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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : tüv ohne abe?



holgi
30.09.2003, 22:02
Geschrieben von Ero_Seven am 18.09.2003 18:25:
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angenommen ich habe sachen ohne abe,was sagt der tüv....
können die teile dran bleiben oder müssen die ab????,bekomme ich die eingetrage oder sonstiges?



Geschrieben von Cannon am 18.09.2003 19:00:
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TAg

DIe teile müssen ab oder du must die vom tüv abnehmen lassen was aber in den meisten fällen sehr teuer ist..



Geschrieben von MIG29 am 18.09.2003 19:02:
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Hm ich in letzter Zeit öfter mal was eintragen lassen ohne Papiere sogar die Turbo Bremse.Bei den BBS 17" hat der TÜV etwas rum gezickt aber sonst war es nie ein Problem.



Geschrieben von .dRk1 am 18.09.2003 19:27:
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Kommt wie immer auf die Laune des Prüfers an.



Geschrieben von LedererI am 21.09.2003 09:36:
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Ist sehr unterschiedlich!
Es kommt erst mal drauf an was es für Teile sind!
Ob sie nicht irgendwie absolut unmöglich sind! Oder ob "nur" die ABE oder so fehlt!
Dann kommt es auch noch sehr auf den Prüfer an! http://images.rapidforum.com/images/i25.gif

nofear
03.10.2003, 17:51
Ich habe z.B. Rückleuchten, die haben E11 Prüfzeichen und noch andere Kennzeichnungen drauf, so wie die originalen. Leider habe ich keine ABE oder ein Teilegutachten. Komm ich denn so über die nächste HU?

TheAstraDriver
03.10.2003, 20:31
wenn du nen E-Zeichen auf den Lampen hast, dann passt das schon, weil mit E-Zeichen brauchst du keine ABE...

VILEDA
08.10.2003, 10:21
Ich war gestern zur HU, bzw. hab meine Mum hingeschickt.
Auf jeden Fall steht im Schrieb, daß die ABE für den Endschalldämpfer fehlt. Dies ist nicht ganz richtig, aber meine Mum wußte nicht, daß sie im Handschuhfach liegt.
Will heißen, HU ist auch ohne ABE möglich. Zumindest beim TÜV - Süd.

Boehser-Astra
10.12.2003, 22:50
ohne abe oder teilegutachten bekommste bei uns eigentlich gar nichts eingetragen, die tüv bzw dekra-stellen sind bei uns voll pingelig, naja muss man sich halt ne werkstatt suchen, in der man die teile für einen geringen aufpreis eingetragen bekommt ( und das ohne gutachten!!! )!
:biglaught:

Artlost
11.12.2003, 00:08
Jetzt mal 'ne ganz unsinnige Frage, die bei manchen Sachen aber ganz hilfreich sein kann: hat man eine ABE, so muss man das entsprechende Teil nicht eintragen lassen. Steht mein Fahrzeug aber nicht auf der ABE (also z.B. 'ne Frontschürze vom ... S3... ich hab ja nen Astra :lol:) mit drauf, muss ich das dann eintragen lassen? Oder gilt die ABE auch für andere Autos, insofern der Abstand zum Boden, Befestigungspunkte...gleich sind?

Boehser-Astra
14.12.2003, 01:56
gute frage *kopfkratz* muss am montag eh zum tüv, frage X !!!!

lg

RORO
22.12.2003, 11:10
Gilt nur für die im ABE aufgeführten Fahrzeuge

Boehser-Astra
24.12.2003, 04:58
@ RORO, dénke das du recht hast, ansonsten wirst du um eine einzelabnahme nicht herumkommen!!!!

Syper1
27.09.2004, 13:12
hmm hab da noch ne frage:
ich habe mir bei e-bay nen endtopf gekauft der nicht eintragungsplichtig sein soll, ne abe war nicht dabei, auf dem endtopf war aber ne plakette aufgeschweißt mit nallem möglichen bezeichnungen, unter anderem auch ne e-nummer, heißt dass ich brauch keine abe, bzw die trachtengruppe muss bei einer fahrzeugkontrolle unter den wagen kriechen um die e-nummer zu sehen wenn sie mir nicht glaubt das der topf eintragungsfrei ist??

VILEDA
27.09.2004, 19:40
Meiner Meinung nach werden E Nummern nur für Beleuchtungseinrichtungen vergeben.
Wäre mir neu, daß es die auch für Schalldämpfer gibt...

Syper1
27.09.2004, 20:00
kommt mir auch ein wenig komisch vor, daher frage ich ja hier mal den profis nach :-)

Syper1
27.09.2004, 20:16
hab noch das hier gefunden:

Der Unterschied ist schlicht nur der, daß das e-Zeichen eine generelle Strassenzulassung darstellt und keine Bauartgenehmigung an einem bestimmten Fahrzeug. Nur um beim Beispiel Scheinwerfer zu bleiben: Nebelscheinwerfer zum Nachrüsten sind in aller Regel mit einer e-Nummer versehen (und keiner ABE), können problemlos deswegen auch an jedes x-beliebige Auto montiert werden, solange man dabei alle Normen, Vorgaben und Gesetze beachtet (Abstände, ausreichende Festigkeit der Halter, etc.). Sprich: hat jemand solche Teile an sein Auto montiert und das auch soweit alles den Regeln entsprechend, bescheinigt die e-Nummer einzig, daß das Teil auch überhaupt im Strassenverkehr betrieben werden darf (um beim Beispiel zu bleiben: NSWs ohne e-Nummer dürften nicht betrieben werden - genauso wie keine Glühbirnen ohne e-Nummer verwendet werden dürfen).

Im Umkehrschluß gesagt: sollte jemand denn mal etwas beanstanden wollen, müsste er/sie/es das begründen, denn eine generelle Strassentauglichkeit wurde dem Bauteil bereits bescheinigt - durch die Zuteilung einer e-Nummer.

Im Zweifelsfalle heißt das aber auch, daß weiterhin überprüft wird, ob das Teil überhaupt richtig montiert wurde (beispielsweise wenn die Polizei einen anhält und die montierten NSWs bemängeln würde)... ein e-Zeichen ist also kein Freifahrtschein, aber prinzipiell bedeutet es "eintragungsfrei".

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Teilegutachten (-> Herstellerbescheinigung): soweit ich weiß, im Grunde nichts weiter als ein fahrzeugunabhängiges Gutachten über die Teile (wie der Name schon sagt), anhand derer der TüV-Prüfer halt denn festlegen kann, ob die angebauten Teile den Vorgaben wie ausreichender Festigkeit bei Höchstgeschwindigkeit, etc. entsprechen oder eben nicht.
Seh's als Entscheidungshilfe für den Prüfer an - mehr ist es nämlich nicht. Aber wenigstens kann man damit nachweisen, aus welchen Materialien das Teil besteht und solche Dinge, und der Prüfer könnte rein theoretisch damit etwas anfangen - Essenz: eintragungs- und abnahmepflichtig, der Prüfer kann nach eigenem Ermessen ablehnen oder akzeptieren (in aller Regel eher letzteres, wenn's um verkehrsrelevante Dinge geht, da man mit einem solchen Teilegutachten beiweitem nichts über eine wirkliche Belastungshaltbarkeit aussagen kann, und die wenigsten das Risiko übernehmen dürften vermutlich).
Kurz: besser ein Teilegutachten als nichts... aber viel besser ist's auch nicht.

TÜV-geprüft: joa, hier wird's knifflig, denn kommt drauf an, inwiefern geprüft: kann nen besseres Teilegutachten sein wenn's nur allgemein gehalten ist, kann aber auch eine fahrzeugspezifische Bescheinigung darüber sein, daß das Teil an sich für das Fahrzeug geeignet wäre, aber halt z.B. vom Einbau komplizierter ist und deshalb erst vor Inbetriebnahme von einem Prüfer abgenommen werden muß oder weil die Genehmigung von anderen Bedingungen abhängt, wie beispielsweise der gleichzeitigen Verwendung von kürzeren Stoßdämpfern bei einem kürzeren Federwerk -> eintragungspflichtig (wobei es mit einem solchen TÜV-Gutachten dem Prüfer in aller Regel leichtfallen sollte, den Einbau zu genehmigen, sofern er ordentlich gemacht wurde - ein solcher Bericht bescheinigt halt die prinzipielle Strassentauglichkeit eines Teils, vielleicht auch spezifisch auf das Fahrzeug, an welches man das Teil anbringen möchte; Beispiel Felge: es wird bescheinigt, daß die Felge den Belastungen an sich gewachsen wäre - der Prüfer kann aber weiterhin feststellen, daß die verwendete Felgen-Reifenkombination für den Radkasten zu groß ist und man deshalb bördeln, etc. müsste).
Kurz: das so bescheinigte Teil ist prinzipiell auf seine Tauglichkeit hin überprüft worden, muß aber noch einzeln abgenommen werden am Endprodukt (Fahrzeug). Und es handelt sich hierbei um keine Herstellerbescheinigung, sondern eben um einen Prüfbericht von einer anerkannten, unabhängigen Prüfstelle (TÜV, Dekra).

ABE-Teile sind generell eintragungsfrei - und bescheinigen u.a. schließlich auch einen für Laien machbaren Einbau und sind deshalb grundsätzlich abnahmefrei (&eintragungsfrei). Hier geht man eben schlicht davon aus, daß ein derart zugelassenes Teil von jedem ordentlich eingebaut werden kann und das nicht extra noch überprüft werden müsste.
Natürlich immer nur bezogen auf die in der ABE erwähnten Fahrzeuge.

Zopiclon
28.09.2004, 09:44
großes lob!

schön beschrieben und ne gute interpretation!

gratuliere :handshake: