TommyLE
06.05.2006, 09:45
Bei der beschreibung der folie steht ja u.a. auch drin, daß man die folie so anbringen muß, das man von außen die Prüfziffer erkennen kann.
Ich hab ja schon die tollsten Storys gehört, von Leuten bei welchen man die Prüfziffer nirgendwo sah und die vor den Grünen ihre Scheibenfolie abfetzten sollten damit sie weiterfahren konnten.
Nun habe ich beim bekleben meiner Seitenscheiben die Folie so zuschneiden müssen das jeweils der obere und untere Teil der Folie ein Seitenfenster ergibt (in der Länge geteilt wäre es bei den recht langen Astrafenstern zu knapp geworden).Bei der folie steht die Prüfziffer aber nur auf dem unteren Rand. Deshalb hat nur eine beklebte Seitenscheibe die erkennbare Prüfziffer.
Kann es deswegen Ärger mit der Ordnungsmacht geben?
Gilt diese ganze Prüffziffergeschichte eigentlich auch, wenn man NUR die hinteren Seitenscheiben beklebt? Für mich stellen ausschließlich beklebte hintere Seitenscheiben von der Logik her eigentlich keine Sichtbehinderung dar.
Wie siehts da mit den Paragraphen aus, welche ja nicht immer nach logik gehen?
Ich hab ja schon die tollsten Storys gehört, von Leuten bei welchen man die Prüfziffer nirgendwo sah und die vor den Grünen ihre Scheibenfolie abfetzten sollten damit sie weiterfahren konnten.
Nun habe ich beim bekleben meiner Seitenscheiben die Folie so zuschneiden müssen das jeweils der obere und untere Teil der Folie ein Seitenfenster ergibt (in der Länge geteilt wäre es bei den recht langen Astrafenstern zu knapp geworden).Bei der folie steht die Prüfziffer aber nur auf dem unteren Rand. Deshalb hat nur eine beklebte Seitenscheibe die erkennbare Prüfziffer.
Kann es deswegen Ärger mit der Ordnungsmacht geben?
Gilt diese ganze Prüffziffergeschichte eigentlich auch, wenn man NUR die hinteren Seitenscheiben beklebt? Für mich stellen ausschließlich beklebte hintere Seitenscheiben von der Logik her eigentlich keine Sichtbehinderung dar.
Wie siehts da mit den Paragraphen aus, welche ja nicht immer nach logik gehen?