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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : strafe zahlen, wenn tüv lange abgelaufen ist?!



MFried0815
08.03.2004, 20:31
hallo, hab irgendwie mal gehört, dass nach neuem gesetz strafe gezahlt werden muss, wenn man den tüv erst 4 monate (oder so...) nach ablauf machen lässt
mein nachbars omega hatte tüv nur bis november 2003....was erwartet ihn, wenn er jetzt hindüst?

MfG Martin

Bandit600N
08.03.2004, 21:59
eine um 4 Monate verkürzte Zeit bis zur nächsten HU. Glaub nicht das der TÜV ihn bei der Polizei meldet. Und Knöllchen verteilen dürfen sie ja eh nicht.

Silbervan
08.03.2004, 22:29
Da ist kohle fällig wieviel weiß ich nicht mehr!! Außerdem wird er zurück datiert d.h. er bekommt seine neue Plakette nicht ab März sondern ab November.
Im Klartext: wenn er jetzt Tüv machen lässt dann hat er nur noch Tüv bis 11.05

Fran77
09.03.2004, 00:01
au weia, wenn da wirklich ne Strafe fällig wird, würde ich lieber noch ein bißchen warten bis Gras über die Sache gewachsen ist :-) :-) :-)

ne im ernst ich glaube das schlimmste ist das er zurückdatiert wird. wenn ihn die Rennleitung anhält dann schäpperts mächtig im Geldbeutel.

gruß Frank

opelfreak
09.03.2004, 07:23
Gibt doch sogar Punkte wenn man den Tüv zu lange überzieht, oder?

sharkx
09.03.2004, 07:28
nein wieso?

Stell dir vor, du legst ein Auto still, weil du für nen Jahr ins Ausland gehst. Kommst zurück, Tüv seit 4 Monaten abgelaufen. Du hattest ja keine Möglichkeit zum Tüv zu kommen, da du im Ausland bist. Dafür sollst nun strafe zahlen? Wäre ungerecht!

Die HU Plackette wird zurückdatiert, das steht fest. Aber ne Strafe, niemals!

Kolbe
09.03.2004, 07:58
@ Sharkx: also das stimmt nicht was du da sagst. Wenn du das Auto stillegst und die HU oder AU läuft während dieser Zeit ab, kannst du das Auto nicht mehr so einfach zulassen. Da musst du dir erst ne Ausnahmegenemigung bei der Zulassungsstelle hollen, das Auto zum Tüv fahren und erst dann kannst du ihn wieder regulär zulassen.

Zum anderen stimmt es das die Termine bei überschreitungen zurückdatiert werden. Ein Busgeld gibt es bereits beim ersten Monat der überziehung (denke 30 € weis ich jetzt aber nicht genau) und Punkte gibt es ab 8 Monaten überziehen.

Zum Nachlessen www.KBA.de

cu Frank

astra2.2DTI
09.03.2004, 08:01
Kolbe hat recht...im Bußgeldkatalog steht folgendes:

Fahrzeug zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt bei einer Fristüberschreitung von

- mehr als 2 bis zu 4 Monaten 15 EUR Verwarnungsgeld
- 4 bis zu 8 Monaten 25 EUR Verwarnungsgeld
- mehr als 8 Monaten 40 EUR Bußgeld + 2 Punkte

Bandit600N
09.03.2004, 08:23
Wenn der Nachbar aber direkt zum TÜV fährt und die Rennleitung in nicht erwischt, wird er wohl ohne Strafe wegkommen. Der TÜV stellt doch keine Busgelder aus. Die verkürzen nur die Zeit bis zur nächsten HU.

sharkx
09.03.2004, 08:40
sag ich doch! wenn du zum Tüv gehst bekommste garnix, und wenn du nachweisen kannst das du aufm weg zum tüv bist bekommste auch nix.

Nur wenn die dich erwischen, ohne gültige tüv plakete und nicht nachweisbar das du aufm direkten weg zum tüv bist kostet es geld

astra2.2DTI
09.03.2004, 09:24
@ sharkx,

vollkommen richtig! Fassen wir zusammen: die Rennleitung kann Streß machen und im schlimmsten Fall die oben genannten Beträge kosten. Dem TÜV ist das egal...da zahlt man nur um die 40 EUR für die HU.

Gruß

Kolbe
09.03.2004, 11:35
@ Sharkx: nö du hast geschrieben : "Stell dir vor, du legst ein Auto still, weil du für nen Jahr ins Ausland gehst."

D.h. du meldest dein auto ab, und zum Anmelden MUSS das Auto Tüv haben, wenns auchnur noch ein Tag ist.

cu Frank

Schneeflocke
09.03.2004, 12:57
Also ich hab meinen Tüv auch um 4 Monate überzogen.

Der Dekra-Mann meinte nur "Issen bisschen über der Zeit woll", aber das wars auch schon.
Genauso wars mit meinem letzten Auto, da hab ich sogar noch länger überzogen. Da hat der Tüv auch nix zu gesacht.
Das interessiert die da echt nich.

Schlecht ist halt wirklich nur, wenn die die Polizei erwischt, dann kostet es halt was.

Artlost
09.03.2004, 14:35
Naja, wenn man auf nummer sicher gehen will, dann kann man auch auffem Hänger hin bringen und auffem Tüv-Gelände abladen... Da kann die Polizei nix sagen, weil das Auto nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt worden ist (zumindest nicht nachweisbar)

chrisC
11.03.2004, 12:21
Wird man wirklich zurückdatiert?
Habe meinen in einem Januar gekauft.
Zwecks Wechsel der Reifen habe ich letztes Jahr den Inspektionstermin in den April gelegt.
Und habe auch bis April 2005 Tüv / Au.
Auch mit meinem vorherigen Auto habe ich fast immer einen Monat "rausgeschunden".

Assassin
11.03.2004, 15:14
Zurückdatiert wird man auf jeden Fall, ist nur das kleinere Übel.

Aber: kein Tüv = kein Versicherungsschutz! ;-) zumindest kann sich die Versicherung weigern für Schäden aufzukommen.

Uppsy
11.03.2004, 16:57
Ja man muss Geld bezahlen....hab es schon selber erlebt...haben ca. über ein halbes Jahr Tüv versäumt zumachen....haben dann glaub ich so ca. 30 Euro bezahlt oder so....also denke ich muss er auf jeden Fall mit ner Geldstrafe rechnen....

ChristianD
22.03.2004, 22:01
War heute da, weil ich ja auch schon seit nen halben Jahr Tüv überfällig habe. Kost nix extra, nur wenn dich Polizei erwischt kost das.

Janemann
24.03.2004, 16:19
Hab da was passendes gefunden. Ab 1.April wird was geändert.

http://www.shortnews.de/start.cfm?id=508708&rubrik1=Auto&rubrik2=Sonstiges&rubrik3=Service&sort=1&sparte=4

opelmurdock
24.03.2004, 16:28
ok aber alles erst wenn man von der rennleitung erwisch wird oder habe ich das jetzt falsch verstanden?

#Alex
17.09.2006, 11:31
hab auch ne frage

ich will ein winterauto kaufen dieser hat aber nur bis zum 02/2007 tüv

ich müsste ihn aber bis zum 04/2007 fahren

also hab ich 2 monate tüv überschritten laut den angaben oben und den angaben auf der tüv seite kann mir aus der sicht der rennleitung ja nichts passieren oder

der Tuningfuzzy
17.09.2006, 11:58
#Alex, außer der 15 bis 25€ Strafe passiert nichts! Keine Punkte und so!

Alpha2k
17.09.2006, 19:51
du darfst doch eh ein monat drüber sein,
also passiert dir bis ende 03/07 erstmal gar nix!

Astrabärchen
19.09.2006, 00:31
Man darf zwei Monate drüber kommen. Erst ab einer Überziehung von MEHR als zwei Monaten kostet es Geld.

Und Kolbe: wenn du anderen schon sagst, dass sie falsches Zeug reden, dann red selber auch nix falsches: die ersten zwei Monate kostet eine Überziehung keinen münden Cent.

Mein Astra hat Saison von März bis Oktober. HU und AU wären im September fällig. Überschreitung maximal einen Monat. Zur HU und AU bring' ihn irgendwann im Winter. Außerhalb der Saison darf ich die Fahrt zum TÜV regulär mit ihm fahren. Wenn sie mich dann im Februar zwischen Halle und TÜV erwischen, hab' ich mehr als vier Monate überschritten und zahle Knete. Wenn sie mich im November kriegen, zahl' ich nix, obwohl außerhalb der Saison ohne TÜV.

PierreG
19.09.2006, 13:14
ich überziehe selbst auch regelmässig den tüv um ca einen monat. bei uns schauen die polizisten sowieso nicht so genau hin. hatte einmal sogar um 5 monate überzogen (das fahrzeug stand in der garage) bin dann aber direkt zu meiner werkstatt und hab tüv machen lassen. sind ja nur 5km landstrasse dort hin. daraufhin wurde die zeit halt zurückdatiert und fertig.

da wo wirklich nach hu/au kontrolliert wird ist wenn du falsch parkst und ein knöllchen kassierst. die politessen schauen schön pflichtbewusst auf jede der beiden plaketten und ist der tüv zu lange abgelaufen, sprich über 2 monate bekommst im milden fall eine anweisung zur tüv vorführung oder gleich ein bussgeld. das wird wirklich je nach komune anders geahndet. da aber mittlerweile über geld in den kassen fehlt wirst sofort 15 euro strafe bekommen;)

A81Raser
19.09.2006, 13:17
Is es net so, dass nur die Rennleitung ne Strafe ausstellen darf, wenn sie ne Verkehrskontrolle macht und das sieht, das er abgelaufen is. Der Tüv darf doch lediglich zurückdatieren, oder?

Astrabärchen
19.09.2006, 13:35
JAHAAAAAA! Steht doch oben.

garcia-aspe
02.12.2006, 14:59
Hallo, hatte meinen Tüv auch schon über einen Monat überzogen ehe ich Ihn im März bekommen habe.

Polizeikontrolle war mir egal. Aber Versicherungsschutz ist WICHTIG !!!

Wie ist das mit der Haftpflichtversicherung ??? Wenn auf dem Weg zum Tüv ein Unfall passiert, zahlen die dann wenn der Tüv schon einen Monat abgelaufen ist. Habe jetzt Saisonkennzeichen von April bis September und Tüv bis Februar 2008. Bekomme ich im September 2007 eine neue HU und AU Plakete oder kann ich das erst am 01.04.2008 erledigen, mit der Gefahr ohne Versicherungsschutz einen Unfall zu bauen ???

gruß garcia-aspe

Astrabärchen
02.12.2006, 15:16
Frag deine Versicherung. Was das Bußgeld angeht, haste nix zu befürchten, weil du ja nicht länger als zwei Monate überzogen hast.

Petze
03.12.2006, 21:02
Nicht nur nur de Polizei hat da ein Auge drauf auch das Ordnungsamt!

TÜV:
mehr als 2 Monate = 15€
mehr als 4 Monate = 25€
mehr als 8 Monate = 40€ 1Punkt

ASU:
mehr als 2 Monate = 15€
mehr als 8 Monate = 40€ 1 Punkt