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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : INFO: Angaben auf den Reifen und Reifengrößen!



silverstar
01.03.2004, 19:32
So, möchte mich vorab schonmal bei User mirco bedanke für das raussuchen aus der Reifenfibel! ;)
Hier erstmal ne schöne pdf zum Downloaden:
von Michelin *klick* (http://www.michelin.de/de/ImageServlet?imageCode=15591&codeSite=ALLEMAGNE)

Quelle: Reifenfibel, 1.Auflage 1999, Schweiz
Copyright by Bridgestone, Continental, Dunlop, Goodyear, Michelin, Pirelli

Die Dimension eines Reifens

Dimension des Reifens
Die technische Ausführung der Bereifung ist durch den § 36 StVZO festgelegt. Danach sind Pkw-Reifen entsprechend der europäischen Vorschrift ECE-R 30 genormt. Dies gilt insbesondere für die Beschriftung der Reifenflanke. Sie gibt über die wichtigsten Daten des Reifens Auskunft. Innerhalb dieser Information sind die für den Autofahrer wichtigen Angaben zusammengestellt - die Norm verlangt darüber hinaus weitere Bezeichnungen auf der Seite wie Herstellername und Reifentyp.

Reifenbreite (3)
Sie wird in Millimetern angegeben (z.B. 175 mm). Bei herkömmlichen Pkw-Reifen reichen die Querschnittsbreiten von nominell 125 mm (z.B. 125/80 R 12) bis ca. 335 mm (z.B. 335/30 R 19). Die Breiten steigen dabei in 10-mm-Schritten. Besondere Reifen für neue Rad-Reifen-Systeme (z.B. TD-Reifen von Dunlop oder TRX- oder TDX-Reifen von Michelin) haben andere Breitenmaße in Millimetern. Die Breiten reichen von 160 mm bis 240 mm. Die tatsächliche Breite weicht, bedingt durch die üblichen Fertigungstoleranzen, meist von den nominellen Angaben geringfügig ab und variiert von Hersteller zu Hersteller um wenige Millimeter. Außerdem ist sie abhängig von der Breite der Felge, auf welcher der Reifen montiert ist. Die Normung der Reifen erlaubt es, die meisten Reifen auf Felgen verschiedener Breiten zu montieren. Diese Breitenunterschiede können Ursache dafür sein, dass auf bestimmten Fahrzeugen nur Reifen bestimmter Hersteller (Markenbindung) oder lediglich in Kombination mit bestimmten Felgen montiert werden dürfen, da in diesen Fällen ausschließlich diese Reifen in allen Betriebszuständen mit Sicherheit (also auch beim Einfedern oder beim Lenkeinschlag) "freigängig" sind. Auch die Verwendbarkeit von Schneeketten kann an bestimmte Reifenfabrikate und Felgenbreiten gebunden sein. Zu beachten sind hier die Hinweise in Fz.-Papieren und Bedienungsanleitung.

Höhen-Breiten-Verhältnis/Serie ....../50, /60, /70, /80 (4)
Hier geht es um das Verhältnis von Höhe zu Breite des Reifenquerschnittes in Prozent. Ein /50 bedeutet dann, dass die Reifenhöhe halb so groß ist wie die Reifenbreite. Mit "fallenden" Verhältnis-Zahlen wird die Reifenflanke immer niedriger - übliches Erscheinungsbild sportlicher Pkw (225/45...). Sonderfall: Bei Reifen der 80er-und /82er-Serie war früher die ".../80" in der Bezeichnung nicht üblich - dementsprechend kann in älteren Fahrzeugpapieren noch "155 R 13" stehen. Dies entspricht nunmehr beim Reifenkauf "155/80 R 13".

Reifenbauart (5)
"R" steht hier für "Radial" (zusätzlich auch häufig ausgeschrieben). Es handelt sich um die heute übliche Bauart mit radial angeordneten Karkassfäden. Bis in die 60-iger Jahre war der Diagonalreifen Standard. Sofern heute noch für Spezialfälle (z.B. Oldtimer) produziert, steht anstelle des "R" ein "D" oder auch "-". Hinweis: Es dürfen grundsätzlich nur Reifen einer Bauart montiert werden. Mischbereifung - also Diagonal- und Radialreifen auf einem Fahrzeug, ist lt. StVZO § 36 nicht zulässig.

Felgendurchmesser (6)
Der Felgendurchmesser wird diagonal von Felgenrand zu Felgenrand ermittelt, das Maß wird meist in Zoll ( " ) angegeben. Die gängigsten Maße reichen von 10 " bis 20 ". Bei TD-Reifen von Dunlop sowie TRX-, TDX-Reifen oder dem PAX-System von Michelin werden die Felgendurchmesser in Millimeter angegeben. Die gängigsten Durchmesser gehen von 315 mm bis 440 mm.

Tragfähigkeitskennziffer / Traglastindex (Load Index LI) (7)
Kennzahl für die Belastbarkeit des Reifens. Jedem LI-Wert wird, dargestellt in einer genormten Tabelle, eine bestimmte Belastbarkeit des Reifens bei einem vorgegebenen Luftdruck zugeordnet. Beispiel "85" = 515 kg. Die montierten Reifen müssen mindestens dem in dem Fahrzeugpapieren angegebenen LI entsprechen, höhere Werte des LI sind zulässig. Zusatzangabe "Reinforced": (12) Bezeichnung an Reifen besonders hoher Tragfähigkeit (für Kleintransporter, Kleinbusse, Vans, Geländewagen... ). Ausschlaggebend ist aber auch hier die (entsprechend hohe) LI-Kennziffer.


Reifenindextabelle (http://de.wikipedia.org/wiki/Tragf%C3%A4higkeitsindex)


Geschwindigkeitssymbol (GSY, auch "Speedindex")
(Kennbuchstabe, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Reifens angibt. Den Buchstaben sind folgende Geschwindigkeitskategorien zugeordnet (hier dargestellt: übliche GSY für Pkw´s).


Geschwindigkeitsindextabelle (http://de.wikipedia.org/wiki/Geschwindigkeitsindex)


Laufrichtungsbindung
Überwiegend an Reifen mit besonderer Profilgestaltung sind auf der Reifenflanke Bezeichnungen wie "Rotation", "Drehrichtung", "Direction", in Kombination mit einem Laufrichtungspfeil eingeprägt. Bei der Reifenmontage ist diese vorgegebene Lauf- oder Drehrichtung zu beachten.

Tubeless ("Schlauchlos") (9)
Pkw-Reifen sind üblicherweise "Schlauchlos"-Typen. Das Einziehen eines Schlauches ist nicht nur überflüssig, es ist - von wenige Ausnahmen abgesehen - nicht zulässig. Im Zweifelsfall den Reifenhersteller befragen. Bei einer Reifenpanne mit Luftverlust darf das allenfalls als zeitweiliger Notbehelf gelten.

Produktionsdatum(10)
Bisheriges Verschlüsselungs-System: Die letzten 3 Ziffern der sog. "DOT"-Nummer geben das Herstellungsdatum wieder. Die ersten beiden Stellen nennen die Produktionswoche, die letzte Ziffer ist die Endzahl des Jahres. Beispiel: 409 =40.Woche 1999. Dass wir es mit den 90-iger Jahren zu tun haben, wird i.a. noch durch ein kleines Dreieck (rechts neben der 3-stelligen Zahl) deutlich gemacht.

Neue Kennzeichnung ab 1.1.2000: Jetzt 4-stellige Schlüsselnummer. 0100 = 1. Woche 2000.

Verschleißanzeiger (Treadwear Indicator , "TWI") (11)
Rundum auf der Reifenseite ist mehrmals das Kürzel "TWI" (auch andere Zeichen möglich) eingeprägt. Wenn man dem Pfeil folgt, so erkennt man, dass in diesem Bereich das Profil nicht völlig in die Tiefe geht. Der Grund: Bei einem bis auf (die gesetzlich zulässigen) 1,6 mm abgefahrenen Profil liegen diese Stellen dann deutlich erkennbar an der Oberfläche, die Verschleißgrenze ist erreicht. Soweit sollte man es nicht kommen lassen: Versuche zeigen, dass bereits unter ca. 3 mm die Haftung, insbesondere bei Nässe, deutlich abnimmt!

M&S (Winterreifen/Ganzjahresreifen) (13)
Winterreifen sind mit "M&S", "M+S" oder ähnlichen Abkürzungen gekennzeichnet. Hiermit ist nicht nur erkennbar, dass es sich um einen Reifentyp für die speziellen Anforderungen des Winterbetriebs handelt. Damit verbunden ist auch eine Ausnahmeregelung bezüglich der geforderten Geschwindigkeitsklasse.

Sonderregelungen in einigen europäischen Ländern:
Ist "Winterausrüstung" (lt. Beschilderung) vorgeschrieben, dann erfordert dies Reifen mit M&S-Symbol. Insbesondere in Österreich wird darüber hinaus eine Profiltiefe von mindestens 4 mm gefordert - mit weniger Profil gelten derartige Exemplare schlichtweg als Sommerreifen. In Deutschland existiert diese Vorschrift zwar nicht, unterhalb ca. 4mm ist eine Wintertauglichkeit aber tatsächlich sehr eingeschränkt.

Prüfzeichen "E":
Das "ECE-Prüfzeichen" wird als E oder e dargestellt, es bestätigt die Einhaltung der europäischen Norm (ECE- R 30). Bild 6: Die anhängende "12" weist auf Österreich als Prüfungsland hin Wichtig: Seit dem Produktionsdatum 1.10.98 (40. Woche 98, entspricht DOT-Nummer 408) ist diese Kennzeichnung der Reifenflanke in Europa Pflicht. An einem Fahrzeug dürfen demzufolge keine Reifen montiert sein, die, sofern nach dem 1.10.98 produziert, dieses Prüfzeichen nicht aufweisen. Im Rahmen der Hauptuntersuchung ("TÜV") würde das als "schwerer Mangel" am Fahrzeug eingestuft.

Runderneuerte Reifen
Sie tragen als Kennzeichnung "R", "runderneuert", "retread" oder "retreaded". Das Datum der Runderneuerung wird in gleicher Weise wie das Herstellungsdatum von Neureifen angegeben.

Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt? Abweichend von dem Grundsatz, dass die Bezeichnungen in den Fahrzeugpapieren und am Reifen übereinstimmen müssen, gelten folgende Ausnahmen:

Lastindex LI:
Der Lastindex des montierten Reifens darf größer sein als die entsprechende Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Beispiel: Fz.-Schein 165/65 R 13 76 T, Reifenaufschrift: 165/65 R 13 77 T.
Geschwindigkeitssymbol: Er darf "höherwertiger" sein als die entsprechenden Eintragungen in den Papieren. Beispiel: Fz.-Schein 185/65 R 14 86 H, zulässig sind Reifen mit Aufschrift: 185/65 R 14 86 V.
Winter-/Ganzjahresreifen: Der Geschwindigkeitsindex darf für niedrigere Höchstgeschwindigkeiten gelten, als in den Fz.-Papieren für Sommerreifen eingetragen. In diesen Fällen muß ein Aufkleber mit der für den M+S-Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Sichtfeld des Fahrers angebracht werden.Beispiel: Fz.-Schein 195/65 R 14 89 H (Sommerreifen), zulässig sind auch Reifen mit Aufschrift: 195/65 R 14 89 Q M+S. In diesem Fall ist aber auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges durch die des Reifens entsprechend begrenzt und unbedingt einzuhalten.

P-Reifen (amerikanische Klassifizierung, Kennzeichung z.B. P 225/60 R 15...)
Sie dürfen verwendet werden, wenn sie entsprechend der ECE-R30 gekennzeichnet sind, d.h. ihre Betriebskennung muss der in diesem Informationsblatt dargestellten Form entsprechen. Weicht die Kennzeichnung von der ECE-R 30 ab (z.B. kein Load-Index, kein Speed-Index), so muss der Reifenhersteller schriftlich die Übereinstimmung dieser Reifen mit entsprechenden Anforderungen der ECE-Norm bestätigen.Diese Bestätigung hat der Fahrer immer mitzuführen. Sind in den Papieren (insbesondere von US-Modellen) "P"-Reifen eingetragen, so dürfen auch nach ECE-R 30 geprüfte Reifen verwendet werden, wenn mit Ausnahme des fehlenden Buchstabens "P" die Kennzeichnung auf dem Reifen mit Eintrag in den Fz.-Papieren übereinstimmt.
ZR- ,VR-Reifen. Sofern diese in den Papieren älterer Fahrzeuge noch eingetragen sind, dürfen gleich große W - Reifen (bis 270 km/h) mit ausreichender Tragfähigkeit verwendet werden, wenn die Fz.-Höchstgeschwindigkeit 260 km/h (lt. Fahrzeugschein Ziffer 6) nicht überschritten wird und keine weitere Typen- oder Fabrikatsbindungen (Ziffer 33) eingetragen sind. In Zweifelsfällen sollten Fahrzeug- bzw. Reifenhersteller befragt werden.
http://www.reifen.de/img/Reifenbezeichnung.gif


Hier noch der LINK zum Conti-Reifenlexikon (http://www.conti-online.com/generator/www/de/de/continental/automobil/themen/reifentipps/tipps/reifenlexikon_de.html)!
Auch sehr zu empfehlen!! ;)

MfG, silverstar :wink:

chef86
02.09.2006, 23:59
Hallo,

gibt er einen Unterschied zwischen Reifen mit der Bezeichnung R (z.b. 215/40 r 17)oder Zr (215/40 zr17). Mich würde interessieren ob es einen Unterschied gibt, und wenn ja welchen.

mfg

Speedy1981
03.09.2006, 16:37
Hallo ,klar die KmH grenze

siehe:

GSY km/h
M 130
N 140
P 150
Q 160
R 170 ist bis 170 kmH
S 180
T 190
U 200
H 210
V 240
W 270
Y 300
ZR >240 und die halt bis 240 KmH

hättest nur richtig lesen müssen und hättest es dann selber gefunden ;-)

chef86
03.09.2006, 18:41
Habe richtig gelesen.

Ich fahre als Bereifung 215/40 ZR 17 87y.

Mir geht es um das ZR vor der Zoll-Angabe der Reifen. Kannte hier halt nur R und D. So steht es auch im Text. Mich interessiert nun ob es zwischen R und ZR einen Unterschied gibt.

Silberling
03.09.2006, 19:37
aber das R vor der zoll angabe bedeutet Radial der buchstabe hinter dem LI ist für die Geschwindigkeit das mit dem ZR vor der Zolangabe ist ne angewohnheit der reifenhersteller...

voss
03.09.2006, 19:50
aber das R vor der zoll angabe bedeutet Radial der buchstabe hinter dem LI ist für die Geschwindigkeit das mit dem ZR vor der Zolangabe ist ne angewohnheit der reifenhersteller...
Nicht ganz richtig! Das mit Radial stimmt doch das Kürzel ZR gilt generell für Reifen über 240 km/h!

chef86
03.09.2006, 20:26
Danke,

das war das was ichwissen wollte.

Silly
28.03.2007, 15:34
Sorry, aber ich hab noch ne Frage, was bedeutet hier (215/40 ZR17 87W XL , B/W) das XL und das B/W ????

Hier noch der Link, sind Nexen N 3000 Reifen...

http://ssl.delti.com/cgi-bin/reifenbestellen.pl?typ=R-125808&dsco=4

DerAbt
28.03.2007, 16:37
Silly, das XL is wohl nur die Ausführung. Jedenfalls is das bei reifen.com so.

Hab nun auch die Nexen N3000 in genau der Größe.
Den Reifen kann ich nur empfehlen.

schnaff
10.05.2007, 18:30
Ich glaube dass XL bedeutet Extra load, aber ich würde auch gerne wissen was B/W bedeutet. Bin je auch scharf auf die Nexxen N3000 :twisted: :twisted:

Oh Dear
05.06.2007, 09:16
Hab ne Frage:

Will mir den Kumho Ecsta SPT KU31 hohlen, die Angabe sieht folgend aus:

205/40 R17 84Y XL BSW

Ist mir alles ziemlich klar, nur was bedeutet BSW?

Gruß

Staubiii
17.12.2008, 15:46
Frage an euch: Ich fahre momentan folgende Reifen-Kombi: 215/40 ZR17 87W, kann ich auf meinem Astra auch 215/40 R17 87W fahren? Ist es ein Problem wenn das ZR fehlt oder was ist der Unterschied dann? Bitte um Hilfe!!!

Caravanos
17.12.2008, 15:53
ZR => über 240 km/h
R => 170 km/h

Der 1.6 ist bestimmt schneller als 170 km/h oder ?? :)

@ Oh Dear: http://www.reifen-profis.de/abc.html

Osirus
17.12.2008, 16:28
ZR => über 240 km/h
R => 170 km/h


R heisst nur, dass es sich um einen Radialreifen handelt, sprich die Bauart.
Das ZR stammt noch aus alten Zeiten und dabei steht das Z für besagt Vmax von über 240km/h.

Steht doch oben alles drin?! Einfach lesen und verstehen?!

Das worauf es bei gleicher Reifengröße ankommt ist

87W

die 87 stehen für die Traglast und das W für die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
Die Traglast muss mit zwei multipliziert über der größten Achslast liegen.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit muss größer als die im Fahrzeugschein eingetragene sein. (Bei Winterreifen gibts dafür eine Ausnahmeregelung)

Addi
23.07.2011, 21:17
Bei meinem Astra G Cabrio steht im Fahrzeugschein 195/60 R15. Ab Werk wird der Wagen aber mit 225/35 R18 geliefert. Winterreifen (beim Gebrauchtkauf dabei): 195/65 R15 und in der Bedienungsanleitung sind noch weitere Reifengrößen angegeben.
Was gilt denn jetzt?

kc85
23.07.2011, 21:47
Es gilt, was im Fahrzeugschein und im Umrüstkatalog steht, oder was zusätzlich zumindest per Eintragung abgenommen wurde.

Deine 18er sind eine normale Seriengröße auf dem Cabrio (siehe Katalog).

Die Winterreifen dürfen entweder 195/60R15 oder 185/65R15 sein (auch hier, siehe Katalog), 195/65er sind nicht zulässig.

kc85

Addi
24.07.2011, 09:02
Es ist mir schon klar, dass die 225er Reifen mit den !8 Zoll Felgen bei diesem Wagen leider die Serienbereifung sind. Mir wäre 195/65 auf 15 Zoll Felge lieber. Ich denke auch, dass es für die 225er eine Genehmigung gibt. Ich frage mich nur, warum diese Größe weder im Fahrzeugschein noch in der Konformitätserklärung steht. Man fragt sich doch, was nach einigen Jahren bei einer Polizeikontrolle passiert. Wenn die Eintragung im KFZ-Schein überhaupt keinen Bezug zu den Rädern am Fahrzeug hat - was soll sie denn überhaupt?
Soll man bei einer Polizeikontrolle mit einem Jahre alten Katalog oder der Bedienungsanleitung argumentieren? Und das in Deutschland?
Was passt denn an den 195/65 15 Winterreifen nicht? Das der Durchmesser 10 mm gößer ist als bei den 225ern?

kc85
24.07.2011, 10:11
Das ist bei den neuen Papieren nun mal so, dass oft nur (irgend)eine, und dann meist die kleinste zulässige Größe im Fz.-Schein steht.

Normalerweise sollten die 18er auf jeden Fall schon eingetragen sein und damit auch in den Papieren stehen, da auch die Nachrüstung nur mit Teilegutachten und Eintragung zulässig ist. Deswegen stehen die Teile auch nicht mit im COC.

Abhilfe: Lad Dir den Umrüstkatalog 2009 von Opel runter, drucke Dir die Seite für das G-Cabrio aus und leg das ganze zu den Fahrzeugpapieren. Im Umrüstkatalog findet man auch das notwendige Teilegutachten. Zusätzlich kannst Du bei der nächsten HU die 18er als zulässige Serien-Größe vom Prüfer im Prüfbericht vermerken lassen, wenn er die Räder so durchgehen lässt. Wenn nicht, wird er wohl eh die Eintragung verlangen. Dann solltest Du das Teilegutachten bei der Hand haben.

Zu den 15''ern: 185/65er oder 195/60er gehören in 15'' drauf, sonst nix. 195/65er müssen erst abgenommen werden, da nun mal keine zulässige Seriengröße.

kc85

bosvonkruemel
29.05.2016, 15:15
Hi
kenne mich nicht aus, im Schein steht 195 60 15. Darf ich 195 65 15 fahren?

mr_Arizona
29.05.2016, 15:35
Nein!

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Olli K.
08.11.2018, 21:27
Hallo,
Ich klink mich mal hier ein , bevor ich ein neues Thema starte .
Hab jetzt Alu Felgen Grösse 6J 15 H2 ET38 mit Bereifung 195/55/R15 Liegen DOT 0315 M+S
Hab ein Gutachten zur ABE vom TÜV Rheinland .
Demnach ist Felge und Reifengrösse für den T98 ( G-Caravan 1,6 SZR ) freigegeben mit der Auflage u.a. A 02 :
....wird eine andere Reifengrösse verwendet , ist diese in den Fahrzeugpapieren nachzutragen ....

Im FZ-Schein steht bei mir 175/70/R14 .
Ich fahre aber 185/65/R15 schon seit 4 Jahren , keine Probleme beim Tüv .
Muss ich das jetzt zusätzlich eintragen lassen .
Ein Tüvtler sagte mir ja , der andere NEIN , laut ABE Gutachten ist keine A01 vorgeschrieben .

Zweite Frage : Laut DOT 0315 und dem Zusatz M+S , gilt der dann offiziell als Winterreifen ?
Die Schneeflocke wurde ja erst später eingeführt ?!?!

Gruß
Olli

Osirus
09.11.2018, 22:11
Eintragung würde ich bejahen, weil keine ab Werk zulässige Reifengröße (das wäre 195/60R15).