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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Versicherungsschutz wenn fahrer nicht angegeben?



Astraedition
28.03.2008, 21:09
Kennt sich einer im KFZ versicherungsschutz aus?

Wenn ich bei meiner Kfz versicherung nur mich als fahrer stehn habe, aber das Fahrzeug für ein paar tage an einen anderen gebe und es passiert ein unfall. Hab ich da trotzdem den vollen versicherungsschutz?

Leider finde ich nichts in den versicherungsbestimmungen!

Mfg

Andreas

MitchRv
28.03.2008, 21:20
HI,

da ich versicherungsmakler bin kann ich dir da eine antwort geben:

also du hast immer versicherungsschutz, egal ob voll oder teilkasko oder haftpflicht. WEnn es aber zu einen Unfall kommt dann kann der Versicherer mehrere dinge mit deinem vertrag machen.
1. möglichkeit: Versicherung zahlt alles, hohlt aber im später das komplette geld von dir wieder zurück
2. möglichkeit: versicherung rechntet dir deinen doppelten Beitrag an, d. h. zu zahlst als strafe 2 mal deine jahresprämie. dann musst du aber noch den mehrbeitrag ab beginn des vertrages zahlen mit einschluss des anderen fahrers.
3. möglichkeit: Versicherer und Kunde habe eine gute Beziehung zueinander und man drückt ein auge zu.

ich hoffe ich konnte dir helfen.

tipp: ruf bei der gesellschaft an und teil es denen mit dass für z.b. 5 tage jemand anderes fährt und die sollen dann für den zeitraum den fahrer eintragen. meistens ist dies kostenlos wenn es ganz kurz nur ist.

mfg michi

Woldow
28.03.2008, 22:03
Soweit ich weiss haben manche Versicherer eine Klausel in den Verträgen stehen dass dann eine Vertragsstrafe fällig wird die Du an die Versicherung abtreten musst, soll auch nicht gerade wenig sein.

Je nach Versicherungsmakler und Versicherung kannst Du mal bei einer Probleme bekommen und bei einer anderen kann es sein dass es sie gar nicht interessiert, bzw. dass die drüber weg schauen, eine pauschale Aussage wie es in so einem Fall ausgeht kann man leider nicht geben.

Astraedition
29.03.2008, 07:16
Also schonmal vielen Dank an euch beiden!

Mfg

kc85
29.03.2008, 09:43
Man sollte ganz einfach mal genau in seinen eigenen Versicherungsvertrag sehen, da steht schließlich alles drin.

kc85

Sepp89
29.03.2008, 09:48
morgen,
also es gibt auch versicherungen, bei denen alle personen mit dem auto fahren können, ohne das die angegeben sind!
bei meinen eltern ist das zB so, da kann jeder wer will mit dem auto fahren, aber ich glaube das ist ab 25 oder so!

lg Sepp

Astra_Piet
04.04.2008, 18:51
Bei einem Notfall darf jeder das Fahrzeug führen, zb. um Medikamente zu holen....

Donald the duck
04.04.2008, 19:26
aber hier kann mann dann halt net von nem Notfall reden

DerAbt
04.04.2008, 19:40
Normalerweise sind Versicherungen kulant und Du musst die letzten 6 Monate für einen weiteren Fahrer mit zahlen.

veGa
04.04.2008, 19:55
HI,

da ich versicherungsmakler bin kann ich dir da eine antwort geben:

also du hast immer versicherungsschutz, egal ob voll oder teilkasko oder haftpflicht. WEnn es aber zu einen Unfall kommt dann kann der Versicherer mehrere dinge mit deinem vertrag machen.
1. möglichkeit: Versicherung zahlt alles, hohlt aber im später das komplette geld von dir wieder zurück
2. möglichkeit: versicherung rechntet dir deinen doppelten Beitrag an, d. h. zu zahlst als strafe 2 mal deine jahresprämie. dann musst du aber noch den mehrbeitrag ab beginn des vertrages zahlen mit einschluss des anderen fahrers.
3. möglichkeit: Versicherer und Kunde habe eine gute Beziehung zueinander und man drückt ein auge zu.

ich hoffe ich konnte dir helfen.

tipp: ruf bei der gesellschaft an und teil es denen mit dass für z.b. 5 tage jemand anderes fährt und die sollen dann für den zeitraum den fahrer eintragen. meistens ist dies kostenlos wenn es ganz kurz nur ist.

mfg michi


Naja Naja Herr Kollege ...

Es läuft wie folgt.

In der Haftpflicht spielt das überhaupt keine Rolle. Es gilt der Opferschutz und die Haftpflicht muss eh immer zahlen! Der "Fahrerrabatt" ist ein sogenannter "weicher Rabatt". Hältst du dich nicht dran wird im Normalfall der Rabatt zurück gerechnet, im schlimmsten Fall bekommst du eine Vertragsstrafe in höhe der Jahresprämie (wie der Kollege schon sagte).

In der Kasko könnte das bereits anders aussehen, hängt von der jeweiligen Gesellschaft ab. Müsste mal in die AVB´s gucken wie das da genau aussieht.

Alternativ ruf doch einfach bei deiner Versicherung an und sag denen bescheid, einfachste Methode und meist kostenlos :)

Ich habe zum Beispiel keinen Kaskoschutz in Osteuropa. War letztens einen Tag in Polen und hab quasi um eine Ausnahmeregelung für diesen einen Tag gebeten! Hat nichts gekostet.