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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Polizei darf Auto nicht beschlagnahmen!!



Godspeed
05.06.2004, 16:11
Lest mal, dürfte interessant sein:



Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Fall zulässt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten
vorzuhalten.

Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug sicherzustellen, wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind. Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlage, abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.

Bei allen anderen vermeintlichen Mängeln - dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen - kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach § 17 StVZO ausstellen, der in einer angemessenen Zeit (1-2 Wochen) zu überprüfen ist.

Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeihandbuch sagt hierzu:

Besteht Anlass zu der Annahme, das ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht § 49 StVZO, so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Messstelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt.
Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim Fahrer!! Ein Umweg von maximal
6 Kilometern zu nächsten Messstelle wird die Ausnahme sein. Ein von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) nach § 21 StVZO oder § 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt gültige Fahrzeugpapiere), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt und eingezogen werden.

Silbervan
05.06.2004, 16:16
Vom Kumpel haben die mal beschagnahmt da waren die Reifen so weit drunter das schon das stahlgewebe rausgeguckt hat

MIG29
05.06.2004, 17:25
Mir und auch anderen wurde die Fahrezuge mal abgenommen bzw Sichergestellt.Als begründung dazu wurde uns gesagt

Verdacht auf eine Straftat im bezug auf Illegale Strassenrennen.

Nach heftigen wehren von uns wurde der Oberstaatsanwalt von Frankfurt von der Polizei Informiert und die bekammen dann vom Staatsanwalt Frankfurt das OK für die Sicherstellung der Fahrzeuge.

Ich würde keinem Cop meine Schlüssel geben lieber werde ich sie in den Gully.Das habe ich dann denen auch gesagt ;)

Nach langem hin und her wurde dann mit der Rennleitung in Grün ein Deal gemacht.Wagen bleiben an Ort und stelle und wir bleiben bei.Es fand keine Sicherstellung im bezug von Abschleppen statt.

Ist halt die frage in wieweit sich das alles unterscheide das die einem die Karre abnehmen dürfen.

Die Jungs blasen sich immer auf aber passieren tut dann auch nix.Siehe wie bei mir die angebliche OWI weil ich dem Cop mein Nr-Schild nicht gezeigt habe und dazu noch mich net anfassen lasse und das dann auch geäussert habe.

Godspeed
05.06.2004, 17:30
ich würd meine schlüssel auch lieber essen, bevor die sich mit ihren dicken grünen hintern dort auch nur reinsetzen!

auf der andren seite machen die ja auch nur ihre arbeit, wie alle anwesenden hier auch.
aber man kann es auch manchmal übetreiben.

Silbervan
05.06.2004, 17:32
Aber eigentlich haben die grünen gar keinen grund einen Wagen zu beschlagnahmen wenn dort alles i.o ist :-)

Godspeed
05.06.2004, 17:34
erbsenzähler :-)

gaetano
05.06.2004, 18:06
hi - aber warum schleppen die grünen autos zum tüv, wenn alles eingetragen ist? dürfen die das denn? mein auto war wegen fehlenden mitteltopf und 2cm zu tief als eingetragen von freitag abend um elf bis dienstag früh acht uhr über pfingsten dieses jahr im hof der polizei - sehr ärgerlich! gut, dass mit dem fehlenden mitteltopf war blödsinn, brauchen wir nicht reden - der polizist meinte nur, er vermute, es fehle der kat- manipuliert .... grüße gaetano

Godspeed
05.06.2004, 18:14
von gesetzeswegen durften die das net, siehe text oben

gaetano
05.06.2004, 18:22
er meinte, er könne mich nicht fahren lassen, da meine felgen streifen würden, hatte nur 5mm federweg laut tüv - auspuff mitteltopf fehlt - muss zugeben, er war echt ssehr sehr laut - und verdacht der katmanipulation! deswegen - er meinte, er entstempelt ihn mir nicht gleich- sondern der tüv soll das dienstag entscheiden -

Godspeed
05.06.2004, 18:25
Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug sicherzustellen, wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind. Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlage, abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.

MIG29
05.06.2004, 18:26
Ich würde mich mit Händen und Füssen wehren.

Kai@Astra
05.06.2004, 18:42
Die Grünen sind doch nur alle neidisch und wollen selber mal so ein schönes Auro fahren. Und weils bei denen mit dem Gehalt nicht hinhaut gönnen sie uns das auch nicht :lol:

gaetano
05.06.2004, 18:45
ich meine, drei punkte habe ich eh bekommen, weil ich keinen msd dran hatte - selber schuld - ich weiß - sound hat sich aber echt gelohnt- egal - der tüv meinte, nur auto 2cm tiefer als eingetragen - 5mm federweg und fehlender msd - tüv stempel weg und dann durch polizei entstempelung nach absprache mit landratsamt ----- das schlimme war: hatte von freitag abend um elf bis dienstag früh um acht keine auto und wollte über pfingsten zum chiemsee fahren - klasse! mein auto war wenigstens auf dem sichersten parkplatz weit und breit! im hof der polizei mit stahltor etc... schwarzer humor :?

opelmurdock
05.06.2004, 21:49
ich würd zu sclüsselschlucker mutieren da kann ich ihn wieder raus...... :lol:

cj35
05.06.2004, 23:40
Der Textauszug klingt aber auch ein wenig nach Ermessensspielraum, oder ?

Wenn ein Fahrzeughalter nicht für den ordnungsgemäßen Zustand seines Gefährtes sorgt sollte dies doch umgehend behoben werden oder es wird still gelegt aber dies sollte wirklich nicht vor Ort geschehen.

Gatsch
06.06.2004, 09:03
Der zitierte Gesetzestext bildet nur die Grundlage. Man sollte wissen das es zu fast allen § Verwaltungsvorschriften gibt die die Handhabung der Gesetze regeln. Weiterhin gibt es bereits Oberlandesgerichtsurteile in denen die Beschlagnahme eines KFz bereits nach Erlöschen der Betriebserlaubniss rechtmäßig war. Diesen Punkt hat man aber sehr schnell erreicht. Natürlich ist dies nicht gegeben weil ein ESD ohne ABE oder Eintragung am KFz betrieben wird. Anders sieht die Sache aus wenn z.B. der Kat entfernt wurde, da hier steng genommen der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt ist. Auch ein nicht eingetragener Motor oder andere Leistungssteigerungen erfüllen den Tatbestand des Betruges. In diesem Fall besteht für das KFz auch kein Versicherungsschutz mehr so das eine Sicherstellung zur Beweißsicherung jederzeit möglich ist. Man darf nicht nur die einzelne Maßnahme sehen sondern das Ganze. Das heißt man muß eventuelle Folgen seiner Bastelmaßnahme weiterdenken. So wurde z.B. vom Landgericht München ein Fahrzeugführer wegen Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe verurteilt weil er seine UBB im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb genommen hat und es zu einem Unfall mit Todesfolge kam.

Gatsch

Kenny19
09.06.2004, 11:35
wo ist der link für die gesetzesänderung hat den wer? :) danke schonmal!

Sissi
09.06.2004, 11:50
Bei uns sind dir grad auch richtig fett dabei mit Kontrollen. An unserem beliebten Tuning-Treffpunkt, wo sich zeitweise bis zu 300 "gemotzte" Fzge aufhalten, haben die nun auf einen abgelegenen Parkplatz richtige Beleuchtungsanlagen installiert und einen Dekra Mann hinzugestellt. UND ZWINGEN"UNS" DORTHIN ZU FAHREN! UND OBENDREIN OHNE BEGLEITUNG! Das kann meiner Meinung nach nicht erlaubt sein. Ich wurde noch nicht aufgefordert, aber dene erzähl ich was!

Fran77
13.06.2004, 14:56
na wo leben die denn. Auch vorzuschreiben das man dort ohne Begleitung aufschlägt. Die wollen bloß mit dir allein sein ;-)

Gruß Frank

brokenheart119
03.08.2004, 13:03
ich meine, drei punkte habe ich eh bekommen, weil ich keinen msd dran hatte - selber schuld - ich weiß - sound hat sich aber echt gelohnt- egal - der tüv meinte, nur auto 2cm tiefer als eingetragen - 5mm federweg und fehlender msd - tüv stempel weg und dann durch polizei entstempelung nach absprache mit landratsamt ----- das schlimme war: hatte von freitag abend um elf bis dienstag früh um acht keine auto und wollte über pfingsten zum chiemsee fahren - klasse! mein auto war wenigstens auf dem sichersten parkplatz weit und breit! im hof der polizei mit stahltor etc... schwarzer humor :?
Wegen 5mm Federweg hast du Probleme bekommen?Dann können wir uns einäschern wir habe vorne 2mm und hinten 3mm und das wars.Mit der bereifung mußte ich federwegsbegrenzer bis zu Anschlag reinmachen sonst schaut das Auto aus wie ein Traktor.Und bei der Tieferlegung hab ich nur eine ca-Angabe von Reifen bis Kotflügel.

gaetano
12.08.2004, 16:17
na, dann viel spaß :lol:

Akrata
26.09.2009, 19:50
hab heut mal meine kleine sammlung gutachten durchstöbert und bin da auf was interesanntes gestossen...

http://i37.tinypic.com/wlrgxk.jpg

Wittener-jung
26.09.2009, 20:55
jungs, unterschied beschlagnahmung und stilllegung!

Backmagic
26.09.2009, 22:07
Ich bin dafür das so Ebaykaschemen nicht nur beschlagnahmt werden, sondern gleich verschrottet werden.. :lol:

Wenn ein Auto, was eine erhebliche Gefahr darstellt, nicht verkehrssicher ist ist das grob fahrlässig und gehört verwahrt....

:wink:

GOLI
28.09.2009, 23:55
Die Tanzschule Grün-Weiß darf ja noch nicht einmal die Tüt des KFZ öffnen, solange der Wagenlenker nicht ersichtlich voll ist,
wie eine Strandhaubitze, denn das nennt der Jurist:
!! ACHTUNG !!
Hausfriedensbruch. siehe StGb.

Sollte es einer von denen nur in Erwägung ziehen den Hobel weg zunehmen.
Mache ich von meinem Recht auf Notwehr und Notstand Gebrauch.

Backmagic
29.09.2009, 00:29
Hübsch in der Theorie, aber in der Realität wirds auch bei Dir anders aussehen :lol:

GOLI
29.09.2009, 11:36
Sicherlich, glaube ich bloß nicht...
Erstens ist alles legal eingetragen und zweitens : Ich weiß wen ich anrufen muß.

Astra G in da house
29.09.2009, 11:42
Ich würde mich mit Händen und Füssen wehren.

tzzz ... das muss ich beinahe fast jeden tag!

bei Meinen " Oldschool" Golf 2 !
-Endtopf is abgefallen, is jetzt gut laut und hat n tiefen Sound!!
-Reifen sidn Winterreifen und haben noch grad noch so Profil drauf(Mindesthöhe)
-Felgen sind nicht eingetragen! Fahrwerk is es aber!
Technisch is er (Laut Tüv) in einen Verkehrs GUTEN Zustand! die Bullen meinen immer was anderes.. Trotz den Papieren!

zur zeit hab ich ne "Abmahnung" von den Bullen Bekommen, das dieses "ZEICHEN" xD
http://img59.imageshack.us/img59/1424/kopievondsc03800.jpg (http://img59.imageshack.us/i/kopievondsc03800.jpg/)

in der Motorhaube zu einer unachtsamkeit anderer Verkehrsteilnehmer führen kann/könnte,und ich dieses wieder beheben muss,entweder übermalen oder eine andere Motorhaube- und in verbindung des " Brettes" soll ich nichtbenötigtes mitführen von Sperrteilen auf den auto Vermeiden,da es zu einen Hohen unfall risiko führen kann,indem andere Fußgänger oder passanten im Verkehr erheblichen schaden davon tragen können!

soll dass echt stimmen.. ??
-MUSS ich Das Surfbrett wieder abschrauben
-das "Eiserne Kreuz" ..ich sags mal so,Entfernen?? :roll: :roll:
:(
ich hab mich da voll uneinsichtig gestellt und denen meine Meinung gesagt, dass sie es doch alles Bitte Mir schriftlich geben sollen und bei einer Geldstrafe/buse noch genauere Gründe und Zeugs... hinzu schreiben sollen, das ich dann auch über Anwalt diese Sache erledigen kann!
ich kann ja die Leute nicht Wortwörtlich für deppen halten und denen sagen was ich über die denke und meine!.. :( ^^

Bloodknightz
29.09.2009, 12:20
wenn du denen schon deine meinung sagen musst dann sag wenigtens sie Depp! haben keine Ahnung ^^ weil Sie: eine Anrede ist und keine beleidiegung..

Glaub mir Erfahrungswert ^^ hatte hier sogar im ort richter (gandenlos) selbst der konnte nix machen weils ne anrede ist :) mfg

Mosquito
29.09.2009, 14:40
sicherlich ist "sie" ne anrede.
"depp" hingegen ist ne beleidigung und da kann jeder richter was machen.

@astra g in da house:
ich verstehe durchaus deinen stil mit dem golf2.
womit der beamte jedoch recht hat, ist das hohe verletzungsrisiko bei einem unfall! und wie ich das so sehe, ist das ja richtig befestigt, so als ob du das nie abnehmen würdest und dann ähnelt das schon einem fest angebautem teil und keinem gepäck!
dazu kommt noch, dass du unnötig deinen spritverbrauch in die höhe treibst. der golf2 hat so schon einen cw-wert wie ne wand und dann noch so ein aufbau auf dem dach..... :roll:

zu deinen abgefahrenen reifen muss man wohl nichts sagen.
ich weiß, es gibt vorgaben vom gesetzgeber (1,6mm), aber wenn du das tatsächlich ausnutzt, bist du unverantwortlich!
ich habe nun schon die verschiedensten reifenmarken gefahren und EINMAL bis unter 2mm und da hatten die nur noch grip auf trockener fahrbahn. marke hin oder her, jeder reifen verliert EXTREM an haftung, wenn man an die 4 bis 3 mm kommt.
gerade im winter, wo es bei uns oft regnet, fahre ich keinen reifen, egal welche marke, unter 4mm!!
wer viel fährt, weiß wovon ich rede!

und welcher tüv'er redet da von gutem zustand?? war der bekifft?

zum kreuz: lass das drauf, wenn es dir gefällt. ist nicht verboten.

fazit: ICH würde die reifen wechseln, den pott erstzen und das schwachsinnige brett vom dach holen, dann ist alles tutti.

Astra G in da house
29.09.2009, 18:13
Okay. sorry !ich habe mich da auch etwas Falsch ausgedrückt! der tüver meinte es bevor das Brett drauf war, und die reifen unten waren!

die reifen,mit denen sehe ich es ja ein, werden auch demnächst gewechselt gegen neue!..
die Auspuffanlage wird noch vor mitte Oktober ersetzt, ab Kat!!
diese teile,sehe ich ja ein,udn werd mich auch darum Kümmern,OKAY!
aber das andere. :( hmmm....!!!???

das brett verbraucht auch nicht arg mehr Spritt,für die Kurzen strecken die ich hier in der gegend fahre.. !
Befestigt is das brett mir auspuff Schellen, wo ich die Gewinde mit langen Muttern Verlängert habe. von oben damm mir M8 Vollverzinkte Inbuss Schrauben Befestigt habe! vorne insgesammt (links 2 M8 und rechts2 M8) und hinten in der Mitte 2x M8 Schrauben!!! der golf wackelt wenn ich dran reisse..! ^^ also mit dem "Schnell Abmachen" is es nicht getan! ^^xD


trotzdem danke für die Mitteilung :) !

mfg

Mosquito
29.09.2009, 20:16
dann bin ich beruhigt :wink:

aber wie gesagt, das brett ist zwar dann sehr gut gesichert, ist aber mehr ein "anbauteil".
ansonsten ist der look irgendwie cool 8)

NOSdriver
29.09.2009, 20:45
das liegt an so möchtegern hartz 4 tunern. abgeschnittene federn, msd bzw kat attrappe oder wie ich es euch mal gemacht habe: aus 2 felgen eine zusammengeschweißt. ich war auch so einer. aber nur für 3 monate da es ein übergangsauto war. deswegen wollen die blauen auf nummer sicher gehen und zwar mit recht. die können mich gerne anhalten. ich habe nichts zu befürchten. alles legal und eingetragen. die sind meiner meinung nach in recht. sollen die doch alles kontrolieren. ich drücke den bullen meinen a 4 ordner in die hand und rauche dabei eine. mir doch egal. finde ich sogar gut. weil was mache buben für kisten fahrene :shock: sowas muss aus dem verhehr gezogen werden. ihr dürft das auch nicht zu persönlich nehmen.

Astra G in da house
29.09.2009, 21:10
dann bin ich beruhigt :wink:
aber wie gesagt, das brett ist zwar dann sehr gut gesichert, ist aber mehr ein "anbauteil".
ansonsten ist der look irgendwie cool 8)

jo,schön zu wissen :D
Danke,is auch nicht einfach immer mal was Ausergewöhnliches zu finden/machen! xD :brille: :bier: ! ^^


das liegt an so möchtegern hartz 4 tunern. abgeschnittene federn, msd bzw kat attrappe oder wie ich es euch mal gemacht habe: aus 2 felgen eine zusammengeschweißt.

:kopfpatsch: :kopfpatsch: :spinner: (Sorry, Meine Meinung!)

Backmagic
29.09.2009, 22:06
Etwas wie im.....

http://img79.imageshack.us/img79/6631/kindergarten.jpg

O_P_C
29.09.2009, 22:36
Hallo,
also darf die Polizei bei verdacht auf illegales das Auto still legen aber nicht abführen?
Okay, wurde selbst schon des öfteren angehalten, aber bei mir lief das eher ruhig, denn wenn ich aus dem Auto stieg, ging der Beamte ein schritt zurück, schaute leicht nach oben und sagte:"Genaueres untersuchen ist nicht mehr nötig, gute weiterfahrt!"
:rofl3:
Ist mir schon dreimal passiert(wurde nur dreimal angehalten).
Manchmal sagt Körpersprache mehr als tausend worte :roll:

MfG
Fatin

GMAN
29.09.2009, 23:01
Naja, alles in allem ist die Rennleitung schon sinnvoll!

Auch wenn vieles übertrieben scheint (und viele besonders die jüngeren Rennleiter öfter mal die backen ziemlich aufplustern) ist es nunmal nötig das geguckt wird ob alles "klar" ist!
Habe z.b. den Kommentar von Backmagic gelesen mit "Ebaykaschemmen".....da muss ich ihm einwandfrei zustimmen! Was in der Bucht manchmal so angepriesen wird, ist ja nicht auszuhalten ;-)

Gruß

Bloodknightz
30.09.2009, 06:44
sicherlich ist "sie" ne anrede.
"depp" hingegen ist ne beleidigung und da kann jeder richter was machen.

Bei mir hatter nix Gemacht !

mfg

Steven F. 666
09.11.2009, 21:17
Was passiert denn jetzt wenn ich mir ne MSD Attrappe drunter packe und die Rennleitung mich rauswinkt?
Welche möglichkeiten haben die wenn sie vermuten das der Auspuff (wo auch immer) nicht ordnungsgemäß ist!
A) Hörtest und dann Mängelkarte?
B) Legen die sich drunter; sprich dürfen die den Aufbocken?
C) Fahren die mit mir zu ner Prüfwerkstatt?
Und was sind die zuerwartenden Strafen?
Nur MSD ist "falsch" alles andere wäre okay und belegbar!
Ist die variante ein Leerrohr durch den MSD zu"prügel" nicht sogar besser, da der Topf von außen immernoch unversehrt ist und die EG Nummer hat!

silver-coupe
09.11.2009, 22:02
Zum Thema Sinn und Unsinn einer MSD-Atrappe haben wir hier erst drüber gesprochen. :wink:
http://www.astra4ever.net/msd-frei-raeumen,-bitte-um-schnelle-hilfe-t107986.html

Was dir Grünen/Blauen mit Dir machen liegt in gewisser Weiße an denen.

Es wird sich bestimmt keiner unter dein Auto legen aber wenns zu laut ist hören die das und wenn der bissel Ahnung hat weiß der auch warum.

zu 90% bekommst dann ne Mängelkarte dass vorfahren musst.

Theoretsich fährst Du ein Auto mit nicht zugelassenen Teilen und somit ohne Zulassung. Da es aber nicht die Verkehrssicherheit beeinträchtigt passiert da meist nix außer Mängelkarte.

Hab aber auch schon gehört dass jemand nen Punkt kassiert hat!?

Steven F. 666
09.11.2009, 22:48
Punkt wär nicht sooooo schlimm! :-)
Gut, Mängelkarte - Werkstatt MSD tauschen - vorführen - absegnen lassen - Werkstatt - MSD tauschen - wieder Spaß haben! :-)
Oder bin ich dann nen Wiederholungstäter! ^^

silver-coupe
09.11.2009, 23:01
Punkt wär nicht sooooo schlimm! :-)
Gut, Mängelkarte - Werkstatt MSD tauschen - vorführen - absegnen lassen - Werkstatt - MSD tauschen - wieder Spaß haben! :-)
Oder bin ich dann nen Wiederholungstäter! ^^

3mal darfte Raten. :roll: :wink:

-=TbMoD=-
09.11.2009, 23:27
im Fall der Fälle wirste schön hinter der Polizei herfahren dürfen zur nächsten Werkstatt ;-)
Und nein Punkt in Flensburg bekommste einzig allein wegen ner Attrape defintiv nicht
wenn überhaupt ne Mängelkarte sowie entsprechende Verwahrnungsgeld

silver-coupe
10.11.2009, 09:37
wie gesagt, bei der Sache mit dem Punkt weiß ich´s nur vom "Hören-Sagen".

Steven F. 666
10.11.2009, 18:15
Na dann! Kann ja nicht die Welt kosten! :-)
Der Spaß ist es Wert!^^

dusk
10.11.2009, 18:46
Mängelkarte und 10 EUR oder: wenn der Polizist schlecht drauf ist, ne Anzeige, 90 EUR und 3 Punkte.

Aber mal ehrlich, du bist 30 Jahre, da solltest du doch schon aus dem Alter raus sein wo man sich Atrappen unters auto macht oder Auspuff ausräumt.

Nimm lieber ne anständige Gruppe A. Klingt besser und ist legal.

Steven F. 666
10.11.2009, 20:19
Hat nix mit dem alter zu tun!
Das Kind im manne eher! :-)
Hast aber Recht!
Sag mal hast du nen Tipp wegen Sport-Kat und Abgasnorm? Will nicht runtergestuft werden.

silver-coupe
10.11.2009, 20:39
ich glaub mit dem 100Zeller kannst Probleme bekommen soweit ich weis.

Drüber sollte kein Problem sein

Steven F. 666
10.11.2009, 21:00
was hast du denn drin?

silver-coupe
11.11.2009, 09:18
ich garnix dergleichen aber schau in der SuFU da steht einiges drin über SportKat.

byob
16.11.2009, 17:29
Aber natürlich können wir euch das Auto abnehmen. Nur in welcher Form ist die Frage!

Wenn das Auto definitiv Verkehrsuntauglich ist, wird die Plakette wegrationalisiert und jenachdem wo wa euch gekriegt haben entschieden was weiter passiert:

Fall 1: Steht der Wagen zum Beispiel auf einem Penny Parkplatz, bleibt es auch dort.

Fall 2: Steht der Wagen zum Beispiel am Straßenrand, lassen wir den Wagen auf eure Kosten abschleppen.

Und natürlich können wa euch die Schlüssel zur Gefahrenabwehr wegnehmen..wenn ihr zum Beispiel hackendicht seid.

Gruß

kc85
16.11.2009, 17:43
Genau das begreifen viele ja nicht. :roll:

kc85

1a2b3c
16.11.2009, 17:47
wenn ihr zum Beispiel hackendicht seid

Kommt man dann nicht ehe in die Ausnüchternzelle?

byob
16.11.2009, 18:33
wenn ihr zum Beispiel hackendicht seid

Kommt man dann nicht ehe in die Ausnüchternzelle?


In Ausnüchterungsgewahrsam kommst du nur, wenn du voll bist und der Beamte vor Ort der Meinung ist, dass du durch deinen Alkoholpegel in der Lage bist / wärst der Öffentlichkeit zu schaden (Sachbeschädigung, Schlägereien, Belästigung, etc.pp).

Wenn du es VIEL zu weit getrieben hast, kommst du in's örtliche Krankenhaus :)


Gruß

1a2b3c
16.11.2009, 18:42
Das heisst also wenn du mehr als 0,5 drinn hast, darfste nicht weiterfahren und das Auto wird gegebenfalls abgeschlept(wenn verkehrsbehindernt).
Wenn man vor suff agressiv wird kommste in die Zelle und wenn du nichtmehr stehen kannst ins Krankenhaus.

byob
16.11.2009, 19:36
Das heisst also wenn du mehr als 0,5 drinn hast, darfste nicht weiterfahren und das Auto wird gegebenfalls abgeschlept(wenn verkehrsbehindernt).
Wenn man vor suff agressiv wird kommste in die Zelle und wenn du nichtmehr stehen kannst ins Krankenhaus.

Richtig!!

Wobei man dir auch die Weiterfahrt untersagen kann, wenn du auch nur 0,1 Promille intuss hast, aber fährst wir n Henker (Schlangenlinien, etc.pp).

Und wenn n Unfall passiert und du hast gesoffen, hast auch n Problem. Kriegst in allen Fällen MINDESTENS Teilschuld


Gruß