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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mindestbodenfreiheit??



AstraG-Driver
07.09.2007, 13:48
Servus alles zusammen...
Ich habe vor mit jetzt die Lumma LPC-R Front zu kaufen!
Habe 60/40 Tiefer und 215/40/R16 Dezent Felgen!
Würde jetzt aber noch gern wissen was ich von der Front an gemessen für eine Mindestbodenfreiheit laut STVO haben muss!!?? :?:

Danke

Mfg 8)

Der Mahner
07.09.2007, 14:16
Hatten wir doch gerade erst!
http://www.astra4ever.net/viewtopic.php?t=70283

gcouperacer
07.09.2007, 14:21
Es gibt in DE keine gesetzlich festgelegte Mindestbodenfreiheit.Es gibt ne Empfehlung(VdTÜV Merkblatt 751) von 110 mm Mindestbodenfreiheit aber das ist mehr oder weniger nur nen Richtwert für den Prüfer und nicht gesetzlich festgelegt.

Laut STVZO gilt folgendes: Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen...." (§ 50 Abs. 3 StVZO)

anonym
07.09.2007, 15:44
... und trotzdem trägt es dir keiner ein, wenn du weniger als 8cm Bodenfreiheit hast.

Zumindest bei uns nicht...

blueG263
07.09.2007, 16:30
hmmmmmmm also bei mir wars wie folgt...........

mit GFK lippe war die front bei genau 7cm überm asphalt :oops:

laut gutachten stand bei mir drin: bei gummilippe oder ähnlichem gilt 7cm mindestfreiheit! bei starren teilen (GFK usw.) 8cm!


dekra: 110mm sonst läuft hier garnix........ :D *spast*
der hat nichma ins gutachten geguckt.... auch nich nach 15 min disskusion........

naja weiter zum

RWtüv: bin dort von anfang bis ende über die kante der grube geschliffen...... der prüfer hat mir einige fragen gestellt und festgestellt das ich ahnung von meinem auto hab und dann hat er brav alles eingetragen..... beim rausfahren sagte er mir noch ich soll aufpassen das ich mir nix abreis ;)

das war mein erster besuch im TÜV Gelsenkirchen....... und seit dem war ich öfter dort :)

astraandy
08.09.2007, 14:29
Hab meinen mit 6cm bodenfreiheit eingetragen bekommen (Gewinde+16" und QP Front mit jms lippe machen es möglich)dafür steht auch im Fahrzeugschein verminderte Bodenfreiheit beachten....;-)

albbot
10.09.2007, 10:44
Servus !

jaja die bodenfreiheit. *grins*

Also im richtigen Leben läuft das so:

Der Polizist hat nen Holzblock dabei mit einer Höhe von 8cm.
Den legt er vors Auto und läßt dich drüber fahren. Wenn der
nirgens hängen bleibt ist gut und wenn nicht, legt er dir dein
Auto sofort still. Egal was der TÜV eingetragen hat.

Mit einem TÜV-Eintrag ist man trotzdem nicht auf der sicheren Seite.
Im Moment läuft eine große Welle des "Auffliegenlassens der TÜV-Prüfer",
da diese in vergangener Zeit stellenweise das alles viel zu locker gesehen
haben. Also Vorsicht !

Quelle: Ein Polizist der hier nicht genannt werden will und darf. ;-)

Gruß Alex

Darkspace
10.09.2007, 10:57
Der Polizist hat nen Holzblock dabei mit einer Höhe von 8cm.
Den legt er vors Auto und läßt dich drüber fahren. Wenn der
nirgens hängen bleibt ist gut und wenn nicht, legt er dir dein
Auto sofort still. Egal was der TÜV eingetragen hat.

Hab ich ja noch nie was von gehört. Ich hab aber auch unter 8cm und keine Probleme beim Eintragen gehabt.

BeatMaster
10.09.2007, 12:51
Wenn hab ich von nem 11 x 11 CM Kantholz gehört.

Und ich hab meinen zum Eintragen hoch gedreht, da ich sonst mit meinen 7,5 nicht in den Bremsenprüfstand gekommen wäre.

supergnom
10.09.2007, 12:55
Der Polizist hat nen Holzblock dabei mit einer Höhe von 8cm.
Den legt er vors Auto und läßt dich drüber fahren. Wenn der
nirgens hängen bleibt ist gut und wenn nicht, legt er dir dein
Auto sofort still. Egal was der TÜV eingetragen hat.


Dann muss er mir aber auch direkt und umgehend den Gesetzestext zeigen, der dieses Vorgehen rechtfertig !!! :lol: Auto stillegen ist net so einfach und vor Ort sowieso nur möglich, wenn ein erhebliches Sicherheitsrisiko für den restlichen Straßenverkehr besteht. Und das tut es nicht.

Sowas geht im Leben net.........diese Aussage ist total Realitätsfremd. Sowas hab´ ich noch NIEMALS gehört oder gelesen.

Christoph83EIC
10.09.2007, 20:51
Ha Ja genau, auf welcher Grundlage legt der Polizist das Auto still wenn es nach STVO nichtmal einen gesetzlichen Wert gibt?
Wenn wir schon so viele Regelungen und Gesetze haben, dann müssen sich auch alle dran halten, da kann auch nicht einer kommen und meinen, was anderes zu wollen. Und wenns erlaubt ist, oder auch nicht verboten, dann ist das einfach so, dann versteh ich auch ehrlichgesagt den Prüfer nicht, der da die Eintragung verweigert.

Jason S.
11.09.2007, 08:58
mit der LPC-R , den 16" und dem Fahrwerk kommst so ziemlich genau auf 7cm Bodenfreiheit- so hab ich das nämlich

harry
11.09.2007, 09:14
normalerweise 7cm zu elastischen teilen wie stoßstange und 8cm zu festen teilen z.b. ölwanne, achsschenkel etc.

supergnom
11.09.2007, 09:16
normalerweise 7cm zu elastischen teilen wie stoßstange und 8cm zu festen teilen z.b. ölwanne, achsschenkel etc.

In welcher Verordnung ist das geregelt ? Würde mich interessieren.
Denn wenn du nicht darlegen kannst, dass es niedergeschrieben ist, dann stempele ich deine Aussage als Quatsch ab. Sorry ;)

harry
11.09.2007, 09:26
ich kopier dir den text aus dem gutachten heute nachmittag :wink:

so hat es auch ein kfz meister zu mir gesagt

gcouperacer
11.09.2007, 09:28
Welches Gutachten? Maßgeblich ist die StVZO etc und nicht irgendwelche Gutachten oder Richtlinien und schon garnicht irgendwelche Aussagen von Meistern.

In der StVZO ist das ganz klar geregelt sowohl im § 50 als auch im § 30.

§30 Beschaffenheit der Fahrzeuge

(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt....

§ 50 Abs. 3 StVZO

Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen....

supergnom
11.09.2007, 09:29
Welches Gutachten? Maßgeblich ist die StVZO etc und nicht irgendwelche Gutachten oder Richtlinien und schon garnicht irgendwelche Aussagen von Meistern.

So ist es. Gutachten oder ABE´s können bestehende Gesetze weder erweitern, noch aufheben.

kc85
11.09.2007, 10:12
Grundlage für die Bodenfreiheit ist das VdTÜV-Merkblatt 751. Hier findet man allerdings nur das Maß 80 cm Breite und 11 cm Höhe. Es gibt jedoch eine Anlage zum o.g. Merkblatt, in dem steht, dass die Mindestbodenfreiheit 80 mm betragen soll (ohne Insassen).

Einzige Ausnahme sind formelastische Teile, die nach Berührung jedoch wieder in die Ausgangsstellung zurückkehren müssen. Die 80 mm gelten z.B. also auch für Spoiler, die eben nicht formelastisch sind. Eine Gummilippe kann also auch tiefer hängen.

Fazit: Es sollten also mindestens 8 cm Bodenfreiheit in einer Breite von 80 cm bei festen Teilen gewährleistet sein. Dann sollten weder TÜV noch Polizei was zu meckern finden.

Wie gesagt, das ist ein Empfehlung, weniger ist also grundsätzlich durchaus zulässig. Allerdings nur, wenn man dann niemand gefährdet oder behindert.

Und hier wird es interessant. Schleicht man jetzt mit 5cm Bodenfreiheit und 10 km/h durch die Gegend weil sonst alles abfällt und behindert deswegen andere Leute, dann muß man sich nicht wundern, wenn die Kiste mal eben (meiner Meinung nach zurecht) stillgelegt wird.

Wenn man Pech hat, erwischt man auch mal einen schlechtgelaunten und schlecht informierten Cop, der die Kiste schon bei 10 cm und ohne auffällig langsames Fahren oder Behinderungen anderer aus dem Verkehr ziehen will. Dagegen machen kann man erstmal nix.

Gegen eine solche polizeiliche Maßnahme gibts keine aufschiebenden Rechtsmittel. Lassen die Cops die Kiste aufladen, dann ist das erstmal so. Dazu müssen sie auch keine Rechtsgrundlage zitieren oder Paragraphen aufsagen.

Gerichtlich überprüfen lassen kann man das natürlich hinterher immernoch. Aber in dem Moment ist man dem ausgeliefert.

kc85

AstraTheis
11.09.2007, 11:07
ja aber was kann man machen wen Schimanski meint meine Karre Still zulegen die momentan mit Serienfront ca. 10 cm hat, die Karre wird aufgeladen, abgeschleppt usw. wegen der 2angeblich zu geringen Bodenfreiheit. Da kommen ja einige kosten: Abschleppwagen, evtl. mein Taxi, Gutachter usw. Da wird Papi Staat denke ich mal auf mich zukommen und sagen: Junge Du hast die Karre so Tief gebastelt, jetz mach ma die Kröten locker. Wie kann ich mich dann davor schützen das ich dann das alles Löhnen darf?
Abgesehen davon, sagen wir mal ich bin mit der Karre aufm Weg zur Arbeit, der legt mir die Karre still, und ich bekomm deswegen ne abmahnug, was dann aber unglücklicherweise die letzte war und verlier meinen Job. Wie nun?

Vor allem wenn es um die 10cm Bodenfreiheit sin, iss es keine Tiefe angelegenheit, da sin ettliche Autos ab Werk aber wesentlich Tiefer!!!

supergnom
11.09.2007, 11:24
Wie du dagegen ankommst ? Ganz einfach : DIE müssen DIR nachweisen, dass dein Auto nicht den geltenden Gesetzen und Verordnungen entspricht. Und das können sie nicht, weil es nirgendwo geregelt ist. Es ist eine Empfehlung, genauso wie die 130 auf der Autobahn. Du sollst dich danach richten, es kann dir aber auch Niemand Was wollen, solange nix passiert.

Also würde ich mir um solche Sachen keine Sorgen machen und im eintreffenden Fall einen Anwalt konsultieren.

kc85
11.09.2007, 11:53
Wie gesagt, will ein Cop, warum auch immer, die Kiste stillegen, dann macht er das auch. Dagegen gibts erstmal nichts. Da hilft auch kein Anwalt am Telefon.

Ohne wirklich guten Grund machen Polizisten sowas aber auch eher selten. Von daher würde ich mir auch keinen Kopf machen.

kc85

dvdfregel
12.09.2007, 18:54
UFF :shock: ,jetzt macht mir mal keine angst hab nur 5,5cm Bodenfreiheit und hab den Monat Tüv und muss noch alles eintragen,aber auf den Bremsenprüfstand (zumindest de in der Handwerkskammer LU) kam ich,war dann zwar nur noch ca. 2mm Bodenfreiheit beim ablassen-Mal sehen ob das beim Tüv klappt :roll:

Jason S.
12.09.2007, 19:27
also ich komm mit 6cm durch keinen normalen Bremsenprüfstand. Mit 5,5cm kommst nicht mal über die Grube beim Tüv und dann siehts schlecht aus.

astraandy
12.09.2007, 19:59
zum tüv darf ich erst gar nicht fahren wegen dem bremsprüfrollen.Bei uns gibs immer mehr die diese bremsplatten haben und da ist es kein problem drauf zu kommen...;-)

Fitzi
12.09.2007, 20:14
dvdfregel, Such dir ne freie Werkstatt,bei denen immer ein prüfer hinkommt. Diese haben ja meist keinen Prüfstand, da muss der Prüfer auf Sicht und Probefahren prüfen. Meist nur eine Hofrunde.

Jason S.
13.09.2007, 09:09
mein FOH hat nen Plattenprüfstand seit 2 jahren sonst musst auch ne testfahrt reichen

Longer
27.09.2007, 23:00
dvdfregel , Such dir ne freie Werkstatt,bei denen immer ein prüfer hinkommt. Diese haben ja meist keinen Prüfstand, da muss der Prüfer auf Sicht und Probefahren prüfen. Meist nur eine Hofrunde.

Bevor du noch mehr solche "schlauen" Tips weiter gibst, überleg mal warum Team Green gerne mal die Tiiefflieger anhält.

dvdfregel, ich würd dir raten dein Wagen etwas höher zu legen.


Gruß dá Longä

Jason S.
28.09.2007, 11:12
und was hat jetzt der Bremsenprüfstand mit den Grünen zu tun? Verbindest du jetzt damit das alle tiefergelegten Auto noch nie in einem Bremsenprüfstand waren :watt: :wink:

Gott666
28.09.2007, 14:43
Ich verstehe die ganze diskusion nicht. Wir waren erst bei mindeshöhe. und nun sind wir bei Bremsenprüfstand usw. Ich bin noch nicht mal auf ne normaler hebebühne mit 30mm mitteltunnel gekommen und habe trotzdem meine tüvplakette und die eintragungen.
Habe am unterfahrschutz nur noch 35mm bodenfreiheit, sprich bei welligen straßen und wenn ich bremsen muss, dann setzt er manchmal auf.
Wurde dieses Jahr insgesamt 2 mal angehalten und immer war alles i.o.

Gruß Jan

Gott666
28.09.2007, 14:44
dvdfregel , Such dir ne freie Werkstatt,bei denen immer ein prüfer hinkommt. Diese haben ja meist keinen Prüfstand, da muss der Prüfer auf Sicht und Probefahren prüfen. Meist nur eine Hofrunde.

Bevor du noch mehr solche "schlauen" Tips weiter gibst, überleg mal warum Team Green gerne mal die Tiiefflieger anhält.

dvdfregel, ich würd dir raten dein Wagen etwas höher zu legen.


Gruß dá Longä


Warum soll er sein auto höher schrauben?????

SweetDevil
28.09.2007, 16:55
Also...

ein guter bekannter von mir (TÜV'er) hat gesagt 8cm bodenfreiheit zum tiefsten tragenden Teil... sonst gibts nix eingetragen :?

Gott666
29.09.2007, 09:19
Also ich habe gestern einen Bekannten von mir mal angesprochen, der ist Polizist, und der hat gesagt, dass wenn das vom tüv eingetragen wurde und nicht im nachhinein umgebaut wurde, dann ist das okay. und eine "prüfung" mit einem Holzklotz ist totaler quatsch, da hat er noch nie etwas von gehört.

Gruß Jan

RedLine
02.10.2007, 09:37
Hi
Also war gestern beim Tüv wegen meiner Frontlippe und der Prüfer meinte auch mindestens 8cm da ich 8,2cm hab ging alles klar :wink:

So kenne ich es.

Gruß

alex12345
02.10.2007, 09:43
des ist doch des gleiche wie mit dem Performance kit 57i manche tragens dir net ein (so spasten) und manche juckts überhaupt net...

X18XE1-Z147
02.10.2007, 10:32
des ist doch des gleiche wie mit dem Performance kit 57i manche tragens dir net ein (so spasten) und manche juckts überhaupt net...

:roll:

auch wenn sie es dir eintragen, mit ner sporttüte ist die eintragung trotzdem ungültig... man muss ja nicht immer gleich beleidigend werden nur weil manche ihren job korrekt machen :roll:

alex12345
02.10.2007, 11:33
ja gut aber der hats mir ja eingetragen und ich habe dafür bezahlt.
Und außerdem steht bei AUFLAGEN/HINWEISE im Prüfbericht vom TüV nichts davon das ich KEIN Sportauspuff haben darf... :twisted:

nightcat1987
02.10.2007, 18:11
also ich hab mal gehört bzw. im TV gesehen, dass es mindestens 11 cm bodenfreiheit (vorne) sein müssen... ;)

Gott666
02.10.2007, 20:15
11cm.... dann kann ich mir gleich nen frontera kaufen!

JOKER-on-ASTRA
03.10.2007, 17:29
11cm.... dann kann ich mir gleich nen frontera kaufen!


Hehehe, der war Klasse!!! :rofl3:

Das muß ich mir für den Polizisten merken, der wegen der Bodenfreiheit meckert!! :P Bloß ob der dann besser auf mich zusprechen ist.... :watt:

Astra101
03.10.2007, 17:33
Hi,

hab mich mal umgeschaut und bei der Dekra das gefunden:

http://www.dekra.de/dekra/content/show.php3?id=285&nodeid=412&_language=de&xv_query=tiefer&xv_numresults=10&exactmatches=7

Gruß Daniel

Astra-la-vista
03.10.2007, 18:32
jetz muss ich auch mal meinen senft dazu geben:
laut meinem tüverer gibts keine gesetzliche regelung der bodenfreiheit, aber des mit den scheinwerfern halt (unterkante lichtaustritt 500mm über dem boden). der hatte bei meinem ex cc auch alles eingetragen mit 6cm, stand dann im schein: bodenfreiheit vorne 60mm. er hat nur gesagt das er drauf schaut das die bremse noch genug kühlluft abbekommt, ansonsten is es ihm wurscht ob man sich die front wegreisst oder net, aber wenn man so tief is dann weis man eh wo man hin kommt und wo net.
und zum offenen luffi gibt sehr wohl die möglichkeit den legal mit nem sportauspuff zu fahrn. da wird ne geräuschmessung durchgeführt und wenn alles einigermassen im grünen bereich is wirds ca so eingetragen: luftfilter0815 in verb. mit schalldämpferanlage xyz.
aber leider is sowas halt immer vom jeweiligen prüver abhängig, da ist man halt ausgeliefert.

nightcat1987
07.10.2007, 09:48
11cm.... dann kann ich mir gleich nen frontera kaufen!


Hehehe, der war Klasse!!! :rofl3:

Das muß ich mir für den Polizisten merken, der wegen der Bodenfreiheit meckert!! :P Bloß ob der dann besser auf mich zusprechen ist.... :watt:

das mit den 11cm war von mir... aber ich hab das echt letztens im tv bei nem auto-magazin gesehen... mich würde allerdings auch mal interessieren, wie viel cm es denn jetzt wirklich sind...

ach und zu der sache mit dem frontera... naja en frontera hat da dann noch einige cm mehr an bodenfreiheit... ;-)
11cm sind nämlich eigentlich garnicht sooo viel... ;-)

JOKER-on-ASTRA
07.10.2007, 17:55
Da hast Du recht!! Im ganz normalen Alltagsbetrieb ist 11cm schon wirklich nicht mehr viel!! Ist zwar mit Sicherheit fahrbar wenn man ein bißchen aufpasst, aber ab 11 und weniger wirds manchmal schon richtig eng........

Gott666
07.10.2007, 20:50
Moin,
naja, mit den 11cm sehe ich einwenig anders. Habe deswegen extra nen unterfahrschutz. Denk mir dann halt immer, dass der zum aufsetzen und schleifen da ist ;-)

Jan

(sic)
07.10.2007, 21:38
Hatte ja wie einige noch in erinnerung haben auch Probleme mit der eintragung meines Fahrwerks, hatte aber nichts mit Mindesttiefe zu tun (hab vorn glaub noch 10 oder 11cm zur gummilippe.
Das EINZIGE was auschlaggeben für die Tiefe ist, ist wie Astra-la-vista, schon gesagt hat die höhe der scheinwerfer über dem Boden. Sind um ganz genau zu sein glaub ich 48cm oder 49cm, also wie er schon gesagt hat ca 50cm.
Wenn ich meinen jetzt neben nen serien g stelle ist mein scheinwerfer auch eine gute scheinwerfer höhe tiefer als original fahrwerk, hab aber trotzdem noch bla bla, ka wieviel bis zur straße, denke das ist wenn es nicht gerade der astra von astralogie ist nicht erreichbar auf die scheinwerferhöhe unter 48cm zu kommen. (Spekulation...)
Die sachen mit den 8cm und 11cm sind aus österreich, da kriegt man nur tüv wenn eben "weiche" teile 8cm bodenabstand aufweisen (schweller, schürze) und "harte teile" mindestens 11cm abstand zum bden haben. Von daher ist die sache ja jetzt denk ich mal gegessen, oder?

nightcat1987
08.10.2007, 07:52
ok na dann hat sich das ja jetzt geklärt ;) denk ich jedenfalls... danke...

kc85
08.10.2007, 13:38
@ (sic)

Da hast Du aber einen leichten Denkfehler. Die Scheinwerferhöhe ist eben nicht der einzig relevante Wert. Hierfür gilt ein Mindestabstand von 50cm von der unteren Lichtaustrittkante zum Boden.

Das hat aber wiederum nicht zwingend etwas mit der Mindestbodenfreiheit zu tun. Die Bodenfreiheit kann man auch unabhängig von der Höhe der Scheinwerfer reduzieren, einfach durch den Anbau von Karosserieteilen wie Schürzen, Schwellern oder Ähnlichem (das geht nämlich auch an einem nicht tiefergelgten Auto).

Und hierfür gelten die Empfehlungen des VdTÜV-Merkblatts 75. Laut Empfehlung soll ein Hindernis von 80cm Breite und 11cm Höhe überfahren werden können. Eine Anlage zu diesem Merkblatt reduziert den zulässigen Sollwert auf 8cm Mindesthöhe (ohne Fahrzeuginsassen). Formelastische Teile wie Gummilippen oder Ähnliches dürfen auch tiefer montiert werden.

Und das sind keine Vorgaben für Österreich sondern für den Deutschen TÜV. Da es sich aber um Empfehlungen (ohne rechtsverbindlichen Charakter) handelt, kann ein Gutachter auch Tieferes ohne weiters Eintragen.

Die Vorgaben bezüglich Mindestbodenfreiheit und Scheinwerferhöhe sind natürlich unabhängig voneinander zu prüfen und einzuhalten.

Hätte man aber gemerkt, wenn man mal alles gelesen hätte.

kc85

Gott666
08.10.2007, 13:52
Boah, in Deutschland darf man sein Auto bis zum totalen Ameisenkrieg tieferlegen, nur müssen die Scheinwerfer oder ähnliches eine min. Tiefe einhalten. Ich war bei unserer Polizei und die haben wir gesagt, wenn das eingetragen wurde und die Maße der Eintragung (Radmitte->kotflügelkante od. Restgewinde) eingehalten sind dann ist alles okay!!! Und auf die Frage mit dem Holzklotz, haben die beiden Polizisten sich nicht mehr eingekriegt.

Die Bodenfreiheit ist absolut unrelevant, solange du niemanden behinderst bw. gefährdest!!!!

kc85, hast du das jetzt verstanden???

kc85
08.10.2007, 15:45
@ Gott666

Fahr bitte erstmal Deinen Ton etwas runter.

Lies nochmal, was ich geschrieben habe.

Du kannst ein Auto freilich bis zum "Ameisenkrieg" tieferlegen, nur mußt Du jemanden finden, der das ganze einträgt.

Die genannten Vorgaben bieten dem Prüfer eine Hilfe und Orientierung bei der Ausübung seiner gutachterlichen Tätigkeit. Er kann sich daran orientieren und zieht bei den genannten Werten eine Grenze. Und genau das tun viele Prüfer auch, ist ja einfacher so, macht keine Arbeit und keinen Ärger. Das ist deren gutes Recht. Dann muß man entweder einen anderen Prüfer suchen, oder (wenn man keinen findet der es einträgt) zurückbauen.

Oder der Prüfer nutzt seinen Ermessensspielraum und trägt (wenn alles paßt) auch Tieferes ein. Auch das ist sein gutes Recht. Allerdings kann man ihn dazu kaum zwingen (wie bei jeder anderen Eintragung auch).

Und das ist der springende Punkt. Die eigentliche Empfehlung ist für viele Prüfer eine Quasi-Mußbestimmung.

Ich kenne 2 Prüfer privat. Der eine trägt grundsätzlich nichts unter 8cm ein, unter Berufung auf genanntes VdTÜV-Merkblatt 75 und den Anhang dazu. Da kann man machen was man will. Sein gutes Recht. Der andere ist da weniger strikt. Wenn wirklich alles paßt, können es auch mal 6cm oder weniger sein.

kc85

Donald the duck
08.10.2007, 15:58
ausserdem gibt es noch Vorgaben in Sachen Kennzeichenhöhe und Nebellampenhöhe. Der Speedster ist eigentlich unterhalb der Gesetzlichen Nummernschildhöhe. Hat aber ne Sonderzulassung

(sic)
08.10.2007, 17:55
Ok, dann fassen wir doch einfach zusammen:
Mindestbodenfreiheit gibt es nur richtwerte, liegt also im ermessen des Prüfers, beim Tieferlegen gibt es jedoch weitere faktoren die zu berücksichtigen sind wie z.B. Unterkante der scheinwerfer und kennzeichenhöhe. (Damit kein Krieg ausbricht)

Der Mahner
08.10.2007, 18:54
Seit Ihr immer noch dran :wink:

Hier mal ne offizielle Stellungnahme der Dekra:

Welche minimale Bodenfreiheit ist bei der Fahrwerkstieferlegung eines Pkw zulässig ?

In der StVZO gibt es keine expliziten Vorschriften über die Bodenfreiheit von Fahrzeugen. Damit sind

* die allgemeinen Vorgaben des § 30 StVZO in Verbindung mit
* den allgemein anerkannten Regeln der Technik und
* den heutigen Standards aus Fahrzeugtechnik und
* Straßenbau

anzuwenden.
Es ergibt sich, dass im verkehrsüblichen Fahrbetrieb beim Überfahren einer Bodenwelle, eines Schlagloches, eines abgesenkten Bordsteines oder beispielsweise einer Prüfgrube, Hebebühne oder anderer Hindernisse keine Beschädigung an Fahrzeugen und Verkehrseinrichtungen (in Parkhäusern, Auffahrten, Baustellen usw.) eintreten darf.

Als Orientierung sehen sachverständige Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Angaben (VdTÜV- Merkblatt 751):
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.

Unter diesen Voraussetzungen wird davon ausgegangen, dass keine Beschädigungen - im üblichen Verkehr - eintreten dürfen.
Abweichungen in begründeten Einzelfällen sind u.U. möglich. Dessen ungeachtet haben jedoch in solchen Fällen sowohl Fahrer als auch Fahrzeughalter die Verantwortung für den verkehrsicheren Betrieb des Fahrzeugs.
Eine beschädigte Ölwanne beispielsweise kann zu einer unmittelbaren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch austretendes Öl auf der Fahrbahn führen. Der Fahrer hat dafür Sorge zu tragen, dass beim Fahren keine Beschädigungen auftreten.

Das zum Thema Bodenfreiheit. Alles andere wie Scheinwerferrichtlinien haben hiermit nichts zu tun, bzw. gelten unabhängig davon.

Hat (sic) also mit einem einfachen Satz perfekt zusammengefasst...

kc85
08.10.2007, 18:57
So kann man das stehenlassen.

kc85 8)

nightcat1987
09.10.2007, 07:47
danke an Der Mahner

aber da lag ich ja dann mit meinen 11cm garnicht so verkehrt... ;)

Jason S.
09.10.2007, 07:52
das wurde aber auch schon vorher mind. 5x gesagt :wink:

Longer
10.10.2007, 21:42
Dann dürften wohl einige Astra´s hier "offiziell Probleme" haben :lol:

Ich dann wohl auch *g*

kc85
13.02.2008, 12:38
Hier mal ein Beispiel dafür, was man so für Probleme mit extremen Tieferlegungen bekommen kann (wenn man an den falschen Cop gerät): http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,534843,00.html

kc85

Ottmet
24.02.2008, 15:07
Es gibt auch verschiedene Gutachten zB bei meinem Aktuellen von FK steht drin zu Formelastischen 7cm und zu festen Teilen 8cm und die ganzen anderen daten zu Kupplungskugel, Kennzeichen und Scheiwerfer also da kann der TÜV gleich nachmessen und abhaken (oder auch manchmal nicht)

smokymcpott
28.02.2008, 19:29
Also ich war Montag beim TÜV mein Gewindefahrwerk eintragen! Ich hab bis zum Träger unterm Motor genau 8cm Bodenfreiheit und er hat mir gesagt das er das gerade noch so Eintragen kann da er nur bis 7,8cm eine Eintragung machen darf! Da er keine Lust hat seinen Job zu verlieren nur weil irgentjemand sein Auto so weit tieferlegt das er schon fast übern Boden schleift!!!!

Kuhboy
16.05.2008, 17:43
Ein Tuev Pruefer bei mir in der Umgebung hat gesagt, als ich mit nem Kumpel da war, wenn dem wagen ein bisschen an hoehe fehlt um Tuev zu bekommen fahrt zur Tanke und gebt ein bisschen mehr Luft drauf dann passt das schon! Lg Alex

v-as286
19.05.2008, 19:35
ich hatte damals mein dekra-mann ma gefragt: was passiert wenn ich ne weiter runter dreh wie eingetragen. seine antwort: kann ich was dafür wenn sich das nochn paar zentimeter mit der zeit setzt? :d

Bronco
21.05.2008, 12:16
v-as286, das setzen bezieht sich aber eigentlich auf die Federn, dein Fahrwerk sollte ja nicht mit der Zeit in den Gewindegängen runter rutschen

SchlesiBerlin
25.05.2008, 20:41
Dann dürften wohl einige Astra´s hier "offiziell Probleme" haben :lol:

Ich dann wohl auch *g*

Also ich hab trotz Tieferlegung und Rieger-Schürze noch 11 cm und inner mitte fast 13!

Hätte ich auch nicht gedacht! :shock:

hans1961
25.05.2008, 21:45
Hallo.
Dann fahrt nicht nach Österreich.
Die interessiert nicht ob euer Auto in Deutschland abgenommen ist und legen euch das Auto an Ort und Stelle still, wenn es nicht den österreichischen Vorschriften entspricht!!!
Gruß

Ducki
26.05.2008, 05:51
hans1961, den Österreicher will ich mal sehen der ein Deutsches Auto stilllegen darf !!!

Er darf dich vll. an der weiterfahrt hindern , aber er kann mir sicher nicht die Plakette abkratzen...

Jason S.
26.05.2008, 14:06
doch, ich hab auch erst von jemanden gehört dem das passiert ist

hans1961
26.05.2008, 17:58
Hallo Ducki,
schau mal unter www.wochenblatt.de Ausgabe Passau auf Seite 4!
Gruß aus Passau

Astra mirage
27.05.2008, 08:50
Hallo liebe Diskussionskollegen !

@hans1961 : ich war von dem Artikel auch etwas geschockt, beziehungsweise köstlichst amüsiert. warum? einfach mal in meine Galerie auf Seite 14 gucken. ;-)

Da ich mich ja ganz offen zu meiner Leidenschaft des Tanktourismus bekenne und somit mit meinem G mind 1 mal pro Woche in Österreich verweile, hab ich mir soeben die Mühe gemacht und mit der Polizeiinspektion Schärding, sowie der Bezirkshauptmannschaft (Landratsamt) telefoniert.

Klare Aussage : Sind alle (fahrwerksbezogenen) Veränderungen mit entsprechend am Auto nachmessbaren Werten - wie bei mir Abstand Radmitte zu Radhauskante - im Fahrzeugschein eingetragen und somit nach deutschem Recht zulässig, darf das Auto auf österreichischen Straßen bewegt werden und der Fahrer hat keine Abnahme der Kennzeichen an Ort und Stelle zu befürchten!

Bin bisher selbst ein mal in Schärding kontrolliert worden. Erste Aussage des Polizisten : " Das Auto ist für österreichische Straßen zu tief !"
Und damals war ich noch mit meinen 16"ern unterwegs, KW-Gewinde auf Anschlag. Habe ihn freundlich auf meine Eintragungen hingewiesen und diese vorgezeigt, somit war die Sache erledigt.


Jedoch sagt der TÜV in Passau bezüglich Bodenfreiheit:

in D : 8 cm zu festen und 7 cm zu flexiblen Bauteilen am KfZ

in Ö : nach EG-Richtlinie muss ein Klotz mit den Ausmaßen 800mm Breite und 110mm Höhe überfahren werden können.

Mein Fazit :
Kennzeichen ab oder nicht liegt im Ermessen des Polizisten. Trotz teurer neuer EU-Kennzeichen und EU-Fahrzeugpapieren ist man auf politischer Ebene wie in so vielen "unwichtigeren" Belangen nicht im Stande, einheitliche Regelungen zu schaffen.

Ducki
27.05.2008, 09:08
hans1961, natürlich können dir die Ösis das Auto auch stilllegen , hab mich da ein wenig faösch ausgedrückt.

Ich hab da sgemeint so wie es Astra mirage schrieb:

Wenn bei mir alles so eingetragen ist und ich diese Werte einhalte , was ich auch mache kann mir kein Ösi das Auto stilllegen.

Ich hab das offiziell so drinnen stehen und basta.
Und soweit ich weiss arbeitet ja derDeutsche udn österreichische TÜV zusammen.

Dann dürften wir deutschen ja auch nicht mehr in England fahren , nur weil die auf der anderen seite lenken ( Diese Aussage jetzt nicht zu ernst nehmen ;) )

Astra mirage
27.05.2008, 09:18
Also eine Kooperation der beiden TÜV`s stell ich jetzt ganz frech in Frage ;-)

Ich bekomm hernach noch nen Rückruf und evtl ein paar Unterlagen in denen dies schriftlich festgehalten ist. Bin mal gespannt. Hätte da schon gerne Klarheit drüber......

Kann ja ned nach jedem mal tanken zum Spur- und Sturzeinstellen fahren ;-)

Astra mirage
27.05.2008, 09:46
VD-TÜV Merkblatt 751 :

Mindestbodenfreiheit in Deutschland zu festen Teilen 8cm, zu flexiblen 7cm.


In Österreich 11cm (auf einer Breite von 80cm) !


Die einzige Frage die sich mir dabei stellt : Wie kann es dann ein Wörthersee-Treffen geben ?

Ducki
27.05.2008, 10:18
Astra mirage, naja in manchen Gutachten steht zumindest Tüv österreich/Süddeutschland drinnen ^^

Solltest du da etwas bekommen kannst es auch gerne Online stellen , denke da sintressiert einige hier.

hans1961
27.05.2008, 21:54
Hallo Ducki,
fahr mal als 16-jähriger mit EU-Führerschein mit einer auf 80 km/h gedrosselten 125er nach Österreich, du wirst dich wundern!!
Dafür fahren die österreichischen 50er Roller bei uns alle illegal, denn die haben überhaupt keinen Führerschein!!
Und auch in München sind schon Autos trotz Eintragungen stillgelegt worden.
Gruß

Ducki
27.05.2008, 22:06
Also ich kenne die deutschen gesetzte und hab mich mit dem thema auch schon auseinandergesetzt.

Solange etwas nicht grob fahrlässig ist bzw. keine unmittelbare Gefahr besteht darf dir keiner den wagen stilllegen.

Da würde mein Anwalt innerhalb einer Mnute nen Anruf bekommen.

Wenn sie meinen sie dürften sich alles erlauben muss man ihnen auch mal ihre grenzen zeigen....

wenn sie ein Auto mit NOS oder ähnlichem stillegen , nur zu.

Aber alles was legal ist nicht....

Lucky
27.05.2008, 22:08
na gottseidank*g*
da sind die österreicher leider bisschen strenger

kc85
28.05.2008, 09:28
Ducki,

Und was kann Dein Anwalt dagegen unternehmen, wenn Dir ein Ösi-Cop oder auch ein deutscher die Kiste irgendwo in der Pampa stillegt? Erstmal garnix. Da kann der Anwalt am Telefon meckern so viel er will.

Man kann ja hinterher gerne klagen, aber erstmal ist man gegen Sofortmaßnahmen (auch unberechtigte) machtlos.

kc85

Roughhawk
28.05.2008, 09:40
Im Zweifel geht dann echt nix -- vielleicht dann noch die Front runternehmen und in den Kofferraum damit :) Darf man eigentlich ohne Frontschürze fahren?

SilverG 1.2
28.05.2008, 10:04
Ja Kurzzeitig darfst du dein Fahrzeug ohne Schürzen/ Stoßfänger bewegen, nur auf AB wirds kritisch... ich bin auch ohne schürze zur Werkstatt weil ich was geändert haben wollte und keinen bock hatte die dran zu machen...

Ducki
28.05.2008, 10:15
Leute man muss auch bedenken wie man mit ihnen dann redet.
Wenn sie merken das man ne Ahnung von hat lassen die auch sehr schnell wieder ab.

ich für meinen Teil bin z.B. noch nie kontrolliert worden , obwohl sie mir oft hinterher fahren oder entgegen kommen.

Hab mir von nem Polizisten mal erklären lassen wie die das sehen :

Wenn sie ein Auto sehen in das jede Menge geld gesteckt wurde , es Top aussieht usw. , dann halten sie es gar nicht an weil sie dann eh wissen das auch alles TÜV hat.

Anders sind sie da bei so manchen Kisten die aussehen als wären sie vom schrottplatz usw. Ich sag nur überall LEDS und sollche Kindereien .....

P.s.: Kumpel von mir ist 1,5 jahre ohne Heckschürze gefahren ;)

SilverG 1.2
28.05.2008, 11:30
Dann hat er aber Glück gehabt. BTW da fällt mir ein das ich letzens mit nem Polizisten gesprochen habe wg. ABE und Teilegutachten, die wissen wirklich nicht wenn auf beien ABE druff steht ob des ABE is oder en verkapptes gutachten....Müssen das immer über Zentrale abfragen lassen und dass machen se wirklich nur wenn begründete zweifel am ganzen bestehen....sry for ot.
Btt. 1,5 Jahre ohne Schürze, wie kams dazu, sieht 1. scheiße aus und 2 hat das ding auch wenn es nur aus Plastik is auch nen zweck und ne funktion....