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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ist es erlaubt Abends mit Standlicht und Neblern zu fahren?



Keeper
13.05.2004, 19:32
Die Frage steht ja schon im Betreff.
Weiß ja auf Anhieb jemand was?
Bzw. ist es überhaupt erlaubt seine Nebelscheinwerfer an zu haben, wenn gar kein Nebel ist ?

13.05.2004, 19:33
nein ist NICHT erlaubt ... egal ob tagsüber oder nachts

mirco
13.05.2004, 19:36
und wen man so einen sieht am besten gleich kloppen grrrrrrr

Silbervan
13.05.2004, 19:37
Ich denke an "Rayn" zurück *loool*

Keeper
13.05.2004, 19:38
Sch....ade
Finde es sieht wesentlich besser aus wenn da noch die Nebler unter den normalen leuchten.
Na ja ... wir sind ja alle lieb und halten uns an das Gesetz.

Fresh
13.05.2004, 19:39
Standlicht sagt doch eigentlich schon alles ;)

13.05.2004, 19:40
Ich denke an "Rayn" zurück *loool*

das war fies .. aber geil :lol2:

Keeper
13.05.2004, 19:41
Was war fies aber geil ?!
Der Hinweis auf Ryan oder das Stichwort Standlicht ?!

Silbervan
13.05.2004, 19:47
Da war hier mal Thread von Rayn den haben die grün weißen angehalten weil er mit Nebler unterwegs war, als sie ihn anghalten haben, haben die gesehen das seine Platten, Felgen usw. oder so nicht eingetragen waren.....und das schärfste war, das er noch in der Probezeit ist ;-)

tanGERra
13.05.2004, 19:57
Will hier nun nichts falsches sagen, aber darf man dann wenigstens mit Abblendlicht und Neblern fahren?
Oder ist es nur erlaubt wenn es regnet/schneit/nebelt? Nebels darf man doch bei jeglicher Sichtbehinderung anmachen oder?

Bitte korregieren wenn´s falsch ist!

Keeper
13.05.2004, 19:58
*autsch*
Das läuft dann wohl unter der Rubrik SW oder DG (Scheiße Wars bzw. Dumm Gelaufen) !!!

13.05.2004, 20:03
Nebelscheinwerfer sind laut TÜV nur bei Sicht unter 100Metern erlaubt, sowie Schneeregen ..

hab deswegen extra ma nachgefragt ...

Silbervan
13.05.2004, 20:07
AstraGLippe,
Und wenn man 8) sein möchte *lool*

Dante
13.05.2004, 20:10
Ich zähle mich zu den Fuzzis die ihre nebler häufig TAGSÜBER anmachen natürlich mit standlicht aber abends kommt selbstverständlich abblendlicht(mit nebler).

13.05.2004, 20:12
AstraGLippe,
Und wenn man 8) sein möchte *lool*

dann könnte es teuer werden ;)

ich muss zugeben, ich fahr Abends, wenn ich Autobahn fahre auch immer mit Abblendlicht und Neblern ..

hab auch den Vorteil, das meine Probezeit vorbei is :lol2:

Cashi
13.05.2004, 20:15
Also ich habe das anfangs auch nur gemacht um 8) zu sein aber gerade nachts gewöhnt man sich da ganz schnell dran, weil man sieht echt besser finde ich !
Grad hier auf dem Land :-)

13.05.2004, 20:17
Das geilste is aber, wenn die Polizei einem entgegen kommt, das entdeckt und umdreht und sogar bis ins Parkhaus folgt :lol2:

ZEON
13.05.2004, 20:20
also wenn es noch nicht dunkel ist aber auch nicht mehr hell fahr ich oft mit Standlicht durch die Gegend...
Bei uns fahren auch total viele mit Standlicht und neblers am helligten tag umher, ich persönlich finde das nicht schlimm, mich stört es nicht, aber würds auch nicht machen, WOZU?

Bei uns sagen die Grünen aber auch nix dazu, als ich in der ersten Woche nach dem Führerschein denen mal abends mit abblendlicht und neblern entgegengekommen bin (mach ich jetzt nicht mehr, aber am Anfang probiert man ja alles mal aus...) sind die aus ihrer Ausfahrt raus und in die andere Richtung gefahren... hier in GÜ machen das so viele, da würden nur hinter leuten mit Neblern herfahren...

Aber sind Nebler nicht nur bei Sichtweiten unter 50m erlaubt? Oder gilt das nur für Nebelschlussleuchte?

Cashi
13.05.2004, 20:25
Mein Fahrlehrer damals meinte bei Schnee, Regen und Nebel ist erlaubt - ziemlich pauschale aussage :-)

Silbervan
13.05.2004, 20:27
aber nicht bei Mieselregen :-)

Ardenblue
13.05.2004, 21:43
Hallo !

Die Nebelscheinwerfer müssen eine gewisse höhe und einen bestimmten Abstand zur Scheinwerfer unterkannte haben, dann darf man mit Standlicht und Neblern Tagsüber fahren, so wurde es mir in der Fahrschule beigebracht !

Nachts geht das natürlich nicht ist klar !

Silbervan
13.05.2004, 21:49
was ist denn das für ein Quatsch ??

bluedevil
13.05.2004, 22:08
Diejenigen die tagsüber mit NSW fahren, sollte mal darüber nachdenken sich Tagfahrleuchten einzubauen. Die haben eine EG-Zulassung und leuchten solange bis man Standlicht oder mehr anschaltet.
Tagfahrleuchten (http://bluedevil.misto.cz/_MAIL_/Auto/Tagfahrleuchten.jpg)

Caparzo
13.05.2004, 22:23
Als Fahrer sind Nebler nachts natürlich immer besser weil man eine viel bessere Ausleuchtung (beider!) Fahrbahnseiten hat. Tagsüber ist mir das auch egal wenn alle mit Standlicht und Neblern rumfahren, kommt dem Tagfahrlicht gleich, nur ich könnt son Hals kriegen wenn mir bei nasser Straße, keinem Regen und keiner Spur von Nebel einer mit Nebels an entgegenkommt. Dat blendet durch die Reflektierung der nassen Strasse extrem.
Ich hatte die Nebler mal nach der Landstraße vergessen auszumachen, da ist mir Polizei gleich ganz wild mit Lichthupe begegnet, sehn das also auch net so gern...

MfG, Caparzo

TheAstraDriver
13.05.2004, 23:03
mir sind die Grünen mal entgegengekommen, hatte Nebler an...naja, ende vom lied, die sind dann umgedreht und mir hinterher mit Lichthupe und Kelle :lol:

Donald the duck
13.05.2004, 23:13
Als ich damals (naja sind immerhin 6 Jahre) meine Führerschein gemacht habe hab ich gelernt das man Nebler bei Nebel und schlechter Sicht durch Regen etc. Aber ich glaub vor 2-3 Jahren wurde geändert sodas man nur noch bei Nebel mit Neblern fahren darf auch net bei Dauerregen.

Keeper
13.05.2004, 23:56
Hmm .... und was haben die Straßen-Schiedsrichter so bei euch gemacht ?! Verwarnung oder gleich ne Geldstrafe ?!

kokelkind
14.05.2004, 01:02
Moin,
Ich habe seit 1 1/2 Jahren NSW dran, und die Grünen haben mich noch NIE Angehalten. Und ich fahre damit täglich... ob hell oder dunkel... ich weiss garnicht mehr wie die ausgehen :D
Nur haben sie mich einmal auf nem Parkplatz nachm Getränke holen gefragt, ob es denn so stark regnete, oder ob es denn soooooooo neblig wäre.... Ich sagte nätürlich nein, weil ich nicht wusste was diese bescheuerte fragerei denn sollte.... Aber aha... :"würden sie bitte ihre NSW deaktivieren?" >>Na klar.... und das war auch schon alles.
Also n Verwarnungsgeld krist da bestimmt nicht. Dann müssten sie ja jeden 2. anhalten......
mfg

Maddin
14.05.2004, 01:31
Jajaaa, die Nebel-Prolls..........
Es gab mal Zeiten da hätte ich nie ein Auto ohne gefahren, lang lang ist's her :-)

Rotkreuzler
14.05.2004, 08:32
Mich hatte es vor 1,5 Jahren 10 Euro gekostet. Vielleicht aber auch weil ich bis vor ein paar Tagen noch blaues Standlicht hatte.

mirco
14.05.2004, 08:39
Ein kleiner Tip. Die Strassenverkehrsordnung ;-)

Dante
14.05.2004, 08:43
Also wennse euch mit Neblern erwischen ist es gut möglich das euch das mal 15€ kostet, so war es bei mir!

Rotkreuzler
14.05.2004, 08:48
Seitdem habe ich sie nur noch an wenns erlaubt ist. Das wäre mir sonst auf die Dauer zu teuer!

mexximum
14.05.2004, 08:48
also in österreich ist es so, das es in der stadt nicht erlaubt ist, sie anzumachen, auf bundesstrassen, autobahnen - also ausserstädtisch sehr wohl, tag als auch nachts

-Astral-
14.05.2004, 10:45
Also ich kam mal aus einem nebligen Gebiet in ein klares und hatte vergessen die Nebels auszuschalten - (wollte zu McD das waren noch 300 Meter und dann wären sie von allein ausgegangen beim Motor ausschalten) - hatte es aber auch vergessen weil die Kontrolllampe im Schalter defekt war. Jedenfalls kam ich prompt in eine Kontrolle und die wollten dafür 10DM! von mir.

Matthes3002
14.05.2004, 10:48
mich regt es nur auf wenn leute bei klarer sicht noch ihre nebelschlußleuchte anmachen... war letztens 2mal auf der autobahn.

-Astral-
14.05.2004, 11:00
Ich muß sagen ich finde es blendet mehr wenn mir einer mit Xenon entgegen kommt als wenn mir einer mit Nebels entgegen kommt.

Silbervan
14.05.2004, 11:03
Wenn die Xenon nicht richtig eingestellt wurden dann kann das blenden aber sonst nie, ich habe über meine Xenon noch nie bescherden von vorne bekommen.
Aber du hast recht, manche Karren mit Xenon blenden wie Sau, da fühlste dich wie beim schweißen :-)

-Astral-
14.05.2004, 11:09
Ja genau, fehlt nur noch das man nen Sonnenbrand bekommt oder sich die Augen verblitzt :lol:

Aber ich denke in den meisten Fällen sind das wahrscheinlich entweder welche die sich diesen illegalen Xenon-Nachbaumist eingebaut haben oder die Leuchten sind in der Tat nicht richtig eingestellt.

mirco
14.05.2004, 11:12
Das wichtigste beim Schweissen ist das W :mrgreen:

das ist nur Stuss mit neblern bei guter sicht rumzufahren, denn die Nebler leuchten ja direkt also etwa maximal 10 meter vom Farzeug weg. Was interressiert mich was 10 m vor meinem Fahrzeug abgeht wenn ich beispielsweise 60 Fahre.

Also absoluter müll wenn einer sagt das bringt was. wenns denn was bringen sollte sind die Scheinwerfer falsch eingestellt. Ist fürs Auge angenehmer, aber nur ein optischer effekt ohne nutzen

kokelkind
14.05.2004, 13:58
Sinn der dinger ist, den Nebel von unten auszuleuchten. Bringen tut das meines erachtens nichts.
In der Dämmerung sieht das Standlicht mit Neblern aber porno aus..... macht eindruck.
Nutzen = 6
Optik = ne glatte 1

Magic Man
14.05.2004, 14:46
denke das ist Auslegungssache von der Polizei

viele werden bei uns nicht mit den Nebelz an, angehalten...

aber ich denke das liegt daran, dass es nicht nur Fahrer von getunten PKW machen, sondern mitlerweile es ganz ganz viele anhaben, bei uns Taxi - Fahrer fast alle

mirco
14.05.2004, 14:51
dann legt die Polizei bei nichts tun aber falsch aus, denn Die StVO ist keine Auslegungssache.

Silbervan
14.05.2004, 14:56
Die Polizei hat ja auch keine Lust, bei jeden benebelten den gleich anzuhalten.....um so mehr berichte müssen die Abends schreiben

14.05.2004, 14:58
Die Polizei hat ja auch keine Lust, bei jeden benebelten den gleich anzuhalten.....um so mehr berichte müssen die Abends schreiben

dann fahr ma nach Bielefeld .. da haste deinen Finger noch nicht vom Schalter genommen und schon haste die Kelle vor der Birne ..

is hammerkrass da

Flo
14.05.2004, 14:58
lt. StVO kostet das nicht rechtmäßige Benutzen der Nebels 15 Euros... fertig, außerdem sind die Nebels bei guter sicht eh total out!

mirco
14.05.2004, 14:58
Eben, es wird alles nicht so heiss gegessen wie es gekocht wird, nur genaugenommen müssten sie das !.

Die Nebelheinis sollten sie aber alle rausziehen.

ingo
14.05.2004, 15:08
also bei meinem g blenden die nebler garnicht komischer weise....
wurde auch bis jetzt nur ein mal angehalten weil ich extra an den bullen vorbei gefahren bin weil ich gucken wollte was die sagen 8) schien woll ein netter zu sein hat mich nur verwarnt musste keine strafe zahlen :-) seit dem fahr ich abends ohne....aber auch sonst bin oft an denen vorbei gefahren haben nix gemacht.

Silbervan
14.05.2004, 15:34
AstraGLippe,
Wie du weißt bin oft in Bielefeld aber nicht mit Neblern :-)

14.05.2004, 15:41
AstraGLippe,
Wie du weißt bin oft in Bielefeld aber nicht mit Neblern :-)

ja dann mach die ma an :lol2:

die Grün-Weiß Zebrasteifen kommen da aus allen Ecken geflogen

Silbervan
14.05.2004, 15:47
Werde ich nächste Woche Mittwoch mal machen und wehe du hattest unrecht

Denny
14.05.2004, 16:40
so lange die Helligkeit draussen ausreicht ohne Abblendlicht anzumachen kannst du soviel Standtlicht fahren wie du möchtest. Genauso darfst du mit Abblendlicht tagsüber fahren wie du lustig bist ohne dafür belangt zu werden.

Es ist ja nicht verboten mit Licht tagsüber zu fahren ob das nun nur Standtlicht oder richtiges ist ja egal

NSW ist natürlich was anderes

Silbervan
14.05.2004, 16:43
Es geht hier aber um Nebler, die nun mal nur in verbindung mit standlicht angehen.
Das man mit standlicht fahren darf ist hier wohl jeden klar :-)
Edit: Gut mit Standlicht alleine auch nicht :-)

14.05.2004, 16:46
Soo ..

weder mit Nebelscheinwerfern NOCH mit Standlicht, darf gefahren werden.

Standlicht alleine garnicht
Nebelscheinwerfer NUR bei schlechter Sicht ..

Hier mal was zum lesen für euch:

§ 17 Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

(2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

(4a) Soweit bei Militärfahrzeugen von den allgemeinen Beleuchtungsvorschriften abgewichen wird, sind gelb-rote retroreflektierende Warntafeln oder gleichwertige Absicherungsmittel zu verwenden. Im Übrigen können sie an diesen Fahrzeugen zusätzlich verwendet werden.

(5) Führen Fußgänger einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen an Holmen oder Handfahrzeuge mit, so ist mindestens eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende Leuchte mit weißem Licht auf der linken Seite anzubringen oder zu tragen.

(6) Suchscheinwerfer dürfen nur kurz und nicht zum Beleuchten der Fahrbahn benutzt werden.



und noch der Bußgeldkataligausdruck hinterher:

Beleuchtung


73 Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen nicht oder nicht vorschriftsmäßig benutzt, obwohl die Sichtverhältnisse es erforderten, oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt
StVO § 17 Abs. 1, 2 Satz 3, Abs. 3 Satz 2, 5, Abs. 6; § 49 Abs. 1 Nr. 17 10 €

73.1 - mit Gefährdung
StVO § 17 Abs. 1, 2 Satz 3, Abs. 3 Satz 2, 5, Abs. 6; § 1 Abs. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 1, 17 15 €

73.2 - mit Sachbeschädigung
35 €

74 Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren oder mit einem Kraftrad am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren
StVO § 17 Abs. 2 Satz 1, 2, Abs. 2a; § 49 Abs. 1 Nr. 17 10 €

74.1 - mit Gefährdung
StVO § 17 Abs. 2 Satz 1, 2, Abs. 2a; § 1 Abs. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 1, 17 15 €

74.2 - mit Sachbeschädigung
35 €

75 Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen innerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren
StVO § 17 Abs. 3 Satz 1; § 49 Abs. 1 Nr. 17 25 €

75.1 - mit Sachbeschädigung
StVO § 17 Abs. 3 Satz 1; § 1 Abs. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 1, 17 35 €

76 Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren
StVO § 17 Abs. 3 Satz 1; § 49 Abs. 1 Nr. 17 40 €

77 Haltendes mehrspuriges Fahrzeug nicht oder nicht wie vorgeschrieben beleuchtet oder kenntlich gemacht
StVO § 17 Abs. 4 Satz 1, 3; § 49 Abs. 1 Nr. 17 20 €

77.1 - mit Sachbeschädigung
StVO § 17 Abs. 4 Satz 1, 3; § 1 Abs. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 1, 17 35 €


noch fragen ? *lol* :lol2:

jaja ich weiß, ich bin nen Klugscheißer, aber ich hab eben recht :mrgreen: 8)

Cashi
14.05.2004, 16:58
eeeeendlich ! :-) sonst hätte ich´s gepostet...

kokelkind
14.05.2004, 17:12
ob die dinger nun in oder out sind steht ja nicht geschrieben. und wer die 15€ übrig hat und findet dass das geil aussieht soll dann doch auch damit fahren... meine nebler sind so eingestellt, dass sie 2meter vors auto leuchten. also niemanden blenden und somit auch nicht stören. nur geil aussehen. und wer hier findet, dass standlich mit neblern scheiße aussieht, gehört hier glaubich nicht her....

Keeper
14.05.2004, 18:23
@kokelkind *ggg* Dann hast du aber viel zu tuen, wenn du hier jeden rauswerfen willst der lieber mit normalem Abblendlicht fährt statt mit Neblern

Brain
14.05.2004, 19:32
und wer hier findet, dass standlich mit neblern Schei** aussieht, gehört hier glaubich nicht her....

ich glaube es ist jedem selber überlassen was er macht,nur weil es jemand schei**e finde mit zu fahren oder geil ist doch wurscht :wink:

ich fahre ab und an auch mal mit nebels umher,und?? wens stört soll doch weggucken,am liebsten sind mir die ******* die dann noch lichthupe machen( diese selbsternannten hilfspolizisten :lol: ),naja was solls :roll: wird eben zurück gegrüßt 8)

Boehser-Astra
14.05.2004, 19:37
musste deswegen schon 10eur an den staat zahlen, war in der dämmerung! :-(

ezkay
14.05.2004, 20:36
ROFL! nichts gegen dich keeper, aber allein die frage ist schon zum brüllen :D ..sorry, aber ich kann mich nimma halten :mrgreen:

..und hinzu; so lange kann die fahrschule bei dir ja nu auch noch net her sein, oder? ;) hat wohl net gut aufgepasst? :twisted:

..bitte nur als spass zu verstehen ;) ..aber ok, bei der gesetzgebung in deutschland könnte die frage doch scho wieder garnet SO unberechtig sein :P

Rayn
15.05.2004, 02:50
also ich schalt meine nebelscheinwerfer nicht mehr an

hab schlechte erfahrungen damit :(
sieht zwar echt böse aus, aber bei uns ist überall die polizei. die halten jeden wagen an, der einigermaßen getunt ist, oder wenn im wagen einer sitzt der zwischen 18 und 21 ist.
das komische ist aber, dass in mom sehr viele leute mit neblern rumfahren, vor allem ältere personen
die werden aber nicht angehalten :/

Silbervan
15.05.2004, 11:25
Rayn,
Das stimmt, ich hatter deine Aktion auf der ersten Seite gepostet :-)

Denny
15.05.2004, 12:05
AstraGLippe,

Du musst das bissel relativieren:

§17 Abs. 2 geht von der Dämmerung aus.

Es ist also nicht verboten Standtlicht am Tag bei ausreichender Beleuchtung zu fahren bin ich mir sicher das dich deswegen auch kein grüner anhält warum auch?

Eine Sonderregelung gibts nur für die Krafträder

§17 Abs. 4

Rayn
15.05.2004, 12:06
ja hab ich gelesen :)

cj35
16.05.2004, 01:21
Also mir stellt sich die Frage worin der Sinn besteht, abgesehen davon das in manchen Regionen die Waldmeister garnicht auf sowas stehen ist es doch nicht einmal :cool: oder was sollte daran cool sein bzw. geil aussehen ?

Wenn es wenigstens den Effekt hätte das der böse Look unterstützt würde aber dadurch das die Nebels enger als das Abblendlicht stehen bleibt auch das aus, naja letztlich muss jeder selbst wissen was er macht :roll:

MIG29
16.05.2004, 08:39
Wenn die anbringung der Nebels beim G nicht so beschiessen wäre dann hätte ich sie auch an.

Aber alleine schon wegen der Optik sollte man die auslassen.Beim Astra F war das besser da waren die recht weit draussen und kleiner.War von der Optik und auch von der ausleuchtung um Welten besser als beim G

Zudem sieht es eh aus wie gekotzt wenn man Xenon anhat und dann dieses dreckige braun von den Neblern.

Auch die OPC 2 Front wird da nix ändern.

Silbervan
16.05.2004, 10:38
Zudem sieht es eh aus wie gekotzt wenn man Xenon anhat und dann dieses dreckige braun von den Neblern.

Auch die OPC 2 Front wird da nix ändern.

Da gebe ich dir vollkommen recht ;-) ich weiß auch wie scheiße das aussieht :-)

Flo
16.05.2004, 10:41
Zudem sieht es eh aus wie gekotzt wenn man Xenon anhat und dann dieses dreckige braun von den Neblern.

Auch die OPC 2 Front wird da nix ändern.

Da gebe ich dir vollkommen recht ;-) ich weiß auch wie Schei** das aussieht :-)

Ich geb euch beiden recht ;)
Aber am schlimmsten sehen die "dunkel"gelben nebler aus :shock:

Silbervan
16.05.2004, 10:43
Flo,
Genau das meinen wir ja :-) in verbindung mit Xenon würde ich die nur im Notfall anmachen

Flo
16.05.2004, 10:54
Ok, mein Fehler ;)

Ich würd die gar ned anmachen, nedmal ohne Xenon :-)

Silbervan
16.05.2004, 11:08
Bei Nebel würde ich die sofort anmachen, dafür sind sie ja da! Den Unterschied bei Nebel mit oder ohne wird man schon sehen

tanGERra
16.05.2004, 17:28
Welche Strafe steht da denn genau drauf?

tanGERra
16.05.2004, 17:29
Welche Strafe steht da denn genau drauf?

Silbervan
16.05.2004, 17:32
Ich denke doch wohl so 15 Euro ;-) die Grün/sibernen wollen doch auch mal Mc Donald´s essen gehen