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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : frage zum gutachten



Striker
19.02.2008, 12:07
so hab heut das gutachten von meinem schaden (den am auto ^^) bekommen
reperaturkosten: ohne mwst 1270€
inkl mwst 1511€

wiederbeschafungswert : 3400€
restwert : 2000€


das heist ja kein totalschaden weil der gutachter gleich mal 3 firmen reingeschrieben hat die das autokaufen würden der das sind einmal die 2380€ einmal 2200€ und 1886€

was sind bitte VERBRINGUNGSKOSTEN ?
hat er angeführt mit 103€ inkl mwst.

heist doch jetzt das ich 1270e ausbezahlt bekommen oder?
oder kann die versicherung da jetzt noch was anderes sagen?

Bronco
19.02.2008, 12:28
du bekommst die 1270€ + wenn du nachweisen kannst das du den Wagen in eine Werkstatt gebracht hast, bekommst du für die Nachgewiesene Zeit, musst dir einfach von der Werkstatt unterschreiben lassen, täglich Geld für Nutzausfall deines Autos, oder du nimmst nen Leihwagen. Jeder weitere Schaden, der bei der Reperatur entdeckt wird, den der Gutachter vorher nicht gesehen hat, sollte nochmals vom Gutachter betrachtet werden und als weiterer Schaden angeführt werden, dafür bekommste dann auch das Geld.
Für Neuteile die du dir einbaust, zu denen du auch die Rechnung hast, bekommst du auch die Mwst zurück. Musst die Rechnung nur der Versicherung zuschicken

kc85
19.02.2008, 17:56
Striker,

Sag doch lieber erstmal, was Du vorhast: Reparieren (lassen), Auto unrepariert weiterfahren oder verkaufen?

Verbringungskosten sind Transportkosten während der Reparatur, z.B. von der Werkstatt zum Lackierer.

Die Dauer des Nutzungsausfalls (im Falle einer Reparatur) wird üblicherweise im Gutachten erwähnt.

kc85

Bronco
19.02.2008, 18:14
Striker,

Sag doch lieber erstmal, was Du vorhast: Reparieren (lassen), Auto unrepariert weiterfahren oder verkaufen?

Verbringungskosten sind Transportkosten während der Reparatur, z.B. von der Werkstatt zum Lackierer.

Die Dauer des Nutzungsausfalls (im Falle einer Reparatur) wird üblicherweise im Gutachten erwähnt.

kc85

und genau diese Dauer würde ich mir, im falle einer Reperatur von der Werkstatt bestätigen lassen, auch wenn es weniger Zeit gebraucht hat

Striker
21.02.2008, 13:00
ich nehm das geld es las es privat richten d.h verbringungskosten bekomm ich auch sowie den ausfall für 3 tage wie es im gutachten steht oder?

kc85
22.02.2008, 10:12
Der Nutzungsausfall sollte kein Problem darstellen, allerdings mußt Du der Versicherung die Ausführung der Reparatur nachweisen (z.B. Foto vom reparierten Auto mit aktueller Tageszeitung im Bild).

Bei den Verbringungskosten könnte es sein, daß sich die Versicherung zickig zeigt. Wenn nicht, gibts auch hier allerdings nur den Nettobetrag.

kc85