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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nebellampen mindesthöhe ???



Silbervan
09.03.2004, 10:01
Seit 1 Stunde suche ich hier im Forum aber nichts gefunden!!
Welche mindethöhe müssen Negellampen noch haben bei Tieferlegung??
mfg

mirco
09.03.2004, 12:14
Die frage würde sich dann auch bei den Hauptscheinwerfern stellen. In der STVZO sowie der ECE und EWG regelung habe ich keine entsprechende Norm für Nebelscheinwerfer gefunden. Das einzigste was angegeben war ist die Auflage, dass wenn die leuchten über 400mm von den Kanten in richtung Fahrzeugmitte verschoben sind diese nur mit dem Abblendlicht gemeinsam betrieben werden dürfen.

Also grünes LIcht.

astra2.2DTI
09.03.2004, 12:37
§50 STVZO Absatz 3:

(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1.200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für

1. Fahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden,
2. selbstfahrende Arbeitsmaschinen und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, deren Bauart eine vorschriftsmäßige Anbringung der Scheinwerfer nicht zuläßt. Ist der höchste Punkt der leuchtenden Fläche jedoch höher als 1.500 mm über der Fahrbahn, dann dürfen sie bei eingeschalteten Scheinwerfern nur mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift).

mirco
09.03.2004, 12:42
Blablabla Nebellampen Her astra2.2dti nicht Abblendlicht. Auf diesen Paragraphen bin ich auch schon gestossen lies ihn nochmal

astra2.2DTI
09.03.2004, 12:46
War ja auch nur als Tipp....zu den Nebellampen hast du doch alles gesagt.

Gruß

mirco
09.03.2004, 12:51
:roll:

Artlost
09.03.2004, 13:15
Nebellampen dürfen auch auf dem Boden schleifen...es ist nur vorgeschrieben, dass die NSW unterhalb des Fahrlichtes montiert sind...einschalten darfst die sowieso nur bei Nebel, starkem Regen und bei fallendem Schnee...

Silbervan
09.03.2004, 13:17
Also ist das egal oder was?

opelfreak
09.03.2004, 13:21
Ne ich glaub nicht daß es egal ist. Ich hab mir vor Jahren mal an ein Auto Nebels angebaut und da waren die Anbaumaße die man einhalten muß dabei. Hab die aber leider nirgends mehr. Es gibt, zumindest gab es die damals, eine Vorschrift die die Anbauhöhe und sogar den Abstand der Lampen zueinander regelt.

-Astral-
09.03.2004, 13:23
Ja das stimmt der Abstand zueinander ist glaub ich vorgeschrieben aber die Höhe glaub ich net.

mirco
09.03.2004, 13:29
Jau der Abstand aber nicht die höhe. UNd zur geistreichen aussage die Nebelscheinwerfer dürfen nur unter den Hauptscheinwerfern montiert werden sag ich nur das war wieder mal so ein Bananenbieger der von der praxis keine Ahnung hat. So ein Blöder zusatz kann nur einem Staatsdiener einfallen.

Artlost Du bist nicht gemeint nur der Hirni der das erfunden hat. Hätte der nur kurz überlegt hätte er bemerkt das es andersrum keinen Sinnmachen würde aber naja Deutschland hat. Hat hat ja noch die Banane ne eigene Biegungsnorm.

Godspeed
09.03.2004, 13:35
ne ne SISCHER IS SISCHER....
man weiss nie, gibt garantiert welche, die das auch anders rum anbauen würden :-)

opelfreak
09.03.2004, 13:36
So, hab was gefunden, steht allerlei über Beleuchtung drin. Ne Mindesthöhe für Nebels scheint´s wirklich nicht zu geben:

http://www.de.tuv.com/germany/de/produkte/mobilitaet_und_verkehr/download/LichtamAuto.pdf

Silbervan
09.03.2004, 13:36
Ja. LKWs *lol*

opelfreak
09.03.2004, 13:42
??? Wiso, die Erklärungen sind doch für PKW´s ???

mirco
09.03.2004, 13:46
Aber habt ihr auch gelesen was da noch steht wann man die einschalten darf. Da stehts geschrieben dass mindestens 50% auf unseren Strassen geistig umnebelt sind :-/

Pascha
09.03.2004, 14:19
Nebellampen dürfen auch auf dem Boden schleifen...es ist nur vorgeschrieben, dass die NSW unterhalb des Fahrlichtes montiert sind...einschalten darfst die sowieso nur bei Nebel, starkem Regen und bei fallendem Schnee...


mir is schon öfter aufgefallen, dass du sachen einfach so in den raum wirfst,-
egal hauptsache man schreibt zu jedem scheiss irgendwas.

zum thema:
mein alfa romeo 147 hatte die nsw`s da wo wir die blinker haben und die blinker da wo normalerweise die nsw`s sitzen.

und noch was: http://www.nuhr.de/data/FRESSEHA.MP3

-Astral-
09.03.2004, 14:36
Naja, theoretisch gesehen dürften die Nebels wirklich noch unter der Stoßstange befestigt werden. War sicherlich nur spaßig gemeint von Artlost also ganz ruhig bleiben :wink:

Silbervan
09.03.2004, 14:58
Pascha,
*lol* der war gut !! :biglaught:

TheAstraDriver
10.03.2004, 14:37
es gibt sehrwohl ne Mindesthöhe für die Nebler...stand hier auch schonmal im Forum :wink:

Silbervan
10.03.2004, 14:50
Die habe ich auch schon mal gelesen!! habe aber nichts mehr gefunden

astra2.2DTI
10.03.2004, 14:54
Ich hab noch das gefunden...allerdings ohne Angabe der Gesetze.

Nebelscheinwerfer (Breitstrahler) müssen so angebracht sein, daß ihre Licht-austrittsfläche nicht höher liegt als der höchste Punkt der Lichtaustrittsfläche der Scheinwerfer, mit denen Abblendlicht ausgestrahlt werden kann. Sie müssen symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeuges angebracht sein. An allen mehrspurigen Kraftfahrzeugen dürfen nur zwei Nebelscheinwerfer angebracht sein.
Werden die Nebelscheinwerfer weiter als 40 cm vom Rand entfernt angebracht, muß das Abblendlicht immer mitbrennen, ansonsten ist das Fahren mit Nebelscheinwerfern und Begrenzungslicht auch ohne Abblendlicht gestattet. Die Mindesthöhe über Boden beträgt 25 cm.
Nebelscheinwerfer müssen so eingestellt sein, daß die Hell/Dunkel-Grenze in einer Entfernung von 10 m von der Lichtaustrittsfläche um mindestens 20 cm tiefer liegt als die Mitte der Austrittsfläche.

http://oecc.nexenservices.com/Narizin/tech/Lichtspiele.php

Silbervan
10.03.2004, 14:56
astra2.2DTI,
Danke !! das ist doch schon mal was :-)

Basic
10.03.2004, 20:02
Seit wann geltenen Österreichische Gesetze für dich?

Wenn dein Auto ein Mehrspuriges Kfz ist dann gilt:

Nebelscheinwerfer
76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO § 52
Vorhandensein: zulässig
Anzahl: zwei
Farbe: weiß oder hellgelb
in der Breite: keine besondere Vorschriften
in der Höhe: nicht höher als die Scheinwerfer für Abblendlicht; nach ECE mind. 250mm.
Elektr. Schaltung: mit Abblend-, Fernlicht; mit Begrenzungslicht
möglich, wenn die Lichtaustrittsfläche der Nebelscheinwerfer nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt der Breite entfernt ist