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Zopiclon
25.02.2004, 09:35
... am G ( bei 8x17)da war doch was mit den 2% verbreiterung der fahrzeugspur etc.
das wurde zwar schonmal definitiv beantwortet, finde es aber nicht :C
Silver G
25.02.2004, 12:18
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hi. :D
also....
laut gesetz ist eine spurweiten änderung von maximal 2 prozent erlaubt.
der astra hat ca. eine spurweite hinten von 1472mm. davon sind 2 prozent 29,4mm. also pro seite 14,7mm
die kleinste zulässige et laut opel umrüstkatalog ist 39. also ist die kleinste et die der rüv in einer einzelabnahme eintragen dürfte 24!!!
alles darüber ist die ansichtssache des prüfers. wenn es nicht schleift und die radabdeckung gegeben ist, dann wird auch oft mehr eingetragen.
bei mir z.b. 9,5x17 et14.........
@zopi: ok so? :wink:
gruß alex
BeatMaster
25.02.2004, 12:32
Dann dürfte ja, falls ich meine Felgen bekomme, auch meine ET25 kein Prob sein.
der Tuningfuzzy
25.02.2004, 12:39
Habe hinten 9*16et10 und auch kein Thema beim TÜV!
Zopiclon
25.02.2004, 12:55
ja genau das habe ich gesucht
danke alex :D
bis der beste!
Silver G
25.02.2004, 15:22
:roll: :wink:
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