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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Stapler v.s. Astra



Carsti
10.03.2008, 10:16
Hallo!

Letzten Samstag wurde mein parkender Astra G BJ 2001 (155.000 Km)von einem Stapler gerammt.

Mein Astra hat rundherum Rieger Tuning sowie den OPC Heckflügel.

Nach dem Aufprall, ist die Riegerheckschürze kaputt, der OPC Flügel, die Heckklappe ist auch ziemlich eingedellt.
Mein Auto wurde parkend 2 m nach vorne geschoben so das die Riegerfront am Bordstein langscharbte. Der linke Seitenschweller hat auch nen Kratzer abbekommen.

Wenn ich mal zusammenfasse was defekt ist:

-Rieger Heckschürze (Bräuchte dann wohl auch ne neue Original Heckschürze, weil die Rieger ja aufgeklebt ist?)

-OPC Heckflügel

-Kofferaumdeckel (teils gecleant, mit aufgeklebten Rieger Dachspolier sowie Tönungsfolie)

-Linker Seitenschweller

-Rieger Frontstoßstange


Da ich keine Ahnung habe was mein Astra überhaupt noch Wert ist, Frage ich mich jetzt, ob ich mir nicht lieber das Geld auszahlen lasse und den Astra dann Privat an jemand weiterverkaufe, der ihn sich wieder reparieren kann. Wollte eh im Sommer den Astra verkaufen...


Hat jemand Erfahrungen wie ich jetzt am besten vorgehe ?
Die Firma wo es passiert ist meinte, ich solle ein Kostenvoranschlag einreichen.
Soll ich lieber bei nem unabhängigen Gutachter schätzen lassen oder in der Opelwerkstatt ?

Kann ich mir in so nem Fall das Geld überhaupt auszahlen lassen ohne Reparatur ?

Ich hab mir mal nen Wildunfall auszahlen lassen auf Basis eines Gutachtens. Allerdings habe ich dann die 19 % Mwst. abgezogen bekommen.

Danke für paar Vorgehenstips

Gruss

Carsten

eXtr3me
10.03.2008, 11:12
also wenn du es dir auszahlen lässt, dann wie du es schon einmal hattest, ohne MwSt.

Würd glaub ich an deiner Stelle zum FOH gehen, vllt kann man über den auch die Rieger-Teile beziehen und er soll dir dann einfach einen Kostenvoranschlag machen wie teuer das ganze werden würde. Da wird ja doch schon einiges zusammenkommen.

dumpy
10.03.2008, 11:40
Bei einem KFZ-Unfall hast du als Unschuldiger immer Anspruch auf:
- einen Anwalt, der für dich alles klärt :)
- die freie Wahl eines Gutachters, bei dem du den Schaden schätzen lässt
- einen Leihwagen für die Zeit der Reparatur (Bei Totalschaden meist 14 Tage) ODER eine Nutzungsausfallentschädigung ( liegt zw. ca 20 - 100€ je nach Fahrzeugtyp denke beim Astra ca 40-50€ pro Tag)
- die freie Wahl einer Werkstatt, bei der du den Schaden reparieren lässt ODER je nach dem was günstiger ist:
1) Auszahlung der Reparaturkosten ohne MwSt. (für Ersatzteile, die du kaufst kannst du diese aber nach Vorlage einer Rechnung nachfordern) oder
2) Differenz des geschätzten Fahrzeugwertes vor und nach dem Unfall

kc85
10.03.2008, 12:41
Mal ganz langsam, da wäre erstmal zu klären, ob der Stapler über ein Nummernschild und damit über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt.

Sonst wäre nämlich erstmal zu prüfen, wer für den Schaden einstehen muß und wie und durch wen überhaupt reguliert wird.

Hat die Kiste kein Nummernschild, kann man alles allgemein bekannte zum Thema Schadensregulierung direkt vergessen. Dann würde ich außerdem umgehend mit einem Anwalt reden.

kc85

tree-snake
10.03.2008, 12:45
Soll ich lieber bei nem unabhängigen Gutachter schätzen lassen oder in der Opelwerkstatt ?


Einen den du vielleicht gut kennst und man etwas "verhandeln" kann :wink:

kc85
10.03.2008, 12:50
So lange der Themenersteller nicht sagt, ob der Stapler eine Nummernschild hat, wäre ich mit solchen Ratschlägen vorsichtig.

kc85

dumpy
10.03.2008, 13:36
Da der entstandene Schaden ja gleich ist ob er von einem angemeldeten Fahrzeug oder von einem nicht angemeldeten verursacht wurde, denke ich kann er die gleichen Ansprüche geltend machen. Nur das halt keine KFZ-Versicherung, sondern eine Betriebsversicherung bzw. der Betrieb selber dafür haften muß.
Das sind allerdings nur Mutmaßungen...

-Astral-
10.03.2008, 13:49
Eben, das sind nur Mutmaßungen...

kc hat schon Recht, wenn der Stapler über kein Nummernschild verfügt, wovon ich mal einfach ausgehe, wird die Sache anders gehandhabt als ein normaler Verkehrsunfall.

A81Raser
11.03.2008, 18:59
Hat der Stapler kein Nummernschield, muss des wie schon gesagt wurde die Betriebshaftpflicht des Betriebes übernehmen, wenn er eine hat, sonst der Betrieb selbst. Ich würde aber auf jeden fall einen Anwalt hinzuholen, is immer sicherer, vorallem bei solchen Sachen.