Bandit600N
17.10.2006, 11:44
Hallo Profis,
folgender Sachverhalt ist gegeben. Ich habe meinen Astra 2003 gebraucht von einem Renault Händler gekauft. 2004 war ein TÜV fällig und jetzt halt wieder. Der Werkstatt -TÜV Mensch fand 2 gebrochene Hinterachsfedern und sagte auch das der Astra eintragunspflichtige Eibach Federn drin hat. Das war mir als KFZ Leihe nicht bekannt. Auch der Händler wußte von nichts. Ich muß nun die Federn eintragen lassen um wieder den TÜV Stempel zu bekommen. Kann ich diese Kosten jetzt dem Händler auf's Auge drücken oder hab ich einfach die Arschkarte gezogen?
Und der TÜV muß ja wenigstens 2 Untersuchungen lang geschlafen haben, das es ihnen nicht aufgefallen ist. Ich hab extra den Vorbesitzer ausfindig gemacht und angerufen und er schwört Stein und Bein er hätte am Fahrwerk nichts verändert.
Sind ja echt helle Burschen beim TÜV das sie so lange nichts gemerkt haben. :roll: :evil:
folgender Sachverhalt ist gegeben. Ich habe meinen Astra 2003 gebraucht von einem Renault Händler gekauft. 2004 war ein TÜV fällig und jetzt halt wieder. Der Werkstatt -TÜV Mensch fand 2 gebrochene Hinterachsfedern und sagte auch das der Astra eintragunspflichtige Eibach Federn drin hat. Das war mir als KFZ Leihe nicht bekannt. Auch der Händler wußte von nichts. Ich muß nun die Federn eintragen lassen um wieder den TÜV Stempel zu bekommen. Kann ich diese Kosten jetzt dem Händler auf's Auge drücken oder hab ich einfach die Arschkarte gezogen?
Und der TÜV muß ja wenigstens 2 Untersuchungen lang geschlafen haben, das es ihnen nicht aufgefallen ist. Ich hab extra den Vorbesitzer ausfindig gemacht und angerufen und er schwört Stein und Bein er hätte am Fahrwerk nichts verändert.
Sind ja echt helle Burschen beim TÜV das sie so lange nichts gemerkt haben. :roll: :evil: