontrollieren lassen sollte, zum Thema Werkstatt und "kaputte Teile", beim Vectra meiner Eltern wollten die vom ATU als wir uns über Reifenpreise informiert haben auch gleich die Stoßdämpfer mittauschen, weil die defekt sein sollte, obwohl wir diese zwei Wochen vorher gewechselt haben, von daher wie gesagt, jeder der verkaufen will hat eben seine Methoden und manche übertreiben eben mal gerne um schnell an mehr Geld zu kommen.

Astrabärchen
24.04.2008, 20:36
[quote=Calibramero]

Meiner hat schon rumgemotzt wo ich noch gute 5mm aufm Belag hatte.



Verschleißgrenze liegt ja auch bei 8 mm ;)

Calibramero
25.04.2008, 07:27
Meiner hat schon rumgemotzt wo ich noch gute 5mm aufm Belag hatte.



Verschleißgrenze liegt ja auch bei 8 mm ;)

Was? die Verschleißgrenze bei den Bremsbelägen auf der VA?

8mm ? ? ? wieviel habe die im neuzustand? 12mm oder so?

8mm ist zu viel. Da geht ja nichtmal die verschleißanzeige vom CC an.

Haste irgendwo ne Quelle wo das Steht?

Würde mich in dieser Hinsicht gern eines besseren Belehren lassen. :wink:

borsti`s van
25.04.2008, 11:36
8mm sind die bremsscheiben hinten.....verschleißgrenze bremsbeläge vorderachse liegt bei 2 mm ohne rückenplatte

bad_devil
25.04.2008, 16:04
(ich hab zwar net des ganze thema gelesen, aber meiner meinung nach:)

Sachmangel §434 BGB: Die Sache besitzt nicht die im Kaufvertrag vereinbarte Begebenheit, bzw die bei Sachen ähnlicher Art.
Ich würds versuchn! ganz klar

(ich will mich hier net aufspieln, nur zum nachlesen)

Calibramero
25.04.2008, 17:15
8mm sind die bremsscheiben hinten.....verschleißgrenze bremsbeläge vorderachse liegt bei 2 mm ohne rückenplatte

Dann frag ich mich, was er von mir will. Hier gings nicht um die Hinteren bremsscheiben, sondern um die Vorderen Bremsbeläge...

TS 189
25.04.2008, 19:36
hi war das auto dann wenigstens ein schnäppchen ich sag mal wenn der preis stimmt kann mann auch nen paar sachen machen lassen