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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mal eine Rechtliche Frage zur Scheibenfolie



TommyLE
06.05.2006, 09:45
Bei der beschreibung der folie steht ja u.a. auch drin, daß man die folie so anbringen muß, das man von außen die Prüfziffer erkennen kann.
Ich hab ja schon die tollsten Storys gehört, von Leuten bei welchen man die Prüfziffer nirgendwo sah und die vor den Grünen ihre Scheibenfolie abfetzten sollten damit sie weiterfahren konnten.
Nun habe ich beim bekleben meiner Seitenscheiben die Folie so zuschneiden müssen das jeweils der obere und untere Teil der Folie ein Seitenfenster ergibt (in der Länge geteilt wäre es bei den recht langen Astrafenstern zu knapp geworden).Bei der folie steht die Prüfziffer aber nur auf dem unteren Rand. Deshalb hat nur eine beklebte Seitenscheibe die erkennbare Prüfziffer.

Kann es deswegen Ärger mit der Ordnungsmacht geben?
Gilt diese ganze Prüffziffergeschichte eigentlich auch, wenn man NUR die hinteren Seitenscheiben beklebt? Für mich stellen ausschließlich beklebte hintere Seitenscheiben von der Logik her eigentlich keine Sichtbehinderung dar.
Wie siehts da mit den Paragraphen aus, welche ja nicht immer nach logik gehen?

Buschi85
06.05.2006, 10:07
Hi,

bei mir hab ich die Nr. nur von innen erkennbar auf beiden Seitenscheiben.. Auf der Heckklappe ist glaub ich die Nr. garnicht drauf.
Hatte bis jetzt nie Probleme damit. Hab bei jeder Kontrolle nur den Fahrzeugschein abgegeben und da steht garnichts von meinen Anbausachen drin. Hat bis jetzt niemanden gestört, wobei ich natürlich alle ABE und Anbaubestätigungen dabei habe.

Bei meiner SLlumar Folie kann ich aber auch keine wirklich Sichtbehinderung feststellen. Nach aussen seh ich eigentlich alles auch im Dunkeln!

Denke mal es reicht, wenn du die Nr. auf irgendeiner Scheibe hast. Warum sollte man auch 3 versch. Folien verbauen :D

06.05.2006, 10:14
Denke mal es reicht, wenn du die Nr. auf irgendeiner Scheibe hast. Warum sollte man auch 3 versch. Folien verbauen :D

Da würd ich mich mal nicht drauf versteifen! In nem Thread hier, stht drin das die Nummer auf jeder Scheibe lesbar sein muss! Damit erkenntlich ist das überall die selbe Folie angebracht wurde!

ScHiDdY
06.05.2006, 10:24
Nr. auf EINER Scheibe reicht definitiv NICHT!
Bei meinem Astra hat der TÜVler alle drei Scheiben nach der Nummer kontroliert.

Woldow
06.05.2006, 10:42
Die Nummer muss normalerweise auf jeder Scheibe sichtbar sein, sieht der eine eben mal lockerer, der andere enger, auf jeden Fall kann man aber leicht mal "auf die Schnauze" fallen wenn sie nicht überall sichtbar ist und man mal an "den Richtigen" Prüfer oder Kontrolleur trifft.
Warum man sich verschiedene Folien draufkleben soll?
Habe schon einige Autos gesehen die hinten eine andere Folie drauf hatten als seitlich, manche wollen eben dass man hinten gut raussieht und seitlich trotzdem richtig dunkel haben.
Das die Nummer von aussen gut sichtbar sein muss bedeutet nicht dass jeder der an Deinem Wagen vorbeigeht die Nummer sehen können soll, sondern dass die Nummer im eingebauten Zustand noch sichtbar sein soll und zum Beispiel nicht hinter irgendeiner Verkleidung oder so ist, kann also ruhig nur von innen sichtbar sein.

ScHiDdY
06.05.2006, 10:56
Bei mir haben sie die Folie sogar so verklebt, dass die Nummer stets unten rechts am Scheibenrand steht. Stört nicht und der TÜVler hat gute Laune weil alles sauber eingetragen ist.

TommyLE
07.05.2006, 20:14
Hab mich mal kundig gemacht und hier wurde es auch schon beschrieben:
Die Prüffziffer MUSS auf jeder beklebten Scheibe stehen.
Damit ist man auf der sicherern Seite alles andere ist kulanz der Ordnungsmacht ;)

Storm
07.05.2006, 20:49
Mein Bruder hat bei seiner Folie auch die Nummer mit abgeschnitten . Beim TÜV meinten sie dann, er soll dann immer das Stück von der Folie mit führen wo die Nummer drauf steht. Ob das nun gesetzlich so richtig ist weiß ich nicht, aber ärger hatte er damit noch nie.