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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erlaubt oder nicht? Blaue Fußraumbeleuchtung!



Astra-Andy
15.02.2004, 22:42
Ich habe unter den beiden vorderen Sitzen jeweils eine 15 cm schmale Röhre die ich per schalter der schon dabei war auf dauerlicht schalten kann oder auf Bass blinkend oder halt aus is ja klar stellen kann!
Muss demnächst zum Tüv! Wird der Tüv dieses so beanstanden? :?

Silbervan
15.02.2004, 23:20
Nicht erlaubt! wenn die der Sieht muss die raus.

MusicMan
15.02.2004, 23:26
Warum soll er die denn beanstanden? Wenn sie nicht nach draussen leuchtet?!?

Silbervan
15.02.2004, 23:29
Weil auch dieses zubehör im Straßenverkehr nicht zugelassen ist selbst so ein kleiner blauer Ministick von Folia Tec am Amarturenbrett ist nicht erlaubt

Silbervan
15.02.2004, 23:29
Gucke mal in die STvO ;-)

Astra-Andy
15.02.2004, 23:33
Ich hatte als auch schon gehört das man es darf solang es nicht aussen sichtbar ist was es ja auch garnet ist! Aber ich weiß auch net jeder sagt halt was anderes! :roll:
Vorallem ich hab auch in das kleine Ablagefach in der MK ein kleines blaues licht eingebaut das mit dem abblendlicht angeschlossen ist ist das dann auch verboten?

istat_gb
15.02.2004, 23:35
Soweit ich weiss, ist es NUR NICHT erlaubt, wenn man es von AUßEN DIREKT sehen kann. Was bei ner Fußraumbeleuchtung wohl eher net der Fall sein würde... ich war vor 3 Monaten beim TÜV und hatte die Fußraumbel. auf Türkontakt geschaltet, hat niemand was gesagt!

Silbervan
15.02.2004, 23:39
Mit einem Türkontakt (Einstieghilfe) zu schalten ist auch was anderes.

Silbervan
15.02.2004, 23:42
Und wieso postest du zwei mal ?

istat_gb
15.02.2004, 23:44
hatt gedacht, mein PC hat sich aufgehangen... @ mods, einen Beitrag und diesem hier bitte löschen...

Thx...


Ach, und: hatte einen Schalter, mit dem ich "AUS", "AN" und "Tür" wählen konnte, und der war sichtbar...

Boehser-Astra
21.02.2004, 12:12
habe auch eine fussraumbeleuchtung, mit ca 25cm langen röhren, der tüv prüfer hat die gesehen und meinte nur, ob ich das wüsste, dass ich die dinger bei der fahrt nicht anhaben dürfte, was ich logischerweise bejahte! sagte ihm, dass die dinger nur für showzwecke sind!!!! WAR DANN KEIN THEMA MEHR!!!!!!!

dusk
21.02.2004, 12:37
Ich war gestern beim TÜV zur HU und ASU. Bei mir leuchten links und rechts je zwei blaue LED's. Man sieht sie von aussen nicht und sie blenden nicht, aber sie leuchten schon sehr hell.
Die LED's waren an und der TÜV-Prüfer hats gesehen als er die Zündung eingeschaltet hat. Er hat nix gesagt :biglaught: => Plakette bekommen.

Boehser-Astra
21.02.2004, 15:23
@ dusk, so muss es sein *g*

Mosquito
20.11.2005, 03:07
Mit einem Türkontakt (Einstieghilfe) zu schalten ist auch was anderes.

auch dort ist nur weißes licht zugelassen!

Petze
20.11.2005, 20:21
ich habe mal was gehört das alles was oberkannte des sitzes verboten ist (beleuchtung). was unterhalb ist dürfte "gehen" aber ich denke dann mal eben nur zu "showzwecken"

mirco
21.11.2005, 11:27
Alles Blödsinn. ein Blick in die Suche erleichtert den Einbau :-)

Ich habe zum Thema fussraumbeleuchtung schon etliches geschrieben.
Wer sich nicht auskennt und einfach nur die STVZO interpretiert macht es sich zu einfach. Denn nach der Argumntation müsste man x Autos von BMW und Mercedes Stillegen. Wenn mans genau nimmt sind dann auch die Lichtvorhänge nicht zulässig.

ALSO: Was da oben Steht ist Blödsinn!.

kornkid
21.11.2005, 11:48
mich hat selbst bei einer nächtlichen kontrolle eine dame der örtlichen polizei gefragt ob meine fussraumbeleuchtung eingetragen wär...
habe darauf erwiedert das meines wissens sowas nicht eingetragen werden muss sondern nur darauf zu achten ist das dies beim fahren von anderen autofahrern nicht zu sehen ist...
da meinte sie nur "so ist fein"...

mirco
21.11.2005, 11:49
LÖÖÖÖl eintragen. Muss ich den Klappkorb im Kofferaum eintragen lassen ?? LööööööL also auf Ideen kommen die.

Eco4Cruiser
21.11.2005, 16:38
mirco, du sagst es mit dem lichtvorhang...
fahre ja selber immer mit der großen leuchte an innen (blau, aber nicht sehr hell) und bisher hats keinen bullen gejuckt was da nu leuchtet, da die nicht dierekt nach aussen leuchtet... gut, man sieht die gesichter der vorderen fahrgäste blau leuchten, aber egal ;)

mirco
21.11.2005, 17:34
Wobei die innenbeleuchtungin der Decke eigentlich während der Fahrt ausgeschaltet sein muss.

Donald the duck
21.11.2005, 23:08
stimmt.
Jegliche zusätzliche Beleuchtungen (blau leds usw) dürfen net nach aussen strahlen und darf net so eingebaut werden das man selber geblendet werden könnte

mirco
22.11.2005, 08:06
Donald the duck, Ich habe das jetzt auf die Serienmässig im Dach verbaute (auch mit anderen Leuchtmitteln getunte) Leuchte bezogen, aber recht hast Du trotzdem.

Donald the duck
22.11.2005, 11:56
:daumenhoch:

OnlyAnotherUser
22.11.2005, 12:14
Der fahrschulwagen in dem ich gefahren bin hatte auch ne fußraumbeleuchtung. :D Die war aber mehr dafür da, damit der sehen konnte was ich da gemacht habe.
Aber ich mein auch das es nur nicht blenden darf und nicht von außen sichtbar sein darf.

mirco
22.11.2005, 13:05
Ob das ein Fahrschulwagen ist oder nicht interessiert in diesem Fall nicht

nis
07.06.2010, 15:27
War eben gerade mal beim TÜV. Der meinte zu mir, das ist erlaubt, solange man es nicht von Außen sehen kann. Sprich wirklich nur eine Fußraumbeleuchtung! Keine Innenraumbeleuchtung.

Fahrschulen benutzen sowas auch.

Jetzt aber meine Frage:

Dann darf ich es ja theoretisch auch während der Fahrt anhaben oder? Ich mein das rot ist jetzt auch nicht die Farbe die heftig blendet ...

Christoph83EIC
07.06.2010, 16:33
Ja, solang es nicht nach außen leuchtet oder du dich selbst blendest, kannst du den gesamten Fussraum mit Licht fluten.

Woldow
07.06.2010, 16:37
Wieso hast Du den Prüfer nicht einfach gleich gefragt?

nis
07.06.2010, 17:58
Weil er es nicht wusste.