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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Übergabebrief oder was man so da schreibt..??



ElGringo
22.03.2008, 09:49
Da ich mir nächste Woche zum erstenmal einen gebrauchten kaufe aus privater hnad.
Wolt eich mal erfahren ob und was man alles in so einen Übergabebrief rein schreibt.
Da ich mich doch etwas absichern möchte wen er mich verarschen will.


Denke mal:
-Unfall
-ob lackier arbeiten gemacht worden
- Zahniehmen wechsel
-Wasserpumpe wechsel

masch
22.03.2008, 10:02
Ich denke du meinst den Kaufvertrag oder ähnliches...

Natürlich solltest du sowas ausfüllen!

Nimm zB. den hier:
http://motorroller-info.de/ADAC.pdf

ElGringo
22.03.2008, 10:09
WOW danke dir.

masch
22.03.2008, 10:18
Ja kein Problem! Ich würde dir empfehlen die 50-60€ noch zu investieren und einen Gebrauchtwagen-Check bei Dekra o.ä. durchführen zu lassen:

http://www.adac.de/images/ADACVertragssachverst%C3%A4ndige_12_2007_tcm8-91569.pdf

oder besser bei Dekra: http://www.dekra.de/122

ElGringo
22.03.2008, 10:43
das sowie so Masch den auf die 50-60 Euro kommst auch net ann. und so bin ich dan im Sicheren.

ElGringo
23.03.2008, 10:56
will in meinen kauf vertrag die Sachmängelhaftung einbeziehen .Also das eher für grobe verscheigene sachen haftbar gemacht werden kann.

Habe aber nur in I-Net gefunden wie ein Verkäufer das eitragen muß das er fein raus ist.Da heißt es so..
"Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft."

Wie muß ich das umdeutschen **lach* das es für den Käufer rechtgültig bzw kräftig ist.

Calibramero
26.03.2008, 16:25
will in meinen kauf vertrag die Sachmängelhaftung einbeziehen .Also das eher für grobe verscheigene sachen haftbar gemacht werden kann.

Habe aber nur in I-Net gefunden wie ein Verkäufer das eitragen muß das er fein raus ist.Da heißt es so..
"Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft."

Wie muß ich das umdeutschen **lach* das es für den Käufer rechtgültig bzw kräftig ist.

Den satz einfach rausstreichen und ihn dann unterschreiben lassen.

Da es ja dann auf beiden verträgen rausgestrichen ist, kann er nicht behaupten, das du es nachträglich getan hast.

DerAbt
26.03.2008, 18:30
Aber denkst Du der Verkäufer lässt das mit sich machen?
Also ich als Verkäufer würde mich ebenfalls so absichern, dass ich aus allem draußen wäre, egal was passiert.

kc85
26.03.2008, 19:10
Es steht jeden Tag ein Dummer auf ...

Und Vertrag ist Vertrag (falls nicht sittenwidrig).

kc85

LaTortura
26.03.2008, 20:06
is gibt zwei möglichkeiten.
einmal ´gekauft wie gesehen´
somit hat der verkäufer, falls mal ein größerer schaden am auto war, bzw. ist nichts mehr zu tun.
oder ´unfallfrei´
und sogar da kann man sich nicht auf anwälte verlassen.
da wird dann gesagt, wusste ich nichts von.
aber wenigstens hat man etwas sicherheit.

ElGringo
26.03.2008, 20:23
Seit 1. Januar 2002 müssen Händler/Unternehmer (Definition: siehe "Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen") beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen. Denn ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist seither nicht mehr zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit mehr, auch wenn einige Händler diese noch weiterhin in ihren Kaufverträgen verwenden (weitere Informationen zur neuen Rechtslage beim Gebrauchtwagenkauf finden Sie unter "Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen").

Gekauft wie geshen giltet nicht mehr..LaTortura...
und ja er unterschreibt wenn ich das raus streiche.

sehen wir ja dann.

Croco12
26.03.2008, 20:42
ja aber nur Händler, nicht private Verkäufe :)
und du schreibst aus privater Hand . also ich würde nix streichen lassen im Vertrag sondern würde eher alles ausschliesen als Verkäufer.

-Astral-
27.03.2008, 06:43
Also ich als Verkäufer würde keine Sachmängelhaftung übernehmen.

Aber seht das net so schwarz, wenn man das Auto durchchecken lässt und es ist nix dran dann muß man sich eigentlich auch keine Gedanken machen.

Ich habe schon 5 Autos privat GEkauft und auch VERkauft und hatte noch nie Probleme.

Calibramero
28.03.2008, 16:52
Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit mehr, auch wenn einige Händler diese noch weiterhin in ihren Kaufverträgen verwenden .



Ach ja? aber vergesse nicht zu erwähnen, das die Händler dann auch i.d.R. eine Privatperson als VERkäufer eintragen :wink:

Als privater würde ich immer auf der sicheren seite bleiben und alles ausschließen.

Ein auto kann noch so top gepflegt sein. Wenn man will, bekommt man auch da den motor hinüber... :lol:

LaTortura
28.03.2008, 17:32
Gekauft wie geshen giltet nicht mehr..LaTortura...

für händler gibts das nich mehr, das stimmt.
aber für privat schon.

ElGringo
28.03.2008, 20:45
ja sorry habs dan auch gesehen..
mein fehler..
Aber den nehme ich ja sowie so nicht mehr.
Da das mit der defekten Antriebswelle etws komisch war.

Hab nen besseren 2.0er Blau 80tkm mit garantie vom händler für grad emal etwas mehr.
Wierd am nächste Woche abgeholt da die kack Zulasungstellen heute nemmer auf hatten fürn Rotes kenzeichen.
Sonst hätte ich ih nheut eabgeholt.
So ist dan Die Nummernschilder besorgen und am sa dan das Biest holen..

bluedevil
28.03.2008, 21:24
da die kack Zulasungstellen heute nemmer auf hatten fürn Rotes kenzeichen.
als privatperson bekommst du ein gelbes kurzzeitkennzeichen (5 Tage gültig) , mußt dir vorher noch bei der neuen versicherung nen schein holen,
rote kenneichen haben nur händler oder bekommt man nur wenn man das auto ins ausland ausführt (transitkennzeichen)

ElGringo
29.03.2008, 07:12
ist das gelb..
ups der händler hat gesagt wären Rote.
Aber auch gut.
Die beid er Zulaßung werden ja bescheid wießen..

ja doppelkarte bzw deckeungkarte bekomm ich Montag zugeschickt.

Danke dir Blue.

kc85
29.03.2008, 09:49
Ist doch nicht so schwierig:

Kurzzeitkennzeichen (brauchst Du): http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_%28Deutschland%29#Kurzzeitkennzeichen

Rote Kennzeichen (für Händler und Oldtimer):
http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_%28Deutschland%29#Rote_Kennzeichen

noch ein "rotes" Kennzeichen (Kfz-Ausfuhr):
http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_%28Deutschland%29#Ausfuhrkennzeichen

Hat man in einer Minute im Web gefunden und weiß rundum Bescheid.

kc85

ElGringo
02.04.2008, 17:16
so da der penner den XEV verkauft hat.Den er mir eigendlich zu gesagt hat an jemand anderen verkauft hat. Weil der wahrscheinih mehr geboten hat.
Aber egal gut so.
Habe ich mir nun einen XER zu gelegt.


Am Samstag wierd er abgholt beim Opelhändler.. .
Yes...diesmal 147 PS..
Burnn...