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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dringend!! mit abgelaufenem Tüv zum TÜv fahren??Erlaubt?



LedererI
20.07.2007, 07:02
Bräuchte dringend Info´s, ob man mit abgelaufenem Tüv (1,5 Jahre) zum TÜv fahren darf, ohne das es Probs gibt!
Fahrzeug ist angemeldet und versichert, aber Tüv halt abgelaufen!
Und wenn man direkt zum Tüv fährt gibt es dann PRobs mit den Grünen??

Wenn ja, könnte mir irgendwer Gesetzesgrundlagen nennen?!?!

Danke im Voraus!!!!

Jason S.
20.07.2007, 07:20
schau mal da:

http://www.bussgeldkataloge.de/

wenn du ein termin hast wird es keine Probleme geben

caravano
20.07.2007, 09:54
Du bekommst aber nur eine Plakette mit mit dem Jahr/Monatsdatum der Letzten Fälligkeit.Also wenn der Tüv schon 1,5 Jahre abgelaufen ist,musst du in 7 Monaten wieder hin ( die gilt nur bei Zugelassenen Fahrzeugen ).

Ducki
20.07.2007, 10:13
Ich würd gleich noch6 Monate wraten , dann können sie dich nicht mehr zurückpappen und du bekommst wieder 2 Jahre TÜV :D

spiky
20.07.2007, 10:22
Ich würd gleich noch6 Monate wraten , dann können sie dich nicht mehr zurückpappen und du bekommst wieder 2 Jahre TÜV :D
Genau so würd ich des auch machen ;)

Woldow
20.07.2007, 13:10
Beim TÜV gibt es wie schon gesagt wurde keine probleme, sie dürfen Dir auch keine Strafe etc. aufdrücken, dass kann nur die Polizei.
Der TÜV wird aber wie auch bereits gesagt wurde zurückdatiert und Du musst bald wieder hin.

Das mit dem warten damit sie Dich nicht zurückdatieren halte ich für keine gute Idee, da dann erstens eine komplettabnahme fällig wird, bei der überall genauer hingeschaut wird und weil Du zweitens ein grosses Risiko eingehst, denn falls Du in der Zeit angehalten wirst gibt es eine saftige Strafe und Punkte, irgendwo gab es eine Übersicht der Staffelung nach "Überzugsmonaten" wieviel das kostet und was es an Punkten gibt.

mustiko
20.07.2007, 13:51
Ich würd gleich noch6 Monate wraten , dann können sie dich nicht mehr zurückpappen und du bekommst wieder 2 Jahre TÜV :D
Genau so würd ich des auch machen ;)

und wenn du pech hast dann bekommst nen schönen anschi*** von den grünen!

DerAbt
20.07.2007, 15:54
Die Fahrt DIREKT zum Tüv darfst Du antreten, auch ohne Zulassung. Das gleiche zählt für Teile, die Du grad am Auto angebaut hast. ZUR Abnahme (bzw wenn es Mängel gibt auch der Nachhauseweg (schreibt man das so?)) darf ohne gültige Zulassung gefahren werden - da greift auch die Versicherung.

screeny30
20.07.2007, 15:58
eben - es ist so wie DerAbt sagt..

wie sollte man denn sonst sein Auto da hin schaffen???? etwa aufm anhänger, oder??

aber zur sicherheit würd ich mir trotzdem nen termin holen, damit du nen nachweis hast, falls dich die grünen anhalten. dann können sie, wenn sies nicht glauben, da anrufen und nachfragen oder wat weiß ich ^^

DerAbt
20.07.2007, 16:01
Also Termin is normal egal. Wenn der Polizist ned dumm is weis er, dass man für den Tüv / Abnahme eigentlich keinen Termin braucht..

Trebor
20.07.2007, 16:04
Ne vollabnahme ist neuerdings erst nach 7jahren stilllegung wieder fällig, hab ich irgendwo anfang des jahres gelesen.

Ducki
20.07.2007, 16:25
Ne vollabnahme ist neuerdings erst nach 7jahren stilllegung wieder fällig, hab ich irgendwo anfang des jahres gelesen.

so ungefähr hab ich das auch gehört ... also gleich 2 Jahre warten :D

screeny30
20.07.2007, 16:38
Wenn der Polizist ned dumm is ...

*räusper* - naja
es soll ja solche und solche von denen geben :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

Woldow
20.07.2007, 20:43
Ne vollabnahme ist neuerdings erst nach 7jahren stilllegung wieder fällig, hab ich irgendwo anfang des jahres gelesen.

so ungefähr hab ich das auch gehört ... also gleich 2 Jahre warten :D
Das Problem ist halt das er bei so einer langen Überziehung wenn er "erwischt" wird gleich eine saftige Strafe und punkte bekommt.

Und "erwischt werden" kann man sogar auch wenn der Wagen nur steht.
Bei einem Kumpel war es zum Beispiel mal so dass er in der Stadt geparkt hat und eine Politesse die Polizei gerufen hat da ihr aufgefallen ist dass die Reifen zu weit runter waren und als die Polizei da war und es kontrolliert hat ist natürlich auch gleich der abgelaufene TÜV aufgefallen.
Da war es zwar noch nicht so schlimm, da er rechtzeitig gekommen ist und sie mit sich reden lassen haben, aber das kann auch böse ins Auge gehen...

LedererI
23.07.2007, 07:55
Danke Leutz!! ;-)
Alles klar gegangen!

Kumpel ist selbst zum Tüv gefahren und hat auch neuen bekommen, allerdings zurückdatiert ;-)
Aber ist ja sein PRoblem ;-)

cinseb
01.08.2007, 17:00
Sorry ich häng mich mal hier rein. Und Zwar is bei mir folgende sache: Im juni 2006 ist mein tüv abgelaufen da war ich aber grad in der umbauphase und hab ihn sozusagen missachtet bin ja auch nicht mehr gefahren. zum 1.1.07 hab ich ihn abgemeldet. Jetzt hatte ich vor Saisonkennzeichen zu machen so 1.4-31.10 und das erstmal ab 2008. was wäre jetzt das beste? Tüv im juni 08 machen oder schon vorher. Kann ich neuen tüv machen und gleichzeitig meine teile eintragen? Danke für die hilfe. mfg

Osirus
01.08.2007, 17:22
auf jeden fall würde ich den TÜV-Termin in den Zeitraum legen in dem der Wagen fahren darf.

Du kannst alles auf einmal machen.
Musst du eigentlich sogar, weil solange sich an deinem auto sachen befinden die nicht eingetragen sind bekommste keine HU...

cinseb
01.08.2007, 17:27
hmm... also am besten gleich am 1.4.08 beim tüv aufschlagen?

Astra-Typ
01.08.2007, 17:57
Ihr seid alle auf dem Holzweg was die Fahrt zum Tüv angeht. :P :wink:

Seit kurzem gibts ne neue Regelung. Aber seht selbst:

www.opel-problemforum.de/showthread.php?t=107786

cinseb
01.08.2007, 18:00
na das ist ja auch nicht so schlimm da soll man ja nur drauf achten das das auf der Versicherungskarte steht. Naja am besten ich quatsch mal mitm tüv der wirds wohl hoffentlich wissen...

Der Mahner
02.08.2007, 10:14
Noch ein Problem am Rande
Wenn das Fahrzeug bereits abgemeldet wurde gibt es keine neue Zulassung ohne aktuellen TÜV und AU! Siehe StVZo §14 Abs.2:

"Soll ein nach Absatz 1 außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen werden, ist die Zulassungsbescheinigung vorzulegen, § 6 gilt entsprechend. Das Fahrzeug muss vor der erneuten Zulassung einer Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung unterzogen werden, wenn bei Anwendung der Anlage VIII Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen. Satz 2 gilt entsprechend für eine Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und für eine vorgeschriebene Abgasuntersuchung nach § 47a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden."

Und was die Fahrt zum TÜV angeht: §10

"(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."

ABER: In diesem Fall ist gemeint, dass der Halter das Fahrzeug wiederanmeldet, jedoch keinen Stempel erhält weil z.B. der TÜV abgelaufen ist. Dann darf er von der Zulassungsstelle zum TÜV fahren. Die Erteilung des Kennzeichens setzt ja den Versicherungsschutz voraus.
Also erst zur Zulassungstelle!
Alternativ kann man natürlich auch eine Tageszulassung holen und zum TÜ*V fahren.

cinseb
02.08.2007, 11:26
hm... dann wäre wohl das tageskennzeichen die einfachste lösung wenn ich das richtig verstehe...

Der Mahner
02.08.2007, 11:35
Einfach ja, aber kostet wieder.
Ich würde mir die VS Karte holen, zur Zulassungsstelle düsen (nicht mit dem Wagen), das Fahrzeug anmelden, Saisonkennzeichen holen. Mit diesen montierten Kennzeichen zum TÜV, vorher Termin machen, und keine Umwege fahren. Wenn TÜV und AU OK sind, wieder zur Zulassungsstelle, Stempel auf die Kennzeichen und fertig.
Ist sehr umständlich aber billiger.
Wichtig ist ja nur, Du must versichert sein und Steuern bezahlen. Das tust Du ja ab der Anmeldung.
Bei jedem Zweifel gilt aber immer: Bei der Behörde kurz nachfragen!
Saisonkennzeichen habe ich übrigens auch (4-11). Gute Sache! Ich bin sogar in der restlichen Zeit kostenfrei Diebstahl / Brand versichert (Garage vorausgesetzt).

cinseb
02.08.2007, 11:47
was kostet den sone tageszulassung?

Der Mahner
02.08.2007, 12:09
Die Zulassungsstelle nimmt ca. 10€, die Versicherung ca. 50bis 100€ und die Kennzeichen kosten auch noch 15 bis 35€. Ist leider je nach Versicherung und Landkreis unterschiedlich. Daher "sehr teuer". Manche Versicherungen lassen sich auch darauf ein sehr wenig zu verlangen wenn man gleich die Doppelkarte für die anschließende Zulassung mitkauft...
Ach ja, die Kennzeichen sind i.d.R. für 5 Tage.


Merkblatt Kurzzeitkennzeichen nach § 16 FZV

1. Das Fahrzeug darf nicht zum Verkehr zugelassen sein.

2. Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten (z.B. beim TÜV, DEKRA), Probefahrten (z.B. beim Verkauf oder Kauf des Fahrzeugs) und Überführungsfahrten verwendet werden.

3. Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein. Für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ist der Fahrzeughalter verantwortlich. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nur bis zu dem auf dem Kennzeichen angegebenen Ablaufdatum in Betrieb gesetzt werden; die Gültigkeit des Kennzeichens ist bis zu dem Ablaufdatum (höchstens fünf Tage ab Zuteilung) beschränkt.

4. Die Gültigkeitsdauer ist auf dem roten Fahrzeugschein vermerkt. Der Fahrzeugschein ist, wenn nicht vom Straßenverkehrsamt geschehen, vor Antritt der Fahrt in deutlicher Schrift auszufüllen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Der Fahrzeugschein ist bei allen Fahrten mitzuführen.

5. Die Kurzzeitkennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Etwa vorhandene andere Kennzeichen sind abzudecken.

6. Die zugeteilten Kurzzeitkennzeichen und der ausgegebene Kfz.-Schein müssen nicht zurückgegeben werden.

7. Zur Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens werden folgende Unterlagen benötigt:

* Versicherungsbestätigung gem. § 23 FZV (für Kurzzeitkennzeichen)

* Ausweis des Antragstellers bzw. bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, oder

* Pass mit Meldebestätigung

* Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint) und Ausweis des Bevollmächtigten

Bei einer späteren regulären Zulassung des Fahrzeuges benötigen Sie eine weitere Versicherungsbestätigung gem. § 23 FZV.

Die Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen ist steuerfrei.

cinseb
02.08.2007, 12:13
Oh na dann doch die andere Variante. Danke

AstraXX
30.03.2010, 11:29
moin moin,


ich hab mir das alles mal durch gelesen,wurde aber nicht richtig schlau draus was meinen fall betrifft...:
-mein tüv is seit 2007 abgelaufen
das auto selbst aber durchweg angemeldet.

ich will jetzt in bayern tüv machen um mein v6 mit ein zu tragen,
das sind ca. 400km fahrt einfach...hänger fällt auf jeden fall aus.

was tu ich am besten um legal hin fahren zu können?


gruß
oli

AstraCruiserBerlin
30.03.2010, 11:39
was tu ich am besten um legal hin fahren zu können?

TÜV nach holen. aber um großen ärger wirst du eh nicht rumkommen wenn der tüv seit 07 abgelaufen ist.. ist mir ein rätsel wie man sowas schafft.

geh zum tüv oder in eine freie werkstatt die tüv macht. warte auf deine strafe und dann bist du auch wieder legal unterwegs, oder warte halt, bis die polizei dich eh erwischt, dann wirste den tüv auch nachholen dürfen:D

X18XE1-Z147
30.03.2010, 11:43
Oder besorg dir für die Fahrt dahin rote Nummern, dann können sie dich zumindest nicht wegen abgelaufenem Tüv dran kriegen ^^

AstraCruiserBerlin
30.03.2010, 11:46
X18XE1-Z147, rauskreigen sollten die das trotzdem, dass der tüv seit 07 abgelaufen ist.

und bei den roten nummer muss man angeben, von wo bis wo man fährt. und da die roten nummer ja eigentlich für eine überführugsfahrt, also 1 strecke gedacht ist, müsste er sich 2 mal rote nummern holen, einmal um nach bayern zu fahren und einmal, um wieder zurückzufahren. aber was bringts. die bekomemn das eh raus.

der-oe
30.03.2010, 13:00
Oder die allseits beliebten 5 Tages Kennzeichen beschaffen. Auch damit sollte es keine Probleme geben...

AstraCruiserBerlin
30.03.2010, 13:12
der-oe, was ich geschrieben hab bezieht sich auf die 5 tages kennzeichen, auch überführungskennzeichen genannt.
da muss man angeben mit was für einem fahrzeug man von wo bis wohin man fahren möchte, und man ist auch nur diese strecke versichert.
und für diese kennzeichen braucht man von der versicherung auch eine nummer dafür. fragt sich nur wie er seiner verischerung sagen will, dass er für ein bereits zugelassenes fahrzeug eine nummer braucht um überführungskennzeichen zu holen.

dbc
30.03.2010, 13:35
Erst mal: UUUps, wie haste das denn geschafft? Seit zwei-drei Jahren in der Garage gestanden?
Das ist uns mal mit dem Roller passiert, da war es aber nur ein halbes Jahr. Der Prüfer bzw. die freie Werrkstatt haben es nicht beanstandet. Frag am besten Mal die Werkstatt deines Vertrauens, wie die da vorgehen. Manche gehen damit recht lässig um. In Coburg kenne ich einen Händler, der für ne ASU bei älteren Autos wartet, bis er ein baugleiches Fahrzeug da hat das durchkommt und so Zeug. Der ist sicher kein Einzelfall und wenn das Auto (fast) nur stand, wovon ich einfach mal ausgehe, wurde damit ja definitiv niemand gefährdet - die Steuern und Versicherung hätte man sich aber sparen können.

AstraCruiserBerlin
30.03.2010, 13:58
Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte

Abgasuntersuchung:
Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR
mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt

AsTrA-rAcEr
30.03.2010, 15:45
löl xD also direkt darfste nicht mehr durch die Gegend fahren ...das könnte teuer werden sowie wenn du jetzte nochmal zum offizielen tüvler fährst wirst auch teuer weil der muss dich auf gut Deutsch "anscheíßen" aba meinem Tüv Onkel ist das Relativ egal ;) also wenn du noch Tüv brauchst kann ich dir einen empfehlen...;)

AstraXX
30.03.2010, 23:09
leute ich glaub ihr habt das etwas falsch verstanden....




was tu ich am besten um legal hin fahren zu können?

TÜV nach holen. aber um großen ärger wirst du eh nicht rumkommen wenn der tüv seit 07 abgelaufen ist.. ist mir ein rätsel wie man sowas schafft.

geh zum tüv oder in eine freie werkstatt die tüv macht. warte auf deine strafe und dann bist du auch wieder legal unterwegs, oder warte halt, bis die polizei dich eh erwischt, dann wirste den tüv auch nachholen dürfen

ja ne is klar ich will ja zum tüv,aber ich muß nach bayer!
um auch gleichzeitig mein motor ein zu tragen,
dadurch erklärt sich auch warum der astra so lange gestanden hat
ich hab mir ein 2,5 V6 I500 eingebaut und hab mir dabei sehr viel zeit gelassen.... :lol:


Oder besorg dir für die Fahrt dahin rote Nummern, dann können sie dich zumindest nicht wegen abgelaufenem Tüv dran kriegen ^^

rote nummer fallen aus....die bekomme ich net....


Oder die allseits beliebten 5 Tages Kennzeichen beschaffen. Auch damit sollte es keine Probleme geben...

geht die auch bei einem angemeldetem auto?


löl xD also direkt darfste nicht mehr durch die Gegend fahren ...das könnte teuer werden sowie wenn du jetzte nochmal zum offizielen tüvler fährst wirst auch teuer weil der muss dich auf gut Deutsch "anscheíßen" aba meinem Tüv Onkel ist das Relativ egal ;) also wenn du noch Tüv brauchst kann ich dir einen empfehlen...;)

ich muß aber direkt hin fahren,daher meine frage wie es legal geht,
irgenwie muß es ja gehen.
also anscheißen kann kein tüv machen da denne des egal sein kann wie lange oder warum du dein tüv überzogen hast,auser doof kucken können die nichts machen, man muß immer daran denken der tüv ist ein dienstleiser und hat keine befungnis wie eine ordnungsbehörde etwa.

Evolution1337
31.03.2010, 07:02
Wenn du bei nem bestimmen TÜV einen Termin vereinbarst, darfst du hinfahren ohne, dass dir was passieren kann....so ist die Regel...

Aber da wir wissen, dass es überall Ausnahmen gibt, kann ich dir leider nicht sagen wie das aussieht wenn du von Wonnegau bis nach Bayern fahren willst (bekommst dus da nicht eingetragen?)

Am besten einfach mal beim TÜV anrufen und nachfragen wie sowas abläuft, und bis zu welcher Entfernung du ohne gültiger Plakette zum TÜV fahren darfst ;)

MfG
Evo

der-oe
31.03.2010, 09:19
Die Kurzzeitkennzeichen gibts aber oftmals beim Schildermacher direkt inkl. Versicherung. Und wenn die Versicherung das Fahrzeug für die 5 Tage versichert...prima. Und bei mir hat noch nie jemand nach Fahrtstrecke oder ähnlichem gefragt.

AstraCruiserBerlin
31.03.2010, 09:43
der-oe, kann ich dir irgendwie nicht glauben, soll aber auch nicht heissen, dass du lügst.
ich kann dir ja mal erzählen warum ich dir das nicht glaube.
1. weil nur die zulassungsstülle überprüfen kann, ob die nummer von der versicherung wirklich stimmt, osnst kann ja jeder mit xyz123 ankommen und sagen, ich brauch ein kennzeichen
2. für die kurzzeitkennzeichen bekommt man einen erstazfahrzeugbrief, in dem eingetragen werden muss, um welches fahrzeug es sich handelt, und wo man es abholt und wohin man es überführen möchte, der rest wird vor ort mit hilfe des richtigen fahrzeugscheines ausgefüllt.
3. der aufkleber vom zulassungsbezirk kann dir auch nur die zulassungsstelle geben, wäre ja schlimm wenn dir das fast jeder schildermacher geben könnte.

JessyHH
31.03.2010, 11:21
Reicht es nicht wenn er das Auto von wonnegau nach bayern überführt? von dort aus kann er doch mit normalen kennzeichen, dank tüv wieder fahren oder verstehe ich das falsch?

AstraXX
31.03.2010, 11:26
Evolution1337,

das problem is das gleichzeitig der motor mit eingetragen muß,sonst bekomme ich auch kein tüv....
und nach bayern fahr ich deswegen weil ich da von silberling´s tüv und eintragungen zusammen gemacht bekomme....
so einen motor eintragung macht nicht jeder tüv ohne probleme...
bei silberling is der vorteil....das ich den motor mit seinen teilen und tipps eingebaut habe und sein tüv glaub schon 4 oder 5 eingetragen hat.

geht das kurzzeitkennzeichen auch beim angemeldetem auto?

AstraCruiserBerlin
31.03.2010, 11:37
ja, geht auch bei einem angemeldeten auto. allerdings musst du dafür eine versicherung haben.